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Kosten bei Anwaltswechsel?

 
(@flojoflo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
noch ne anfängerfrage: ich fühle mich von meiner anwältin nicht ausreichend unterstützt und informiert und habe den eindruck, dass sie selbst viel zu wenig erfahrung hat und das nicht durch übermäßiges engagement ausgleicht - sie ist ziemlich jung und neu im geschäft.
ich habe aber angst, dass zusatzkosten entstehen, wenn ich den anwalt wechsle. meine finanzielle lage ist mehr als angespannt - mit was müßte ich rechnen?

Zum Stadium: der Scheidungsantrag läuft - es kann sich nur noch um wochen handeln bis zum termin. ich muss mir bis dahin eine scheidungsfolgenvereinbarung aushirnen - und blicke da nicht durch; Beratung bekomme ich da viel zu wenig.

was würdet ihr tun? mit welchen zusatzkosten müßte ich rechnen, kann man so ein Mandat einfach wieder zurückziehen?
grüße flo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2007 10:29
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die RAin wird dir über ihre bisherigen Bemühungen eine Rechnung schicken, die du auch zu begleichen hast. Wurde Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt? Dann würde der neue RA die PKH-Gewährung "erben", also hierüber bezahlt werden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2007 10:35
(@john007)
Rege dabei Registriert

ich hatte eine ähnliche Situation, habe meiner RAin das Mandat gekündigt,
Rechnung 1600,- Euro, für ca. 15 Briefe, wegen Versorgungsausgleich und Unterhalt. Mein neuer Anwalt wird natürlich auch Kohle sehen wollen.
Wenn Du Ehegattenunterhaltzahlen EU mußt, rechne mal aus was das in 5-10 Jahren ausmacht.  Wenn der neue RA für dich mehr rausholt z.B: 100.- Euro monatlich weniger EU rausholt  ist der Wechsel auf jeden Fall auch finanziell zu durchzurechnen.
Bespiel:
Bei  100,- Euro p.m. weniger EU zu zahlen x 12 Monate x 5 Jahre = 6.000 Euro!

siehe auch mein Tipp in der Antwort #10 http://www.vatersein.de/Forum-topic-11348.html

LG John

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2007 15:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2007 15:38