hallo,
ist eine scheidungsfolgenvereinbarung IMMER sinnvoll? gibt es situationen in der die schlichte rechtslage vorteilhafter ist?
meine lage ist folgende:
3 kinder (10,14,18 Jahre) wohnen bei KM im gemeinsamen haus.
KM arbeitet seit kurzem halbtags.
ich zahle die geamten Kreditbelastungen - damit liege ich schon unterm selbstbehalt.
ich bin vor 1 1/2 Jahren ausgezogen, wohne in eine wohnung mit zimmer für die beiden Kleinen, die ca.1/3 der Zeit bei mir sind.
scheidungsantrag läuft - wir streben eine Scheidungsfolgenvereinbarung an.
KM will eventuell das Haus übernehmen und mich auszahlen. (by the way - wie kommt man zu einer sinnvollen Forderung für die Auszahlungshöhe?)
Da ich mir das nicht leisten kann (die kreditbelastung wäre für mich nicht tragbar, wenn ich gleichzeitig Unterhalt leisten muss - auch bei einer sinnvollen Mieteinnahme) wäre ich damit einverstanden. wenn sie das nicht tut ist das haus nicht zu halten - bei einem verkauf rechne ich tendenziell eher mit verlusten.
Ich gehe davon aus, dass KM ihre berufstätigkeit ausbauen wird und damit ein einkommen erzielen kann, das meinem entspricht - oder sogar drüber liegt. ist es da nicht ev. günstiger auf eine scheidungsfolgenvereinbarung zu verzichten, weil ihre lage sich vermutlich eher verbessern wird - mithin meine zahlungsverpflichtung eher niedriger wird?
habe in einem anderen thread die frage nach vorlagen/mustern für eine scheidungsfolgenvereinbarung gestellt - ist das naiv, weil jeder fall neu gestrickt werden muss? wie nähere ich mich dem thema an?
bin anfänger - wäre nett, wenn ihr mir helfen könnt, das alles mal nüchtern, sachlich anzugehen...
Hi,
habe in einem anderen thread die frage nach vorlagen/mustern für eine scheidungsfolgenvereinbarung gestellt - ist das naiv, weil jeder fall neu gestrickt werden muss? wie nähere ich mich dem thema an?
Du hast mehrere Baustellen, die mußt du trennen:
Informiere dich über diese o.g. Themen.
Grob:
EU wird wohl nicht anfallen, solange du den gemeinsamen(?) Kredit zahlst.
Bei KU besteht erhöhte Erwerbsobliegenheit
Den Zugewinnausgleich kannst du mit dem Haus verrechnen, wenn EX dich ausbezahlen möchte.
Für dich wäre es -wahrscheinlich- besser, wenn du dich gütlich einigst.
Rechne alles doppelt und dreifach durch.
Ich würde sagen, es gibt ein kompliziertes Konstrukt :exclam:
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo flojoflo,
ist eine scheidungsfolgenvereinbarung IMMER sinnvoll? gibt es situationen in der die schlichte rechtslage vorteilhafter ist?
Wenn man sich ohne was Schriftliches einigen kann und beide Partner halten sich dran, so ist das sicher IMMER am sinnvollsten.
Ich gehe davon aus, dass KM ihre berufstätigkeit ausbauen wird und damit ein einkommen erzielen kann, das meinem entspricht - oder sogar drüber liegt. ist es da nicht ev. günstiger auf eine scheidungsfolgenvereinbarung zu verzichten, weil ihre lage sich vermutlich eher verbessern wird - mithin meine zahlungsverpflichtung eher niedriger wird?
Das kommt darauf an, wie die Scheidungsfolgenvfereinbarung aussieht. Wenn ihr z.B. einen Ausschluss nachehelichen Unterhaltes vereinbaren könnt, wäre das für dich doch vorteilhaft, oder? Wenn das aber nicht geht, würde ich versuchen, die Scheidungsfolgenvereinbarung erst mal hinauszuzögern bis die "Ex" mehr verdient.
habe in einem anderen thread die frage nach vorlagen/mustern für eine scheidungsfolgenvereinbarung gestellt - ist das naiv, weil jeder fall neu gestrickt werden muss?
Die Vereinbarungen sind Muster, die jeder an seine individuelle Lage anpassen muss. Als Rahmen, was alles geregelt werden kann, taugen diese schon. Es finden sich auch sicher einige Muster und Textbausteine, die man gut verwenden kann. Ein "Allheilmittel" können solche Vorlagen jedoch nicht sein.
Gruß
Martin