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Frührente wg. Scheidungsfolgen

 
(@klauss)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,

vielliecht gibt es ja jemanden, der mir helfen kann. Ich bin recht verzweifelt und hoffe hier auf jemanden zu treffen, der vielleicht eine ähnliche Geshichte zu erzähle hat ... kurz zum Sachverhalt: meine Frau hat mich vor zwei Jahren mit einem Kind verlassen und arbeitet mit Ausnahme einer kurzen Unterbrechung nicht.

Die Scheidung ist sehr schwierig, meine Frau unkooperativ und kämpft trotz eines hohen Unterhaltes der regelmäßig gezahlt wird um zahlreiche Kleinigkeiten und zeigt wenige Bemühungen zur Abwicklung der Scheidung. Sie ist in psychologischer Betreuung und hat bereits zwei 8wöchige Klinikaufenthalte hinter sich.

Gestern erhielt ich einen Anruf meiner Anwältin, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Ehefrau auf Anraten ihrer Psychologin hin einen Antrag auf Frührente stellen wird.

Bin ich jetzt lebenslang zur Zahlung zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ? Dies würde meine Zukunft mit einer anderen Frau aus finanziellen Gründen nur schwer möglich machen. Wie sind die Erfahrungen, wird solchen Anträgen auf Frührente in der Regel statt gegeben ?

Vielen Dank !

Euer Klaus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2013 15:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

eine pauschale Antwort auf Deine Frage gibt es nicht. Grundsätzlich geht man mit der Eheschliessung eine solidarische Verpflichtung für den anderen Partner ein, die auch "Zeiten der Not" umfasst.

Andererseits gibt es viele potenzielle Faktoren, die bei der Zumessung von nachehelichem Unterhalt in Sachen Höhe und Dauer eine Rolle spielen können: Die Ehedauer, das wirtschaftliche Gefälle der Partner, die Frage, ob es Kinder gibt, die Frage ehebedingter Nachteile (also wo der Partner ohne Eheschliessung stehen würde) und manches andere. Auch Frührente muss erst einmal durchgehen; das ist kein Spaziergang von der Sorte "ach, seit meiner Trennung geht's mir nicht so gut; ich will jetzt ein Leben lang nicht mehr arbeitsfähig sein, mein Ex-Mann soll gefälligst für mich bezahlen." Rente ist ein ganz anderes Kaliber als sich einen gelben Zettel für eine Woche Arbeitsunfähigkeit zu holen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Du (Mitte 30) für eine vermutlich gleichaltrige Frau nach vermutlich nicht allzu langer Ehe jetzt jahrzehntelang Unterhalt bezahlen musst, ist jedenfalls ziemlich gering. Genaueres kann man erst mit Kenntnis von mehr Details sagen; am Ende entscheidet aber sowieso ein Richter.

Du solltest Deine Zukunft jetzt jedenfalls nicht allzu schwarz malen. Das Prinzip der gesteigerten Eigenverantwortung gilt auch hier.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2013 15:35
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde da sogar noch eins drauf setzen:

Es wurde höchstrichterlich sehr klar gestellt das eine Ehe ausdrücklich keine allgemeine Lebensrisikoversicherung darstellt.
Entsprechend ist eine dauerhafte Erkrankung nur dann UH-Relevant, wenn es sich bei dieser zweifelsfrei um eine Ehefolge handelt.
Dies Nachzuweisen ist sache der UH-begehrenden Seite.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2013 16:04
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Wollte ich auch gerade anmerken!

Manche DEF erkennt ganz plötzlich für sich, in der Regel dann, wenn ein Richter eine zeitliche Befristung des EU festlegen will, das ihre psychischen Probleme ja ehebedingt waren.
Da hat der böse Ehemann ja plötzlich immensen Druck ausgeübt, das wieder eine Arbeitsstelle gesucht werden soll, o.ä., und das geht ja mal gar nicht.

Wie das in meinem Fall gewertet wird kann ich evtl. dann nach dem 18.06. berichten.

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2013 16:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das "Schuldprinzip" in der Ehe ist schon vor 35 Jahren abgeschafft worden - und das ist auch gut so. Ersetzt worden ist es allerdings teilweise durch ein Vollkasko-Denken, das sich durch alle Gesellschaftsschichten zieht und das sinngemäss heisst "wenn irgendwas in meinem Leben schiefgeht, muss irgendjemand schuld daran sein - und irgendwer muss zahlen!"

Erfreulicherweise genügt dafür das Prinzip "Beweis durch Behauptung" nicht. Es dürfte schon schwierig sein, den Beweis zu führen, dass eine Ehe als solche einen an einer Erwerbstätigkeit gehindert hat; noch schwieriger wäre allerdings der juristisch stichfeste Beweis, warum dies über das Ende dieser Ehe hinaus und bis zum Lebensende fortwirken soll. Zumindest, wenn diese Ehe nicht darin bestand, das die Gattin jahrelang im Keller angekettet war.

Insofern würde ich an Stelle von @Klaus das Ganze jetzt mal entspannt angehen und einfach abwarten, welche Begründungen seiner Madame und ihrem Anwalt für eine unbefristete Unterhaltspflicht einfallen. Auf die kann man dann ja immer noch entsprechend reagieren.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2013 16:40
(@klauss)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

vielen, vielen Dank für Eure zahlreichen Rückmeldungen auf meinen Beitrag hin  🙂

Schön, so viele mutmachende Informationen und Hinweise zu erhalten. Wenn einem die Probleme bis zum Halse stehen, dann ist es stellenweise etwas schwierig den Blick noch nach vorne richten zu können - aber Ihr habt mir geholfen, prima !! Ich bin gespannt, wie meine Geschichte weiter geht. Sieht ja doch nicht so schlecht aus, wie ich es stellenweise befürchtet hatte.

Euer Klaus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2013 13:10