Hausverkauf, Zwangs...
 
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Hausverkauf, Zwangsversteigerung oder selbst behalten - wie jetzt ???

 
(@loewe3107)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich suche dringend Rat und Tat und evtl. Tipps von jemandem, der ähnliche Situation schon hinter sich hat.
Also: Mein LG hat mit seinen "Noch"Ehefrau ein Haus, beide zur Hälfte im Grundbuch. Er ist im Januar zu mir gezogen, seine Ex wohnt noch alleine im Haus. Er zahlt brav die Hälfte vom Kredit weiter ab - weil noch nix geklärt ist und seine Dame sich auf die Hinterbeine stellt und sich "nicht einfach so austauschen lassen" will. Mein LG möchte das Haus aber gern wieder bewohnen, natürlich mit mir, da er wahnsinnig viel Arbeit dort investiert hat und er auf Dauer auch in der Wohnung nicht glücklich sein kann.

Vergangene Woche war von der Bank jemand da (von meinem LG beauftragt) und hat Haus und Grundstück geschätzt.
Tja und nun, wie geht es weiter. Was passiert, wenn mein LG einfach seinen Anteil nicht mehr bezahlt ? Wie können wir seine Ex bewegen, aus dem Haus auszuziehen ? Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab und hat man da die Möglichkeit, irgendwie gleich so zu bieten, dass man das Haus dann auch wirklich bekommt, mein LG will es auf keinen Fall verlieren ....

Bin für jeden Tipp dankbar.

LG
Uschi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2006 17:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin loewe,

such hier im Forum mal nach dem Stichwort "Teilungsversteigerung"; in den zugehörigen Threads ist das Vorgehen bereits mehrfach beschrieben worden.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2006 21:14
(@sowosamma)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich möchte aus eigener Erfahrung noch etwas ergänzen.

Auch wenn es für Deinem LG hart ist, ich habe selbst eine Zeit darum gekämpft, das Haus wo ich Miteigentümer war zu bekommen. Aber jetzt im Nachhinein muss ich sagen, es wäre der falsche Weg gewesen, man blockiert sich selbst dabei, ein neues Leben aufzubauen.

Auch für Dich ist ein Leben dort sicher nicht so einfach, insbesondere das Umfeld könnte hier sehr zur Belastung für dich und ggf. auch für Euere Beziehung werden. Denn Du wirst dort erst ewinmal der Eindringling sein, die Schuldige wegen der alles passiert. Wirklich raten dazu kann ich Euch nicht dazu und es ist auch zumindest aus meiner Erfahrung nur eine Frage der Zeit, bis man auch bereit ist, die positiven Seiten für einen echten Neubeginn zusehen.

Sind denn auch Kinder dabei ? Wenn ja, würde ich das Thema an Euerer Stelle ehrlich gesagt noch schneller abhaken.

Viele Grüße

sowosamma


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2006 10:38
(@loewe3107)
Schon was gesagt Registriert

Hallo sowosamma,
tja - ob ich dort überhaupt glücklich werde - dieser Gedanke läßt mich manchmal kaum schlafen, weil ich da auch so meine Zweifel habe ......

Hallo Martin vom schönen Bodensee,

ich hab ja gedacht, vielleicht schreibt mal jemand seine Erfahrungen, wie es ihm so ergangen ist .......  , vielleicht kann man ja aus Fehlern von anderen lernen  😉 
Ach manno, ich bin schon nervlich ganz schön angekratzt, vielleicht ist es wirklich besser, die "Hütte" zu verkaufen und wir suchen uns was neues, aber auch hier die Frage - verkaufen, wenn ja - wie am besten, oder Zwangsversteigerung ....

Liebe Grüße dem schönen sonnigen Sachsen
Uschi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2006 16:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin loewe,

diese Fragen, speziell das "Wie" - habe ich Dir doch schon vor 3 Monaten beantwortet - siehe:

http://www.vatersein.de/forum-topic-6981.0.html

Einen Zustand nur zu beklagen, ohne etwas daran zu ändern, bringt niemanden weiter.

Davon abgesehen davon: Ich an Stelle Deines LG würde das dort beschriebene Verfahren nutzen, um das Haus zu übernehmen - und es anschliessend verkaufen. Aller Voraussicht nach wäre es nämlich eine ziemliche Belastung für Dich, in einem Haus zu wohnen, wo die Ex-Madame Dir täglich an jeder Ecke begegnet - und das würde sie tun, auch wenn sie "körperlich" längst ausgezogen ist.

Grüssles
Martin
(der froh ist, mit seiner LG in einem "neuen alten" Haus ganz von vorn angefangen zu haben()


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2006 17:22
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hmmm,

hoffe meine Antwort hilft weiter, da letztlich keine Erfahrung, was das Ergebnis betrifft:

Zum Hintergrund: Ähnlicher Ansatz bei uns. Trennung, ich ausgezogen (allerdings keine neue Beziehung), sie im Haus mit kids. (Auch) die finanzielle Seite läuft "gesittet". Trotzdem die Frage, was auf Dauer machen mit dem Haus, nachdem sie nun raus in eine Wohnung möchte (mein Einzug finanziell nicht machbar)?

Ergebnis bei uns: Wir vermieten. Finanziell kommt das hin mit folgenden möglichen Vorteilen:

- Die derzeit noch hohen Schulden werden im Lauf der Jahre niedriger (Hausverkauf in der jetzigen Lage auf dem Immomarkt wäre mit einem sehr deutlichen, verbleibenden Minus behaftet). Verkauf später möglich.
- Es bleibt die Möglichkeit für beide Parteien längere Zeit erhalten, doch noch das Haus zu übernehmen (ich würde, wenn ich könnte)

Ob das ne Alternative für Euch wäre kann ich nicht sagen. Unsere "Randbedingungen" scheinen uns für diese Lösung günstig zu sein, da

- mein Job sehr sicher ist
- sie einen Teilzeitjob angenommen hat und sich bemüht, diesen weiter auszubauen (trotz kleiner Kinder)
- wir "sichere, solvente" Mieter gefunden haben, die einen für uns ausreichend hohen Mietzins zahlen werden

Da dies zwar alles "eingetütet" ist, jedoch erst in 2007 umgesetzt wird, kann ich hier keine Erfahrungen berichten.

Ansonsten (weitere Möglichkeit, die aber für Euch anscheinend kaum in Betracht kommt) hätte ich versucht eine Möglichkeit zu finden, einzuziehen (Finanzierung zB durch Gründung einer WG).

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2006 16:15
(@zulangezustill)

Hallo loewe3107,

also, dann legen wir mal los:

Zwangsversteigerung - Kreditnehmer zahlt nicht trotz dementsprechender Mahnungen, Konsequenz - Kündigung des Darlehensvertrages und Verwertung der Sicherheiten (Haus + evtl. sonstige Sicherheiten, zu bedenken, falls ihr da noch was angegeben habt, Lebensversicherungen, Bürgen usw... ), sprich Beantragung der Zwangsversteigerung

Dann kommt der Zwangsversteigerungsvermerk ins Grundbuch. Vom Gericht wird ein Gutachter beauftragt, ein Wertgutachten zu erstellen. Nachdem die Parteien Gelegenheit hatten, sich dazu zu äußern, wird, wenn kein Einspruch erhoben wurde oder dieser abgewiesen wurde, der Verkehrswert festgesetzt. Dem folgt dann je nach Auslastung des Gerichtes meist im Laufe eines halben Jahres der erste Versteigerungstermin. In diesem kann das Objekt für mindestens 5/10 sprich die Hälfte des festgesetzten Verkehrswertes ersteigert werden, gesetz dem Fall, der Gläubiger (Bank) läßt den Zuschlag erteilen. Im allgemeinen wird vor Gericht von der Bank Sicherheit verlangt, die bar oder als LZB-Scheck und in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (nicht des Gebots!!!) zu leisten ist.  Wird der Zuschlag erteilt und im dann vom Gericht anzusetzenden Verteilungstermin brav gezahlt - hat man das Haus.

Es hängen noch paar Probleme dran, das wird aber zu viel auf einmal. Nur soviel: ZV-Verfahren verursachen erhebliche Kosten für die Bank, welche diese natürlich dann mit einspielen möchte, wenns geht, kann also bedeuten, ihr müsstet erheblich mehr zahlen als wenn ihr euch mit der Bank vorher vergleicht oder das Darlehen ablöst. Das geht zu jeder Zeit, bevor Zuschlag erteilt ist.

Ihr habt hier das Problem mit der Ex. Idealfall wäre also, dass die Ex auszieht und auf das Haus verzichtet. Dann kann mit der Bank eine Umfinanzierung verhandelt werden, ohne dass die Kosten des ZV-Verfahrens hier eine Rolle spielen. Besser.

Wenn es zur ZV kommt: Grundlegend könnt ihr natürlich sooo biten, dass ihr das Haus bekommt, einfach jeden immer überbieten  😉

Was über der Forderungshöhe der Bank und den Gerichtskosten liegt, bekommt der Schuldner wieder ausgezahlt - eigentlich toll, wäre da nicht das hälftige Miteigentum der Ex ...  😉

Eine Möglichkeit im Rahmen eines ZV-Termins wäre der vorherige Abschluss eines Ausbietungsvertrages mit der Bank. Das bedeutet, dass man sich verpflichtet, mindestens Betrag X bietet und die Bank sich verpflichtet, bei mindestens diesem Gebot Zuschlag erteilen zu lassen. Geht sogar mit Deckel: Sprich, wenn jemand anderes mehr bietet kann man vereinbaren, dass bis zu einem gewissen Betrag mitgeboten werden kann, aber trotzdem nur der anfänglich angesetzte Betrag zu zahlen ist.

Beispiel: Ihr seid bereit, 150 T€ zu bieten und macht einen Deckel bis 170 T€. Ergebnis: Bleibt ihr bei einem Betrag bis 170 T€ Höchstbietender, braucht ihr nur 150 T€ zu zahlen, für den Rest erklärt sich die Bank für befriedigt. Sichert alles etwas ab. Gibts auch Spielvarianten, z.B. dass man für den Bietbetrag zwischen 150 - 170 T€ nur hälftig zahlt, also bei 170 T€ nur 165 T€, alles Verhandlungssache. Alles das bewahrt euch aber nicht vor dem Risiko, dass einer mehr bietet, außerdem tun sich Banken schwer, mit dem Schuldner einen Ausbietungsvertrag zu schließen, obwohl man hier die Umstände ja darstellen könnte.

Also schwierig. Idealfall - Einigung mit Ex herbeiführen, im Notfall gegen Bares (ist billiger als ZV-Verfahren), Finanzierung beibehalten auf deinen LG allein oder mit dir, Verhandlungssache mit der Bank. Wichtig: Bank muss dann aber auch bereit sein, die Ex aus der Finanzierung zu entlassen ....

Ach du Schreck, ist das lang. Bei Nichtverständnis oder Fragen halt PN an mich.  😉


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2006 17:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin zulangezustill,

Deinen Ausführungen zur Zwangsversteigerung ist soweit nichts hinzuzufügen - wenn es denn um eine Zwangsversteigerung geht. In diesem Fall hat üblicherweise aber keiner der bisherigen Eigentümer die finanziellen Möglichkeiten, alleiniger Eigentümer der Immobilie zu werden, da diese Form der Zwangsversteigerung üblicherweise dann zum Einsatz kommt, wenn die Kreditnehmer überschuldet sind.

Im vorliegenden Fall - ein Eigentümerpaar kann sich bei Trennung nicht über die weitere Verwendung einigen - kommt dagegen die Teilungsversteigerung in Betracht. Das ist zwar auch eine "Unterform" der Zwangsversteigerung, weil sie meist gegen den Willen eines der bisherigen Eigentümer durchgeführt wird; hier dient sie aber nicht dazu, der Bank den noch ausstehenden Hypothekenbetrag zu verschaffen, sondern eine Eigentümergemeinschaft (beispielsweise eine Erbengemeinschaft oder auch ein Ex-Ehepaar) zu sprengen. Sehr oft übernimmt dann einer der bisherigen Eigentümer die Immobilie allein und bezahlt die bisherigen Mitbesitzer aus. Das setzt natürlich voraus, dass der potenzielle Alleinerwerber solvent bzw. kreditwürdig genug ist, damit die Bank auch mitspielt.

Im vorliegenden Fall wäre die Empfehlung einer klassischen Zwangsversteigerung daher mehr als fahrlässig, denn dabei gewinnt nur die Bank bzw. ein aussenstehender Dritter, der die Immobilie zum Schnäppchenpreis erwirbt. Loewes Lebensgefährte würde dabei in die Röhre schauen; hätte am Ende womöglich keine Immobilie mehr, aber immer noch Schulden. Das wäre die schlechteste aller Möglichkeiten.

Näheres zum Thema "Teilungsversteigerung" gips unter anderem bei

http://www.zwangsversteigerung.net/teilungsversteigerung/verfahren_teilungsversteigerung.htm

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2006 18:05
(@zulangezustill)

Hallo brille007,

richtig. Im Notfalle der Weg über die Teilungsversteigerung.

Aber auch hier der Gedanke nicht abwegig, eventuell in eine friedliche Lösung Finanzen einfließen zu lassen, da die Kosten einer Versteigerung nicht unerheblich sind.

Richtig auch das Problem Bank. Die finanzierungstechnische Seite sollte klar sein, sonst steht man dumm da, wenn es dann genau daran scheitert.

Ich halte die Zwangsversteigerung auch für nicht sinnvoll und denke, dies mit den angesprochenen Problemen auch untermauert zu haben.

Auf jeden Fall muss eine Lösung her, vor allem, da im Normalfall beide Kreditnhemer sind und gesamtschuldnerisch haften ... aber darüber lasse ich mich lieber gar nicht erst aus ...  😉

Nur das mit dem Schnäppchenpreis zieht nicht, denn für den Schnäppchenpreis würde auch loewes LG das Objekt ja gerne erwerben ...  😉


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2006 18:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin zulangezustill,

das Verfahren habe ich bereits am 8.8.06 haarklein erklärt:

http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=6981.msg64232#msg64232

Nur um Wiederholungen zu vermeiden. Aber aktiv werden müssen loewe und ihr LG schon selbst; von der Wiederholung der Fragen und Antworten ändert sich nix.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2006 18:56




(@zulangezustill)

Wobei dazu zu sagen bleibt, dass es nicht GANZ so einfach ist. Für eine Darlehenskündigung und folgende Zwangsversteigerung sieht das Bankengesetz schon enge Bandagen vor, insofern, wenn sie clever ist und sich kundig macht, wird Exchen schnell wissen, dass einiges an Zeit vergeht und auch einige Dinge erfüllt sein müssen, bevor es so weit kommt, aber das führte hier jetzt zu weit, da die ZV für die Geschichte hier eh nicht paßt. Eher die Teilungsversteigerung, wobei der LG auch da natürlich erpreßbar ist, da er das Objekt unbedingt will, da tun sich mögliche Abgründe auf ... wie wohl überall im Leben. Aber vielleicht habe ich damit auch nur zu viel und zu oft zu tun ... da weiß man um die bösen Dinge um Mittel und traut sie den Leuten immer öfter zu ... aber ob das hier so verkehrt ist, fragt sich ebenfalls wieder ...  :redhead:


AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2006 20:14