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Familienversicherung II bei Trennung

 
(@gizzi88)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,

 

will einmal das Thema aktualisieren und noch kein neuen Thread aufmachen.

Bei mir ist es aktuell ziemlich genau derselbe Fall. Kurzform:

Haben 2 Kinder

Ich bin gesetzlich freiwillig versichert. Gehalt ca. 6.000 brutto (ca. 3.700€ netto).

Frau Beamtin, brutto ca. 2.500€ (ca. 2.200 netto) -->also weniger

Sie bezahlt ca. 220€ private Krankenversicherung für sich

Bisher sind beide Kinder mit bei mir versichert.

Vor 2 Monaten getrennt.

Kinder leben bei meiner Frau, das vleibt auch ihr Wohnort (ich wohne 500m entfernt und sehe Sie jeden Tag, sollte keinen Einfluss auf irgendwas haben oder?)

Ist es nun definitiv so, dass beide Kinder weiterhin bei mir kostenlos mitversichert bleiben können? Auch nach der Scheidung (in ca. einem Jahr)?

Wenn jemand gut Beschied weiß, natürlich gerne irgendeinen Gesetzestext oder Ähnliches verlinken. Ich finde es irgendwie sehr schwer, hier über Google vernünftige Definitionen zu finden.

Kindes- und Trennungsunterhalt sind eh schon über 1.000€, mit jetzt eigener Wohnung (auch über 1.000€) will ich nachher nicht auch noch den Schreck bekommen, dass ich noch ein paar hundert Europ mehr Unterhalt für Krankenversicherung zahlen soll. Der ganze Mist ist eh schon teuer genug 🙁

PS: es gibt kein nennenswertes Vermögen oder Ähnliches (Autos und Besitztümer alles zusammen vielleicht 50k€ wenn´s hoch kommt. Kein Haus, haben vorher auch zur Miete gewohnt).

 

Liebe Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2024 08:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus @Gizzy88,
ich habe dein Thema nun doch vom Uralt-Thread abgetrennt, um die Chancen auf Hilfe zu erhöhen (weil aktuell).

Geschrieben von: @gizzi88
Ist es nun definitiv so, dass beide Kinder weiterhin bei mir kostenlos mitversichert bleiben können? Auch nach der Scheidung (in ca. einem Jahr)?

Ja, die Kids können theoretisch weiterhin bei Dir mitversichert bleiben. Meines Wissens gibt es hier keine gesetzlichen Vorgaben und somit keine Pflicht, beim hauptbetreuenden Elternteil (hier KM) sich versichern zu lassen.
Bei der ganzen Kiste gebe ich darüber hinaus zu bedenken, dass der Rückgang zur gesetzlichen KV nahezu unmöglich ist, wenn man/frau bei der PKV versichert ist/war; das dürfte besonders bei steigenden PKV-Beiträgen im höheren Alter problematisch werden.

So viel erst mal
Marco

 

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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2024 13:29