Also, nach Durchsicht mehrere Urteile:
Es wird für die Frau sehr stark darauf abgestellt, was ohne Ehe gewesen wäre (für den Mann natürlich nicht). Kritisch sind
- Versorgungsausgleichslücken beispielsweise durch Erwerbslosigkeit oder Kindererziehung sollten geschlossen werden
- Beim Unterhaltsausschluss sollte man die Finger von BU, AU lassen, er dürfte aber höhentechnisch zumindest auf das Einkommen ohne Ehe begrenzbar sein.
- Der Güterstand ist weitestgehend regelbar.
- Schwierig wirds, wenn man sich die Ehe als Einverdienerehe vorstellt...
Auch wenn es ein Urteil des BGHs gab, welches den Ehevertrag komplett verworfen hat, gibt es zahlreiche andere, die nur an der ungültigen Stelle die gesetzliche Folge treten lassen.
Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass ein Ehevertrag komplett für nichtig erklärt wurde, wo die Frau im 9ten Monat(!) auf alle Unterhaltsansprüche verzichtet hatte, die sie selbst als Nichtehefrau gehabt hätte. Und das Urteil sagt auch, dass dies DANN die komplette Nichtigkeit zur Folge hat, wenn dieser im 9ten Monat unterschrieben wird. Das scheint ein starkes BGH Einzelfallurteil zu sein. Konsens in zahlreichen Urteilen ist jedoch: Eine einfache Benachteiligung reicht nicht, damit er ungültig wird.
Moin dantes,
Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass ein Ehevertrag komplett für nichtig erklärt wurde, wo die Frau im 9ten Monat(!) auf alle Unterhaltsansprüche verzichtet hatte, die sie selbst als Nichtehefrau gehabt hätte. Und das Urteil sagt auch, dass dies DANN die komplette Nichtigkeit zur Folge hat, wenn dieser im 9ten Monat unterschrieben wird. Das scheint ein starkes BGH Einzelfallurteil zu sein. Konsens in zahlreichen Urteilen ist jedoch: Eine einfache Benachteiligung reicht nicht, damit er ungültig wird.
das gilt ja nicht nur im Familienrecht, sondern beispielsweise auch für einen Kreditvertrag, bei dem eine Ehefrau ohne eigenes Einkommen für den Kredit bürgen soll. Oder für einen Arbeitsvertrag, der Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Kündigungsfristen ausschliessen soll. Oder für einen Kfz-Kaufvertrag, der Minderung oder Wandlung für den Fall eines nachträglich festgestellten Unfallschadens oder einer Tachomanipulation verneinen würde. Eben für jeden Vertrag, der gesetzliche Bestimmungen oder die "guten Sitten" zu unterlaufen versucht.
Ich habe mich mit meinen Posts nur gegen die pauschale Behauptung gewandt, dass Eheverträge sowieso nutzlos wären, weil sie fast immer wegen einseitiger Benachteiligung auszuhebeln wären, denn das stimmt einfach nicht. Es gibt hunderttausende von Eheverträgen, deren Gültigkeit von keinem der Unterzeichner in Frage gestellt wird. Und ja: Es gibt auch ein paar, die bei einer Scheidung in der Luft zerrissen werden, weil sie einen der Unterzeichner unangemessen benachteiligen. Diese Verträge dürften in der Regel am heimischen Küchentisch oder nur unter Beteiligung eines lausigen Anwalts entstanden sein - und werden - wenngleich es Einzelfälle sind - gerne als "Beweis" für die generelle Sinnlosigkeit solcher Verträge herausgekramt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Dantes,
nicht so schwarz sehen - ich kann Martin nur zustimmen. Ich selbst habe meine Scheidung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung "gesteuert" - und es gibt nichts besseres aus meiner Sicht. Denn wo sind die Vorteile für zwei Menschen, die neben aller Emotion noch ein Minimum an klarem Denken aufweisen könnnen?
- Rechtssicherheit für beide Parteien durch Transparenz in der Erstellungsphase
- Neutralität durch die Beratung und Unterzeichnung beim Notar
- Beseitigung aller Streitpunkte bei einem guten Vertrag. Es gibt dann einfach nichts / kaum mehr etwas zu streiten
- Treffen von Vereinbarung auf Augenhöhe
- Bindungswirkung vor Gericht - ihr setzt die Weichen für Euer weiteres Leben, keine Dritten
- Dankeschön vom Gericht in Form der Erstattung der hälftigen Gerichtsgebühren
Aber auch ganz deutlich: Dieses Instrument ist nur was für Menschen, die sich auch im schwierigsten Abschnitt einer Beziehung noch ein Stück Restvertrauen zum Gegenüber bewahrt haben. Dazu bedarf es aus meiner Sicht der Zusammenarbeit zwischen einem guten FamRechts-Anwalt und Notar. Denn solche Verträge sind Einzelstücke, angepasst auf eine spezielle Lebenssituation. Und so kommen dann auch keine "Abzock-Verträge" zustande, die ich einer Frau im 9. Monat aufdrücken will. Das solche Einzelfälle kassiert werden, ist ja fast schon vorauszusehen. Gruß Ingo
Hi,
Also vielleicht kam das jetzt falsch rüber, aber eigentlich hatte ich denjenigen, die meinten, ein Ehevertrag sei nutzlos, widersprochen. Ich bin Martins Meinung und hatte deswegen mal versucht, aus den Urteilsbegründungen herauszulesen, wo so die Grenzen zwischen geht und ungültig liegen. Und da muss man klar sehen, dass das eine BGH Urteil einen sehr speziellen Fall behandelt und dass es ein Problem sein könnte, die Ehefrau (im neunten Monat!) noch schnell schlechter zu stellen, als die nichteheliche (BU!), auf die Idee könnte man sogar ganz ohne Beratung kommen... Daraus jetzt pauschale Nutzlosigkeit zu ersehen, ist so nicht richtig.
mfg
Moin dantes,
vermutlich hat Ingo Dich tatsächlich ein bisschen missverstanden (sowas kommt vor); ich hatte aus Deinem Post jedenfalls keine grundsätzliche Verteufelung von Eheverträgen entnommen, sondern das Gegenteil.
Das Grundproblem solcher Verträge ist vermutlich ein Missverständnis, das sinngemäss heisst "was, du willst einen Ehevertrag mit mir machen - traust du mir etwa nicht?" - bzw. die Angst des vor genau dieser Frage. Dabei haben genau dieselben Leute kein Problem damit, ein Stück Papier aufzusetzen, wenn sie von einem nahen Verwandten ein Auto kaufen, eine Wohnung mieten oder Geld leihen - aber ausgerechnet ein Deal, der weitgehend auf Emotionen basiert, soll ein reines Handschlagsgeschäft sein. Dass das manchmal unabsehbare wirtschaftliche Folgen hat, merkt man dann erst, wenn die Hütte brennt; ein Gebrauchtwagen mit einem verkappte Motorschaden oder ein geplatzter Verwandtenkredit wäre meistens ungleich billiger gewesen...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Die Wahrheit liegt hier vermutlich, wie so oft, irgendwo in der Mitte.
Sicher sind Eheverträge nicht grundsätzlich nutzlos (schwarz), noch kann man sich auf sie so verlassen, wie man es sonst von Verträgen erwarten kann (weiß).
Früher waren Eheverträge ein halbwegs verlässliches Mittel um die, zumindest etwas eigenwillige Justiz aus dem eigenen Lebenskreis raus zu halten, heute bemüht sich die Justiz genau dieses "raus halten" zu verhindern um diese Machtposition nicht zu verlieren, bzw. wieder zu gewinnen.
Und die Möglichkeiten, einen Ehevertrag einfach nach gut Dünken zu zerreißen sind durch das das bewusste BGH-Urteil doch recht komfortabel, wenn man nur an die wachsweichen Begründungsmöglichkeiten denkt, die auch jeden Notarvertrag sprengen können und vor Allem natürlich die Unwirksamkeit jeder salvatorischen Klausel, die nicht nur das unwirksame Detail zerstört, sondern gleich den ganzen Vertrag.
Ich kenne sonst keinen Rechtsbereich, in dem es so etwas gibt.
Die Familienjustiz nimmt sich mal wieder besondere Rechte heraus, wenn es um die Durchsetzung der eigenen Interessen und Ideologien geht.
Was es immer noch gibt, ist die Indizwirkung, die, je nach Ehegatten und Richter mal mehr, mal weniger Wirkung haben kann aber verlassen kann man sich eben nicht drauf, und dabei ist das doch der eigentliche Sinn von Verträgen.
Pacta sunt servanda. Außer im Familienrecht. Da wird alles auf den Kopf gestellt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.