Getrennt , Ex ist S...
 
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Getrennt , Ex ist Schwanger und wollte nicht abtreiben...

 
(@stear01)
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Guten tag,

Ich habe mich von meiner Freundin getrennt und sie ist im 5 monat schwanger.
Muss ich die Vaterschaft anerkennen,kann ich gezwungen werden,was muss ich dann zahlen?
Ich bin 23 Jahre alt und momentan arbeitslos,ich wollte das Kind eigentlich nicht also es war sozusagen ein unfall auch von ihr aus also wir hatten nicht dahin gearbeitet aber sie wollte nicht abtreiben.
Gibt es eine prozentuale regelung was vom Brutto- oder Nettoeinkommen abgeht wegen dem Unterhalt?.
Was kann ich tun,weil das ich der erzeuger dann bin denke ich schon also weiß ich aber ich fühle mich irgendwie nicht verantwortlich dafür weil ich es nicht wollte.
Ich bin echt ratlos und denke das sie mir damit meine Zukunft erschweren wird...
Ich will mich nicht davor drücken aber was soll ich jetzt machen denn ich wollte das ja nicht und sie hat es ohne meine einverständniss nicht abgetrieben...

Mit freundlichen grüßen stear01

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 01:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

da hat sie es ohne Dein Einverständnis nicht abgetrieben... Unerhört.

Zunächst müsst ihr die Vaterschaft klären, das heißt, Du erkennst sie an oder lässt sie testen. Dann wirst Du abhängig von Deinem Gehalt (nach Deiner irgendwann endenden Arbeitslosigkeit) bis zum Ende der 1. Ausbildung Kindesunterhalt an das Kind zahlen und (mindestens) bis zum 3. Geburtstag des Kindes Betreuungsunterhalt für Deine Ex, der Mindestbetrag liegt derzeit bei 770 Euro, der für Kindesunterhalt in der untersten Stufe bei 225 Euro.

Dafür muss aber Deine Leistungsfähigkeit bestehen und festgestellt werden.

Verantwortlich fühlen solltest Du Dich schnellstmöglich, denn für die Verhütung hast Du ja Deine Verantwortung auch schon nicht wahr genommen. Ohne das Eine kommts manchmal zum Anderen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 01:05
 elwu
(@elwu)

Ich bin echt ratlos

Hallo,

Rat bekommst du hier.  Juristischen, sofern du mehr Infos z.B. zu deinen Einkommensverhältnissen beibringst. Und auch anderen Rat, mancher davon mag dir vielleicht nicht gefallen, etwa in Bezug auf deine Verantwortung als Vater. Das Kind hat sich nämlich nicht rausssuchen können ob es einen Vater hat der lieber keiner wäre.

Unabhängig davon gilt eh wie in all diesen Konstellationen: abwarten. Nichts unterschreiben, und auch nichts mündlich anerkennen, niemandem gegenüber. Mit der Kindsmutter stets nett und freundlich und Hilfe anbietend umgehen. Denn es kann ja sein, dass die tatsächlich dein Kind auf die Welt bringt. Dazu ist natürlich ein Vaterschaftstest durchzuführen, das geht einige Wochen nach der Geburt. Und wenn du das dann wirklich bist möchtest du doch, dass sie dir keine Steine in den Weg legt etwas beim Umgang.

Prozentuale Regelungen gibt es nicht, sondern Tabellen und Festbeträge, zu denen kann man allerdings nur was sagen, wenn dene Enkommensverhältnisse bekannt sind. Du bist derzeit arbeitslos, das dürfte bedeuten, dass derzeit icht viel zu holen ist. Unabhängig von irgendwelchen Unterhaltsverpflichtungen solltest du eh zusehen, alsbald wieder eine Arbeit zu finden. Was du dann zahlen musst, können wir dir hier dann auch einigermaßen korrekt ausrechnen.

Aber nochmal: Unterhalt ist nur eine Seite von sehr vielen, eine mindestens ebenso wichtige ist, dass da bald ein Kind seinen sorgenden und kümmernden Vater braucht, und auch sein verdammtes Recht auf den hat.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 01:12
(@stear01)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Lausebackesmama,

Vielen dank für deine schnelle antwort.
Es sollte nicht komisch klingen,ich meinte damit das sie meine meinung damit überhaupt nicht berücksichtigt hat...also das meine ansicht und meinung ohne belangen war von ihrer seite aus...

Verantwortlich dafür das sie nun Schwanger ist und bald ein Kind von mir kriegt besteht ja,nur die Verantwortung das ein Kind kommt was ich aber nicht wollte besteht...

Es ist auch so das Verhütung da war(dachte ich)...denn wir waren ja ne weile zusammen vorher und hatte auch beitseitig verhütet also Kondom und Pille und dann hatten wir uns irgendwann darauf geeinigt das Kondom weg zulassen weil sie ja die Pille nimmt.
Dann erfahre ich (als ich erfahren habe das sie schwanger ist) das sie die Pille einfach abgesetzt hat ohne mir davon was zu sagen ansonten hätte ich doch auch wieder das Kondom benutzt aber so ist es ja das sie das hinterrücks gemacht hat und mir es vorkommt als wenn sie das geplant hat und sich irgendwie absichern will...

Lg Stear

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 01:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Stear,

jemanden mit Verhütung zu hintergehen ist das Letzte, keine Frage. Aber an der Stelle ist auch klar, dass sie sich nicht zu einer Abtreibung überreden lässt. Sie wollte ja dann Deinem 2. Statement nach das Kind ganz bewusst und es war kein Unfall. Unanbhängig von dem von Elwu zurecht in den Focus gerückten Aspekt Deiner wirklichen biologischen Vaterschaft hast Du - diese vorausgesetzt - drei Baustellen.

1. Die Basis zwischen Dir und der KM
2. Unterhalt
3. Umgang
4. Sorgerecht

Von 1. hängt für Unterhalt, Umgang und Sorgerecht einiges ab. Den Unterhalt zahlst Du, egal wie die Stimmung ist. Um Umgang kannst Du kämpfen und Recht bekommen. Das Sorgerecht bekommst Du nur, wenn die KM es will. WILL sie Dich im Leben des Kindes oder ist da jetzt schon zu erkennen, dass Krieg herrschen wird?

Nur um es klar zu stellen: Einen Mann gegen seinen Willen zum Vater zu machen, insbesonders wenn in der Partnerschaft die Verhütungsfrage geklärt ist, ist das allerletzte. Aber ab jetzt ist das irrelevant. Denn das was sie getan hat ist lediglich moralisch zu verurteilen, nicht aber juristisch. Das heißt, das nächste Vierteljahrhundert hast Du diverse Pflichten und Rechte.

Du musst Dir aber überlegen, welche Position Du einnehmen willst. Willst Du Vater sein ("Vatersein"), dann musst Du jetzt taktisch klug vorgehen. Willst Du es nicht, kannst Du es von vornherein auf den finanziellen Faktor runterkürzen, dann wird das Kind eine Zeile auf Deinem Kontoauszug darstellen. Aber was Du davon willst, das musst Du für Dich möglichst schnell rausfinden.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 01:33
(@stear01)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Elwu,

Ich habe nicht gesagt das ich micht um das Kind kümmern werde,nur verantwortlich fühle ich mich da nicht so wirklich...
Es soll auch sein gutes recht sein mich kennenzulernen und ich möchte ja auch mitkriegen wie es aufwächst.

Ich wollte auch einfach nur mal ein paar informationen erfahren wie ich jetzt was machen soll und was es für regelungen gibt damit ich bescheid weiß.

Ich habe nur übern Winter meißtens keine Arbeit weil ich Saisonbedingte Arbeit habe also ich bin auf dem Bau tätig und habe abhängig davon wieviel zu tun is so zwischeen 1000€ und 1400€ netto raus.

Lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 01:35
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Stear,

Dann erfahre ich (als ich erfahren habe das sie schwanger ist) das sie die Pille einfach abgesetzt hat ohne mir davon was zu sagen

Menschlich betrachtet: Eine Riesensauerei von ihr.

Juristisch betrachtet: Völlig bedeutungslos.

Im Klartext heißt das: Nach der Geburt lässt du auf alle Fälle einen Vaterschaftstest machen. Da die Dame anscheinend kein Problem mit Lügen hat, besteht eine gewisse Restwahrscheinlichkeit, dass sie noch ganz andere Mittel ergriffen hat, um die Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft zu erhöhen. Einigt euch auf einen privaten Test statt auf einen Gerichtstest, das ist um eine Größenordnung billiger (kostet ungefähr zweihundert Euro). Wenn der Vaterschaftstest allerdings dich als Vater ausweist, dann besteht deine Zahlungspflicht mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes, ohne Wenn und Aber. Da ist es völlig egal, ob du das Kind wolltest oder nicht.

Die nächste Sache hast du allerdings ganz alleine zu entscheiden: Nämlich, ob das Kind für dich "nur" ein Minus-Posten auf deinem monatlichen Kontoauszug sein soll, d.h. ähnlich lästig und ähnlich unvermeidbar wie der Lohnsteuerabzug vom Gehalt - oder ob du tatsächlich ein Vater sein willst. Ich persönlich würde dir dringend die zweite Variante ans Herz legen, aber entscheiden musst du das schon allein. Denk' in den nächsten Wochen mal in Ruhe darüber nach.

Falls du dich für eine aktive Vaterrolle entscheidest, könnte sich diese Kindesmutter allerdings durchaus als Kindesbesitzerin erweisen, d.h. es könnte sein, dass sie versucht, den Kontakt zwischen dir und dem Kind zu sabotieren. Muss nicht passieren, kann aber passieren. Falls es passieren sollte, bist du hier bei vatersein.de gleich an der richtigen Adresse 😉

Ich habe nur übern Winter meißtens keine Arbeit weil ich Saisonbedingte Arbeit habe also ich bin auf dem Bau tätig und habe abhängig davon wieviel zu tun is so zwischeen 1000€ und 1400€ netto raus.

Bei diesen Zahlen - geh' als erste Grobschätzung, und bis zum dritten Geburtstag des Kindes, mal von Folgendem aus: So lange du arbeitslos bist, wirst du 770 Euro behalten dürfen (das ist der Selbstbehalt für Arbeitslose), der Rest geht als Unterhalt für Kind und Mutter drauf. Wenn du wieder arbeitest, wirst du 900 Euro behalten dürfen (das ist der Selbstbehalt für Erwerbstätige), der Rest geht als Unterhalt für Kind und Mutter drauf.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 02:14
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stear!

Alles wesentliche wurde ja schon geschrieben. Ich warne nur davor, dass sich Deine emotionale Einstellung zum gemeinsamen Kind ändern könnte, wenn es auf der Welt ist. Es gibt fast nichts schlimmeres als ein Kind zu haben, es aber nicht sehen zu können.

Daher würde ich mich an Deiner Stelle jetzt schon so positionieren, dass Du nicht aussen vor bleibst. Halte (guten) Kontakt zur Mutter, begleite die Schwangerschaft und hoffe, dass sie mit Dir das Sorgerecht gemeinsam ausüben möchte. Dafür würdet Ihr dann gemeinsam eine Urkunde beim JA unterzeichnen und Du hättest fortan gemeinsames Sorgerecht. Eine andere Chance ans GSR zu kommen hast Du nicht.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 13:31