Feststellungsantrag...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Feststellungsantrag????

 
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

meine erste Frage warum Frauen so sind wie sind sind, wird mir wohl keiner beantworten können.

Aber vielleicht meine zweite Frage:

Was ist ein Feststellungsantrag ??

Hintergrund: Meine Frau hat sich von mir vor ca. 7 Wochen getrennt. Erst anscheinend übliches blabla wie Mediation und faire Trennung. Hat dann einige Termine platzen lassen, und so hab ich ihr schriftlich einige Vorschläge zukommen lassen, wie das bei uns so weitergehen könnte. Heute kam E-Mail von Ex, dass sie meine Vorschläge ihrer Rechtsanwältin (war bis jetzt noch nie im Gespräch-hätte ihr sonst so einen Kompromissvorschlag nicht zukommen lassen) gezeigt hätte und würd jetzt dann offizielle Post von dieser bekommen.

In dem Zusammenhang schrieb sie, dass das Trennngsjahr offiziell "eingeläutet" werden muss und dazu ein Feststellungsantrag erstellt werden muss. ?????

Hab ich hier noch nie so gehört - wer kann mir denn da weiterhelfen.
Wie soll ich denn jetzt am Besten vorgehen - insbesondere auch im Bezug auf meine "Entgegenkommpost", die ja für sie, aber niemals für eine RAin gedacht war.

Viele Grüße
galaxy (der sich so über sich selber ärgert)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2007 15:05
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo galaxy,

nicht ärgern, das passiert häufiger.

Feststellung bedeutet:

das Datum per wann die Trennung begonnen hat wird festgestellt.

Es gibt Scheidungen, da sind sich die Parteien einig, dass der termin tatsächliches DATUM war, aber auch durchaus schon früher sein kann. Soll heißen, wenn ihr euch einig seid, dass die Trennung schon 11 Monate her ist, kann eine/r von euch bereits in 1 Monat den Antrag auf Scheidung stellen.

Gruss SteMa

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2007 15:29
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo stema,

erst einmal vielen Dank - hatte ich bisher so noch nicht gehört.

Welche Vor- oder Nachteile könnte denn die zeitliche Dimension haben ??

Angenommen wir sind uns einig, dass die Trennung wegen mir bereits vor 11 Monaten statt gefunden hat, dann bedeutet dies doch erst mal für mich nur Vorteile (weniger Versorgungsausgleich, evtl. gleich EU ...) - oder ?? Gibt es da noch einen Pferdefuß, den ich erst mal nicht sehe ??

Viele Grüße
galaxy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2007 15:50
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Galaxy,

einen Pferdefuss gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht. Sollte deine Ex da mitspielen, spricht grundsätzlich nichts dagegen. aber die ra'in wird da schon entsprechend tätig sein...ich denke nicht, dass jetzt so eine variante möglich ist.
deine vorteile wären exi's nachteile....

Daumen drückender
SteMa

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2007 16:03
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Stema,

vielen Dank. Ich denke auch, die paar Monate sind es nicht wirklich wert darum zu streiten.

Also noch mal für mich:

Es wird nur das Datum festgestellt.

Umgang, Kindsunterhalt, TU-Unterhalt, gemeinsames Vermögen......... haben damit nichts tun und von diesen Dingen wird zumindest im Feststellungsantrag nichts geregelt.

Ich frag deswegen so übergenau nach: eigentlich wollte sich meine Frau nur trennen und nicht scheiden lassen. Was bewegt sie jetzt dazu, dieses Datum feststellen zu lassen. Finanziell dürfte es ihr doch zum Nachteil gereichen, als wenn sie es noch gewartet hätte, bis ich tätig werde. Welchen Nutzen zieht sie daraus ??

Sie hat sich leider nach der Trennung soviel "geleistet", dass ich Super-Mega-misstrauisch geworden bin.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2007 16:12
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Galaxy,

Es wird nur das Datum festgestellt.

Ja!

Die anderen Dinge sind davon  auch betroffen-nur der Umgang natürlich nicht. 

Bzgl. Zugewinn, also Vermögenswerte usw., gilt Datum Eheschliessung und Datum Scheidungsantrag. Die Differenz ist der Zugewinn.

KU und EU berechnen sich nach den jeweiligen Einkünften abzgl. der üblichen Dinge wie Pauschale, evtl. gemeinsame Schuldenbeiträge für Kredite, das sollte vom Datum der Trennung unabhängig sein.

Wichtig ist natürlich der Versorgungsausgleich aus der Rentenkasse...., je länger der Antrag auf Scheidung hinaus geschoben wird, umso höher wird der Anspruch desjenigen, der weniger verdient an denjenigen der mehr verdient. daher ist Trennung in deinem Fall für deine Frau eher anzustreben als die Scheidung. Da sie jetzt jedoch das Datum über RAin feststellen lässt....reicht ihr wohl die bestehende Aussicht auf die zeitanteiligen Rentenpunkte oder (!) eure Kind/er sind zu alt um von dir Unterhalt zu verlangen!!!

Das festgestellte Datum ist für alle zukünftigen Berechnungen der Ausgangspunkt und unabänderbar.

es wäre einfacher, wenn du mehr infos über deine umstände (familie) berichtest. so ist es etwas schwammig.

SteMa

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2007 17:03
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

von dem Antrag hatte ich bisher auch nichts gehört.

Auswirkungen gibt es natürlich dann auch auf den Zeitpunkt, ab wann Du/Ihr in Steuerklasse 1 rutschst.

Wenn Ihr die Trennung auf 2006 "legt", kann das teuer werden, denn dann wärst Du ab 07 in der 1. Legt Ihr die Trennung auf 1/08, dann bist auch noch in 08 in der 3.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2007 17:19
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo neuezeit,

ah das könnte natürlich ein grund sein für meine Ex.

Vielleicht ein bißchen sehr kurzfristig gedacht von ihr, aber das ist ein Thema, dass sie ändern wollte.

Sie hat dann ca. 250 Euro mehr und ich ca. 450 Euro weniger. Sie glaubt, dass sie dadurch besser weg kommt - dass ihr Unterhalt dann natürlich von mir viel weniger wird ist ihr anscheinend nicht klar.

Vieln dank
Ciao
galaxy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2007 17:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin galaxy,

TU ist in der Regel höher als EU. Wobei noch zu berücksichtigen ist, in welchem Umfang Deine DEF zu Ehezeiten gearbeitet hat: War es nur wenig, wird von ihr in der Trennungszeit kaum eine Ausweitung verlangt. Da ist TU deutlich attraktiver als EU.

Angesichts des Alters Eurer Kinder (11 und 15) könnte sie nämlich in erheblichem Umfang selbst erwerbstätig sein; vor allem, wenn Du Dich auch noch in die Betreuung einbringst.

Und noch ein persönlicher Tipp: Trennung ohne Scheidung macht nur Sinn, wenn es begründete Hoffnung darauf gibt, wieder zusammenzukommen; ansonsten isses Käse. Schon allein im Interesse einer künftigen Partnerin, aber auch im Interesse der Kids solltest Du klare Verhältnisse schaffen: Der Schwebezustand "wir sind nur getrennt" bringt Dir auch wirtschaftlich keinerlei Vorteile, aber jede Menge Nachteile. Ob Madame das genauso sieht? Who cares? 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2007 19:38