Moin Beppo,
Und im Gespräch würde ich dann als erstes fordern, dass dieser ausschließlich als Mediator tätig werden darf und im Falle einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung keine der beiden Parteien vertreten darf.
Wenn das nicht durchsetzbar ist, würde ihn von Anfang an als gegnerischen Anwalt betrachten und nichts sagen, was dir schaden könnte.
Also meine Anwältin hat mir im ersten Gespräch mitgeteilt, dass sie sofort ihr Mandat niederlegen müsste, wenn sie uns beide beraten würde.
Von daher denke ich, dass der als Mediator tätige Anwalt sowieso nicht den Scheidungsantrag stellen darf.
Gruß
Brainstormer
Richtig.
So sehe ich das auch.
Und deswegen ist es auch wichtig, die Mediatorenrolle zu dokumentieren denn ich denke nicht, dass alleine eine "Unterhaltung" zu dritt bereits ein Mandat ausschließt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin.
Also vom Grundsatz her würde ich es zunächst wie von neueZeit beschrieben angehen. Du hast ja eingangs auch geschrieben, dass ihr eigentlich miteinander reden könnt. sollte das mit dem Mediator nicht funktionieren (oder von vornherein abgelehnt werden) dann
Meine Ex hat schon gesagt, dass ich dann den gemiensamen Anwalt aussuchen/beauftragen soll. Sie hält sich da eher etwas raus.
solltest Du den Anwalt beauftragen - ist ja von Ex so gewollt! Auch dieser kann als "gemeinsamer" Anwalt Euch einen fairen Kompromiss erarbeiten, der nicht die Durchsetzung beider Extrempositionen darstellt. Wenn das gelingt: fein. Wahrscheinlich sollte es dann ja sogar möglich sein, das Anwaltshonorar zu teilen oder es gar in irgendeiner Form in das Verhandlungsergebnis mit aufzunehmen.
Solltet ihr keine Einigung hinkriegen, dann ist es im Zweifel halt Dein Anwalt! Ich würde diesen Trumpf nicht aus der Hand geben, denn damit entscheidet Du, wie Du den Anwalt einsetzt.
Gruss, Toto
Solltet ihr keine Einigung hinkriegen, dann ist es im Zweifel halt Dein Anwalt!
Genau das ist aber eben nicht zulässig.
Und zwar völlig zurecht.
Ich weiß nicht, wie da die Beweislage ist, ob das nun ein Zusammentreffen mit Mediator war oder ein gemeinsames Mandantengespräch aber ich würde das Risiko nicht eingehen. Sonst hat der TO den Anwalt bezahlt und steht danach ohne da.
Und ich halte auch den "eigenen" Anwalt immer für wesentlich glaubwürdiger als den gegnerischen und es geht ja nicht darum die Wahrheit zu finden (die kennt der TO ja schon) sondern darum, die Ex davon zu überzeugen.
Das kann der eigene (ihr) Anwalt viel besser.
Wenn ich eine ehrliche Beratung haben möchte, höre ich mir auch nicht die vom Lieferanten bezahlten Vertreter an, sondern frage jemanden, den ich bezahle.
"Wes Brot ich ess, des Lied ich sing."
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@Beppo: Du hast im Grunde Recht. Nur hier will die Ex ja, dass der TO den Anwalt beauftragt. Und wenn dieser von Anfang an klarstellt, dass er vom TO bezahlt wird, dann sollte die Parteinahme später kein Problem sein.
Ich hatte ja als präferable Lösung den Mediator vorangestellt - nur wenn der nicht gewollt ist, stellt sich für den TO die Frage, ob er einen (im Zweifel seinen) Anwalt dabei hat (den er evtl. auch bezahlen muss) oder zunächste ohne Anwalt verhandeln will (dann auch nicht bezahlen muss wenn er nicht will). Dann muss er sich nur bewusst sein, dass er nicht alles glauben darf, was ihm dort erzählt wird.
Gruss, Toto
Nur hier will die Ex ja, dass der TO den Anwalt beauftragt.
Ja. Und wenn er nicht das sagt, was sie hören will, hört sie auf den genausowenig wie auf den TO selbst.
Und dann?
Sucht er dann einen neuen, den er dann auch wieder bezahlen darf?
Ich halte garnichts davon, dass einer bezahlt, was der andere will.
Sie will von einem Anwalt beraten werden, dann soll sie ihn auch aussuchen bezahlen.
Am besten gleich die, die sie ja schon hat, dann wird der TO die auf diesem Wege vielleicht gleich los.
Auch wenn die vermutlich nicht auf diese Falle rein fällt.
Ich würde ein (Verhandlungs-)Angebot machen und die Ex kann sich dann, mit Hilfe von wem auch immer, überlegen, ob sie es annehmen will oder nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo. Danke schon mal für eure ganzen Einschätzungen. Auf einen Mediator wird sie sich wohl nicht einlassen, da sie dann das Gefühl hat, dass ich diesen nutzen würde, um sie zu bequatschen und sie nicht "offiziell" das bekommt, was ihr zusteht.
Das ist etwas schwierig, je mehr Vorschläge ich ihr solcher Art machen, desto mehr glaubt sie, dass ich sie übern Tisch ziehen will. Am liebsten wäre mir ja die Ein-Anwalt Lösung, den ich beauftrage und bei dem wir uns die Kosten teilen. Da habe ich dann aber wieder die Befürchtung, dass dieser natürlich nicht unbedingt darauf guckt, dass wir möglichst günstig zur Scheidung kommen. Naja, aber bei zwei Anwälten geht es dann immer hin und her und verursacht nur noch mehr Kosten.
Hallo Klaus
Auf einen Mediator wird sie sich wohl nicht einlassen, da sie dann das Gefühl hat, dass ich diesen nutzen würde, um sie zu bequatschen und sie nicht "offiziell" das bekommt, was ihr zusteht.
Wenn sie genau das will, was ihr zusteht, dann bist Du/ seid ihr eigentlich von der einvernehmlichen Regelung schon weg.
Du merkst doch selbst, das hier nichts an Verzichts- oder Kompromissbereitschaft da ist.
Ich kann Dir nur empfehlen, Dir schnellstmöglich einen eigenen Anwalt zu nehmen. Das muß sie ja zu Anfang nicht unbedingt wissen.
Auch zur Sicherheit für Dich, damit Du selbst weißt, was im schlimmsten Fall auf Dich zukommt.
Naja, aber bei zwei Anwälten geht es dann immer hin und her und verursacht nur noch mehr Kosten.
Ich hatte vor 2 Jahren die gleichen Bedenken wie Du.
Aber im Nachhinein kann ich nur sagen:
Ja, ein eigener Anwalt ist teuer - Kein eigener Anwalt ist ggf. NOCH teurer.
Ich kenne Deine finanzielle Situation nicht, aber man kann die Kosten im Griff behalten, wenn man den Anwalt Zwischenrechnungen erstellen läßt.
Ich fordere bei meinem zB einmal im Jahr eine Zwischenrechnung an. In aller Regel spielen Anwälte da auch mit, warum auch nicht. 😉
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
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Moin Klaus,
[...] und sie nicht "offiziell" das bekommt, was ihr zusteht.
Das ist in der Tat kein unbekanntes Problem.
Ich habe mich seinerzeit für die Lösung entschieden, erst einen Mediator aufzusuchen und im Anschluss über getrennte Anwälte über jeden Müll zu streiten ... voll schlau (aber zum Einigen gehören halt immer zwei).
Eigentlich geht es primär um eine offizielle Berechnung, damit meine Ex Ruhe gibt.
Eine offizielle Berechnung gibt es nicht. Die kann letzlich nur ein Richter liefern (weil viel Einzelfallbetrachtung und Billigkeitsermessen eine Rolle spielt).
... solange DEF eine eigene Anwältin hat, wird sie schon zu wissen bekommen, was ihr zusteht (beziehungsweise theoretisch zustehen könnte).
Meine Meinung:
Entweder Ihr bekommt eine außergerichtliche Einigung hin und fixiert das in einer SFV (dann kann im Nachgang auch ihre Anwältin die Scheidung übernehmen) oder Ihr kriegt das nicht gebacken, dann brauchst Du ohnehin einen eigenen.
Gruß
United
Moin Klaus,
Auf einen Mediator wird sie sich wohl nicht einlassen, da sie dann das Gefühl hat, dass ich diesen nutzen würde, um sie zu bequatschen und sie nicht "offiziell" das bekommt, was ihr zusteht.
was jemandem bei einer Scheidung (oder auch in Gehalts- oder Mietverhandlungen oder beim Gespräch über den Preis eines Autos) "zusteht", ist nirgends in Stein gemeisselt, sondern zunächst tatsächlich eine Frage der Einigungsbereitschaft; schliesslich muss für beide hinterher das Leben weitergehen. Wenn in solchen Verhandlungen das Wort "zustehen" vorkommt, ist das in der Regel eine Übersetzung für "ich will das Maximum dessen aus Dir herausholen, was sich rechtlich irgendwie begründen und mit Hilfe irgendwelcher Tricks durchsetzen lässt" - und damit haben sich einvernehmliche Regelungen normalerweise erledigt.
Es ist allerdings nicht verpflichtend vorgeschrieben, dass man jeden Cent aufheben und mitnehmen müsste, der irgendwo herumliegt; damit macht man vor allem die Anwälte reich: Die wissen nämlich ganz genau, was ihnen am Ende "zusteht" - und im Gegensatz zu den Streitparteien kriegen sie es auch; egal, ob sie gewinnen oder verlieren.
Wie gesagt: Rechne Deiner Madame mal vor, was sie garantiert an Anwaltskosten einsetzen muss und was sie - vielleicht - dafür bekommt. Das ist vielen Damen nämlich überhaupt nicht klar.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wie gesagt: Rechne Deiner Madame mal vor, was sie garantiert an Anwaltskosten einsetzen muss und was sie - vielleicht - dafür bekommt. Das ist vielen Damen nämlich überhaupt nicht klar.
Leider ist es in vielen Fällen so, das "Madame" VKH bewilligt bekommt, was dazu führt, das ihr die Anwaltskosten am Allerwertesten vorbei gehen.
Dies verschiebt dann leider die "Chancengleichheit".
Prinzipiell bin ich aber Deiner Meinung.
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Was ich nicht ganz verstehe; weshalb soll keine "offizielle" Unterhaltsberechung für die Ex möglich sein? Darum gehts ja erst mal primär. Wenn die auf dem Tisch liegt wird beides viel einfacher. Sowas kann doch ein Anwalt erstellen, ohne dass diese Berechung ständig vom anderen Anwalt angezweifelt wird, oder?
[...] weshalb soll keine "offizielle" Unterhaltsberechung für die Ex möglich sein? Darum gehts ja erst mal primär. Wenn die auf dem Tisch liegt wird beides viel einfacher. Sowas kann doch ein Anwalt erstellen, ohne dass diese Berechung ständig vom anderen Anwalt angezweifelt wird [...]
So Du irgendwann in die Lage kommst, das eure Situation über zwei Anwälte geregelt wird, wirst Du schnell feststellen, das es da zugeht, wie auf nem Basar in Antalya.
Der eine fordert völlig überhöhte Zahlungen, deren Begründung der andere anzweifelt und eher weniger anbietet. Schließlich trifft man sich irgendwo, oder man geht vor Gericht.
Bei mir lagen zwischen Wunsch der DEF und und dem Betrag auf den sich geeinigt wurde mal eben 200 Euro.
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Moin nochmal,
So Du irgendwann in die Lage kommst, das eure Situation über zwei Anwälte geregelt wird, wirst Du schnell feststellen, das es da zugeht, wie auf nem Basar in Antalya.
Diese Erfahrung hast Du doch bereits gemacht:
In der Vergangenheit haben unsere beiden Anwälte immer viel Mist gebaut bei der Unterhaltsberechnung [...]
Was macht Dich so sicher, dass Anwalt Nummer 3 nunmehr eine "offizielle" und zugleich korrekte Berechnung aus dem Hut zaubert ?
Mir macht so ein bisschen Angst, was ist wenn der Anwalt der Meinung ist, dass ich noch deutlich länger Unterhalt zahlen muss, als z.B. mein "eigener" Anwalt, der mir entsprechende Tipps gibt?
... insbesondere die Frage nach der Unterhaltsdauer (wie auch die Frage der Erwerbsobliegenheit auf Seiten KM) ist so ein Billigkeitsding.
Exen´s Anwältin wird ihr schon erklären, dass ihr unendlicher Unterhalt zusteht (weil ihr 12 Jahre verheiratet seid).
Dein Anwalt wird Dir schon erklären, dass aufgrund fehlender ehebedingter Nachteile, keine unterhaltsbegründenden Tatbestände vorliegen.
Wenn ein dritter Anwalt nunmehr einen Kompromiss vorschlägt (von mir aus "offiziell"), so hat dennoch jede Partei das Recht, das zu fordern, was ihr zusteht.
Besten Gruß
United
Was ich nicht ganz verstehe; weshalb soll keine "offizielle" Unterhaltsberechung für die Ex möglich sein?
"Offiziell" musst du ihr 3/7 eurer Einkommensdifferenz bezahlen.
Wie genau sich eure Einkommen errechnen und wie lange du das bezahlen musst, darüber kann man trefflich streiten.
Und Anwälte geben sich alle erdenklich Mühe, dass man das auch tut.
Denn sonst verhungern sie.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Auf einen Mediator wird sie sich wohl nicht einlassen, da sie dann das Gefühl hat, dass ich diesen nutzen würde, um sie zu bequatschen und sie nicht "offiziell" das bekommt, was ihr zusteht.
Ihr seid euch nicht einig, und das ist der springende Punkt. Unter diesen Voraussetzungen sollte jeder von euch einen eigenen Anwalt nehmen...
Ich halte garnichts davon, dass einer bezahlt, was der andere will.
Wie gesagt...der Anwalt darf nur die Interessen desjenigen vertreten, der ihn beauftragt. Und wenn Unstimmigkeiten herrschen, würde ich in jedem Fall beiden Parteien zu einem (eigenen) Anwalt raten...so kann/sollte sich letztendlich niemand über den Tisch gezogen fühlen.
Haben uns jetzt darauf geeinigt, dass wir uns erst nochmal zusammen setzen und besprechen, welche Punkte für beide Seiten ok sind und welche nicht. Dann entscheiden wir, ob wir das unter uns regeln können oder nicht. Ich glaube, sie hat mittlerweile geschnallt, dass es nicht die eine Wahrheit gibt und dass viele Anwälte nur einen Kostenfaktor darstellen, der nicht unbedingt notwendig ist.
:thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Naja, mal gucken, was dann dabei rauskommt. Kindesumgang und Unterhalt für den Kleinen sind klar. Wir dürften dann auch ohne Anwälte die monatlichen Unterhaltszahlungen im Trennungsjahr geregelt bekommen. Kritisch wirds dann bei Höhe und Dauer nach der Scheidung. Das wird noch ein harter Brocken, aber was ich hier so im Forum lese, hab ich es ja noch einigermaßen gut getroffen. Denke mir bei aufkommendem Stress mit der Ex immer: es könnte (deutlich) schlimmer sein.