;( An alle Forummitglieder,
ihr seid meine letzte Hoffnung, da ich nicht mehr weiter weis.
Ich lebe seit 2 1/2 Jahren getrennt von meiner Noch-Ehefrau.
Mitlerweile habe ich eine neue Lebensgefährtin und einen neuen Hausstand gegründet.
Musste bereits hohe Rückzahlungen in Kauf nehmen und zahle montlichen Trennungsunterhalt.
Und nun dass....
Die Ex zieht aus der ehemaligen Ehewohnung aus. Sie will sämtliche Kosten, die damit verbunden sind auf mich abwälzen, z.B. Entsorgung der Auslegware, Grundreinigung und Renvierung der Wohnung.
Habe seit meiner Trennung immer wieder versucht aus dem Mietvertrag herauszukommen, jedoch bisher ohne Erfolg. Auch die Schlichtungsversuche ihres Vaters, der ein Schreiben aufgesetzt hatte mit dem Übertrag der kompletten alleinigen Mietrecht und mich aus dem Vertrag zu entlassen schlugen fehl.
Nun müssen wir (Meine neue Familie und ich) schon wieder zittern um jeden Euro. Mittlerweile habe ich mich hochverschuldet und weis nicht mehr weiter.
Bitte helft mir. Vielen Dank.
Moin MKirsch,
rechtlich bist du tatsächlich als Mitmieter in der Haftung, da ihr nach Außen als Gesamtschuldner auftretet. Es tut mir leid, dir keine bessere Info geben zu können.
Wermutstropfen ist: Du kannst die Ex im Innenverhältnis über die Hälft der entstehenden Kosten in Haftung nehmen.
Gib die Sache im Rahmen der Scheidung an deinen RA und kümmere dich nicht weiter drum.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort,
habe noch eine Frage. Ist es möglich um es für mich günstiger zu machen der RA Angebote über Mietwagen und Kosten der Entsorgung vorzulegen. Kann ich verlangen dass sie sich die Ex danach richtet und dies als Grenzwert/Streitwert gilt ?
MKirsch
Könntest du bitte in deinem Profil die E-Mail-Adresse korrigieren - es kam eine zurück. Danke.
Grundsätzlich wird nur das im Innenverhältnis ausgeglichen, was an realen Kosten entstanden ist.
Ich würde vielleicht deiner Ex einfach mal einen Schrecken einjagen und ihr klipp und klar sagen, dass sie ebenso als Vertragspartner in der Haftung ist - ob nun gegenüber dem Vermieter oder dir. Folglich hat sie die Kosten mitzutragen. Es liegt an ihr alleine, ob sie zusätzlich auch noch Gerichts- und Anwaltskosten sich aufbürden will.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo MKirsch,
ich war auch in einer solchen Lage.
Bin nach der Trennung nicht aus dem Mietvertrag für unser Haus raus gekommen.
Später durfte ich dann mit bezahlen....hälftig....für eingetretene Türen (die nach der Trennung von meinem EX eingetretten wurden), die komplette Renovierung des Hauses und und und.
Mein Ex hat das Haus einfach so verlassen....noch nicht mal großartig besenrein....obwohl wir eigentlich hätten renovieren müßen.
Für mich bestand keine Chance, die renovierung kostengunstiger zu machen, indem ich vielleicht einiges hätte selber machen können, da mein Ex mich nicht rein gelassen (Schlösser waren auch alle ausgetauscht...so kam ich ja noch nicht mal rein) hat bzw erst am letzten Tag der Kündigung ausgezogen ist...
So hat mein Vermieter dies alles über eine Firma machen lassen und ich mußte hälftig die Rechnung tragen.
SOrry....bessere Nachrichten kann ich Dir leider nicht bringen...
Liebe grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Vielen Dank Taccina,
da ist mein Leid ja noch milde ausgedrückt. Habe gestern nochmals alles geprüft.
Es geht wohl lediglich nur um die Auslegware und ein wenig Hausrat,
was entsorgt werden muss.
Renovierungsarbeiten muss der Vermieter (Lt. Vertrag) übernehmen.
Wenigstens ein kleiner Trost. Werde heute meine Rechtsanwältin konsultieren.
Wenn ich damit durch bin, werde ich hier darüber berichten.
Vielleicht gibt es ja doch noch Gerechtigkeit auch für alle die mir geschrieben haben.
Vielen Dank noch einmal.
MKirsch
Moin MKirsch,
was mir gerade noch einfällt: Ist eine Mietsicherheit hinterlegt worden? Der Vermieter wäre ggf. aufzufordern/zu bitten, diese hälftig an euch auszuzahlen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Vielen Dank für den Hinweis DeepThought,
eine Mietsicherheit wurde nicht hinterlegt, so dass es auch zu keiner Auszahlung kommen kann. Trotzdem Danke für diesen Hinweis.
MKirsch
hallo kirsch,
nach meinen erfahrungen muss der vermieter dir die chance geben dass du die wohnung nach ihrem auszug besichtigst und gegebenfals renovierst.
so war es bei mir damalig. meine anwältin hat ihn direkt angeschrieben und ich konnte die wohnung räumen und renovieren.
caju