Hallo liebe Wissenden 😉
Folgender Fall mal angenommen:
Ein Ehepaar will sich scheiden lassen, und haben ein gemeinsames Haus, welches gerade erst zwei Jahre alt ist, und folglich noch sehr lange abgezahlt werden muss.
Der Mann will das Haus unbedingt behalten, und lebt nach dem Auszug der Frau im Mai 2009 mit einer der beiden gemeinsamen Töchter darin. Mit ihm lebt seine neue Lebensgefährtin mit ihren zwei Kindern.
Die Frau wollte das Haus bereits zu dem Zeitpunkt verkaufen, aber er hat sich dagegen gesträubt.
Die Schulden zahlt er derzeit alleine weiter, und die Bank ist auch zufrieden, so lange das Geld halt kommt.
Die Scheidung der beiden Ex-Partner ist mittlerweile auch durch.
Nun will aber die Ex-Frau aus ihrem Schuldenanteil raus kommen, da sie zur Zeit alleinerziehend ist, und von der ARGE lebt. Diese zahlt aber vorerst nicht die volle Summe für sie und ihre bei sich lebende Tochter. Ebenso muss sie die Krankenkassenbeiträge selber bezahlen. Das alles, weil sie immer noch ein halbes Haus an der Backe hat...
Geplant war zuletzt, dass der Ex-Mann seinen Vater als Bürgen einsetzt, damit die Schuldüberschreibung auf ihn erfolgen kann.
Es fehlte eigentlich nur noch die Unterschrift des Vaters, aber dieser macht jetzt einen Rückzieher.
Die Frage ist nun, wie kommt Frau von ihren Schulden los, wenn Ex-Mann partout nicht freiwillig verkaufen will??
Spätestens bei der Anschlussfinanzierung im Jahre 2016 hat er doch ein Problem, wenn sein Einkommen der nächsten Bank nicht ausreicht.
Gibt es noch weitere Möglichkeiten als eine Teilungsversteigerung?
Ich hoffe dass ihr Ratschläge geben könnt, und freue mich auf eure Antworten.
Viele Grüße,
Wolfgang
Moin Wolfstar,
Folgender Fall mal angenommen:
Hmmm..... Möchtest du von uns Hilfe haben, oder fragst du nur im Auftrag von jemandem? Wenn
ja, dann möge dieser jemand die Fragen selbst hier im Forum stellen.
Denn Spekulationen und Etwaigkeiten können auch nicht konkret beantwortet werden.
Mit der Lebenssituation des KV und den im Haushalt lebenden Kindern komme ich nicht ganz klar.
Wer lebt denn nun bei wem - und wieviele Kinder leben wo?
Als KV ist er unterhaltspflichtig. Ich glaube kaum, dass der KV das Haus alleine halten kann.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo Agent_Zero,
der Fall ist folgender:
Die besagte Frau ist meine Freundin.
Ich schreibe für Sie, weil ich nun mal hier angemeldet bin, und die Situation ebenfalls geklärt wissen will.
Sie wohnt mit einer Tochter zusammen in einer Mietwohnung. Also zwei Personen.
Der Ex-Mann mit der anderen Tochter, sowie seiner Lebensgefährtin und ihren zwei Kindern in dem Haus. Also fünf Personen.
Er zahlt Unterhalt für die Tochter, welche bei der Ex-Frau lebt.
Sie wiederum zahlt Unterhalt für die Tochter, die beim Ex-Mann lebt.
Bislang zahlt er das Haus alleine weiter ab, und damit ist die Bank dummerweise auch zufrieden.
Nur dass meine Freudin halt noch ein halbes Wohneigentum mitsamt den Schulden an der Backe hat, und ihr die Arge deshalb nicht die volle Leistung zahlt.
Ich hoffe nun ist es verständlicher, und hoffe auf weitere Antworten.
Gruß und gute Nacht,
Wolfgang
Hi wolfstar und willkommen bei vs.de!
ich versuchs mal:
Er zahlt Unterhalt für die Tochter, welche bei der Ex-Frau lebt.
Sie wiederum zahlt Unterhalt für die Tochter, die beim Ex-Mann lebt.
Ohne die genauen Hintergründe zu kennen, frage ich mich, warum sich das gegenseitig nicht aufhebt? Liegen zwischen den beiden Kids mehrere DDT-Stufen?
Bislang zahlt er das Haus alleine weiter ab, und damit ist die Bank dummerweise auch zufrieden.
Jou, solange die Verbindlichkeiten gedeckt sind, hält die Bank die Füße still!
Die Frau wollte das Haus bereits zu dem Zeitpunkt verkaufen, aber er hat sich dagegen gesträubt.
Das darf er. Will die Frau trotzdem verkaufen, bleibt ihr nur der Weg der Einigung mit ihrem Ex oder eben die Teilungsversteigerung.
Geplant war zuletzt, dass der Ex-Mann seinen Vater als Bürgen einsetzt(...)aber dieser macht jetzt einen Rückzieher.
Vermutlich sind sich Vater und Sohn einig, dass auf deren Seite kein dringlicher Handlungsbedarf besteht, solange die Bank ihr Geld bekommt.
Die Frage ist nun, wie kommt Frau von ihren Schulden los, wenn Ex-Mann partout nicht freiwillig verkaufen will??
Rein rechtlich nur durch die Teilungsversteigerung. Dabei würde sie (und er natürlich auch) aber erfahrungsgemäß einen großen Verlust erleiden, da bei einer TV nur etwa 70 Prozent des Verkehrswertes erzielt werden. Abzüglich Schulden, abzüglich Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank, abzüglich Spekulationsgewinnsteuer, etc. bleibt da nicht mehr viel übrig. Also: Warum sollte er?
VG
Echo²
Moin wolfstar,
unter normalen Bedingungen ist ein zwei Jahre altes Haus erheblich weniger wert als das, was sein Bau gekostet hat. Eine Wertsteigerung stellt sich (wenn überhaupt) erst später ein und ist vor allem der Inflation des Geldes geschuldet.
Mit "normalen Bedingungen" meine ich, dass die Bauherren keine Reichtümer an Eigenkapital im Haus versenkt haben, weshalb die Hütte nach 2 Jahren zum überwiegenden Teil (oder auch noch ganz) der Bank gehört. Sollte das zutreffen, stellt sich die Frage: Warum überschreibt sie ihre Haushälfte nicht einfach dem Ex im Gegenzug gegen Entlassung aus den Schulden? Denn eines muss der Ex auch wissen: Es ist egal, wer die Raten bezahlt - die Immobilien gehört den Besitzern zu den Anteilen, die im Grundbuch stehen. Wenn also irgendwann die ersten 50 oder 100 TEUR getilgt sind, hat Deine Partnerin ein Recht auf die Hälfte; sie profitiert von der Schuldentilgung durch ihren Ex, als würde er jeden Monat auf einen Sparvertrag zu ihren Gunsten einzahlen.
Eine Frage, die sich mir überdies stellt: Warum ist Deine Partnerin auf die ARGE angewiesen? Ihr Ex bringt Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung ja auch unter einen Hut.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen...
Also, sie hatte ja vor, ihm die Haushälfte zu überschreiben. Allerdings fehlt der Bank 700 € an Einkommen, weshalb er einen Bürgen bräuchte.
Und genau dieser will ja nun nicht mehr bürgen.
Sicher, so lange er zahlt, zahlt er auch für ihren Anteil. Aber das Problem ist jetzt, dass sie jetzt rund 400 € im Monat weniger bekommt, als wenn sie kein Eigenheim hätte.
Sie lebt nun mal derzeit von der ARGE, weil die Tochter welche bei ihr lebt, gerade erst 7 geworden ist, und nur bis 13 in der Schule betreut wird.
Seit zwei Tagen hat sie einen 1 € Job für 4 Std. Vormittags zugewiesen bekommen, ist aber auch nur befristet. Und reich wird sie davon wohl auch nicht gerade...
Beim Ex ist das anders, er hat die ältere, sie wird jetzt 10, und ist bis 17 Uhr betreut. Außerdem ist seine Lebensgefährtin ganztägig zu Hause, so dass sie da auch betreut wird. Folglich kann er Volltags arbeiten gehen.
Ich bin der Meinung, dass er ziemlich unüberlegt und unvernünftig handelt. Denn in 6 Jahren muss er sich um eine Ansschlussfinanzierung kümmern, und die wird er alleine auch nicht bekommen. Also ist meine Meinung, wenn er mal nachdenken würde, würde er sich rechtzeitig um einen möglichen Käufer bemühen.
Ich denke, es wird wohl oder übel auf eine Teilungsversteigerung hinauslaufen, jedenfalls wird sich meine Freundin demnächst von einem Anwalt dazu beraten lassen.
Trotzdem aber vielen Dank für eure Meinungen.
Gruß,
Wolfgang
Hallo wolfstar,
der Beitrag ist zwar schon ein paar Tage älter, aber einen Einwurf habe ich dazu:
Ich bin der Meinung, dass er ziemlich unüberlegt und unvernünftig handelt. Denn in 6 Jahren muss er sich um eine Ansschlussfinanzierung kümmern, und die wird er alleine auch nicht bekommen. Also ist meine Meinung, wenn er mal nachdenken würde, würde er sich rechtzeitig um einen möglichen Käufer bemühen.
Das mit der Anschlussfinanzierung sehe ich nicht ganz so kritisch. Er wird halt auf Gedeih und Verderb bei der bisherigen Bank bleiben müssen, die ihn dann ja schon seit Jahren als zuverlässigen Zahler kennt, und außerdem ist bis dahin die Restschuld auch deutlich kleiner als heute (und damit das Ausfallrisiko für die Bank einigermaßen überschaubar, vorausgesetzt dass die Bude bis dahin nicht aus irgendwelchen Gründen an Wert verloren hat). Ich vermute daher, die Anschlussfinanzierung wird er bei der bisherigen Bank durchaus bekommen können, allerdings wird sich die Bank das Geschäft durch einen gewissen Aufschlag auf den Zinssatz vergolden lassen.
Im übrigen, da die Bank die Problematik um die Trennung wegen der Anfrage nach dem Austausch des einen Darlehensnehmers gegen einen Bürgen ohnehin schon kennt, könnte er doch gefahrlos die Bank fragen, wie es am Ende dieser sechs Jahre aussehen würde - eine verbindliche Aussage wird er da zwar nicht bekommen, aber immerhin eine Ansage, in welche Richtung die Reise gehen könnte.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Irgendwie kann ich nicht verstehen, warum die Bank einen Defizitbetrag sieht, wenn er doch das Haus derzeit alleine abbezahlt :question:. Das muss er der Bank doch schlüssig erklären können und das ist die Übertragung gegen Schuldenerlass doch kein Problem mehr.
Gruß pk
Hallo prokids,
Irgendwie kann ich nicht verstehen, warum die Bank einen Defizitbetrag sieht, wenn er doch das Haus derzeit alleine abbezahlt
Zwei Dinge. Erstens hat jede Bank interne Richtlinien, wie viel Haushaltseinkommen da sein muss, um eine Rate in Höhe von xxx Euro bedienen zu können - wer unter dieser Messlatte liegt, hat erst mal ein Problem. Zweitens, warum sollte die Bank ohne Gegenleistung auf das Recht verzichten, sich im Fall das Falles das ausgeliehene Geld noch von einer zweiten Person zurückholen zu können? Deswegen meinte ich ja gerade auch: Möglicherweise wird sich die Bank nach Ablauf der Zinsbindung auf eine Verlängerung mit nur einem Kreditnehmer einlassen, aber dann nur gegen einen entsprechenden Risikoaufschlag auf den Zinssatz, der zu genau diesem Zeitpunkt ja neu verhandelt wird.
Eigentlich ist es ganz einfach: Die Bank will selbstverständlich Gewinn erzielen, und da ist bei einer Hypothekenbank nichts schlimmer, als wenn sie zu viele Kreditausfälle hat. Wir reden hier halt über eine Bank, und nicht über einen Wohltätigkeitsverein ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Irgendwie kann ich nicht verstehen, warum die Bank einen Defizitbetrag sieht, wenn er doch das Haus derzeit alleine abbezahlt :question:. Das muss er der Bank doch schlüssig erklären können und das ist die Übertragung gegen Schuldenerlass doch kein Problem mehr.
die regelmässige monatliche Rate ist nur EIN Aspekt einer Immobilienfinanzierung; sozusagen eine Momentaufnahme. Aber Immobilienfinanzierungen sind langfristig angelegt. Und während dieser Zeit könnte der Zahler ja beim Kirschenpflücken von der Leiter fallen oder schlicht arbeitslos werden - deshalb hat die Bank immer gerne einen zweiten Schuldner im Boot. Auch wenn dieser selbst nicht viel verdient, könnte er ja einen Erbanspruch haben, der sich versilbern lässt. Oder kurzfristig eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Ein kluger Mensch sagte mal: "Eine Bank ist ein Institut, das einem einen Regenschirm leiht, wenn die Sonne scheint - und ihn umgehend zurückhaben will, wenn es zu regnen beginnt..."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Bestünde dann vielleicht die Möglichkeit, dass sich die neue Lebensgefährtin eintragen lässt?
Gruß pk
Moin,
Bestünde dann vielleicht die Möglichkeit, dass sich die neue Lebensgefährtin eintragen lässt?
grundsätzlich ja. Umso mehr, wenn sie über ein ausreichendes und regelmässiges Einkommen verfügt. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Bank; sie kann "ja" dazu sagen, aber sie muss nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
:redhead: die Frage galt auch mehr wolfstar 😉
Gruß pk
Hallo,
die Frage galt auch mehr wolfstar
Der sich, wie ich gerade gesehen habe, hier seit dem 9. Mai nicht mehr hat blicken lassen. Na der wird sich wundern, falls er doch noch mal wieder hier vorbeischneit. Vielleicht hätte ich diesen Thread doch nicht hervorkramen sollen 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.