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Fragen über Fragen kurz vor dem 1. Gerichtstermin zur Scheidungssache

 
(@regen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

da ich jetzt kurz vor der Scheidung stehe (Termin 10.10.) und eine notarielle Scheidungsfolgevereinbarung ausgehandelt werden soll, ergeben sich für mich noch einige Fragen hierzu.

Zuerst die kurze Einleitung:

Meine Frau wird das gemeinsame Haus behalten und mich mit Summe X auszahlen. Damit ist der gesamte Zugewinnausgleich abgegolten, gegenseitige Ansprüche bestehen somit nicht mehr.
Ich habe die Scheidungsfolgevereinbarung, die von einem Notar gemeinsam mit meiner Frau aufgesetzt wurde, meiner RAin zur Überprüfung geschickt. Meine RAin hat mir geraten, da in dieser Vereinbarung nur der Zugwinnausgleich geregelt wird, auch den Unterhalt mit zu regeln.

Nun meine Fragen hierzu:

1. Macht das Sinn den Unterhalt mit zu regeln ?
Ich bin zum 31.08. betriebsbedingt gekündigt worden, habe beim Arbeitgeber unterschreiben müssen, das ich dagegen keine Rechtsmittel einlegen werde. Ich verdiene netto ca. 500-600 Euro weniger im Monat. Welches Einkommen wird nun für die Unterhaltsberechnung herangezogen ? Das der letzten 12 Monate (wie in den Leitlinien der OLGs) oder mein geringeres Einkommen. Ich zahle für 2 Kinder KU (eins aus der Ehe, eins aus der neuen Beziehung), bin somit schon fast am Selbstbehalt.
Wird es als erschwerend angesehen, das ich jetzt in der Firma meiner Eltern angestellt bin ?

2. Meine Frau hat seit dem 3. Lebensjahr unseres gemeinsamen Kindes eine Halbtagsstelle, ist das überobligatorisch (Sohn ist in der 5. Klasse) oder gilt das als eheprägend.

3. Meine Frau wird das gemeinsame Haus weiter bewohnen. Wie verhält sich das mit dem Wohnvorteil. Während der Trennungszeit wurde für den TU ein Wohnvorteil von 400 Euro (ortsübliche Miete für eine angemessene Wohnung) herangezogen. Wird jetzt der volle Wohnwert angerechnet ? Und was kann von ihr gegengerechnet werden ? Zinsen, Tilgung, Grundsteuer ? Die Leitlinien vom OLG Koblenz sind da irgendwie nicht so richtig klar.

4. Ist es sinnvoll den Unterhalt in dieser Vereinbarung zu regeln oder soll ich das lieber nur auf den Zugewinn beschränken ? Denn das käme doch einem Vergleich ziemlich nahe - oder ?

5. Wie wirken sich der Wegfall der Schulden (ich zahle momentan noch die Hälfte der Kreditraten und des Bauspardarlehens) auf meiner Seite und die Erhöhung der Schulden auf Seiten meiner Frau aus ?

Ich weiß, das sind viele Fragen, aber mir rennt die Zeit davon und ich hoffe, das Ihr mir den einen oder anderen Rat geben könnt. Vielen Dank im voraus.

LG
regen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2005 23:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo regen,

über die juristischen Details und Formulierungen einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung kann Dich ein guter Anwalt wesentlich besser beraten als wir "dellettierenden Laien" hier; zudem ist Online-Rechtsberatung nicht erlaubt.

Von meiner Seite (seit einigen Wochen auf der Basis einer Scheidungsfolgen-Vereinbarung endlich geschieden) daher ein anderer Hinweis: Sinn macht eine solche Vereinbarung nur, wenn Ihr ALLE offenen Fragen Eurer Scheidung darin regelt. Und damit meine ich wirklich alle! Unterhalts- oder Sorgerechtsfragen auszuklammern und darüber hinterher separat zu streiten, wäre Breitwand-Schwachsinn.

Faktisch ist eine SFV ja nichts anderes als ein nachträglicher Ehevertrag. Wenn Deine Frau also nachehelichen Unterhalt bekommen soll: Schreibt Dauer, Höhe und Bemessungsgrundlage rein. Gleiches gilt für den Kindesunterhalt und die Frage, wann und wie oft Du Euer gemeinsames Kind siehst, wie Ferien gestaltet werden etc. Hört sich vielleicht im Moment blöde an, aber was man schwarz auf weiss besitzt... Du weisst nicht, was kommt, was für Flöhe ein eventueller neuer Lebensgefährte oder Ehemann Deiner Ex in den nächsten Jahren vielleicht in den Kopf setzt. Da ist eine schriftliche und notariell beglaubigte Erklärung Deiner Ex im Zweifelsfall Gold wert - und einfacher, als gerichtlich nachträglich wieder ums Sorgerecht oder den Umgang zu streiten.

Nicht vergessen: Im Moment ist Deine Frau verhandlungsbereit. Es soll aber auch schon Fälle gegeben haben, wo Ex-Männer ihren Ex-Frauen per SFV ein ehemals gemeinsames Haus überliessen - und hinterher per anschliessendem Unterhaltsprozess zu Zahlungen verdonnert wurden, die faktisch nichts anderes waren als die Fortsetzung der Finanzierung dieser Immobilie - einzig mit dem Unterschied, dass sie keinen Schlüssel mehr dazu und keine Rechte daran hatten. Wichtig ist übrigens auch, dass Du mit diesem Deal aus den Kreditverpflichtungen entlassen wirst. Ob die Bank mitmacht, muss man im Vorfeld klären. Ohne OK der Bank macht es aber keinen Sinn.

Bei der Beratung durch den Notar bitte nicht vergessen: Der berät nur juristisch, vermeidet sittenwidrige Inhalte. Ob einer der Unterzeichner faktisch benachteiligt wird, interessiert ihn dagegen nicht.

Also: Deine Rechtsanwältin hat recht. Denn Sinn macht eine solche Vereinbarung wirklich nur, wenn alle Scheidungsfolgen darin geregelt werden und nicht nur ein paar. Und man kann fast alle darin regeln; einzig der Versorgungsausgleich bleibt aussen vor.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2005 01:15
 RUDY
(@rudy)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,

je mehr ihr in der SFV regelt, desto besser.

Wichtig: Üblicherweise musst Du Dich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen und Du wirst festsstellen, dass die Pflichten sehr einseitig verteilt sind.

Versuche, die Umgangsregelung festzuschreiben mit Zwangsmaßnahmen gegen denjenigen, der den Umgang verhindert. Und das muss wehtun.

Ob Du nun 565,-- oder 581,-- Euro bezahlen mußt ist eigentlich egal, wichtig ist der kontakt zum Umgangsberechtigten.

Gruß

rudy

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2005 11:10