Hallo Freunde
meine Ex ist mir leider ein paar Tage zuvor gekommen und hat ihren Scheidungsantrag früher gestellt als ich. Sie beantragt, den Versorgungsausgleich durchzuführen.
Ferner steht drin:
"Es ist beabsichtigt, eine Einigung über alle Folgesachen zu treffen"
Das klingt für mich jetzt nicht wie ein Antrag sondern eher danach, dass irgendetwas ausgearbeitet werden soll (evtl. i.S. einer Scheidungsfolgevereinbarung) was der Richter dann protokolliert. Das wäre dann doch ein Vergleich, der, wie ich im Forum lese, eher ungünstig sein kann.
Mein Anwalt riet mir, gar keine Anträge zu stellen, mit dem Hintergrund, dass das, was nicht im Urteil steht, auch nicht per Klage geändert werden muss. Er meinte, wenn die Gegenseite vernünftig ist, könnte es darauf hinauslaufen, dass man sich über strittige Dinge aussergerichtlich auf anwaltlicher Ebene einigt,wir sollten einfach abwarten, was passiert.
Nun beunruhigt mich der Satz der Exenanwältin, da ich dahinter vermute, dass über Unterhalt etc. ein Vergleich herbeigeführt werden soll.
Wie reagiere ich nun am besten?
Gruß, PP
Moin,
eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist natürlich preisgünstiger. Das Gericht wird diese aber von AMts wegen prüfen müssen und kegelt nicht genehme Passagen gern raus. Dies z.B. wenn eine Partei auf etwas verzichtet, weil sie wirtschaftlich im Nachteil und damit erpressbar war. Das wird bei dir eher nicht der Fall sein - es gibt ja eine gegn RAin, die aufpasst.
Einen eigenen Scheidungsantrag mit gleichem Wortlaut zu stellen halte ich dennoch für sinnvoll. Zieht die Ex nämlich ihren Antrag zurück, läuft die Frist für Zugewinn- und Versorgungsausgleich bis zur erneuten Antragstellung. Auch hat der Trennungsunterhalt andere Regeln als der nacheheliche Unterhalt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin.
meine Ex ist mir leider ein paar Tage zuvor gekommen und hat ihren Scheidungsantrag früher gestellt als ich.
Warum hältst du das denn für nachteilig für dich?
Du kannst trotzdem eigene Anträge stellen und hättest anderenfalls auch nicht verhindern können, dass sie eigene Anträge stellt.
Es ist nicht so, dass der Antragsteller die Regie übernimmt und der andere nur reagieren darf.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi PP,
zunächstmal sagt die Gegenseite nur, dass sie bezüglich der Folgesachen im Moment keine Anträge stellt sondern sich (aussergerichtlich) einigen möchte.
Alles weitere bleibt offen. Sei es, dass ihr eine Folgevereinbarung trefft, die dann vom Gericht aufgegriffen wird. Sei es, dass ihr Euch nicht einigt und die Ex doch noch Folgesachen anhängig macht oder sei es, dass ihr gar keine Regelung dazu trefft. Es gibt schliesslich absolut keine Verpflichtung dazu und man kann diese Sachen (mit Vor- und Nachteilen) genauso gut auch nach der Scheidung in Ruhe regeln.
Lass die Ex doch einfach auf Dich zukommen und sagen, was sie möchte. Ausser dem Scheidungsantrag selbst (siehe DT) würde ich erst mal alles raushalten. Wir hatten das glaub ich schon in dem anderen Faden.
Gruss von der Insel
Hi,
als Verfechter der Scheidungsfolgevereinbarung seh ich hier auch nichts negatives. Klar ist, dass das dann von beiden Anwälten noch mal geprüft werden muss. Dann ab zum Notar, der eh unabhängig ist und Euch auch noch mal aufklärt. Dann das Ganze zu Gericht und ihr habt Eure Scheidung innerhalb von 15 Min. Und bei einer guten Scheidungsfolgenvereinbarung bleiben eigentlich keine Streitpunkte mehr übrig. Dazu hat sie bindungswirkung auf das Gericht. Gruß Ingo
