Frau will Trennung,...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Frau will Trennung, gibt mich aber als Trennungswilligen bei Ihrem Anwalt aus!

Seite 1 / 2
 
(@docfeelgood)
Zeigt sich öfters Registriert

Benötige mal eure Hilfe,

hab heute Brief vom Anwalt bekommen, in dem meine Frau Ihrem Rechtsanwalt mitgeteilt habe, dass "von mir eine Trennung beabsichtigt sei. Für diesen Fall würde ich eine Unterhaltsberechnung wünschen."

Danach folgt eine (nicht korrekte) Berechnung des Unterhalts, wenn ich es mit der früheren Berechnung meines Anwalts vergleiche, z.B. kein Abzug von 5% Werbungskostenpauschale vom Nettoeinkommen.

Vorgeschichte: Seit Mitte Oktober 2011 wollte mich meine Frau dazu bringen, dass ich mich von Ihr trenne. Versuchte es zuerst mit Verweigerung von Hausarbeit, gehässige Streitereien über etliche Wochen, fremdgehen (bis Mitte Dezember). Da sie allerdings die Verlängerung des Visums bis Mitte März benötigte, versuchte sie sich ab Weihnachten wieder etwas besser zu benehmen. Sie wollte aber keine wirkliche Beziehung mit mir aufrecht erhalten. Ging nur darum noch zusammenzubleiben, da unser 3 jähriger Sohn im Januar eine längere OP hinter sich bringen zu hatte. Zur Nachsorge bis Anfang März war ein Zusammenleben für sie ebenfalls noch nötig. Da das "Verlängerung" des Visum (Aufenthaltstitel) nun nicht mehr länger warten konnte und von mir keine Unterschrift zu erwarten war, da faktische seit Oktober keine reale eheliche Gemeinschaft mehr vorlag, ging sie nun den Weg der Lüge.
Vermutlich um sich bei der Ausländerbehörde rein zu waschen und mir die Kosten der Rechtsanwältin aufzubrummen (knappe 500 EUR).

Kann mir jemand sagen, ob das rechtlich zulässig ist, da ich Ihrer Rechtsanwältin nie einen Auftrag für eine Unterhaltsberechnung gegeben hatte?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.02.2012 00:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi!

Bist Du sicher, dass das eine zugelassene Rechtsanwältin ist?? Also ich glaube, der normale Anwalt hätte ihr ganz schnell klar gemacht, dass sie nicht "in Vertretung" desjenigen einen Auftrag geben kann, den sie zu verklagen wünscht.

Den Rechtsanwalt zahlt der, der ihn beauftragt. Und das ist sie. Wäre ja auch noch schöner, ansonsten könnte ja auch Dein Nachbar in den nächsten Schuhladen gehen und sagen: "Der Herr Docfeelgood beabsichtigt, sich neue Schuhe zu kaufen, geben sie mir mal welche mit und schicken ihm die Rechnung!"

Daher, ich würde das, wenn es so bescheuert formuliert ist, ignorieren. Sie kann Dich mit diesem Schriebs auch für meine Begriffe nicht in Verzug setzen, weil das ja nur ein gegnerischer RA kann. Deiner würde ja DIR helfen.

Also alles in allem völlig irrsinnig. Würde ich zum Lachen abheften.

Andere Frage: Wenn sie keinen Aufenthaltstitel hat: Wie sieht es aus, hast Du Sorgerecht für euer Kind? Kann sie einfach so mit dem Kind abhauen? Ich würde jetzt eher den Fokus darauf legen, dass Dir das Kind nicht abhanden kommt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.02.2012 00:39
(@docfeelgood)
Zeigt sich öfters Registriert

Ist definitiv Rechtsanwältin  ;( Nach der Berechnung folgt von Ihr der Satz:
Sollte die Trennung tatsächlich erfolgen, haben Sie monatlichen KU in Höhe von ... € sowie TU i. H. v. monatlich ... € zu zahlen.

Kosten meiner Tätigkeit ergeben sich aus nachfolgender Gebührenberechnung: Gegenstandwert: 12 x KU + 12 x TU; zu zahlender Betrag ca. 500 EUR

Anscheinend ist sie gleich nach dem Rechtsanwaltstermin zur Ausländerbehörde gegangen und die haben ihr dann eine vorübergehende Genehmigung für 3 Monate erteilt, in dieser Zeit muss Sie Nachweis für Ihren Lebensunterhalt vorweisen können.
Sie hat mir danach auch ganz deutlich gesagt, dass SIE sich ab März von mir trennt. Das macht das Schreiben im Endeffekt komplett unglaubwürdig.
Sorgerecht wäre gemeinsam, da wir verheiratet sind (bzw. bald waren).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.02.2012 00:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

also vorbehaltlich dessen, dass hier nicht das ganze Schreiben bekannt ist würde ich Folgendes festhalten:

1) Du bist NICHT in Verzug gesetzt (zumal die Formulierung ist "sollte die Trennung erfolgen")
2) Leistest Du bis zum Auszug Unterhalt in Form von Naturalien (Kind und Mutter wohnen bei Dir und werden aus Deinem Kühlschrank versorgt)
3) Die Gebührenberechnung muss Dich überhaupt nicht interessieren, weil DU NICHT der Auftraggeber bist, sondern Deine Frau. Daher würde ich die Rechnung ignorieren und sollte sie sich an Dich wenden mal fragen, ob sie Dir nachweisen kann, von Dir in irgendeiner Form mandatiert zu sein und ob sie meint, ob die Anwaltskammer ihr Gebaren interessant finden würde.

Nächste Frage: Willst Du Dein Kind kampflos ausziehen lassen oder nicht deinerseits aktiv werden? Ich würde mir einen Anwalt suchen und mit dem durchsprechen, wie ihr sicherstellen könnt, dass das Kind bei Dir bleibt. Wie sieht Deine berufliche Situation aus? Welche sozialen Netzwerke hast Du? Geht Dein Sohn in die Kita?

Ich würde dringend zusehen, dass das geklärt wird. Insbesonders falls sie irgendwann Ambitionen hat, wieder in ihre Heimat zu gehen. Kann sie als Verheiratete bzw. Mutter eines deutschen Kindes überhaupt abgeschoben werden?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.02.2012 01:07
 elwu
(@elwu)

Kann mir jemand sagen, ob das rechtlich zulässig ist, da ich Ihrer Rechtsanwältin nie einen Auftrag für eine Unterhaltsberechnung gegeben hatte?

Hallo,

für was hattest du denn deinerseits einen Anwalt beauftragt, und warum lief der Schrieb der Gegenseite bei dem ein, nicht bei dir? Und warum benötigt deine Ehefrau ein Visum?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 29.02.2012 10:07
(@docfeelgood)
Zeigt sich öfters Registriert

Das Schreiben vom RA meiner Frau ging bei mir ein.
Ich war im Dezember zu einer Erstberatung in Trennungsangelegenheiten beim Fachanwalt für Familienrecht, der hatte damals schon eine Unterhaltsberechnung durchgeführt, somit wußte ich schon was geldmäßig auf mich zukommt. Meine Frau wußte davon ebenso, allerdings vermute ich, dass die RA meiner Frau diese Idee hatte, da meine Frau über kein "Einkommen" verfügt und irgendwie Ihre Arbeit auch entlohnt werden muss.

Noch etwas: Meine Frau fragte mich am Freitag ihr meine Lohnabrechnungen + Arbeitsvertrag auszuhändigen, damit sie - wie sie sagte - am Montagmorgen den Brief bei Ihrem RA für den TU/KU für Ihre angedachte Trennung zum 01.03.2012 aufsetzen zu lassen.
Jetzt wurde das von beiden so ausgelegt werden, dass ich Ihr die Unterlagen für TU/KU-Berechnung gegeben habe, damit die gegnerische RAin mir den Unterhalt berechnet (ohne mein Wissen oder Auftragserteilung).

Meine Frau ist aus Asien und lebt hier seit Juni 2010,. aktueller Aufenthaltstitel (nicht Visum, sorry) läuft bis Mitte März, allerdings gibt es eine Regelung die besagt, dass die Frau bei Trennung und Aufenthalt von weniger als 2 Jahren den Titel verlieren kann.
Wenn da nicht mein Sohn wäre, der zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Dadurch kann sie wohl einen vorübergehenden Aufenthaltstitel bekommen, der mit dem Sorgerecht zusammenhängt. Sie sollte nur dem Staat nicht allzusehr auf der Tasche liegen (in anderen Bundesländern gibt es da wohl eine Frist von 12 Monaten, nach der ein Aufenthaltstitel nicht mehr verlängert wird, sollte immer noch Hartz IV bezahlt werden).

Trennung sollte vorerst innerhalb unserer Wohnung stattfinden, bis sie eben Unterhalt nachweisen kann, dann will sie ALG II beantragen, danach erst würden die Immomakler sie als solvente Mieterin akzeptieren und sie könnte ausziehen.
Kind hätte im Mai einen Kindergartenplatz in unserem Ort, allerdings hauptsächlich vormittags + 2x mittags.

Ich arbeite derzeit in einem neuen Job Vollzeit, hab somit selbst keine Zeit mich tagsüber um meinen Sohn zu kümmern. Müßte demnach eine Tagesmutter engagieren, um mir geringe Chancen beim Familiengericht zu erhoffen, da anscheinend meine Mutter nicht als Betreuungsperson akzeptiert würde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.02.2012 20:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

diese Frage:

Nächste Frage: Willst Du Dein Kind kampflos ausziehen lassen oder nicht deinerseits aktiv werden? Ich würde mir einen Anwalt suchen und mit dem durchsprechen, wie ihr sicherstellen könnt, dass das Kind bei Dir bleibt. Wie sieht Deine berufliche Situation aus? Welche sozialen Netzwerke hast Du? Geht Dein Sohn in die Kita?

ist noch offen.

Unterhaltszahlungen sollten nicht fließen, solange Du auch alle Fixkosten trägst (Miete, Kühlschrankfüllung, etc.). Für die Höhe der Unterhaltszahlungen bzw. ob es überhaupt welche gibt ist vor allem maßgebend, ob Du Dein Kind einfach so ausziehen lässt und wieviel du verdienst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.02.2012 21:41
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo docfeelgood 

Schreib mir mal eine PN  bezüglich deines Problems könnte ich dir helfen.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 29.02.2012 21:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde der RAin schreiben, dass dir weder was einem Trennungswunsch noch von einem Mandat deinerseits bekannt ist und sie sich doch bitte woanders einen Mandaten suchen möge.
Nachdem sie sich aber für deine Rechtsvertretung hält, möge sie, um einen Interessenkonflikt zu vermeiden, folgerichtig auch darauf verzichten, in einem evtl. zukünftigen Prozess deinen Prozessgegner zu vertreten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.02.2012 22:22
(@docfeelgood)
Zeigt sich öfters Registriert

Nächste Frage: Willst Du Dein Kind kampflos ausziehen lassen oder nicht deinerseits aktiv werden? Ich würde mir einen Anwalt suchen und mit dem durchsprechen, wie ihr sicherstellen könnt, dass das Kind bei Dir bleibt. Wie sieht Deine berufliche Situation aus? Welche sozialen Netzwerke hast Du? Geht Dein Sohn in die Kita?

Ich würde dringend zusehen, dass das geklärt wird. Insbesonders falls sie irgendwann Ambitionen hat, wieder in ihre Heimat zu gehen. Kann sie als Verheiratete bzw. Mutter eines deutschen Kindes überhaupt abgeschoben werden?

LG LBM

Wie schon angedeutet hat mein RA gemeint, dass es schwierig für einen Papa wird, der Vollzeit arbeitet und gleichzeitig noch auf sein Kind aufpassen soll. Da meine Frau noch nicht arbeitet, wird sie das Kind (vorübergehend) betreuen (müssen). Es sei denn es findet sich eine Tagesmutter, die in meiner Region wohl spärlich gesät sind bzw. meist nur nachmittags Zeit haben, die meinen Sohn betreuen könnten. Anscheinend ist lt. Anwalt die Oma nicht dazu bestimmt, diese Lücke zu füllen. Falls du oder andere eine weitere Möglichkeit kennen, wäre ich natürlich dankbar.

Ambitionen in die Heimat hat sie schon, deshalb ständig ihre Forderung, doch ein Papier zu unterschreiben in der ich es ihr und unserem Sohn zu erlauben in ihre Heimat zurückzukehren (ohne Unterhalt zahlen zu müssen). Ich wäre eher bereit ihr Geld + Ticket zu zahlen, allerdings nicht das Kind zu überlassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2012 00:45




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du überhaupt ne Chance hast, dein Kind bei dir zu behalten, dann jetzt.
Und mir wäre mein Kind wichtiger als mein Job.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2012 00:49
(@ich-habe-angst)

Hi,

beschreibe doch mal deine beruflichen Daten. Als was arbeitest du ? Grosser Arbeitgeber ? Fahrtzeiten ? Arbeitszeiten ? Schon lange dabei ? Macht die Arbeit Spass ? Schon mal anderswo geguckt ? Urlaubspläne ? Karrierechancen ? Elternzeit gemacht ?

Auf Unterhalt kann die KM nicht verzichten. Die nimmt das Kind mit in die alte Heimat und macht dich finanziell nackig.

Es gab hier im Forum vor einiger Zeit mal den Fall "Peru".
Sicherlich sind alle Fälle als Einzelfall zu betrachten.
Dennoch bedenklich.
Siehe hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-12490.html

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2012 11:48
(@docfeelgood)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

beschreibe doch mal deine beruflichen Daten. Als was arbeitest du ? Grosser Arbeitgeber ? Fahrtzeiten ? Arbeitszeiten ? Schon lange dabei ? Macht die Arbeit Spass ? Schon mal anderswo geguckt ? Urlaubspläne ? Karrierechancen ? Elternzeit gemacht ?

Steuerfachwirt, Arbeitgeber (3 Vollzeitkräfte incl. Chef, 8 Teilzeitkräfte), grade erst im Februar angefangen dort zu arbeiten, Probezeit bis Ende April, Vollzeit von 8 - 17 Uhr, macht Spass dort. Da ich davor nur 30 Stunden gearbeitet hatte, meinte mein jetziger Chef beim Bewerbungsgespräch, nur wenn ich gewillt bin Vollzeit zu arbeiten. Das war ich im September 2011 natürlich noch. Allerdings hat sich die Situation 2 Tage nach Unterschreiben des Arbeitsvertrags blitzartig verändert, wie ich es in meinem ersten Beitrag bereits erläutert hatte.

Klar würde ich natürlich jetzt lieber nur 20 Stunden arbeiten, dafür auch nur die Hälfte verdienen, allerdings könnte ich dann meinen Kleinen morgens zum KiGa fahren, 4-5 Stunden arbeiten und wäre danach wieder zum Abholen aus dem KiGa zurück.
Nur ob der Richter mir das OK dazugibt ist natürlich die große Unbekannte.

Nochmal ein Update zum Vorgehen meiner Frau:
Sie sagte mir nun, dass sie direkt nach dem RA-Termin zur Ausländerbehörde gegangen ist, dort bekanntgab, dass Sie sich zum 1.3.12 trennt, weil ich ihr die Unterschrift zur ehelichen Gemeinschaft verweigere und sie ansonsten keinen neuen Titel bekommt. Danach hat sie jetzt 3 Monate Zeit Unterhaltsnachweise vorzulegen.

So wie ich eure Antworten jetzt deute, bedeutet es, dass das Schreiben mich NICHT IN VERZUG setzt, sondern nur eine Unterhaltsberechnung darstellt, die meine Frau für mich in Auftrag gegeben hat. Die Frage, ob ich diese Berechnung bezahlen muss steht auch noch im Raum...
Mir ist zwar schleierhaft, weshalb die Anwältin es auf diese Tour macht, aber allem in allem heißt das doch nun

dass ich momentan kein Unterhalt zahlen muss, obwohl meine Frau faktisch seit heute die Trennung durchgeführt hat (hat eben auch noch die Erklärung fürs Finanzamt zum Dauernd getrennt leben unterschrieben).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2012 00:18
 elwu
(@elwu)

Die Frage, ob ich diese Berechnung bezahlen muss steht auch noch im Raum...

Hallo,

nein, musst du nicht. Und solange du keine Antwort über deinen Anwalt veranlasst, und dazu besteht derzeit keine Veranlassung, musst du auch den nicht bezahlen.

Ich würde auf diesen Schrieb überhaupt nicht reagieren.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2012 09:05
(@docfeelgood)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielen Dank für eure Hilfe beim letzten Mal!

Ok, hatte vor drei Wochen der RAin geantwortet, dass von meiner Seite nichts beabsichtigt gewesen sei und dass ohne Auftrag meinerseits eine Rechnungsstellung Ihrerseits nicht möglich sei.

Geantwortet hat sie bis jetzt noch nicht, da sie meinte, meine Frau soll sich dann doch nicht so zieren und sich eventuell wieder für ein Zusammenleben mit mir entscheide (Eheberatung etc.). Die Rechnung bräuchte ich allerdings nicht zu begleichen.

Ging aber nach hinten los, da meine Frau Forderungen (in andere Stadt ziehen Kosten ca. 3.900 EUR für Kaution, Makler, Küche, Umzugs-LKW) aufstellte, die ich in dieser Situation nicht für gerechtfertigt halte. Die Beziehung ist noch gar nicht reif um wieder endgültig als "nicht getrennt" zu gelten. Zudem forderte sie gleichzeitig, dass ich ihren Aufenthaltstitel umgehend unterschreiben soll, wenn wir nicht mehr als "getrennt lebend gelten". Ihr Übergangs-Aufenthaltstitel läuft ja bekanntlich Ende Mai ab.

Jetzt geht's ihr natürlich darum, dem Ausländeramt Nachweise für Ihren Lebensunterhalt vorzuzeigen. Aber wie ihr schon sagtet, bin ich nicht in Verzug gesetzt worden und nicht verpflichtet Ihr Unterhalt zu zahlen, für meinen Sohn zahl ich zumindest den Mindest-Unterhalt und das Kindergeld an meine Frau.

Nun kam sie letzte Woche auf mich zu (wir wohnen in der gemeinsamen Wohnung "getrennt" von Tisch und Bett) und meinte anstatt den von der RAin "falsch" berechneten 8xx EUR, soll ich ihr einfach 400 EUR bezahlen, dass wäre ok für sie.

Meine Frage geht das einfach so oder muss das irgendwie mit Brief und Siegel beglaubigt werden. Könnte sie trotzdem weiterreichende Ansprüche geltend machen, auch wenn sie im Moment darauf verzichtet?

Könnt ihr mir noch einen Tipp zum Unterhaltsanspruch geben
2.214 EUR netto
davon kann ich 5% Aufwendungen abziehen
dann 4% für Altersvorsorge
dann den Kindesunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle (oder werden da die Süddeutsche Leitlinien genommen)
danach könnten eventuelle Tilgungskosten abgesetzt werden (Darlehen für Lebensunterhalt/Mietzahlung aus 09/10 380 EUR sowie PKW 200 EUR?)
vom Restbetrag dürfen nochmals 10% abgezogen werden
was dann rauskommt wird durch 2 geteilt?
danach bleibt die Differenz zum Selbstbehalt übrig (1050 oder 950 EUR, da bin ich mir nicht schlüssig, da mich die Tilgung unter 1.500 EUR drücken würde, dann wäre der Selbstbehalt bei 950 EUR oder wird da einfach die Einstufung vom oberen Netto genommen)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2012 00:39
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Könnt ihr mir noch einen Tipp zum Unterhaltsanspruch geben

Hierfür bitte einen Thread im Unterforum Unterhaltsrecht aufmachen. Das wird ansonsten unübersichtlich, beliebig und somit für andere user thematisch schwer auffindbar.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2012 00:54
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Doc.

So ganz verstehe ich nicht, was Du willst:

Ging aber nach hinten los, da meine Frau Forderungen (in andere Stadt ziehen Kosten ca. 3.900 EUR für Kaution, Makler, Küche, Umzugs-LKW) aufstellte, die ich in dieser Situation nicht für gerechtfertigt halte. Die Beziehung ist noch gar nicht reif um wieder endgültig als "nicht getrennt" zu gelten. Zudem forderte sie gleichzeitig, dass ich ihren Aufenthaltstitel umgehend unterschreiben soll, wenn wir nicht mehr als "getrennt lebend gelten". Ihr Übergangs-Aufenthaltstitel läuft ja bekanntlich Ende Mai ab.

Seid Ihr getrennt oder nicht? Was dokumentiert ihr nach außen? Was willst Du mit "noch nicht reif..." ausdrücken.

Zum Thema Anspruch auf Trennungsunterhalt (Höhe in anderem Thread): Natürlich nur, wenn sie Kosten hat, die sie bestreiten muss. Solange ihr noch gemeinsame Kasse im Haushalt habt, natürlich nicht.

Naja, und die Kosten für den Umzug muss sie selbst bestreiten. Ggf. aus einem Zugewinn, den sie bei der endgültigen Auseinandersetzung Eures Vermögens(?) zu erwarten hat.

Gruß und trotz allem ein schönes OsterWE, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2012 15:35
(@docfeelgood)
Zeigt sich öfters Registriert

Wir sind offiziell getrennt seit 1.3.2012, allerdings wohnen wir noch in der selben Wohnung, jeder schläft in separatem Bett in anderen Zimmern. Kassen sind auch getrennt seit diesem Zeitpunkt.
Das Problem war ja, dass die RAin mich nicht in Verzug gesetzt hatte und die Berechnung falsch war. Mein RA sagte bei meiner Erstberatung im Dezember 12, dass es theoretisch darauf ankommen würde.
Hatte den Mindestunterhalt für meinen Sohn + Kindergeld allerdings im März und April bezahlt.

Jetzt hat sie mich eben in Zugzwang gebracht, da ich ihr dauernd sagte, Ihre RAin sollte eben einen "korrekten" Brief schreiben, dann berede ich das mit meinem RA. Sind eventuell ein oder zwei Briefe, die hin- und hergehen würden.

Nun will wohl Ihre RAin den Unterhalt einklagen (zumindest sagt das meine Frau, sie ist allerdings noch nicht ganz der deutschen Sprache mächtig, so dass ich meistens nicht weiß, was wirklich ablaufen würde oder ob sie mich nur unter Druck setzen will), weil ich nicht auf die Forderung meiner Frau von 400 EUR eingegangen bin. Die Frage nach der korrekten Unterhaltsberechnung habe ich in folgendem Thread gestellt. http://www.vatersein.de/Forum-topic-24698.html

Ich denke Vermögen wird zu dem Zeitpunkt nicht mehr da sein, da jetzt schon kein Vermögen außer Hausrat da ist. (meine Versicherung in die ich einzahle, Riesterrente, normale Rentenansprüche).
Alles vorehelich erworbenes Vermögen scheidet doch aus, oder? Wie z.B. mein Hausanteil an der Erbengemeinschaft (seit 1982), Depot etc.
Auf dem Auto sind ja noch Schulden und die Schulden, die ich für unseren Lebensunterhalt in Malaysia bezahlt habe, zahle ich auch noch für 2 bis 3 Jahre ab mit ca. 580 EUR.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2012 17:58
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo docfeelgood,

Alles vorehelich erworbenes Vermögen scheidet doch aus, oder? Wie z.B. mein Hausanteil an der Erbengemeinschaft (seit 1982), Depot etc.

Stimmt so nicht ganz - das Anfangsvermögen ist außen vor, aber ein eventueller Wertzugewinn fällt durchaus in den Zugewinnausgleich (genau deswegen heißt der ja auch so). Nehmen wir beispielsweise an, dein Depot hätte bei Eheschließung einen Wert von 20.000 Euro gehabt, aber bei Einreichung der Scheidung durch Kursgewinne einen Wert von 30.000 Euro. Dann sind 20.000 Euro deins (Anfangsvermögen), aber 10.000 Euro sind Zugewinn und werden halbe-halbe aufgeteilt. Insgesamt also: 25.000 Euro bleiben bei dir, aber 5.000 Euro gehen an Madame.

Und während der Wert eines Depots zu einem bestimmten Stichtag i.d.R. ziemlich problemlos zu ermitteln ist, legst du dir für diesen "Hausanteil an der Erbengemeinschaft" (was immer das auch ist) am besten bereits jetzt Argumente zurecht, warum das Ding heute nur gerade mal so viel wert ist wie zum Zeitpunkt der Eheschließung, oder sogar noch weniger - die gegnerische Rechtsanwältin wird nämlich vsl. genau das Gegenteil behaupten, nämlich, dass dieser Hausanteil damals nur einen Mückenschiss wert war, heute aber ein Vermögen im Gegenwert von einer halben Fantastillion Talern darstellt 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2012 19:00
(@docfeelgood)
Zeigt sich öfters Registriert

Ok, Malachit. Dank für die Auskunft!

Das Depot ist eher in den Miesen gegenüber unserer Heirat bzw. es wurden einige Anteile verkauft, wegen Kauf von Haushaltsgegenständen im Wert von 800 EUR. Wird dann für den Verkauf trotzdem ein fiktiver Wert für Aktie XY angesetzt, so als ob diese noch bis zum Tag der Scheidung im Depot gewesen wäre?

Meine Frau hat noch ein Haus in Malaysia, daraus erzielt sie eigentlich Mieteinnahmen (weiß nur nicht wieviel, das ist Top secret in ihrer Familie, da das Haus normalerweise dem Vater gehören würde, wäre er nicht als Manager verantwortlich für den Bankrott einer Firma in der Asienkrise 1997/98 gewesen).
Das müßte eigentlich auch irgendwo einfließen in die Berechnung Unterhalt/Vermögen.

Mein Anteil beträgt 1/8, kommt vom Tod meines Vaters (Das Erbe von unserem Haus, Bruder 1/8, Mutter 3/4). Klar muß dann eben irgendwie bewertet werden, Geld hat aber nur meine Mutter in das Haus gesteckt für die Renovierung und energetische Sanierung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2012 19:17




Seite 1 / 2