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Erste Schritte nach der Trennung und eventuelles Unrecht?

 
(@kaychen)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend zusammen,

ich hätte ja nie gedacht, dass ich mal vor dem Problem stehe, was mich momentan belastet. Seit etwa vier Jahren bewohne ich eine gemeinsame Wohnung mit der Mutter meines Sohnes. Am Vergangenen Samstag ist die Beziehung entgültig gescheitert und sie ist mit unserem knapp 2 Jahre alten Sohn und einige Sachen abgehauen. Sie ist wahrscheinlich bei ihren Eltern (so ihre einzige Aussage). Natürlich bin ich, soweit es unseren Sohn angeht, überhaupt nicht einverstanden mit dieser Situation. Er hat immer ein ordentliches Umfeld gehabt (ach im Übrigen haben wir Beide uneingeschränkt das geteilte Sorgerecht). Ich habe bereits Samstag Abend darum gebeten, dass sie mir meinen Sohn nach Hause bringt, sie reagierte nicht. Heute habe ich mit ihr telefoniert (ihre ersten Reaktionen seit Samstag, ich wusste also das ganze Wochenende nicht, wo mein Sohn ist und wie es ihm geht) und ihr mitgeteilt, dass ich möchte, dass unser Sohn in seinem *zu Hause* lebt. Ich hatte ihr sogar angeboten übergangsweise, bis wir geeignete Regelungen getroffen haben, bei Bekannten zu bleiben, so dass sie mit unserem Sohn zu Hause sein kann.

Bereits jetzt liegen mir die ersten Steine zum Umgang mit unserem Sohn im Weg. Selbstredend wäre es mir am
Liebsten, wenn er einfach mit mir zusammen in unserer gemeinsamen Wohnung bleibt, denn ich würde alles, wirklich alles Mögliche tun, damit die Beiden jederzeit Kontakt zu einander haben können. Sie könnte ihn jederzeit abholen und mir zurückbringen, unabhängig von irgendwelchen Vereinbarungen. Andersrum ist es eben nicht so.

Was mich leider auch sehr traurig macht ist die Tatsache, dass sie mir gegenüber eingesteht, dass ich ein deutlich besseres Verhältnis zu unserem Sohn habe.

Seit etwa zwei Stunden ist wieder funkstille, nachdem ich wissen wollte, ob ich morgen mit meinem Sohn zum Arzt kann (er kränkelt leicht und so würde ich wenigstens diese Zeit mit ihm haben). Keine Reaktion darauf, nichts.

Wie gehe ich nun am Besten vor? Ist es möglich meinen Sohn mit Hilfe eines Eilantrages nach Hause zu holen? Ist es notwendig bzw. ratsam das Jugendamt zu informieren? Wie gehe ich am Besten vor um am Ende, vielleicht sogar erreichen kann, dass er dauerhaft bei mir wohnen wird?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2016 20:51
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kaychen,

willkommen hier im Forum. Ersteinmal ist es gut, dass Du dich sofort hier angemeldet hast, so kann man viele "Anfängerfehler" vermeiden.

Ganz wichtig für Dich: Frag bitte bei allen Punkten, bei denen Du unsicher bist (Unterschriften, Umgang mit dem Jugendamt, Kind quengelt und will zurück zur Mama) hier im Forum nach. Viel Punkte sind aus der Forenbeobachtung bekannt und die Mitglieder können Dir gute Tipps geben.

Zunächst solltest Du darauf achten, Paar- und Elternebene strikt zu trennen. Mit dem Auszug ist denke ich mal der Zug auf der Paarebene abgefahren. Ob hier noch etwas zu retten ist, ist schwer zu sagen. Wahrscheinlich aber nicht. Hiervon zu trennen ist die Elternebene, denn über diese seid ihr auch noch die nächsten Jahre miteinander verbunden.

Wichtig ist, dass ihr Euch umgehend zusammensetzt und die wichtigsten Dinge klärt um Streit zu vermeiden.

1. Geld: Mit dem Auszug steht der KM die Zahlung von Kindesunterhalt zu. Unsere Unterhaltsexperten rechnen Dir gerne aus, was Du zahlen hast. Dazu machst Du einen seperaten Beitrag im Bereich Unterhalt auf und stellst Deine Zahlen ein (Nettoeinkommen, Fahrtkosten, Kosten für Altersvorsorge). Dazu hat Deine Ex Anspruch darauf, dass sie bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt durch Dich bekommt, sollte sie noch nicht arbeiten. Hier musst Du schnell wissen, was zu zahlen ist. Denn Streit ums Geld kann sich sehr schnell  auf den Umgang auswirken - auch wenn man beide Punkte eigentlich trennen muss. So kannst Du der KM sagen, dass sie am dem 01.3. mit folgenden Zahlungen rechnen kann, wenn sie nicht wieder bei Dir einziehen sollte.

2. Umgang: Stellt einen Umgangsplan auf. Hier ist fast alles möglich. Ihr könnt vom 50:50 Modell bis zum Standartumgang alle 14 Tage (Fr-So) alles festlegen. Auch zusätzliche Tage unter der Woche sind möglich. Hier ist hilfreich, alles zu verschriften und z.B. die Umgänge auf einem DINA4 Kalender farblich zu markieren. Dazu eine Regelung, was an den hohen Feiertagen (Weihnachten / Ostern) zu geschehen hat und wo Euer Kind dann ist. Hier ergeben sich häufig massive Streitigkeiten, die man gleich ausräumen kann.
Mach Dich bitte darauf gefasst, dass ein nicht kleiner Teil von KMs für Elternlösungen nicht zugänglich ist. Wenn auf Dein Umgangsangebot keine Reaktion kommt (im Zweifel per Einwurf Einschreiben an KM richten) führt Dich dein nächster Weg zum Jugendamt. Hier kann Dir alles passieren: von guter Beratung bis zum mutterfreundlichen JA, welches Dir erstmal zur Einstellung des Umgangs rät, "damit das Kind zur Ruhe kommt". Immer freundlich bleiben und das Kindswohl im Blick halten.
Da das JA gegenüber Euch keinerlei Weisungsbefugnis hat, muss sich die KM an nichts halten, was das JA sagt. Solltest Du nicht weiterkommen, solltest Du einen guten Anwalt  für FamRecht aufsuchen. Dann wird der Umgang über das FamGericht geklärt.

Sie könnte ihn jederzeit abholen und mir zurückbringen, unabhängig von irgendwelchen Vereinbarungen

Bitte verabschiede Dich gleich von solchen Aussagen. Sie funktionieren nicht.
Stressfreier Umgang läuft geplant und kontinuierlich ab. Bei einer guten Elternbeziehung (nach der es derzeit bei Euch nicht aussieht) sind auch mal Sondervereinbarungen / Tausch von Umgang kein Problem. Ansonsten muss strikt nach Umgangsplan gehandelt werden, da ansonsten es nur zum Erliegen das Umgangs kommt.

Also, lass Dir deine Zahlungsbeträge ausrechnen und stell einen Umgangsplan, so wie es für Euch / Dich passend ist. Hier ein sehr gutes Muster:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1512.html . Forder die KM auf, den Umgang ab dem nächsten Wochenende bei Dir zu beginnen.
Bei Problemen melde Dich einfach. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2016 21:42
(@kaychen)
Schon was gesagt Registriert

Natürlich hätte ich vorab eventuelle Abholzeiten mit ihr vereinbart, meinte nur, dass sie im Vorfeld frei hätte entscheiden können zu welchen Tagen usw.

Arbeit hat sie durchgehend gehabt (bis eben auf das Erziehungsjahr). Also fällt das erwähnte Betreuungsgeld wohl weg. Wie ist es aber nun mit der gewohnten Umgebung? Habe Vieles über diese Kindesrückholung gelesen. Gibt es vor Gericht tatsächlich keinerlei Möglichkeiten? Ich kann den Kleinen doch sicherlich auch nicht einfach von der Kita abholen und mit zu mir nehmen (natürlich mit entsprechender Info an die Mum, gemeldet ist er ja nach wie vor in unserer Wohnung und dies wird auch erstmal nicht geändert), oder (nur fiktiv, ich verhalte mich natürlich cool, so dass mit später nichts zu Lasten gelegt werden kann)?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2016 21:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

von einer Kindesrückführung kann nur bei einer Kindesentführung gesprochen werden und das ist hier nicht der Fall auch wenn Du es so empfindest.
Statt Dich darauf zu versteifen mach der KM einen Plan wann Du Dein Kind sehen willst --> Umgangsplan. Das kann auch ein Wechselmodell sein, also z.B. eine Woche bei ihr und die andere Woche bei ihr. In diesem Fall ist die Unterhaltsberechnung auch anders als beim Standardumgang.

Im Moment solltest Du Dich zunächst ans JA wenden und von Deinen Problemen berichten und das JA um Vermittlung bitten. Das JA hat in diesem Fall keine Entscheidungsbefugnis, es hilft aber in vielen Fällen, wenn jemand Unbeteiligtes zu vermitteln versucht. Trotzdem musst auch nicht alles schlucken. Wenn es keine Einigung gibt dann bleibt Dir nur der Gang vors Gericht.

Wie Deine Chancen stehen, dass Dein Kind bei Dir lebt, hängt davon ab ob Du es alleine betreuen kannst und willst. Trotzdem wäre ein Wechselmodell überdenkenswert, da ein Kind Vater und Mutter braucht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2016 22:06
(@kaychen)
Schon was gesagt Registriert

Jepp, dauerhaft würde ich ein Wechselmodell absolut bevorzugen. Habe viel Gutes darüber gelesen und so wird es, zumindest in meinen Augen, zu den wenigsten Streitigkeiten zwischen der Mutter und mir kommen, weil immer alles ganz klar geregelt ist. Wie wirksam ist denn eine ordentlich formulierte Vereinbarung?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2016 22:10
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

leider gilt sie im Allgemeinen so lange wie ihr beide ein Wechselmodell wollt. Aber auch vor Gericht kann ein Wechselmodell bestand haben, wenn es eine Weile funktioniert hat und keine Gründe dagegen sprechen. Letzlich funktioniert ein Wechselmodell nur dann sinnvoll, wenn es die Eltern schaffen sich in den Sachen, die das Kind betreffen sinnvoll abzustimmen. Artet alles sofort in Streit aus, dann ist das eine denkbar schlechte Grundlage, ausgeschlossen ist es aber trotzdem nicht (wenn auch unwahrscheinlich).

Schreib Deiner Ex einen freundlichen Brief indem Du sagst, dass Du willst das euer Kind Vater und Mutter behält, Du eine feste Regelung für den Umgang möchtest und deshalb ein Wechselmodell vorschlägst. Jede Woche abwechselnd, zusätzlich wären Feiertage und Urlaub zu regeln. Gib ihr 10-14 Tag Zeit sich dazu zu äußern.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2016 22:19