Im Mietvertrag der ...
 
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Im Mietvertrag der Wohnung bleiben

 
(@bronze)
Registriert

Servus zusammen,

ich hätte gerne ein paar Meinungen zu folgendem:

Meine Frau und ich werden uns trennen. Meine Frau wollte sich zunächst eine Wohnung nehmen und mit den Kindern dorthin abhauen. Kann man abhauen nennen, weil sie vor Äußerung des Trennungswunsches bereits fleißig auf der Suche nach 4-Zimmer-Wohnungen war.

Inzwischen scheint sie meiner der Auffassung folgen zu können, dass ein Wohnungswechsel zusätzlich zur Trennung der Eltern nicht gut für die Kinder ist. Besonders für unsere Mittlere, die braucht Kontinuität, und weil die Wohnung für die Kinder überhaupt ideal ist.  Mein Angebot an sie, dass ich ausziehe, wenn sich unter klar definierten, verbindlich vereinbarten Bedingungen nichts an der Wohnsituation für die Kinder ändert, außer dass ich "bloss" ausziehe (gibt's hier eigentlich auch kotzende Smilies), hat sie erstmal akzeptiert.

Was sie ein wenig bockig macht, ist die Tatsache, dass ich mich selbstvertändlich nicht aus dem Mietvertrag streichen lassen werde. Ich will da nämlich wieder rein, wenn sie meint, die Wohnung nicht halten zu können. Und die Kinder bleiben dann auch da. Außerdem wirkt so etwas hinsichtlich der Einhaltung von Vereinbarungen sicher beflügend.

Prompt ließ mir die Dame durch ihre Anwältin eine Auszugsfrist setzen. Nun, rein mietrechtlich gesehen lache ich darüber. Aber  was kommt familienrechtlich auf mich zu? Kann mich jemand hier aufklären?

Gruß
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2007 23:26
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hmmm,
das kann man so meinen.

Die Wohnung hat allerdings einen interessanten Status: sie ist ehelich. Damit zahlst du immer 50%, egal was passiert.

Zieht sie aber aus in die Nachbarwohnung, zahlst du ihr Unterhalt und sie die Wohnung; unter Umständen deutlich weniger für dich.

Netter Versuch, trotzdem.  :rofl2: 

Gruß,
Michael

P.s.: Du brauchst einen Anwalt. Da eh die Scheidung ansteht, wirst du nicht drum rumkommen und so, wie es aussieht, wird man dich über den Tisch zu ziehen versuchen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2007 23:45
(@bronze)
Registriert

Die Wohnung hat allerdings einen interessanten Status: sie ist ehelich. Damit zahlst du immer 50%, egal was passiert.

Wenn es ganz schlimm käme, zahlte ich sogar 100%, weil ich als Mit-Hauptmieter voll hafte. Das Risko sind mir die Kinder wert.

Aber was meinst Du mit immer 50% zahlen? Auch nach meinem Auszug in einen eigenen Hausstand? Mit Ummeldung? Theoretisch wäre dann jede Ehewohnung in der ein Trennungspartner bleibt ehelich? Das verstehe ich nicht. Erklär mir das bitte mal genauer.
Angenommen, ich nehme mir eine Wohnung, melde mich dort mit dem Hauptwohnsitz an. Die Trennung wird schriftlich erklärt, jeder führt seinen Haushalt.  Zwischen uns wird vertraglich geregelt, dass jeder die Miete für die Wohnung zahlt, die er besitzt. Zvilrechtlich sollte das als Vertrag zwischen den Hauptmietern der Ehewohnung gehen. Ist nix sittenwidriges. Nur dass ich dann bei Zahlungsverzug gegenüber dem Vermieter der Ehewohnung hafte und in diesem Fall unter Berufung auf den Vertrag zwischen ihr und mir die MIete bei ihr eintreiben müßte.

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2007 00:22
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Bronze,
ich kann deine Gedanken nachvollziehen. Dem ist aber nicht so.

Ziehst Du aus deiner Wohnung aus, kann deine Frau von Dir verlangen, 50% der Wohnung zu bezahlen, da es sich um die eheliche Wohnung handelt.

Wenn Du dann also ausziehst, zahlst deine Wohnung und 50% der ehelichen. Deine Frau kann dann nämlich fragen, warum sie einen hohen Mietanteil zahlen soll, nur weil Du ausgezogen bist.
Vielleicht kann man das vertraglich regeln, das würde ich allerdings mit einem RA machen und nicht im Alleingang.

Weiterhin hast Du auch einen Familienrechtlichen Nachteil. Die Kinder bleiben bei der Mutter und in ihrer gewohnten Umgebung. Das bedeuted, dass deine Frau die Absolute Sicherheit hat, das ABR im Streitfall an sich zu ziehen. Hier ist halt die Frage, ob Du nicht versuchen möchtest, mit deinen Kindern zusammen zu leben. Besser gesagt, dass Du dafür kämpfen willst, deine Kinder nicht aufgeben zu müssen.

Deine Frau scheint Dir reichlich Druck zu machen. Und ihre Anwältin scheint weniger fair als streitsuchend zu sein. Es sieht nicht danach aus, dass es eine 'easy-going'-Scheidung wird. Vielleicht solltest Du versuchen, dem etwas entgegen zu setzen.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2007 09:23
(@bronze)
Registriert

Ich sehe Du hast recht, Michael.
Ich habe nämlich eine, dämlicherweise schlecht entsorgte, Notiz von ihr mit einigen Schmerzfaktoren für mich gefunden. Das was da drauf steht kann man jedenfalls nur so interpretieren, auch wenn mein Name nicht zu lesen war. Unter anderem stand da "Verlust der Kinder?".

Einen Anwalt habe ich seit Jahreswechsel. Den hatte ich zunächst um eine sachte Gangart gebeten. Das ist nun vorbei.

Gruß

Till

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(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2007 10:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Familienrecht und Zivilrecht würfeln um die Gunst des Geldes. Zivilrechtlich haftet jeder Mieter im Außenverhältnis gegenüber dem Vermieter. Zahlt eine Partei nicht, und sei es die alleinig in der Wohnung lebende, geht der Vermieter an den/die weiteren Vertragspartner.

Im Innenverhältnis haften die Mieter untereinander. Das vom einen zu viel bezahlte kann er sich vom anderen zurück holen.

Wie sähe das in deiner Situation aus? Deine Ex bleibt in der Wohnung. Du willst im Mietvertrag bleiben. Deine Ex zahlt die Miete nicht. Somit wirst du in die Haftung genommen und zahlst neben deiner neuen Wohnung und dem Unterhalt auch die Wohnung der Ex.

Aber es gibt doch den Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis?

Ja klar. Nur, wo nichts ist kannst du nichts ausgleichen und ein Titel über 30 Jahre nützt dir heute relativ wenig bis hin zu schlicht weg nix.

Ich kann deine Beweggründe verstehen. Nur, versuche den Hebel irgendwie anders anzusetzen, um dir die Wohnung für den Fall des Auszuges der Ex zu reservieren.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2007 11:16
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Till,

Aus den genannten Gedanken

Deine Ex bleibt in der Wohnung. Du willst im Mietvertrag bleiben. Deine Ex zahlt die Miete nicht. Somit wirst du in die Haftung genommen und zahlst neben deiner neuen Wohnung und dem Unterhalt auch die Wohnung der Ex.

stelle ich mir die Frage, warum du die Wohnung für dich nicht aufgeben wolltest. Immerhin ist das Risiko für dich recht groß. Geht es dir um die Kontinuität?

Es wäre doch sauberer, wenn du ganz aus dem Mietvertrag herausgelöst bist und deinen eigenen Hausstand unterhälst. Klar, eine evtl. Unterhaltsregelung könnte es geben, wo du auch die Wohnung wieder mitfinanziert. Doch um das Thema Unterhalt kommt man meistens sowieso nicht herum....

Wenn ich nicht ganz falsch liege, hat auch die erklärte Trennung dann Auswirkungen auf die "eheliche Wohnung", die dann nicht mehr die Wertigkeit besitzt, wie es zu gelebter Ehezeit war. So könnte man sich dann auch gegen Ansprüche ihres Vermieters wegen fehlender Zahlungen wehren.... trotz gesamtschuldnerischer Handlungen aus der Ehe.

Gruß
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2007 11:58
(@bronze)
Registriert

Hi Nico, danke für die Anregung.

Aus den genannten Gedanken  stelle ich mir die Frage, warum du die Wohnung für dich nicht aufgeben wolltest. Immerhin ist das Risiko für dich recht groß. Geht es dir um die Kontinuität?

DeepThought und Du liegen völlig richtig. Das Risiko ist gewaltig. Sobald Madame mit der Miete in Verzug gerät, und sei es auch nur durch Teilzahlung, stehe ich in der Verantwortung. Ich müsste dann sogar sehr spuren, um die fristlose Kündigung nach einem Rückstand von 2 Monatsmieten abwenden zu können. Mietrechtlich ist die Abwehr von Vermieterforderungen für mich dann nicht möglich. Unsere Trennung ist für den Vermieter völlig uninteressant, solange ich im Vertrag bin. Er kann sogar zunächst darauf bestehen, dass ich drin bleibe. Deswegen gibt es ja die Möglichkeit, bei Trennungen eine Streichung aus dem Mietvertrag zu erzwingen.

Meiner Frau habe ich das mit meiner Verpflichtung als Mit-Hauptmieter auch genau so erläutert, ihr also die Absicherungsaspekte in dieser Variante aufgezeigt. Aber sie scheut den Gedanken, wie der Teufel das Weihwasser. Will sich partout nicht darauf einlassen. Ich muss weg. Ganz!

Es geht mir tatsächlich darum, dass gerade unserer Mittleren die Wohnung erhalten bleibt. Die ist nunmal so gestrickt, dass gerade Ortsveränderungen sie massiv bedrücken. Sie hat unserer alten Wohnung noch bis vor einem Jahr nachgetrauert, beim Umzug war sie 6 heute ist sie 11. Und die alte Bude war ein Loch, in einer miesen Gegend. Ist ein Wesenszug von ihr, den ich sehr stark gewichte. Meine Noch-Gattin ist im Prinzip der gleichen Auffassung, aber *Sarkasmus an* das Kind würde einen Umzug schon irre gut finden, wenn's unserer Super-Mami dann wieder viel besser geht. *Sarkasmus aus*. Die beiden anderen wollen auch nicht unbedingt weg. Außerdem ist mir nicht klar, wie wir bei unseren derzeitigen finanziellen Verhältnissen für zwei Wohnungen Kaution und Renovierung bezahlen wollen. Dazu die Teilrenovierung der alten Wohnung.

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(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2007 12:49
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Unsere Trennung ist für den Vermieter völlig uninteressant, solange ich im Vertrag bin. Er kann sogar zunächst darauf bestehen, dass ich drin bleibe.

Solange du im Vertrag stehst, sitzt du mit im Boot. Klar! Aber worauf will er bestehen? Du kannst auf Grundlage der Trennung deinen Mietbestandteil kündigen. Ich glaube auch, es geht dann ohne Frist, weil ja die Wohnung noch weiterhin gemietet bleibt.

Aber was hälst du einem Vorschlag: Sprich mal den Vermieter an, ob du kündigen kannst und im Falle einer Kündigung ihrers alleinigen Verhältnisses ein "Nachmietrecht" erhälst. Sollte sie oder er kündigen wollen bzw. müssen, kannst du den Mietvertrag nach Ablauf des alten Mietverhältnisses übernehmen und einziehen. Vielleicht spielt er mit, er wäre ja auch eine Sicherheit für ihn.

In diesem Falle müsstest du nur weiterdenken, ob deine Tochter (und die anderen...) wohnen bleiben können.

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(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2007 12:59
(@bronze)
Registriert

Der Vorschlag ist gut. Werde ich auch unverzüglich machen. Ich hatte das als Option für den Fall einer erzwungenen Streichung vorgesehen.

Für die Wohnung braucht der übrigens keine Nachmietersicherheit, da stehen die Nachmieter Schlange.... schön für ihn  🙂

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2007 13:12




(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Wichtig wäre nur, dass er dir in einer Kündigungsbestätigung dieses Vorrecht einräumt - schriftlich eben. Nicht dass einer kommt bietet etwas mehr und wech isse.

Und denke an die Kids. Nimmt deine "Ex" die Zwerge mit, wäre es nicht im Sinne der Sache... Vorher klären!!!

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(Dante)

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Geschrieben : 11.01.2007 13:16
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, Bronze

was ihr in den letzten Threads ausgeküngelt habt war auch meine erste Idee.

Im Vertrag bleiben ist finanziell zu riskant!
Aus dem vertrag rausgehen ist auch riskant, denn ist Bronze erstmal draussen braucht Ex nur kündigen (und das wird keiner so schnell merken-ausser dem Vermieter ) und Bronze hat das gewichtige Argument des Verbleibs der kinder in der gewohnten und vertrauten Umgebung verspielt! Diese kann er dann nämlich nicht gewährleisten (ich habe eigentlich auch dass Gefühl das Exchen sowas plant - warum sollte sie sonst auf einen Bürgen im Mietvertrag verzichten).
Alo mit Vermieter reden und übereinkommen ist der richtige Weg. Ich drück die Daumen.

Geschichte am Rande: In der Trennungsberatung wollte meine Ex auftrumpfen und sagte: "Die gewohnte Umgebung kannst du X. nicht bieten, wenn ich aus dem Mietvertrag raus bin, dann behältst du die Wohnung schliesslich nicht automatisch! Also kannst du Kontinuität gar nicht verbindlich zusagen!"  Ich holte (innerlich) triumphierend die Vereinbarung mit meinem Vermieter hervor, in der er zusagte meine Ex vorzeitig und bedingungslos aus dem Mietvertrag zu entlassen und mit mir weiterführen zu wollen! Das Argument verpuffte  🙂 🙂 .

Gruß
haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2007 20:41
(@bronze)
Registriert

Na, Leute!
Der Thread hat sich doch wirklich gelohnt!!!! Schön rausgemeißelt, die Sache.
Danke an alle Mitwirkenden und besonders an Haddock für den letzten Absatz. Den kann man ja schon fast 1:1 für eine Vereinbarung mit dem Vermieter übernehmen   :applaus1:

Bleibt nur noch die Frage nach dem kotzenden Smilie offen

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(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2007 23:24
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Eigentlich hättest Du das auch nach meinem ersten Post wissen können  :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Und was fummelst du da eigentlich an deinem Ohr? Ist das gesund, was du da machst?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2007 23:57
(@bronze)
Registriert

Na, den ganz Dummen muß man es eben in die Stirn meißeln  😉

Das Fummeln am Ohr ist eine Sequenz aus meiner Denkhaltung. Spar Dir den Kommentar, ich verweise auf den ersten Satz. Ob das gesund ist weiß ich nicht, beweist aber immerhin meine Schulreife.

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(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2007 02:21
(@bronze)
Registriert

Eigentlich hättest Du das auch nach meinem ersten Post wissen können  :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Ich weiß, Michael, ich weiß. Wenn da nicht dieser irritierende Nick...... :biker:

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(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2007 11:41