Frau möchte die Sch...
 
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Frau möchte die Scheidung - was kommt jetzt auf mich zu?

 
(@supermario)
Frischling Registriert

Hallo Zusammen,

ich bin noch ganz neu hier und habe mich angemeldet um hier vielleicht schon mal ein bisschen was zu erfahren, Tipps zu bekommen und auch ein wenig um mir ein wenig was von der Seele zu schreiben. Und zwar ist es so, dass meine Frau sich von mir getrennt hat und mir mitgeteilt hat, dass sie keine Zukunft mehr für uns sieht und die Scheidung möchte... Puh, das war erstmal ein Schlag ins Gesicht, auch wenn mir selbst klar war, dass unsere Beziehung schon länger nicht mehr lief.... Aber nicht nur das, ich habe auch direkt zeimliche panik vor dem ganzen Prozedere bekommen. Was passiert denn jetzt? Wie läuft sowas ab? Wie bringen wir das am besten den Kindern bei? Und welche Rechte habe ich noch, wenn wir geschieden sind? Ich habe furchtbare angst, dass ich den Bezug zu meinen Kindern verliere... Es tut mir leid, dass ich euch so überfalle mit Fragen, aber gerade steht meine Welt einfach Kopf und ich mache mir unglaubliche Sorgen. Zum Teil sicherlich auch unbegründet, ich glaube nicht, dass meine Frau mir die Kinder wegnehmen möchte oder so, aber trotzdem macht mir das ganze irgendwie angst....

Vielleicht mag jemand einfach mal berichten, wie das bei euch nach der Trennung so lief, wie die Scheidung verlaufen ist und wie der Kontakt zu den Kindern jetzt ist. Das wäre wirklich eine Erleichterung für mich, einfach mal zu wissen, was nun auf mich zukommt.

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2022 17:33
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Servus SuperMario!

Wenn die Trennung nicht mehr zu verhindern ist (habt Ihr über eine Paartherapie mal nachgedacht?) sollte versucht werden, eine respektvolle, einvernehmliche und faire Lösung/Trennung herbeizuführen. Dazu gehören in erster Linie gemeinsame Gespräche, gerne auch (notarielle) Trennungs- und Scheidungs-Folgevereinbarungen und der Wille, sich daran zu halten.

Auch hierzu gibt es Hilfen in Form von Mediatoren.

Wie alt sind Eure Kinder? Die haben womöglich schon gemerkt, dass Eure Beziehung nicht stimmig ist/war.

Hinsichtlich Deiner/Eurer Rechte (und davon ausgehend, dass Eure Kinder ehelich sind: 

am gemeinsamen Sorgerecht (gSR) ändert sich nichts, am daran verknüpften Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) auch nicht. 

Eure Kinder haben Recht auf Umgang, wie sich dieser gestalten lässt, hängt zum einen von dem bisherig gelebten Betreuungsmodell ab, von der Bereitschaft, zukünftig eventuell eine hälftige Betreuung zu etablieren, etc. Je nach Alter der Kinder wollen diese evtl. auch ihre Wünsche einbringen oder berücksichtigt wissen.

Dann kommt auch das Thema Finanzen und etwaiger Unterhalt des ehem. Partners: wie schaut´s hier aus (Alleinverdiener, beide Eltern arbeiten, wohnt ihr im Eigentum, usw.)?

 

So viel erst mal

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2022 09:20
(@hermann10)
Frischling Registriert

Keine angenehme Situation, in der du steckst! Aber an deiner Stelle würde ich alles daran setzen, ein möglichst unkompliziertes und friedliches Scheidungsverfahren hinter mich zu bringen. Das schont nicht nur deine Kinder, sondern trägt auch dazu bei, dass ihr eine passende Lösung für alle Beteiligten findet. Versuche mit einer wohlwollenden Einstellung Schritt für Schritt die Scheidungsfolgen mit deiner Frau zu besprechen. Wenn ihr euch in allen Punkten einigen könnt, dann eröffnet sich der Weg für eine <a href=" Link entfernt " target="_blank" rel="noopener">einvernehmliche Scheidung. Mit diesem Scheidungsverfahren spart ihr eine Menge Kosten und müsst nicht vor Gericht über Persönliches streiten.

Zu dem Sorge- und Umgangsrecht sei noch gesagt, dass sie einem Elternteil nur entzogen werden, wenn gravierende Gründe dafür vorliegen. Insbesondere das Umgangsrecht wird nicht so schnell eingeschränkt. Beschäftige dich gerne mit allen Umgangsmodellen, bevor du diese mit deiner Frau besprichst. Wenn die Kinder alt genug sind, können sie ja auch ihre eigenen Wünsche zum Umgang äußern.

Ich wünsche dir alles Gute für die Zukunft! 

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2022 11:41
(@peterrora)
Frischling Registriert

Hallo SuperMario,

wenn eure Trennung noch frisch ist, sei erstmal ganz beruhigt. Die Scheidung kann ja ohnehin erst begonnen werden, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Insofern gibt es noch genug Zeit für Gespräche und vielleicht ist eure Ehe ja auch noch zu retten, wer weiß. Wenn aktuell noch kein Gespräch möglich ist, weil die Trennung noch nicht so lange her ist, dann warte ein wenig ab. Eventuell sieht das in ein paar Wochen schon ganz anders aus, wenn sich erstmal alles etwas beruhigt hat.

Ansonsten ist das mit dem "Kinder wegnehmen" ohnehin nicht möglich, wenn dafür nicht Gründe vorliegen. Und die müssen gravierend sein. Also auch da würde ich mir erstmal keine Sorgen machen. Im Rahmen einer Trennung wird leider oftmals vieles angedroht. In aller Regel steckt aber nichts dahinter und es bleibt am Ende bei der Drohung, weil sich das Angedrohte rechtlich überhaupt nicht realisieren lässt.

Am besten setzt ihr euch zusammen und findet eine Lösung, die für die Kinder am besten ist. Das Familiengericht würde im Ernstfall ohnehin auf Grundlage des Kindeswohls entscheiden. Da ist nichts mit wegnehmen etc.

Wichtig finde ich persönlich vor allem immer, dass die Kinder vom Streit der Eltern nicht so viel mitbekommen. Bzw. mitbekommen schon, aber dass sie nicht mitreingezogen werden. Und das ist ja meistens das Problem. Wenn die Kinder für den Streit benutzt werden und merken, dass sie von den Eltern teilweise benutzt werden, um den Streit zu führen, dann ist das eigentlich immer das schlimmste, was im Rahmen einer Trennung so passieren kann. Also da wirklich aufpassen und lieber einfach gemeinsam eine gute Lösung finden.

Ansonsten sind viele finanzielle Fragen zu klären. Im Rahmen der Scheidung kann und sollte man sich unterhalten über die Ehewohnung, Hausrat, Vermögen, Unterhalt, Rente. Die Rente wird idR automatisch mit der Scheidung ausgeglichen. Alles andere könnt ihr unter euch vereinbaren. Dazu geht ihr am besten zu einem Notar und lasst euch eure Vereinbarung beglaubigen. Trefft in der notariellen Urkunde unbedingt auch eine Regelung über die Scheidungskosten! Da ist es nämlich ansonsten so, dass einer von beiden ganz alleine auf den Anwaltskosten sitzenbleiben kann. Das mit den Kosten ist etwas komplizierter, ich habe hier mal nachgelesen: **Link entfernt** Also derjenige, der einen Anwalt beauftragt, muss den Anwalt auch bezahlen. Die Gerichtskosten teilen sich beide per Gesetz. Deshalb kann es sehr sinnvoll sein, da vorher zu vereinbaren, dass beide die gesamten Kosten der Scheidung gemeinsam zahlen, also sich alles teilen. Ansonsten mal überlegen, ob einer von beiden eine finanzielle Unterstützung braucht, um über die Runden zu kommen. In der Regel bekommt ja auch eh derjenige, bei dem die Kinder leben, Kindesunterhalt. Und das sollte ja auch gezahlt werden.

Das Vermögen kann man aufteilen, muss man aber nicht. Und Hausrat ist halt so eine Sache, da sollte man sich am besten auch einigen. Sonst wird das sehr kleinteilig und es wird am Ende über jeden Stuhl einzeln gestritten. 

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen und vor allem erstmal die Sorgen nehmen.

VG

 

**edit: Link entfernt!**

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren 2 mal von PeterRora
AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2022 15:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

natürlich ist das alles erst einmal ein Schock. Wie eine Trennung/Scheidung verläuft kann sehr unterschiedlich sein. Solange ihr aber zumindest als Eltern noch vernünftig miteinander umgehen könnt kann es gelingen auch getrennt Eltern eurer Kinder zu sein.

Rein rechtlich habt ihr beide das Sorgerecht, also das gemeinsame Sorgerecht. Ein Sorgerechtsentzug ist ein schwerer Eingriff und wird deshalb nur bei einer Kindswohlgefährdung angewandt. Was rechtlich eigentlich klar ist, ist beim Lebensmittelpunkt der Kinder aber oftmals nicht so eindeutig.

Die erste Frage wäre welches Modell wurde bisher gelebt. War Deine Frau eher Hausfrau oder wart ihr beide berufstätig. Wenn Deine Frau bisher wenig berufstätig war, dann wird sie keine Probleme haben zu erklären, dass sie die Hauptbezugsperson der Kinder ist und deshalb die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei ihr haben sollen. In diesem Fall würde ein Wegzug mit den Kindern auch schwerer zu verhindern sein. Weiterhin könnte es Gründe für einen nachehelichen Unterhalt gegen.

Ist dem nicht so, dann wäre die Frage eher kann ein Wechselmodell oder ein nahezu Wechselmodell gelebt werden? Das Wechselmodell ist sicher nicht immer geeignet, wenn man aber von Anfang an daran arbeitet, d.h. die Eltern bleiben in Nähe zueinander wohnen, die Kinder können problemlos wechseln, dann ist das eine gute Basis für eine gemeinsame Elternschaft.

Prinzipiell haben die Kinder Anspruch auf Unterhalt und je nach Betreuungsmodell wird dieser berechnet. Solange die Scheidung nicht durch ist besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ist ein Kind unter 3, dann besteht wegen dieses Kindes ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Betreuungsunterhalt muss aber gefordert werden und damit auch begründet.

VG Susi

 

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2022 23:59