Ich bin grade im kampf um ddie Unterhaltszahlungen für meine Noch-Frau. Ich beziehe eine Unfallrente der BG und habe eine Erwerbsmminderung von 80%. Dazu würde ich gerne wissen ob mein Einkommen aus beruflicher Tätigkeit , dem unterhaltsrelavanten Nettoeinkommen zugerechnet wird oder ob es als überobligatorische Berufstätigkeit gilt und nicht in die Berechnung mit einbezogen wird.
Moin,
die >unterhaltsrechtlichen Leitlinien< werden dir sicher weiterhelfen.
Ansonsten nach dem Lesen noch mal nachfragen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für den Tipp, leider konnte ich die gewünschte Info dort nicht finden. Es stand nur das die Rente als Einkommen gerechnet wird. Leider finde ich keinen Hinweis ob meine Einkünfte aus der beruflichen Tätigkeit bei der berechnung des Unterhaltes berücksichtigung finden. Meine Überlegung ist halt das sie evtl eine überobligatorische Tätigkeit ist.
Hallo,
soweit ich weiß, wird jedes Einkommen zur Unterhaltsberechnung herangezogen.
Üerobligatorisch zählen nur die Einkünfte des Betreuungselternteils, solange wie das zu betreuende Kind noch nicht ein gewisses Alter erreiht hat.
Gruß, Romy