Gemeinsamer Urlaub ...
 
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Gemeinsamer Urlaub im Trennungsjahr möglich?

 
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Gemeinsamer Urlaub im Trennungsjahr

Hallo zusammen,
ich brauch eine Einschätzung, ob ein gemeinsamer Urlaub im Trennungsjahr die Scheidung gefährden kann:

Meine Ex und Ich können zwar nicht mehr zusammen leben, aber verstehen und trotzdem recht gut. Wir wollen vor allem für unseren Sohn dem gemeinsame Unternehmungen immer sehr gut tuen eine Woche Urlaub machen.
Schlafen werden wir da in getrennten Betten in einem Zimmer…
Könnte es möglich sein, dass meine Ex (mit Erfolg) bei der Scheidungsverhandlung behauptet, nach dem Urlaub wäre alles wieder in Ordnung mit der Ehe und es bedarf keiner Scheidung?
Oder kann ein gemeinsamer Urlaub eine Scheidung nicht gefährden?
Zusatzfrage: Wäre das eigentlich ein Versöhnungsversuch im Sinne einer steuerlichen zusammen- Veranlagung?
Vielen Dank für eure Einschätzung!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2015 13:11
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im Prinzip kann das Deine DEF. Mehr noch sie kann der Scheidung jederzeit widersprechen. Es hängt dann davon ab, ob das Gericht dies als Versöhnungsversuch wertet oder nicht.
Ich habe nicht alles auf dem Schirm, aber ihr solltet doch getrennt leben, dass ist ein durchaus nachvollziehbares Kriterium. Wenn dem nicht so ist, dann hängt es von Euch beiden ab.

Ich halte eine Woche gemeinsamen Urlaub mit Übernachtung in einem Zimmer für keine gute Idee, weil es nicht zu letzt für Euren Sohn dann wie Versöhnung aussieht. Für ihn könnte das mehr Probleme bereiten als für Euch.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2015 13:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sehe es auch so wie Susi.

Die Gefahr ist zwar vorhanden aber nicht sehr groß.

Ich persönlich bin ich aber auch immer geneigt, auch nach einer Trennung soviel Gemeinsamkeit wie möglich zu bewahren aber das muss letztlich jeder selbst wissen. Zum No Go wird es aber immer dann, wenn einer der Partner noch die Hoffnung auf eine Wiedervereinigung hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2015 14:16
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Danke für den Hinweis, dass ein gemeinsamer Urlaub unseren Sohn verwirren könnte.
Ich denke wir müssen nochmal mit Ihm reden und ihm deutlich machen dass wir gerennt leben und uns und vor allem Ihn aber trotzdem lieb haben.

Wir machen aber oft was zusammen, es ist als nichts neues für Ihn. Nur eben eine ganze Woche.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2015 15:51
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich würde es auch nicht tun! Es wird das Kind (wie alt nochmal? ) nur verwirren!

Und das schreibe ich Dir, der ein sehr einvernehmliches WM pflegt, wir auch von Anfang an ab & an gemeinsame WE Aktivitäten zu dritt (Kind, KM und ich) gemacht haben und auch schon ein paar Tage zusammen Kurzurlaub gemacht haben. So gut wie unser Kind (8 Jahre) mti dem WM zurecht kommt, es stellte sich nach den Kurzurlauben eine Art "Hoffnung" ein (wobei ich gar nicht genau beschreiben kann, wonach eigentlich; ein echtes "Familienleben" zu Dritt hat es nie so richtig bewusst erlebt...). Ich glaube deshalb eher nicht, dass das gut erklärbar ist fürs Kind!

Auch - und das, obwohl wir uns als Eltern sonst echt gut verstehen - gab es in dem Kurzurlauben echte Meinungsverschiedenheiten!

Soviel zu meiner höchstpersönlichen Erfahrung!

Und wenn dies

Könnte es möglich sein, dass meine Ex (mit Erfolg) bei der Scheidungsverhandlung behauptet, nach dem Urlaub wäre alles wieder in Ordnung mit der Ehe und es bedarf keiner Scheidung?

eine ernsthafte Befürchtung Deinerseits ist, dann ist es mit Vertrauen zur Ex auch nicht soweit her.

Und hierüber

Wäre das eigentlich ein Versöhnungsversuch im Sinne einer steuerlichen zusammen- Veranlagung?

würde ich mir keine Gedanken machen... Macht erpressbar  😉

Gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2015 21:47
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Fun,

entweder ihr seid getrennt oder ihr seid es nicht. Solche Aktionen würde ich def. sein lassen.

Wir machen aber oft was zusammen, es ist als nichts neues für Ihn. Nur eben eine ganze Woche.

Urlaube sind schon "Stress" für manch normales Paar, da man dann 24 Stunden aufeinanderhängt. Und das willst Du ihr als getrenntes Paar antun?
Wo man sich bei jeder zufälligen Berührung fragen muss: "War es Absicht? Warum macht er / sie das?  Was denkt er / sie?". Das ist im Regelfall nicht so lustig und auch für
Euer Kind sicherlich kein schönes Schauspiel. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2015 21:48