Hallo, ich bin der Neue, ich komme jetzt hier öfter vorbei, wenn ich darf!
Zum Steuerkalssenwechsel habe ich folgende Frage:
Wenn ich jetzt zum 15.12.2004 eine andere Wohnung beziehe, wird das ja bei der neuen Wohngemeinde bekannt. Kann ich trotzdem die Steuerklasssenkombination 2004 (III/V) bei-
behalten und ab 01.01.2005 die Trennung erklären mit dem Steurklassenwechsel IV/IV. Wer kann mir da weiterhelfen? Wo kann man da ggfs. Informationen nachlesen (Linktipp)Verbindlichen Dank
gerardpapa
Herzlich Willkommen bei Vatersein 🙂
Also solltest Du dich jetzt von Deiner Frau noch trennen, müßtest Du eigentlich die Steuerkarten zum 1 Januar ändern lassen.
Oft garnicht so schlecht, dann hast gleich das richtige Netto zur Berechnung des Unterhalts und es gibt dann später nicht wieder eine Neuberechnung.
Hilft Dir ja nix, wenn Du 3 hast, da das ja wieder bei der Berechnung berücksichtigt wird und Deine Frau dann sicherlich mit Dir die Steuererklärung unterschreiben wird.
Macht sie das nicht und sie macht ihre eigene Sache, könnte es für Dich am Ende teuer werden, da sie dann natürlich erhebliche Rückforderungen vom Finanzamt aufs Auge gedrückt bekommt, die Du ausgleichen mußt.
Gruß
Melly
hi,
wenn du dich offizell von deiner frau trennst, kommt für dich nur die steuerklasse 1 in Frage ab januar (wenn keine kinder bei dir leben). Die steuerklassen IV/IV stehen nur für Eheleute zur Verfügung.
im Jahr der Trennung hast du die Wahl zwischen der alten Steuerklasse oder eben neuer. Da bei dir der Einzug in die Wohnung mitte Dezember ist, wird dir auch keine Gemeinde oder Finanzamt mehr die steuerklasse für 2004 ändern, d.h. es bleibt im jahr 2004 bei der Kombination III/V.
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Danke sehr, für die schnellen Antworten! Aber auf die zweite Antwort muß ich jetzt doch noch mal nachhaken! Wenn ich mich offiziell (Meldeamt) zum 01.01.2005 trenne, dann ist doch das Jahr der Trennung das Jahr 2005 oder? Und dann hätten doch sowohl meine Frau als auch ich die Steuerklasse IV, oder? Falls meine Frau das mittragen würde, hätte sie doch einen Vorteil, da sie nur einen sehr geringen Verdienst hat und ich das 4 - 5 fache verdiene. Ich denke doch daß der Trennungsunterhalt(TU) von einem hohen Netto besser ist, als der TU von einem wesentlich niedrigeren Netto plus ein eigenes geringfügig höheres Netto durch die Steuerklase II. Ist kompliziert ich weiß, aber vielleicht kann mir da ja jemand aus eigener Erfahrung helfen! Im Voraus besten Dank
gerardpapa :red:
Hallo,
denk immer dran, Du mußt Unterhalt zahlen, der wird dann nach deinem Netto berechnet.
Wer hat denn dann was davon?
Gerade bei 4/4 ist es doch so, daß es wenig Unterschied zu 1/1 macht.
Denk auch dran, daß DU den Unterhalt auch steuerlich absetzen kannst, wenn es sich um den Trennungsunterhalt handelt.
Im Jahre 2006 muß dann nochmal ne Berechnung gestartet werden, da Du dann ja die schlechte Steuerklasse 1 hast und das sind doch alles Kosten, die vermieden werden könnten.
Gruß
Melly
Hui,
da wird mir jetzt Einiges klar. Wie gut daß es dieses Forum gibt. Und ich wollte in der neuen Wohnung kein Internet mehr anmelden wegen der Kosten. Von wegen! Bessere Informationen wie von direkt Betroffenen kann man ja überhaupt nicht mehr bekommen.
Ich wünsche jedenfalls allen Usern dieses Forums, daß sie ihre Probleme schnll lösen können.
Danke einst Weilen!
Ich komme wieder hierher mit Sicherheit!
gerardpapa 😮
hi,
und zum anderen kommt noch hinzu, daß du 2004 ja ausziehst und somit 2004 das jahr der trennung ist und somit in 2005 keine wahl mehr hast.
in vielen städten muß der vermieter bestätigen, wann du eingezogen bist bzw. ab wann der mietvertrag läuft bei der ummeldung.
habt ihr Kinder? wenn ja, stünde deine frau mit der steuerklasse II und dem betreuungsfreibetrag besser da als mit IV. der unterschied ist zwar nicht mehr so hoch wie früher, aber immerhin... und zum anderen, kannst du ihr bedingungslos vertrauen, daß sie die steuererklärung 2005 auch mit unterschreibt zur zusammenveranlagung?
und wie Melly schon sagte, jede neue berechnung durch einen anwalt kostet geld. meiner wollte damals nur zur unterhaltsberechnung 150 € Vorschuss haben. wie gesagt Vorschuss, bevor er irgendwas tut. die meisten gehen nämlich davon aus, daß danach regelrecht um jeden cent geklagt wird.
gruß
tortour
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