Ich brauche Rat ..
 
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Ich brauche Rat ..

 
(@charivari)
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Guten Tag, gar nicht so einfach meinen pers. Stress ins www einzutippen. Ich lese wohl viel in Foren aller mögl. Themen, aber selber ...

Ich bin seit Ende Oktober 2006 geschieden. Wir hatten 1992 geheiratet. Mein Sohn ist 10 Jahre alt. Ich bin 44 Jahre alt. 
Vorgeschichte: Mitte 2003 verlor ich meine gut bezahlte Arbeit und fand nichts vergleichbares in der Nähe. Gemeinsam mit meiner Frau (so glaubte ich jedenfalls) beschlossen wir das ich eine Arbeit auch weiter weg anzunehmen. Spätestens mit Beginn der 5. Schulklasse meines Sohnes sollten alle in den Osten ziehen. Ich zog also aus dem Rheinland in den Osten, nahm fürs erste eine kleine Whg.  Bedingt durch meinen Schichtplan und die 600 km einfacher Entfernung sah ich meinen Sohn nun nur noch ein bis zwei x im Monat. Er fehlt mir sehr.  ;(
Im August 2004 erklärte meine Frau mir, sie habe einen Freund und wolle die Scheidung. Emotional hat mich das dann doch geschockt,  :knockout: auch wenn wir keine Bilderbuch-Ehe geführt haben :gunman:. Im Oktober 2004 bezogen meine Frau mit Sohn und dem Neuen ihre derzeitige gemeinsame Whg. Die Scheidung reichte sie im Oktober 2005 ein.
Mit Kindesentzug oder übler Nachrede dem Kind gegenüber gabs keine größeren Probs 🙂 🙂 :). Wenn ich Zeit habe (max. 15- 16 x i. Jahr), kann ich etwas mit ihm unternehmen. Die Ferien teilen wir eigentlich ganz gut. Allerdings habe ich eine Menge Stress mit "neuen" Frauen. Denen muss ich erst mal begreiflich machen, das ich mein freies Wch.ende nahezu nie da bin. Ich arbeite 3 von 4 Wochenenden. Die 1-2 Tage frei zwischen den Schichten (Früh, Spät, Nacht) kann ich nicht wirkl für den Umgang nutzen. Klar, gelegentlich verlängere ich mit Urlaub, wenns passt. Deshalb auch mehr als 13 Umgänge je Jahr mit meinem Sohn. Die einfache Entfernung = 600 km = 5 - 6 h Fahrt.

Gewohnt habe ich während dieser Besuche (Donnerstag Abend bis Montag morgen) bei meiner Schwiegermutter. Tolle Oma. Ich bekam ein Zimmer zur Verfügung. Leider wohnen aber auch mein Schwager und Schwägerin, Reibereinen und Kränkungen wuchsen, außerdem waren wir (Sohn u ich) nie wirklich für uns. Tu dies so und lasse das. Dort KANN ich nicht mehr wohnen und sei es nur ab und zu. Ich werde nächstes Mal ein Zimmer in einer Pension nehmen. Aber die Kosten. Ich sehe mich immer weiter ins Minus rutschen. Ich habe etwa 2200 netto. An KU zahle ich derzeit 257 €. Nachehel. U = 280 €. Sie hat aber die Option auf mehr, wenn Kinderbetreuungskosten anfallen, sie geht seit neuestem halbtags arbeiten und soll 1150 € erhalten.
In der Verhandlung zum nachehel U versuchte ich eine Anrechnung meiner Umgangsfahrtkosten zu erreichen. Zwecklos. Mir wurde gesagt, ich könne mit dem Zug sehr preiswert reisen (bahn 50) und überhaupt wohne ich ja dann bei meiner Schwiegermutter. Da spare ich ja noch Geld für  Strom Wasser Heizung.
Ich bin tatsächlich 2 x mit dem ICE gefahren. Bequem, entspannend, dauert aber 2-3 h länger und ich muss alles vom Bhf zur Pension schleppen. Meistens habe ich mind. 2 Reisetaschen dabei. Klamotten, Laufsachen und Schuhe (konnte mir viel Frust weglaufen, Marathon), Badesachen, manchmal Inliner oder ein Fahrrad. Ich möchte ja auch etwas mit ihm unternehmen. Dann habe ich aber immer noch kein Auto für unsere Mobilität. Also fahre ich doch Auto. Schmeiße alles rein und los.
Kann ich eine Berücksichtigung meiner Umgangskosten erreichen?
Am 19. Oktober war nun Scheidung und nachehel U. Für einen zusätzlichen Vers.ausgleich soll ich bis 31.12. 6600 € auf ein Riester-Kto. Für meine Frau überweisen. Steht so im Urteil.

Vom Zugewinnausgleich (wurde nicht verhandelt) stehen mir aber noch mind. 9000 € zu. Ich möchte verrechnen mit dem Vers.-ausgleich. Meine Frau lässt sich auf keine Diskussion über Verrechnung ein. Sie lehnt es jetzt sogar wieder ab, überhaupt darüber zu reden. Ich hatte den Eindruck, die ersten 4 Wochen nach dem Gerichtstermin sei sie umgänglicher gewesen, obwohl sie für alle geplanten Gesprächstermine jeweils eine schlüssige Entschuldigung und Absage hatte. Ich fürchte nun, das ich in jedem Fall meinem Geld hinterherlaufe und klagen muss.
Der Zugewinn ist ein Spezialthema.
Meine RAin hat sich mehrere male mit ihrer RAin besprochen und unterbreitete mir eine Wch vor dem Gerichtstermin den Vergleichsvorschlag der Gegenseite und rechnete mir strahlend vor, das der Vergleich für mich yyyy € günstiger ist wie der tatsächl. Anspruch meiner Frau.
Jetzt begann ich zu rechnen und machte mich im www schlau. Alle Zahlen lagen seit Monaten vor, aber ich dachte auch: macht ja eh die RAin, Sie wird’s schon wissen.
Nach ein paar Tagen stand für mich zweifelsfrei fest, meine RAin hat sich um 26.000 € verrechnet. Dies stellte ich einen Tag vor dem Scheidungstermin fest. Hier sollte ein evtl. Vergleich mit festgezurrt werden. Ich lehnte ab. Meine und ihre RAin redeten auf mich ein, versuchten mich von meinen Vorteilen zu überzeugen, ich lehnte ab. Meine „nicht-mehr-RAin“ versuchte 2 Wch. später ihre Aufwendungen für den Zugewinnausgleich auf Basis meiner richtigen Zugewinnzahlen abzurechnen. Also lag ich mehr als richtig. Ich habe ihre Kostennote gekürzt und nur eine Beratung mit 250 € angesetzt und bezahlt. Komme ich damit durch?
Könnte es ihr ausreichend geschäftsschädigend sein, wenn bekannt wird, sie rechnet falsch und berät katastrophal??
Gegen RA habe ich derzeit eine Phobie und möchte mögl keinen mehr konsultieren.

Kann ich den Versorg.ausgleich mit meinem ausstehenden Zugewinnausgleich verrechnen??
Kann ich das Urteil in Teilbereichen (Vers.ausgleich) aussetzen lassen?
Kann ich eine Berücksichtigung meiner Umgangskosten erreichen und evtl. den nachehelichen U reduz.? ?

Abschließend betrachtet, drängt sich mir immer mehr auf: sie hat die Trennung /Scheidung von langer Hand geplant. Den glücklichen Umstand meines Arbeitsplatzverlustes genutzt, um mich weit weg zu entsorgen.

Ich hoffe ich war nicht zu ausschweifend. Nein ist schon recht lang. Aber eigentlich fehlt noch ganz viel.

Vielleicht hat jemand ein paar Antworten.

Schönen abend


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2006 01:26
(@hamburger jung)

Hi Charivari, herzlich willkommen auf vs,

zu Versorgungsausgleich und Zugewinn kann ich Dir nicht viel sagen, aber Deine Umgangskosten wirst Du nicht angerechnet bekommen, so bitter das ist. In aller Regel ist das Dein "Privatvergnügen" und mit der Anrechnung des hälftigen Kindergeldes abgegolten.

Abschließend betrachtet, drängt sich mir immer mehr auf: sie hat die Trennung /Scheidung von langer Hand geplant. Den glücklichen Umstand meines Arbeitsplatzverlustes genutzt, um mich weit weg zu entsorgen.

Kopf hoch, jetzt weißt Du, was Du an ihr (nicht) gehabt hast und kannst (in kleinen Schritten) neu anfangen.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2006 01:35
(@charivari)
Schon was gesagt Registriert

Danke Hamburger,

eigentlich bin immer noch etwas erstaunt, weil ich kenne SIE seit 25 Jahren.

Wirklich schade ists mir nur um meinen Zwerg.

Obwohl ich wirklich nicht klagen kann, mein Nachfolger ist wirklich sehr lieb zu ihm und kümmert sich.

Gruss

Prof. Charivari


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2006 01:43
(@hamburger jung)

eigentlich bin immer noch etwas erstaunt, weil ich kenne SIE seit 25 Jahren.

hast Du nur gedacht...

Obwohl ich wirklich nicht klagen kann, mein Nachfolger ist wirklich sehr lieb zu ihm und kümmert sich.

Das ist mit Geld nicht zu bezahlen...

...Herr Professor  😉


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2006 01:49
(@PhoeniX)

Deine Umgangskosten wirst Du nicht angerechnet bekommen, so bitter das ist. In aller Regel ist das Dein "Privatvergnügen" und mit der Anrechnung des hälftigen Kindergeldes abgegolten.

 
Das kommt immer auf das Geschlecht an. Also meinereiner wurde in der ABR-Verhandlung aufgetragen das Kind alle 14 Tage zur Mutter zu bringen. Fazit: Wenn  sie jetzt zu Ihrer Mutter zieht (ca 450Km) darf ich die Fahren. Mir als Vater wurde jedoch damals in der Verhandlung auf persönlichem Umgang gesagt, das ich sie holen muß.  :knockout:

Aber von der Steuer kannst du die Umgangskosten absetzen. Hierfür ist Anlage U auszufüllen und von der KM unterschreiben zu lassen.

Irgendwo in einem Buch hab ich mal gelesen, das der Betreuungselternteil sich hälftig an den Fahrtkosten des Umgangselternteils beteiligen muß. Aber das wird auch nur ne Lachnummer wenn man das wirklich durchsetzen möchte.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2006 02:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Umgangskosten hat der Umgangselternteil zu tragen. Der BGH hat sich in seinem Urteil (>hier<) dahingehend geäußert, dass bei keiner oder geringer Anrechnung des KG auf den KU die Umgangskosten angemessen zu berücksichtigen sind.

Aber von der Steuer kannst du die Umgangskosten absetzen. Hierfür ist Anlage U auszufüllen und von der KM unterschreiben zu lassen.

Stop. Korrektur. Die Anlage U ist für den Ehegattenunterhalt zuständig. Umgangskosten wären als Außergewöhnliche Belastung einzubringen. Hierzu bitte auch >dieses< Topic beachten.

Irgendwo in einem Buch hab ich mal gelesen, das der Betreuungselternteil sich hälftig an den Fahrtkosten des Umgangselternteils beteiligen muß. Aber das wird auch nur ne Lachnummer wenn man das wirklich durchsetzen möchte.

Diese Fälle gibt es tatsächlich. Aber nur, wenn der Betreuungselternteil die Entfernung alleinig zu verantworten hat.

Du hast die Möglichkeit, gegen das Scheidungsurteil Berufung einzulegen. Das geht nur, wenn die Zustellung des Scheidungsurteiles keine 4 Wochen her ist und ihr in der Scheidungsverhandlung nicht auf Rechtsmittel verzichtet habt. Wichtig hierbei ist, dass nur gegen den betreffenden Teil Berufung eingelegt wird. Legst du in Gänze Berufung ein, bist du nicht geschieden und somit laufen die Besonderheiten der Trennungsphase weiter.

Ich verstehe absolut nicht, warum du EU zahlen musst. Die Ex lebt in eheähnlicher Gemeinschaft und hat somit keinen Unterhaltsanspruch.

Die Aufrechnung Versorgungsausgleich gegen Zugewinnausgleich ist nur mit Zustimmung der Parteien möglich. Stimmt die Ex nicht zu, musst du an sie zahlen und sie an dich. Da sie das wohl eher nicht machen wird, läuft du die nächsten 30 Jahre mit einem Titel rum.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2006 11:03
(@charivari)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen.

Ich habe auch nicht verstanden, das die eheähnliche Gemeinschaft meiner Frau mit dem Neuen den Richter nicht weiter beeindruckt hat. Insbesondere, weil er ja auch geschieden ist (2 Töchter) und für diese ein Kinderzimmer in der neuen Whg. (neben dem meines Sohnes) bereithält. Meine RAin meinte, da könne ich nicht mehr erreichen.
Soll ich mit einem motivierteren RA diese "eheähnliche Gemeinschaft" noch mal angehen???

Ich sehe derzeit die Situation so:

Ich muss bis 31.12. den Vers.ausgleich 6.600 € überweisen, sonst kommt der Gerichtsvollzieher. Soll ich? Oder Schwanz einziehen?

Meinen Zugewinn kann ich nur wieder per RA geltend machen, ausser Sie rückt freiwillig den Betrag heraus. Derzeit hat Sie das Geld noch, aus ihrem Anteil am Hausverkauf. Sie haben sich aber schon eins ausgeguckt und werden sich bald eins kaufen. Von dem Geld, das ich für den Umgang ausgebe könnte ich auch schon fast eins finanzieren.

Die große Entfernung und die Umgangskosten sind ganz allein meine Sache !  Echt? obwohl meine Frau und ich planten gemeinsam umzuziehen???  vorsätzlich in

Apropo RAin, was meint ihr zu meiner Kürzung der Kostennote und ansetzen einer "Nur"- Beratung . Aufgrund ihrer katastrophalen Rechenkünste und dem darausresultierenden "guten" Rat den Vergleich anzunehmen? Komme ich damit durch? Hat da jemand Erfahrung?

off topic:

Mal ehrlich, ich möchte auch die Gleichberechtigung!!!!

Hilfts wenn ich mich jetzt noch zur Frau umbauen lasse???

:-))

Dank an alle

Prof. Charivari


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2006 11:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

Soll ich mit einem motivierteren RA diese "eheähnliche Gemeinschaft" noch mal angehen???

Tja, da die richterliche Meinung schwer vorhersehbar ist...was soll man da raten?

Ich muss bis 31.12. den Vers.ausgleich 6.600 € überweisen, sonst kommt der Gerichtsvollzieher. Soll ich? Oder Schwanz einziehen?

Du wirst zahlen müssen, so du Vollstreckungskosten vermeiden willst. Die Wahl der Vollstreckungsmaßnahme liegt beim Gläubiger. Das Instrumentarium ist vielfältig.

Meinen Zugewinn kann ich nur wieder per RA geltend machen, ausser Sie rückt freiwillig den Betrag heraus.

Du hast keine andere Möglichkeit als abzuwarten und dann deinerseits die Vollstreckung zu betreiben.

Hat da jemand Erfahrung?

Deine Idee ist nicht verkehrt. Ob die RAin sich damit zufrieden gibt, bleibt abzuwarten.

Mal ehrlich, ich möchte auch die Gleichberechtigung!!!!

Diese zu erreichen ist ganz einfach: Hinlegen, Augen schließen, einschlafen, träumen  :rofl2:

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2006 11:58
(@babbedeckel)
Registriert

Hi ,

Soll ich mit einem motivierteren RA diese "eheähnliche Gemeinschaft" noch mal angehen???

Ich würde dies auf jeden Fall nochmal angehen  :note:
Was mich aber auch wundert ist der Richter und Dein RA  :knockout: In der Regel wird -wie du bestimmt weißt- von 2-3 Jahren ausgegangen.
Bzgl. Dein Zugewinnausgleich...Du weißt das der nach 3 Jahren, nach der Scheidung, verwirkt ist !?

Edit: Ach, so wie heißt denn dein zust. OLG ? Hast du bei denen mal nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien nachgesehen ?

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2006 13:04
(@charivari)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal möchte ich mich bedanken für eure Hilfe, Meinungen, Ratschläge.

Ihr helft mir!!!  SUUUUper Forum.

Das eine oder andere habe ich mir schon so zusammengereimt.

Also: werde bis 31.12. bezahlen und dann den Zugewinn angehen. Zuerst o RA dann mit.

Wenn schon ein RA mitmacht, und eh schon etwas Zeit vergangen ist, kann ich gleich den nachehel. U noch mal versuchen.

quote author=babbedeckel link=topic=8153.msg76599#msg76599 date=1166090686]
derzeit AG BM, weiss nicht welches OLG ... Köln?

Besten Dank

Prof. Charivari[

Hi ,
Ich würde dies auf jeden Fall nochmal angehen  :note:
Was mich aber auch wundert ist der Richter und Dein RA  :knockout: In der Regel wird -wie du bestimmt weißt- von 2-3 Jahren ausgegangen.
Bzgl. Dein Zugewinnausgleich...Du weißt das der nach 3 Jahren, nach der Scheidung, verwirkt ist !?

Edit: Ach, so wie heißt denn dein zust. OLG ? Hast du bei denen mal nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien nachgesehen ?

Gruß
babbedeckel


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2006 13:48