Hillfe bei Trennung...
 
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Hillfe bei Trennungsvereinbarung?

 
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Hallo an alle.
Bin neu hier und habe mich in den letzten Tagen hier eingelesen. Ich bin froh, dieses Forum gefunden zu haben. Meine ganze (und sehr bewegte) Geschichte werde ich zu einem späteren Zeitpunkt mal posten.

Jetzt hätte ich Anliegen: Ich habe von Trennungsvereinbarungen gelesen und habe großes Interesse, sowas nun aufzusetzen um den Umgang mit meinem 3jährigen und die Unterhaltspflichten für die nächsten Monate zu regeln.

Zu meiner Situation:
Ich bin seit 4 Jahren verheiratet und habe einen wunderbaren 3jährigen Sohn. Wir haben GSR. Meine Frau (28) war während der ganzen Beziehung in Ausbildung (Studium), hat dies aber in den letzten Monaten verzögert (Fernreisen, zusätzliche Praktika). Seit Kurzem ist klar, dass sie einen Anderen hat. Die Beziehung ist vorbei, da sind wir uns einig.

In den letzten Monaten habe ich unser Kind zum Großteil alleine betreut, da sie ja oft verreist oder auf Praktikum (300km entfernt) weilte. Jetzt ist sie wieder da, aber oft bei ihrem Neuen. Formal wohnt auch meine Frau noch hier (wenn sie da ist, schläft sie in extra Bett). Unser Kind ist bei mir, seine Mutter dann oft am Tag auch.

Zu meinen Zielen:
Zunächst möchte ich möglichst eine großzügige Umgangsregelung, die dann greift wenn sie mit unserem Kleinen auszieht.
Meine Minimalvorstellung sieht dabei so aus: Mindestens 1 Wochentag (Übergabe/Übernahme) in der KITA und mindestens 2 volle Wochenenden.
Wünschen würde ich mir ein Wechselmodell, aber da wird die KM nicht mitspielen. Argumentiert dann, dass ich ja Vollzeit arbeite und den Kleinen dann bis Anschlag in der KiTa lassen müsste...so wie in den letzten Monaten halt auch.

Zum Unterhalt: Hier will ich sie vom Gang zu irgendwelchen Institutionen/RA abhalten. Die Regelung kann daher großzügig sein sollte aber auch ein bissel Luft lassen.
Ich stelle mir vor, dass sie, solange die aktuelle Situation anhält (Gemeinsame Wohnung, Unser Kind mehr bei mir und von mir versorgt) keinen KU erhält aber quasi als Taschengeld TU abzüglich Miet/Nebenkostenanteilen.
Bei Auszug mit unserem Kind würde ich TU + KU voll zahlen.

Hat jemand so eine Vereinbarung gemacht?
Was gilt es zu beachten?
Kann mir jemand mit den Zahlen helfen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2012 23:48
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo oceanborn,

und erst mal, herzlich willkommen hier.

Zunächst möchte ich möglichst eine großzügige Umgangsregelung, die dann greift wenn sie mit unserem Kleinen auszieht.
Meine Minimalvorstellung sieht dabei so aus: Mindestens 1 Wochentag (Übergabe/Übernahme) in der KITA und mindestens 2 volle Wochenenden.
Wünschen würde ich mir ein Wechselmodell, aber da wird die KM nicht mitspielen. Argumentiert dann, dass ich ja Vollzeit arbeite und den Kleinen dann bis Anschlag in der KiTa lassen müsste...so wie in den letzten Monaten halt auch.

Papperlapapp! Du hast längst bewiesen, dass du den Junior auch im Alleingang betüddeln kannst, daher: Madame zieht aus, und zwar ohne Kind. Wenn sie anschließend, d.h. nach diesem Vorschlag (und nach der zu erwartenden Schrecksekunde) kapiert hat, dass sie mit dir das übliche blöde Spiel der Väterentsorgung nicht so ohne weiteres spielen kann, dann kannst du ja das eigentlich gewünschte und erstrebenswerte Wechselmodell als Kompromissvorschlag in den Ring werfen ...

Was die Arbeitszeit betrifft: Du solltest lieber anpeilen, dass die Frau Ex-Studentin sich mal fein nach einer Arbeitsstelle umsieht, die ihrer Qualifikation und ihrer Zugehörigkeit zur Gruppe der Pauerwimmen entspricht - und bei diesem Ziel, die Ex in Lohn und Brot zu kriegen, sind vorauseilende und großzügige Angebote hinsichtlich deiner Unterhaltszahlungen ziemlich hinderlich. Insbesondere:

Ich stelle mir vor, dass sie, solange die aktuelle Situation anhält (Gemeinsame Wohnung, Unser Kind mehr bei mir und von mir versorgt) keinen KU erhält aber quasi als Taschengeld TU abzüglich Miet/Nebenkostenanteilen.

Bullshit! Wenn du das Kind überwiegend betreust, dann steht dir Kindesunterhalt für Junior zu, zahlbar von ihr! Du kannst natürlich gerne darauf verzichten, von ihr tatsächlich KU einzutreiben (denn wenn du es tätest, würde sie sich vermutlich das Kind schnappen und wäre schneller verschwunden als ein Wiesel bieseln kann); aber ihr in dieser Situation auch noch eine gratis Unterkunft plus üppig Taschengeld anzubieten, das ist m.E. für dich der programmierte finanzielle Selbstmord - so etwas dankt dir kein Mensch, sondern das weckt nur weitere, noch unverschämtere Begehrlichkeiten.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. und überleg' dir für dich selber, ob's wirklich ein Vollzeitjob sein muss, oder ob 'ne 30-Stunden-Woche nicht auch ausreichen würde. In Verbindung mit einem Wechselmodell m.E. eine durchaus überlegenswerte Alternative 😉

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 00:15
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Danke dir.

Aber wie realistisch ist denn das?

Die lässt mir den Kleinen NIE freiwillig. Das Erpressungspotential hat die schon lange erkannt. Da gibt es das volle Programm: Du siehst ihn nie wieder. Er wird dich hassen. Missbrauchsvorwürfe inklusive - bisher nur als Drohung gegen mich.

Wenn die den Kleinen eines Tages einfach mit nimmt zum Neuen. Was kann ich dann machen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2012 00:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Geht der Wurm in eine KiTa? Wie gut ist von Dir dokumentierbar, dass Du Wurm die letzten Monate völlig selbstständig betütelt hast? Es geht um die Vereinbarkeit von Betreuung und Arbeit, diese ist wichtig. Das Ziel sollte unbedingt das Wechselmodell - wenn machbar - sein.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 00:25
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Ja, er geht in die Kita. Daher wäre das ganze auch gut dokumentierbar.

Trotzdem. Jegliche Konfrontation mit der KM wird zur Eskalation führen, mit dem vollen Programm. Andererseits wird das eh irgendwann kommen, wenn ich mich nicht zeitlebends versklaven lassen will...

Wenn die den Kleinen einfach mit nimmt zum Next, dann wird mir niemand helfen...das JA wohl nicht, da war ich schon mal. Und dann fängt die an, IHRE Geschichte zu erzählen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2012 00:32
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo oceanborn,

Aber wie realistisch ist denn das?

Gegenfrage: Willst du aus Angst vor dem Tod etwa Selbstmord begehen? Denn:

Da gibt es das volle Programm: Du siehst ihn nie wieder. Er wird dich hassen. Missbrauchsvorwürfe inklusive - bisher nur als Drohung gegen mich.

Sie hat dir also bereits in dieser frühen Phase gezeigt, wes Ungeistes Kind sie ist. Glaubst du allen Ernstes, du könntest so eine angehende Umgangsboykotteuse und Unterhaltserpresserin mit noch so viel Geld besänftigen? Im Gegenteil, je mehr du ihr zugestehst, desto mehr wird sie fordern. Besser, sie merkt von Anfang an, dass der vermeintlich einfache Weg bei dir erheblich holpriger sein wird, als ihre bereits geschiedenen Freundinnen oder sonstige Einflüsterinnen es ihr vorgeschwärmt haben!

Ich werde dir nicht erzählen, dass deine Chancen besonders gut seien, denn das sind sie nicht - aber deine Chancen sind keineswegs besser, wenn du bereitwillig nach ihrer Pfeife zu tanzen beginnst.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. falls noch nicht bekannt, bitte schleunigst lesen: www.trennungsfaq.de

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 00:33
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ocean,

da ich selber eine Scheidungsfolgevereinbarung fahre, gerne dazu später noch mehr. Nur soviel vorweg: Das Ganze beruht auf Freiwilligkeit und Einvernehmlichkeit. Das klingt einfach, stellt aber in der Realität sehr hohe Anforderungen an die Konfliktlösungsfähigkeit beider Partner. Und oftmals sind die Fronten schon so verhärtet, dass ihr damit gar nicht mehr weiter kommt.

Wenn auch Deine Demächst Ex-Frau interesse daran hat, das Ganze friedlich und mit überschaubaren finanziellen Folgen zu regeln, würde sich auch die notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung für Euch anbieten. Aber nochmal: Hier trefft ihr Euch letztlich auf AUGENHÖHE beim Notar und beschließt zusammen, wie Eure Zukunft ablaufen soll. Und diese Vereinbarung hat auch vor Gericht Bindungswirkung. Auf Augenhöhe kann auch heißen, dass Du auch finanziell (z.M. für einen definierten Zeitraum) auch über Deinen finanziellen Schatten springst und Dich auch unter Umständen "freikaufst" - mit Zugeständnissen dafür von der anderen Partei.
Sowas muss in Ruhe vorbereitet und mit viel juristischem Sachverstand begleitet werden.

Und das Ziel muss nicht immer ein 50:50 Wechselmodell sein - auch das "klassische" Modell mit Umgang unter der Woche und Wohnsitz bei der KM muss nicht falsch sein, wenn es in Eure Lebensverhältnisse passt. Nimm Dir die Zeit und sammel erstmal, dann kannst Du dir eine Strategie zurecht bauen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 00:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Trotzdem. Jegliche Konfrontation mit der KM wird zur Eskalation führen, mit dem vollen Programm.

Wer sagt denn, dass es um Konfrontation geht? Niemand. Du selber bist es, der in dieser Kategorie denkt - und wahrscheinlich auch so empfindet. Lass Dir gesagt sein: alles, was das Kind von euch beiden angeht, lässt sich nur über Kompromisse und Einsicht zum wirklichen Nutzen für das Kind lösen. Alles andere ist mehr oder weniger Selbstbetrug. Wenn Du selber so weit bist, dies zu erkennen, brauchst Du "nur" noch die KM zu überzeugen.

Von daher empfehle ich Dir, das Agressionspotential gaaaanz flach zu halten. Im Moment kommst Du mir vor, als ob Du auf jeden Zug aufspringen würdest, der vorbei kommt. Entkräfte mein Vorurteil, wenn Du kannst.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 01:04
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Erstmal danke für eure Antworten.

Die KM hat klare Vorstellungen: a) Maximale Freiheit und b) maximale finanzielle Sicherheit.

Solange ich ihr b) liefere, solange wird es keine Probleme mit Betreuung geben. Im Gegenteil. Wegen a) wird der Kleine viel Zeit mit mir verbringen.
Wenn aber b) nicht mehr nach ihren Vorstellungen läuft, wird der Zug ganz schnell in eine andere Richtung fahren.

Wenn ich ihr jetzt, a) verweigere so wie Malachit es vorschlägt, dann wird es SOFORT zur Eskalation kommen. Ja, ICH sage das so.
@Oldie: Ich hatte doch geschrieben, wie die tickt, um ihren Willen durchzusetzen. Da wird geschrien, geschlagen (nicht das Kind, sondern mich), Koffer mit Kindersachen vollgepackt und mit der Konstruktion von Missbrauchsvorwürfen (gegen sie und unseren Sohn) gedroht. Dem Jungen wird erzählt, er müsse jetzt mit der Mama woanders hingehen, da der Papa ja die Mama anschreien würde. Letztens schluchzte mein Sohn dann nur: "Der Papa soll mitkommen". oder "DAS hier ist doch mein Haus". Warum also meinst du, dass ich selber der bin, der in dieser Kategorie denkt bzw. der ein hohe Aggro Level hat???

Im Grunde möchte ich mich freikaufen mit einer aussergerichtlichen Einigung wie Ingo es beschrieben hat, wohlwissend, dass das es ihr NIE reichen wird. Ich würde mir und meinem Sohn quasi Zeit erkaufen. DAS war bis zur Anmeldung in dem Forum mein Ziel. Wobei ich wieder bei Malachit wäre und der Frage: Wie geht man es an, die KM allein aus der Bude zu bekommen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2012 01:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Warum also meinst du, dass ich selber der bin, der in dieser Kategorie denkt bzw. der ein hohe Aggro Level hat???

Weil Du nicht einmal gesagt hast: "Ich wiil das nicht." Vielmehr sagst Du:

Ich hatte doch geschrieben, wie die tickt, um ihren Willen durchzusetzen.

Hmm.

Wobei ich wieder bei Malachit wäre und der Frage: Wie geht man es an, die KM allein aus der Bude zu bekommen?

Aber hier werde ich noch mehr stutzig. Wo bitte bleibt die Beschreibung dafür, dass Du für das Kind der "bessere" Elternteil mit mehr Bindungstoleranz bist? Ich erkenne davon nichts. Es ist Deine Wortwahl, die mich diese Fragen stellen lässt.

Bindungstoleranz bedeutet, dem anderen ET den für das Kind sinnvollen Kontakt (hier spielen Liebe, Gewohnheit, Alltag oder auch Notwendigkeit hinein) zum anderen ET nicht nur zu gewähren, sondern auch zu fördern.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 02:08




(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Hallo,

gibt es noch andere Anmerkungen zu der Eingangsfrage?

@Ingo. An deinen Erfahrungen wäre ich interessiert.

Was kann man per Vereinbarung regeln?
Was ist dabei zu beachten?

ciao,
oceanborn

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2012 23:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Was spricht gegen eine volle Ausnutzug der KiTa-Öffnungszeiten, da Du ja Vollzeit arbeiten gehst? Doch nur ihre Einstellung dazu. Und diese hat nun mal nichts mit dem Kind zu tun. Denn danach müssten fast alle ehemaligen Ossis geschädigt sein (freilich, das gefällt dem einen oder anderen). Von daher erachte ich das WM durchaus für realisierbar. Es sind vielmehr die beiden ET, die hier vertrauensvoll und kooperativ ineinander greifen müssen. Pauschale Einstellungen sind sinnfrei.

Von daher - präzisiere Deine Eingangsfrage in die Richtung, wie Du Dir - aus heutiger Sicht - solch eine Trennungsvereinbarung vorstellst.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2012 00:19
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ocean,

für eine einvernehmliche Scheidung sind bestimmte Punkte vorgeschrieben, die in einer solchen Vereinbarung aufzutauche haben - das sind u.a Regelungen zur Ehewohung, Aufenthalt des Kinds, Zugewinn / Gütertrennung, Versorgungsausgleich. Und natürlich auch die Punkte Trennungsunterhalt, KU und nachehelicher Unterhalt können hier (auch als sofort vollstreckbarer Titel) vereinbart werden.

Nochmal der Hinweis: Soetwas ist nichts zum "schnell zusammenschreiben" sondern dies muss individuell auf Eure Beziehung zugeschnitten sein. Eine Anzal von Beratungsterminen / Telefonberatungen / Überarbeitungen sind im Endeffekt notwendig, bis aus einem Vorschlag ein für beide annehmbarerer, rechtlich fundierter Vertragsentwurf geworden ist. Dann sind aber aus meiner Sicht auch fast alle Streitpunkte geregelt- es gibts nichts mehr zu streiten. Jeder weiß woran er ist. Deine Exe weiss wie lang noch Geld kommt und kann sich in der Zwischenzeit neu aufstellen. Auch Du hast wieder eine Perspektive, z.B. durch eine Befristung (z.B. von nachehlichem Unterhalt).

Aus meiner Sicht musst Du Deiner Ex etwas anbieten, damit das Ganze klappt. Und wenn das Kind auch nur 49, 9 Prozent der Zeit von Ihr betreut wird, bekommt sie auch KU. Da gibts es keinen Spielraum. Wichtiger ist eher der nachehliche Unterhalt. Und auch der Versorgungsausgleich bietet heute Möglichkeiten zur Modifikation.

Sprech mit Deiner Partnerin, ob sie überhaupt Interesse an einer solchen Lösung hat. Will ein Partner dies nicht, kannst Du dies auch abhacken. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2012 18:46
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Ich will das mal kurz zusammenfassen: Eine einvernehmliche Scheidung halte ich bei der bereits erwähnten Anspruchshaltung von DEF für völlig ausgeschlossen.
Glaube blos nicht das dir eine großzügige finanzielle Regelung deinerseits auch nur irgendwie zum Vorteil angerechnet wird wenn es hart auf hart kommt, denn das wird es.
Ganz im Gegenteil schaufelst du dir deine eigene Grube, denn wer schon freiwillig so großzügig ist, bei dem muss bei Gericht ja noch viel mehr zu holen sein.
Gerade in den Punkten die dir so vorschweben kann eine Scheidungsfolgevereinbarung - selbst eine notarielle - nur zu deinem Nachteil sein.
Denn: Punkte bei denen du schlechter gestellt wirst als es die Rechtslage eigentlich hergibt werden regelmäßig als rechtmäßig vereinbart angesehen, Punkte hingegen die DEF benachteiligt werden ruckzuck als 'Unzulässig und somit hinfällig' definiert.

Ergo kannst du dir die Vereinbarung auch gleich schenken.
Stell dich bei DIESER DEF darauf ein das sie kurzfristig ja nur will "was ihr zusteht" - und das ist im Prinzip dein komplettes Gehalt.
Du schreibst ja nichts von deinem Einkommen, aber bei einer hExe mit einem 3-Jährigen Kind musst du schon extrem gut verdienen - und damit meine ich jetzt das Niveau eines Industrievorstandes - damit du auch genug Geld hast um ihr ein Angebot zu machen das erheblich über der gesetzlichen Regelung liegt.
Wenn ich richtig lese hat sie noch nie gearbeitet.
Damit bekommt sie - ganz grob - erst mal den KU nach Tabelle, dann die kompletten KiTa Kosten, und vom Rest noch 3/7 bzw. 4/5 - Je nach OLG, solange dir noch mindestens 1050 EUR bleiben.

Jetzt kannst du mal selber deinen Spielraum für großzügige Geschenke abstecken.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2012 19:57
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

und vom Rest noch 3/7 bzw. 4/5 - Je nach OLG

Letzteres sollte offenbar nicht 4/5 heißen (vier Fünftel wären schlappe 80%), sondern 45% - und @habakuk, bring' uns mit solchen Verwechslungen bitte nicht die OLG-Richter auf noch dümmere Ideen, als sie ohnehin schon haben 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2012 22:47
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Danke erstmal für alle, ernüchternden Antworten 🙂

Folgendes trug sich heute zu:

Komme gegen 18:00 von der Arbeit. KM ruft an, wir könnten uns auf dem Spielplatz treffen. Habe ich gemacht. Dort habe ich dann vorsichtig meine Vorstellungen hinsichtlich Wechselmodell geschildert. Zunächst hat sie mich ausgelacht, sie war ja auch schon beim Anwalt und ich täte ihr Leid. Nunja, dann schaukelte sich das bissel hoch und sie versuchte mich dann mittels Entzug unseres Kindes zu bestrafen: Sie würde heute bei ihrem Neuen nächtigen und den Kleinen mitnehmen. Natürlich bekäme der auch ein großes Spielzug. Fand mein Kleiner dann auch gut. Ich fands scheisse, aber was kann man machen. Hab mich damit abgefunden.

Dann sind wir nach Hause, wollte nur was holen und wieder weg. Das fand KM nun wieder nicht gut, weil sie mich dann ja nicht fertig machen kann mit Koffer packen und allerlei Drohungen. Also Kehrtwende bei ihr, der Kleine bleibt nun doch beim Papa (hat wahrscheinlich eh was vor, heute). Das fand der Kleine nun wieder nicht gut wegen Spielzeug. Der Kleine durfte dann noch bissel fernsehen. Im Kinderzimmer wurde währenddessen handfester argumentiert. Ich fing mir die ein oder andere ein (nichts ernstes).

Als Höhepunkt knallte sie dann ihren Kopf gegen die Wand und verschwand mit Telefon im Schlafzimmer. Dort rumpelte es heftig und ich fand sie röchelnd auf dem Bett liegend.

Nun lenkte ich ein, aus Angst gleich aus der Bude zu fliegen und alles zu verspielen.

Es wurde dann langsam ruhiger und wir unterhielten uns über einige Sachen. Wechselmodel kann ich also abhaken. Dafür winkt sie mit ner Möhre in Form einer großzügig gestalteten klassischen Regelung. Höhe Trennungsunterhalt hab ich ihr auch angedeutet.

Habs zwischenzeitlich von meiner Anwältin rechnen lassen. So  lange die aktuelle Situation anhält bekommt sie TU abzüglich Miete und zu meinen Gunsten bissel abgerundet. Kita zahle ich sowieso.
Wenn sie was Neues hat, bekommt sie TU + KU für den Rest des Jahres. Auch wieder bissel abgerundet. Wenn sie dann doch zum Anwalt rennt, Shit happens, zahle ich halt noch bissel drauf. Mir bleibt dann bissel mehr als der SB.

Bezüglich Nachehelichem Unterhalt hat mir die Anwältin aber Mut gemacht: Kind war immer betreut, KM hat ihr Studium voll durchgezogen, ergo keine ehelichen Verluste  (für sie ;)) . Na mal schauen...

Ich will einfach klare Verhältnisse.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2012 00:23
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ocean,

Als Höhepunkt knallte sie dann ihren Kopf gegen die Wand und verschwand mit Telefon im Schlafzimmer. Dort rumpelte es heftig und ich fand sie röchelnd auf dem Bett liegend.

Ich glaube Trennungsvereinbarungen haben unter diesen Vorzeichen nun wirklich keinen Sinn. Bei Dir sollten lieber mal alle Alarmleuchten angehen.

Entweder hat Deine Exe eine schwere psychische Störung oder sie ist so clever, dass sie Morgen eine Anzeige gegen Dich stellt und Dich mit Hilfe des Gewaltschutzparagraphen aus der Wohnung schmeisst. Unter Umständen sind ab morgen schon neue Schlösser in der Wohnungstür eingebaut - tauchst Du an der Tür auf, stehen 5 min später schon die Freunde und Helfer hinter dir - nachdem die völlig entstellte KM die Tür geöffnet hat "Der hat mich doch gestern schon verprügelt..." Gruß Ingo

P.S. Bist Du schon ausgezogen aus der ehelichen Wohnung? Auch hier raten wir den Männern, dass nicht zu tun!

Aus dem Trennungs-FAQ:

Absolut wichtig ist es auch, von selbst nicht auszuziehen, auch nicht mit den Kindern in die Nähe (Richterinnen-Standardsatz: "...ist davon auszugehen, dass die Kinder die eheliche Wohnung eher als ihr Zuhause ansehen..."). Sich auch nicht aus der Wohnung tricksen lassen. Typisches Betrugswerkzeug ist heutzutage dafür der Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, mit dessen Hilfe man Männer durch die Polizei in Sekunden aus der eigenen Wohnung werfen lassen kann, seien die Beschuldigungen auch noch so unplausibel. Viele Frauen wenden selbst gezielt psychische und physische Gewalt an, um absichtlich Gegenreaktionen des Mannes zu provozieren. Spätestens jetzt schnappt die Falle zu. Das Gewaltschutzgesetz begünstigt eine das Rechtsstaatsprinzip missachtende Beweislastumkehr. Es befördert jeden kleinen Polizisten zum Standrichter, ob die Vorwürfe ungerechtfertig waren interessiert hinterher niemand mehr. Wird die Rückkehr in die Wohnung schliesslich wieder erlaubt, ist sie oft bis auf einen anwaltlichen Brief mit Unterhaltsforderungen leergeräumt. Aufrufe, das Gewaltschutzgesetz geschlechtsneutral und sachkundig anzuwenden, erscheinen ein wenig wie der Aufruf Dantons an die Jakobiner, sich doch vor der Ingangsetzung der Guillotine der Menschenrechtserklärung von 1791 zu erinnern

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 00:45
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Nee, ich bin mit Kind in der Wohnung. Sie ist nur am Tag da.

Das ist das übliche Theater auf höchster Eskalationsstufe. Ist nicht das erste mal.

Wenn unser Kind nicht wäre, wünschte ich ihr einen neuen Partner mit ähnlichen psychischen Eigenschaften. Und genau das ist, was mir Angst macht...weil da eben mein Kind ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2012 00:57