Bei einer negativen Entwicklung gibt es auch noch ein paar Besonderheiten.
Wenn jemand in der Ehe ärmer geworden ist, gibt es keinen Verlustausgleich sondern dann wird der Saldo mit 0 angenommen.
Ebenso, wenn ein Vermögensgegenstand nicht eindeutig belegt werden kann, wie es möglicherweise mit dem Haus in Malaysia der Fall ist.
Wenn du das nicht beweisen kannst, kommst du da nicht ran.
Du kannst sie zwar zur Auskunft auffordern und sie ist verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten nur wenn sie das nicht benennt und du keine Belege hast wird das nix.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.