Gemeinsames Haus na...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Gemeinsames Haus nach Trennungsjahr

 
(@jujopapa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo !
Ich bin seit gut einem Jahr von meiner Frau getrennt. Wir haben zwei Kinder (9,15) , wovon das ältere bei mir im Haus geblieben ist. Meine Frau hat sich eine Wohnung genommen mit dem kleinen Sohn, ist nicht erwerbstätig und bekommt Grundsicherung, da erwerbsunfähig.

Wir haben außer dem Haus noch ca. 17000 Euro gemeinsame Schulden eines Kredits, die ich neben der Hausrate auch bediene, teile zusätzlich So noch Zeitungen aus, um das Einkommen somit aufzubessern.

Bis jetzt lief alles völlig reibungslos, da ich gehofft hatte, meine Frau aus dem Kreditvertrag des Hauses und somit aus dem Grundbuch herauszubekommen, da ich gerade dabei bin, mir noch ein Nebengewerbe aufzubauen, um die Raten auch nach der Änderung der Steuerklasse noch bedienen zu können.

Jetzt kommt sie an, sie wolle das nicht, ich solle ausziehen, und das Haus verkaufen.
Da ich das Haus kaum zu dem Kurs der offenen Restschuld (Ca. 160000) + Vorfälligkeit verkaufen könnte, würde das für mich als auch für sie das finanzielle Aus in der InSo bedeuten, da ja die Differenz + 17000 Euro Restkredit stehen bleiben würden. Damit hätte sich auch das Nebengewerbe erledigt.

Meine Frage ist jetzt, kann sie verlangen, das Haus zu verkaufen, wenn wir und damit ins finanzielle Aus schießen, nur weil sie nicht will, daß ich das Haus weiter nutze. So fängt sie auch an, sie wolle die Wohnung kündigen, und wieder ins Haus ziehen, was glaube ich , auch nicht mehr geht. 
Danke für Antworten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2012 23:57
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Juno,

willkommen hier im Forum. Das Thema Haus ist hier immer wieder von Bedeutung.

Fakt ist, dass Deine Exe allein kein Haus halten bei der finanziellen Situation. Für Dich wird es aber auch eng. Wir raten hier meist dazu, dass Haus gemeinsam zu verkaufen und so einen (halbwegs) vernünftigen Preis zu erzielen.

Jetzt kommt sie an, sie wolle das nicht, ich solle ausziehen, und das Haus verkaufen.

Auch das sehen wir immer wieder. Da waren nun schon die Einflüsterinnen unterwegs ("nimm Dir endlich das was Dir zusteht").

Bei reicher Verandschaft könnte Deine Ex versuchen, Dich auszuzahlen, dann kann sie gerne die Hütte haben. Bei der Vorgeschichte gehe ich aber nicht davon aus. Dazu kommt, dass sich (manche!) Frauen (die sich oft nicht groß mit den finanziellen Dingen in der Ehe beschäftigt haben) oft auch total blauäugig an die Übernahme eines Hauses herangehen, um dann von der Bank eingebremst werden. Im schlimmsten Fall gehen so nur Wochen und Monate ins Land in denen faktisch nichts passiert, weil dann ja doch alles "zu kompliziert" geworden ist.

Wenn Sie im Grundbuch steht, könnte sie auch die Teilungsversteigerung einleiten, wenn ihr Euch nicht einig werdet. Dann wird das Haus aber mit noch mehr Verlusten unter den Hammer kommen.

Eine weitere Möglichkeit: Du ziehst aus und ihr vermietet die Hütte gemeinsam. Ja, das geht. Dazu ist aber auch anwaltliche Hilfe und ein entsprechnder Notarvertrag sinnvoll. Ist aber nur bei einem halbwegs intakten Verhältnis zur Exe anzustreben. Ansonsten ist der Verkauf die beste Lösung.

So fängt sie auch an, sie wolle die Wohnung kündigen, und wieder ins Haus ziehen, was glaube ich , auch nicht mehr geht.  

Nach meiner Kenntnis hat sie 6 Monate nach Auszug das Recht auf Wiederkehr in die Ehewohnung verwirkt. Vorher wäre es möglich. Gruß Ingo

P.S.: Dir ist auch bewußt, dass u.U. das Amt auf Dich zukommt, um bei Dir noch Unterhaltskosten für Deine erwerbsunfähige Frau einzufordern? Im Regelfall zahlt immer einer - nämlich Du. Und der Staat versucht diese Lasten so gut es geht auf Dich abzuwälzen. Auch das könnte Deine Finanzierungspläne in Gefahr bringen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2012 00:39
(@jujopapa)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort.
Bezahle jetzt nur Unterhalt für den Sohn bei ihr. Da ich die Kredite weiter bediene und sie ja keinen Unterhalt für den bei mir verbliebenen Sohn zahlen kann , bekommt sie von mir nichts.
Die Frage ist halt, wenn der Hausverkauf nur angestrebt ist, um mir zu schaden, kann sie das dann trotzdem durchsetzen ??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2012 01:10
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Jujo,

wenn Du mit Deiner Ehefrau die "klassische" 50:50 Aufteilung im Grundbuch hast, kann sie über die erwähnte Teilungsverteigerung jederzeit die Eigentümergemeinschaft mit Dir auflösen. Natürlich oftmals begleitet von großen finanziellen Nachteilen.
Zur kurzen Übersicht dazu auch mal aus Wiki:

http://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2012 01:38
(@Brainstormer)

Moin Jujo,

es ist leider alles viel komplizierter als du denkst und soweit ich das sehe, hast du leider nicht die komfortabelste Position.

Grundsätzlich steht deiner Ex vermutlich Trennungsunterhalt zu und nach der Scheidung dann möglicherweise Ehegattenunterhalt.
Hier einfach Kreditzahlungen und nicht erhaltenen Kindesunterhalt gegenzurechnen funktioniert nur, solange ihr euch beide einig seid und deine Ex nicht zu einem Anwalt läuft und eine genaue Berechnung durchführen lässt. Da sie nicht erwerbstätig ist, wird diese nicht zu deinem Vorteil ausfallen und die Finanzierung des Hauses möglicherweise gefährden. Genaues kann man nur sagen, wenn du deine Einkommenszahlen hier einstellst. Wie finanziert sie eigenlich ihre neue Wohnung?

Willst du hier noch irgendetwas retten, solltet ihr versuchen, eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen, wo ihr alles unter euch regeln könnt. Optimalerweise hättet ihr dies bereits innerhalb des Trennungsjahres machen sollen, denn ob deine Ex jetzt noch bereit ist, hier mitzuwirken, ist fraglich, wenn ich lese, dass sie verlangt, dass das Haus verkauft werden soll oder dass sie sogar selbst wieder einziehen will. Letzteres ist übrigens nicht ohne weiteres möglich, wenn sie schon mehr als 6 Monate nicht mehr im Haus wohnt, denn damit hat sie das Wohnrecht verwirkt. Bedenke bitte auch, dass der Zugewinnausgleich weiterläuft, solange ihr noch nicht geschieden seid - und das obwohl sie nichts zur Finanzierung beiträgt.

Meiner Meinung nach kommen hier nur folgende Varianten in Frage:
1. Ihr einigt euch und deine Ex geht aus dem Grundbuch.
2. Ihr verkauft das Haus.
3. Das Haus geht in die Teilungsversteigerung (bei der du übrigens auch mitbieten kannst).

Aus meiner Sicht, ist die Situation durch die (Rest)Schulden hier ziemlich schwierig, denn du hast wenig, was du deiner Ex anbieten kannst, um eine Einigung herbeizuführen. Sie hingegegen, hat nicht viel zu verlieren, wenn sie sich nicht mit dir einigt.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2012 02:16
(@Inselreif)

Hi Jujo,

ich würde in dieser Situation nicht zu fest mit einer TV kalkulieren. Bei den von Dir umrissenen Zahlen ist vermutlich das Mindestgebot höher als der Verkehrswert, so dass sich kein Bieter finden wird (und die Miteigentümer ebenfalls mit dem Klammerbeutel gepudert sein müssten, das Mindestgebot abzugeben).

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2012 09:13
(@okina)
Rege dabei Registriert

Hallo,

will sie nun einziehen oder das Haus verkaufen? Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Sie hat kein recht mehr einzuziehen. Sie hat im Moment keine Nutzungsrechte. Die hast nur du. Du kannst auch das Schloss tauschen und sie vom Grundstück verweisen, wenn dir so ist.

Der finanzielle Aspekt sollte unbedingt geklärt werden. Mache sie darauf aufmerksam, dass sie für ihre Haushälfte ebenso zu bezahlen hat. Sprich hälftige Raten der Kredite und diverse Nebenkosten (Grundsteuer, Schornsteinfeger und nötige Reparaturen). Das kann sie natürlich nicht. Also muss eine andere Lösung her.

Was kannst du tun? Du kannst ihr eine Auszahlung anbieten, wenn sie dafür aus dem Grundbuch geht und von den Banken entlassen wird aus den Krediten. Die Auszahlung kann auch in kleinen Raten erfolgen, wenn sie dem zustimmt. Diese zählen aber vor dem Jobcenter vermutlich als Einkommen. (bin mir aber nicht sicher).

Mache sie auch darauf aufmerksam, dass bei einem Verkauf noch Restschuld bleiben kann, die durch euch beide zu tragen ist und nicht nur durch dich allein.

So und zu guterletzt... Überlege dir aber selber mal ob es das Haus wirklich Wert ist, scheinbar nur dafür arbeiten zu gehen. Oder wäre hier in absehbarer Zeit etwas Entspannung in Sicht?
Oder lebst du mit wesentlich weniger Schulden nicht doch ruhiger? Restschulden müssen nicht gleich eine Insolvenz bedeuten.

Gruß,

Okina

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2012 10:23