Frau will Scheidung...
 
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Frau will Scheidungstermin um ein Jahr verschieben

 
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Ich war mit meiner noch Frau heute bei der Mediation.
Die Mediatorin schien mir wenig kompetent: Sie konnte z.B. noch nicht mal den Kindsunterhalt im echten Wechselmodell ausrechnen.

Auf jedenfall finge meine Frau an zu heulen und bat mich, die Scheidung erst ein Jahr später zu beantragen.
(sie sei noch nicht bereit dafür)
Ich solle Ihr für die Zeit dann nur den Unterhalt zahlen, den sie als nachehelichen Unterhalt bräuchte.
Allerdings ist der nacheheliche Unterhalt per Ehevertrag ausgeschlossen.
Wenn wir uns dann 12 Monate später scheiden lassen, muss ich doch dann noch länger zahlen oder irre ich mich?

Da sie allerdings mit Ihrer Ausbildungsvergütung 700€  (läuft noch 2,5Jahre 🙁  ) anspruch auf 450€ bis zum  Harz 4 Bedarf (1150€ für sie und ein halbes Kind) "aufstockungs Harz 4" hätte, könnte ein Gericht unseren Ehevertrag ggf. im Rahmen der Ausübungskontrolle "anpassen", d.h. mich z.B. zu unterhalt verpflichten.

Kann mir hier vielleicht mal jemand mit Sachverstand einen möglichen nachehelichen Unterhalt zusammen mit  Kindsunterhalt im echten Wechselmodell ausrechnen?
(Vielleicht am besten als "private Nachricht")

Was soll ich mit dem verschobenen Scheidungstermin machen? Soll ich einen 2. Ehevertrag fordern, der mich vor den finanziellen Folgen der weiteren 12 Monate Ehe schützt?
Vielen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2014 19:41
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin funsurfer77

Naja, der Mediatorin kannst Du bzgl. KU keinen Vorwurf machen. Das ist nicht ihr Job sprich vermutl. keine Ahnung, und speziell beim WM streiten sich sogar die Richter untereinander gerne über den KU. Eine gesetzl. Regelung ist mir hierfür nicht bekannt.

Wenn es keinen Versöhnungsgedanken bzgl. der Verschiebung der Scheidung gibt, sehe ich eher kräftige UH- und andere Nachteile (Versorgungsausgleich, Zeitraum der eventuellen nachehel. UH-Pflicht z.B), als auch nur einen Vorteil. M.E. geht es ihr lediglich um ihre finanzielle Absicherung, und das auf Deine Kosten. Was Du davon zu halten hast mußt Du ganz allein beurteilen. Das geht auch ins Emotionale, (Edit: daher nochmal:) Deine alleinige Entscheidung.

Ein 2. Ehevertrag wäre sittenwidrig und damit nichtig, wenn dennoch dadurch staatliche Unterstützung fließen müßte.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2014 20:14
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Fun,

was verstehst Du denn genau unter einem "echten Wechselmodell"? Es gibt (zum Glück) keine feste Definition was ein Wechselmodell ausmacht. Damit der Unterhalt entfällt wird oftmals gefordert, dass der eine Partner mind. 51 Prozent der Zeit betreut. Aber wie Oldie schon sagte, gibt es hier zu auch einige Beschlüsse zu. Schau am besten auch mal in den Trennungs-FAQ www.trennungsfaq.com, dort wird das Thema auch mit Links zu Beschlüssen behandelt.

Auf jedenfall finge meine Frau an zu heulen und bat mich, die Scheidung erst ein Jahr später zu beantragen.
(sie sei noch nicht bereit dafür)

Aus der Forenerfahrung wird diese Taktik immer dann angewendet, um den (meist höheren) Trennungsunterhalt bis zur Scheidung zu erhalten. Sie könnte durch Verzögerungstaktik bis zu 3 Jahre "rausschinden" wenn sie es drauf anlegen würde.
Mach Deiner DEF vielleicht auch mal klar, dass die Scheidung ein wichtiger Punkt für den Neuanfang ist. Falls Sie sich für einen neuen Partner entscheidet bzw. auch noch Zweitkinderwunsch hat sogar unabdingbar. Ansonsten kann es Dir passieren, dass Du noch als rechtlicher Vater eingetragen wirst, sollte sie erneut schwanger werden.  Wie Oldie schon geschrieben hat, zahlst Du für jedes Jahr länger Ehe auch mehr an Versorgungsausgleich. Auch ein Grund, die Sache schnell zu beenden.

Eheverträge müssen übrigens meistens noch mal "nachgebessert" werden bzw. an die aktuelle Situation angepasst werden. Das ist überhaupt kein Problem und kann beim Notar (am besten mit Vorarbeit vom guten Anwalt für FamRecht) durchgeführt werden. Wenn Du die finanziellen Möglichkeiten hast, dann "Kauf" Dir die schnelle Scheidungsabwicklung durch ein zeitlich befristestes Zugeständnis an "mehr Geld". Dann hast Du auf jeden Fall Ruhe und Du hälst die ARGE oder andere Dritte aus Eurer Scheidung raus (was immer zu empfehlen ist). Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2014 20:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Funsurfer,

ich habe jetzt gerade nicht auf der Pfanne, wann ihr euch getrennt habt. Allerdings hast Du auf eine gewisse Art sowieso schlechte Karten: Deine Frau kann bis zum Ablauf von drei Jahren nach der Trennung der Scheidung widersprechen. Sie sagt einfach: NÖ und schon wirst Du nicht geschieden.

Selbst wenn Du schon eine Weile getrennt bist, würde es noch dauern. Bsp.: Mein LG ist seit Dezember 2012 offiziell getrennt, die Scheidung ist im Dezember des Folgejahres eingereicht worden (also klassisches Trennungsjahr eingehalten) und es zögert sich noch immer hin. Bis die Versorgungsanstalten so aus dem Quark kommen.....

Ich würde an Deiner Stelle die Scheidung einreichen, einfach damit die Antragsfrist läuft. Die Trennung kannst Du durch die Ummeldung glaubhaft machen.

Nach Ablauf der drei Jahre würde dann aber auch gegen ihren Willen geschieden werden. Ich würde daher den Antrag auch deshalb stellen, weil sie nach ihrer Zustimmung trotzdem weiter verzögern kann (meine Scheidung hat knapp VIER Jahre gedauert, weil mein Ex sich bis zur Zwangsgeldfestsetzung nicht bei der DRV auf deren Schreiben gemeldet hat...). Dann hast Du aber Chancen, den Versorgungsausgleich abtrennen zu lassen. Und der Scheidungsantrag ist einfach wichtig zur Feststellung des Endes des Ehezeitraumes.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2014 21:15
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

zur Mediation:

was dies betrifft hatte ich mir damals (so in etwa) vorgestellt, dass der Mediator alles abfragt, die Fakten zusammen bringt, uns erklärt wie es vor Gericht unter den Umständen üblicherweise entschieden werden könnte und uns dann bittet/auffordert, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Naja, die Fakten wurden genannt und aufgeschrieben. Gerechnet wurde nach m. M. auch falsch.

Jedenfalls fing es dann aber doch an, dass meine Ex und ich uns "austauschten" und es ging dann etwas stärker in die Richtung, dass der Mediator das Gespräch mehr an uns gab und führte/leitete durch z. B. Nachfragen.

Auf diesem Weg sind wir zu einem Kompromiss gekommen (und das ist dann auch das Ziel). Dies wurde aufgeschrieben und von uns unterschrieben. Insofern fand ich im Nachhinein, dass es darauf ankommt, dass das (Ex)Paar sich unter (An)Leitung des Mediators auf einen Kompromiss einlässt / einen Kompromiss findet.

Nur, dass muss dann auch von Beiden eingehalten werden. Das hat bei uns gut funktioniert und wir konnten und haben (Jahre) später auch variiert, ohne erneut einen Med. einzuschalten.

Soviel zu der Thematik aus meiner Erfahrung.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2014 23:27