Wenn Exe deswegen nicht durchdreht, würde ich es ruhig drin lassen.
Damit ist es dokumentiert.
genau deshalb wäre es vielleicht gut, zwar das Faktum an sich drinzulassen, aber nicht den Namen des Glücklichen. Nicht dass irgendwann ein oberschlauer Anwalt ein Exit-Szenario konstruiert, weil genau dieser Herr XYZ sich aus dem Staub gemacht habe und/oder durch einen Herrn ABC ersetzt wurde, weshalb jetzt wieder irgendwelche Fristen von vorn zu laufen beginnen.
Wobei ich es in der Tat sowieso bescheuert finde, dass manche erwachsene Frauen nur dann als (über-)lebensfähig gelten, wenn ein alter oder neuer Sponsor mit geöffnetem Portemonnaie danebensteht. Hat irgendwie was von Prostitution...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
meine Anmerkungen:
1. KU - finde ich ok
2. EU - hier sollten präzise Festlegungen getroffen werden. Besser finde ich, nicht den Grund zu nennen, warum kein EU gezahlt werden soll. Es gibt ja, soweit ich weiß, nachehelichen Unterhalt in Form von EU, Aufstockung, BU. das würde ich klar beschreiben und aufdröseln. Also, so dass klar isr, die Ex sorgt für sich selbst, aber für die besonders aufwändige Betreuung des Kindes bekommt sie BU. Hier mein Formulierungsvorschlag (aus dem Vgl meines Mannes)
Die Parteien verzichten gegenseitig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt, einschließlich des Unterhalts in Fällen der Not und unverschuldeter Erwerbslosigkeit und nehmen ihre Verzichtserklärung wechselseitig an. Der Unterhaltsverzicht erfolgt auch in Kenntnis des ab Januar 2008 gültigen Unterhaltsrechts, über das die Parteien durch ihre Anwälte umfassend informiert wurden. Die Erschienenen erklären, dass beide Partner ihren Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit sichern und dies auch zukünftig der Fall sein werde. Die Vereinbarung des Unterhaltsverzichts soll auch dann bestehen bleiben, falls sich diese Erwartung nicht erfüllen sollte.
Vor allen dass der Unterhalt auf beiden Seiten durch eigene Erwerbstätigstätigkeit gesichert werden soll finde ich wichtig. dann sind diese Dinge schon mal geklärt, es gibt keinen EU und keinen Aufstockungsunterhalt. (egal aus welchem Grund. Fällt der Grund - also der LG weg, dann gilt es trotzdem!!!)
Als nächstes nach dieser Verzichtserklärung für EU würde ich dann die Vereinbarung ranhängen, dass wegen der Betreuung des Kindes 190 € gezahlt werden. Das würde ich dann auch so nennen: BU aufgrund der Erkrankung des Kindes.
Da finde ich deine Formulierung mit den Artterminen und des Zeitaufwandes usw. gelungen.
Unklar ist mir, ob du dies auch von deinem Einkommen abhängig machen willst. Dann müsstest du eigentlich noch formulieren, so ähnlich wie beim KU, dass diese 190 € nur gezahlt werrden, wenn dein Einkommen xxx € (bereinigt) nicht unterschreiten. Sonst hast du die 190 € an der Backe, auch wenn du zB arbeitslos wirst. Wenn du das allerdings so willst, ist es nicht notwendig, diese Einschränkung mit aufzunehmen.
ligr ginnie - die deine Unterhaltslösung sehr gerecht empfindet (im Sinne Kindeswohl) :thumbup:
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Ginnie, hallo zusammen,
Unklar ist mir, ob du dies auch von deinem Einkommen abhängig machen willst. Dann müsstest du eigentlich noch formulieren, so ähnlich wie beim KU, dass diese 190 € nur gezahlt werrden, wenn dein Einkommen xxx € (bereinigt) nicht unterschreiten. Sonst hast du die 190 € an der Backe, auch wenn du zB arbeitslos wirst.
Guter Einwand. Aber woran könnte man es fairerweise festmachen, ab wann ein Einkommensproblem nicht nur mein Problem, sondern auch ihr Problem ist?
Meine spontane Idee ist es, die Sache am Bedarfskontrollbetrag festzumachen, d.h. die Regelung müsste ungefähr lauten: Bereinigtes Netto minus alle Unterhaltszahlungen muss größer gleich dem Bedarfskontrollbetrag jener Tabellenzeile sein, nach der der KU festgesetzt wird - wenn diese Bedingung verletzt ist, wird so weit gekürzt, dass der Bedarfskontrollbetrag gewahrt bleibt.
Kontrollrechnung für die aktuelle Situation:
Bereinigtes Netto: 2.706 Euro
ab Unterhalt Kind1: 398 Euro
ab Unterhalt Kind2: 327 Euro
ab Unterhalt KM: 190 Euro
--------------------------------
bleiben: 1.791 Euro
KU wurde nach Zeile 4 berechnet, Bedarfskontrollbetrag ist dort 1.200 Euro, d.h. KM hat einen relativ komfortablen Sicherheitsabstand, bevor ich kürzen kann. Wäre also eine Regelung, die dann und nur dann greifen wird, wenn ich selbst in massiven Schwierigkeiten stecke. Bei Arbeitslosigkeit greift die Regelung: Arbeitslosigkeit bedeutet überschlägig ein Drittel weniger, das wären hier gut 800 Euro weniger zur Verfügung, und somit bleibt weniger als der Bedarfskontrollbetrag. Wenn die Arbeitslosigkeit länger dauern sollte, wird irgendwann auch der KU angepasst, damit ändert sich auch der Bedarfskontrollbetrag wieder, d.h. das geht dann noch ein paar Mal hin und her, aber aus meiner Sicht wäre die Regelung okay: Gekürzt wird nicht bei minder schweren Problemen, sondern nur, wenn's auf meiner Seite richtig hart einschlägt ...
Hat jemand andere Vorschläge oder Ideen?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi
Du könntest aufnehmen, dass bei einer wesentlichen Änderung Deiner EK-Situation eine sofortige Anpassung durchgeführt wird. Dies ist im UH-Recht verankert, lediglich das "sofortige" wird im Gegensatz zur Rechtssprechung eingefügt und erlangt dadurch Rechtskraft (priv. Vertrag).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo zusammen,
hat ein paar Tage gedauert, aber hier ist jetzt der letzte Teil von dem Ding. Wie üblich, mit der Bitte um Kommentare 😉
Ein Wort vorab zu der gemeinsamen Eigentumswohnung: Klassische Patt-Situation. Weder kann sie mich auszahlen; noch kann ich sie auszahlen und die Wohnung selber übernehmen. Ich glaube, wir haben eine Lösung gefunden, die für uns alle beide besser ist als die übliche Notfalllösung "Verkaufen, Restschulden ablösen, und den verbleibenden Erlös teilen": Sie kann mit den Kindern (sowie auch ihrem Next) in der Wohnung bleiben und hat dabei ungefähr die Kosten, die sie auch bei einer vergleichbaren Mietwohnung hätte; andererseits, da sie alle Kosten übernimmt und somit insbesondere auch meinen (!) Anteil an den Schulden tilgt, ist mein Wohnungsanteil für mich wie eine Kapitalanlage, von der ich zwar keine laufenden Erträge habe, die mir aber durch den für mich kostenlosen Schuldenabbau (und somit Steigerung des Nettowertes) beim gegenwärtigen Zinsniveau im Endeffekt in etwa das bringt, was auch bei einer anderen halbwegs sicheren Form der Geldanlage drin wäre.
Ebenfalls ein Wort vorab zum Zugewinnausgleich: Wir haben schon vor einiger Zeit mal alles zusammengezählt, d.h. wer was in die Ehe mitgebracht hat, und was am Ende an Werten da war; anschließend die gemeinsamen Konten usw. so unter uns aufgeteilt, dass es in etwa passt, und es dann dabei belassen, ohne das jetzt bis auf den letzten Euro runterzurechnen. Es sollte für uns beide passen, d.h. ich hoffe, das gibt nicht noch unnötigen Streit (es könnte hier und da ein bisschen schwierig werden, fehlende Unterlagen von vor dreizehn Jahren aufzutreiben bei Banken, die seitdem zweimal von anderen Instituten aufgekauft worden sind ...).
Wie auch immer - ich bin jetzt bei diesem Entwurf für die betreffenden Punkte der Vereinbarung:
6. Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich soll gemäß der gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden. Dies betrifft die gesetzliche Rente sowie die Zusatzversorgung von KM bei [Arbeitgeber von KM].
7. Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung
Der Zugewinnausgleich ist bereits einvernehmlich geregelt. Die Bankkonten und -depots sowie alle sonstigen Vermögensgegenstände wurden zwischen KM und KV aufgeteilt und gehören somit jenem, auf dessen Namen sie jeweils lauten; mit folgender Ausnahme:
Gemeinsames Eigentum bleibt die Wohnung an der [Straßenname]; Einzelheiten sind in Abschnitt 8 dieser Vereinbarung geregelt.
8. Ehewohnung
Die frühere Ehewohnung ist die gemeinsame Eigentumswohnung an der [Straßenname], die jetzt von KM genutzt wird, aber weiterhin je zur Hälfte KM und KV gehört. Im Außenverhältnis bleibt es bezüglich der Wohnung bei der gesamtschuldnerischen Haftung für Hausgeld, Sonderumlagen der Eigentümergemeinschaft, Grundsteuer und Hypothek; im Innenverhältnis zahlt KM das Hausgeld, eventuelle Sonderumlagen, die Grundsteuer und die Hypothekenrate i.H.v. 8xx,yy Euro alleine (damit insbesondere auch KVs Hälfte von Zins und Tilgung); im Gegenzug räumt KV ihr ein kostenloses Nutzungsrecht an seiner Hälfte der Wohnung ein. Diese Regelung gilt bis zum Ende der derzeitigen Zinsfestschreibung der Hypothek, d.h. bis zum xx.yy.2015.
Für die Zeit danach sind derzeit noch keine verbindlichen Aussagen möglich. Das weitere Verfahren hinsichtlich der Wohnung muss daher rechtzeitig, d.h. spätestens Anfang 2015 zwischen KM und KV neu verhandelt werden. Es ist beabsichtigt, eine Regelung zu finden, mit der KM auch über diesen Zeitpunkt hinaus in der Wohnung bleiben kann.
9. Hausrat
Der Hausrat wurde bereits einvernehmlich aufgeteilt.
10. Kosten
Die Kosten dieser Vereinbarung und der Ehescheidung tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Tja, die üblichen Fragen: Ideen? Anregungen? Hinweise auf eventuelle Fallstricke?
Bereits im Voraus vielen Dank, und viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Grüss Gott G.
Genau so habe ich mir auch meine Vereinbarung vorgestellt.
Leider ist meine Ex geistig nicht in der Lage, so etwas zu verstehen und hat deswegen ihren PaRAsiten beauftragt alles kurz und klein zu schlagen.
Hauptgefahr sehe ich im "einvernehmlichen" Zugewinnausgleich.
Er beruht einzig auf Treu und Glauben und kann noch bis zu 3 Jahre nach der Scheidung einseitig aufgekündigt werden.
Sicherer wäre es, die Zugewinngemeinschaft notariell zu beenden.
Aber wenn du das Vertrauen hast, ist es ok.
Habe die Ehre
G.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Malachit,
ich persönlich sehe keine echten Fallstricke. Natürlich kann man - entsprechende Boshaftigkeit vorausgesetzt - im Nachhinein alles und jedes umdeuteln, aber selbst für diesen unwahrscheinlichen Fall hättest Du ja noch ein Bömbchen in Form Deines Miteigentumsanteils an Eurer ETW in der Hand.
Ja, man muss wirklich nicht jede Eurone exakt in zweimal 50 Cent aufteilen wollen; es geht auch um Anstand und Respekt. Der Anwalt meiner Ex (!) hat sie während der ganzen (von ihrer Seite verbiesterten) Verhandlungen mal in meiner (!) Gegenwart in die Stiefel gestellt und gesagt "Gute Frau, jetzt machen Sie aber mal einen Punkt mit Ihrer Feilscherei, irgendwann landet sowieso alles bei Ihren Kindern, und wem es zwischenzeitlich gehört hat, ist doch egal!"
Wenn Ihr Eure Scheidung auf dieser respektvollen Basis über die Bühne kriegen könnt: Glückwunsch!
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
