Gegnerischer Anwält...
 
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Gegnerischer Anwältin hat auch Scheidungsantrag gestellt

 
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Mein Anwalt hat die Scheidung beantragt.

Was mich wundert: ein paar Wochen später hat die Anwältin meiner Frau auch die Scheidung beantragt.

Versteht Ihr das? Das verursacht doch nur Kosten für sie. Oder steckt da irgend was dahinter?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2015 10:41
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Funsurfer,

Versteht Ihr das? Das verursacht doch nur Kosten für sie.

Verstehen tue ich das nicht (vermutlich ne Überschneidung).
Damit ist zumindest geklärt, daß Ihr beide die Ehe für gescheitert haltet.

Mehr Kosten entstehen aber auch nicht (keine Bange, Ihr werdet nicht zweimal geschieden).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2015 11:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

würdest  du in einem halben Jahr den Scheidungsantrag zurück ziehen, wäre der Antrag hinfällig und müsste neu gestellt werden. So gilt dann aber ihr Antrag fort, so dass das Verfahren nicht neu begonnen werden muss. Ist auch wichtig, weil das Ende der Ehe erst mit Ende des Monats feststeht, in dem der wirksamen Scheidungsantrag eingegangen ist. Das ist für den Versorgungsausgleich maßgebend.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2015 11:24
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Hallo lausebacke ☺
Danke für die Aufklärung.
Nur der versorgungsausgleich geht nur bis zu dem vorangegangenen monat, in dem die Scheidung beantragt wird.
...meinte mein Anwalt zumindest.
Für mich entstehen durch den 2. Antrag keine kosten, aber meine Frau muss für die Einrichtung zahlen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2015 14:58
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi!

Ich denke nicht, dass es sich hier um eine Überschneidung, sondern eher um den <a href="" http://dejure.org/gesetze/BGB/1933.html">§193 3" BGB</a> handelt.

Warum soll der KM beim erneuten Stellen des Scheidungsantrages bei einem laufenden Verfahren Kosten anfallen?
Verstehe ich gerade nicht...

LG

Daniel

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2015 16:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur der versorgungsausgleich geht nur bis zu dem vorangegangenen monat, in dem die Scheidung beantragt wird.
...meinte mein Anwalt zumindest.

Dann meint er falsch.

Wenn bspw. der Scheidungsantrag am 11.02.2015 beim Gericht eingeht, dann endet die Ehe zum 28.02.2105. Das heißt, der Februar zählt für den Versorgungsausgleich noch mit.
Für den Zugewinnausgleich ist dann allerdings am 11.02.2015 der Stichtag, gewinnst Du also Samstag im Lotto, fällt der Gewinn nicht mehr in den Zugewinnausgleich.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2015 19:11
(@Inselreif)

Die Ehezeit im Sinne des Versorgungsausgleichsgesetzes beginnt mit dem ersten des Monats in dem die Ehe geschlossen wird und endet mit dem letzten des Monats bevor die die Scheidung rechtshänigig wird.

Also Zustellung am 28.02.2015 -> Stichtag 31.01.2015
Also Zustellung am 01.03.2015 -> Stichtag 28.02.2015

Wann der Antrag bei Gericht eingeht, spielt überhaupt keine Rolle, auch nicht für den Zugewinnausgleich. Es geht immer um den Tag der Zustellung.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2015 13:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke für die Aufklärung!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2015 19:57