Ehegattenunterhalt ...
 
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Ehegattenunterhalt / Scheidungsvereinbarung

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lupo,

Und der Rest d. h. was?

Dass Du kaum etwas zu befürchten hast, da sich

1. am Scheidungsrecht seit Vergleich nichts geändert hat
2. an der Situation von Ex seit Vergleich nichts geändert hat.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2010 16:21
(@lupo36)
Schon was gesagt Registriert

Danke United !

Gruß
Lupo


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2010 16:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das Zauberwort könnte hier "Vergleich" heissen. Das sagt aus, dass es sich um eine freiwillige Einigung gehandelt hat. Hier wurde also nicht nach Gesetzeslage entschieden und dabei etwas von aussen aufgedrückt. Lediglich unter neuen Aspekten, welche ihren Ursprung in der Ehe haben (also ehebedingt sind) und erst heutzutage bekannt wurden und fortwirken, kann etwas durchgesetzt werden.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2010 16:40
(@lupo36)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

also kann ich das so verstehen weil es eben "nur" eine Scheidungsvereinbarung war (also untereinander mit den Anwälten und dem Richter verhandelt und somit eine Einigung getroffen wurde) und nicht nach der Gesetzeslage entschieden wurde könnte Exe nach Ablauf der Befristung also erneut auf weiteren Unterhalt klagen ???

Gruß
Lupo


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2010 16:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Meiner Meinung nach ja, der EU ist noch nicht völlig vom Tisch. Deine Begründung für die Befristung habe ich nicht verstanden, für mich sagt diese gar nichts aus. Wichtig dabei sind immer zwei (drei) Dinge:
1. warum EU, welche Anspruchsgrundlage
2. warum eine Befristung
3. wenn Befristung: wird was für die Zeit danach festgelegt oder ist alles offen?

Um den 3. Punkt z.B. als echten Endtermin festzulegen könnte/müsste z.B. drinne stehen, dass anschliessend auf sämtliche gegenseitigen UH-Ansprüche verzichtet wird.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2010 17:15
(@lupo36)
Schon was gesagt Registriert

3. wenn Befristung: wird was für die Zeit danach festgelegt oder ist alles offen?

Um den 3. Punkt z.B. als echten Endtermin festzulegen könnte/müsste z.B. drinne stehen, dass anschliessend auf sämtliche gegenseitigen UH-Ansprüche verzichtet wird.

Gruss oldie

Darüber steht überhaupt nichts im Scheidungsurteil drin oder sowas ist in irgendeiner Art dort vermerkt worden....  :puzz: :thumbdown:

Gruß
Lupo


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2010 17:51
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

100%ige Sicherheit gibt es nur, wenn Ex Dich tatsächlich verklagt.

Auf Basis dieses Vergleichs (eine Formulierung für die Zeit nach der Befristung wäre sicher besser), sollte das Klagerisiko und die Erfolgsaussicht (ohne Änderung der persönlichen Verhältnisse) aber meines Erachtens nicht überbewertet werden (aufgrund Punkt 2).

Sodann schließen die Parteien zur Erledigung der Folgesache Ehegattenunterhalt den nachfolgenden Vergleich:

1. Der Antragsgegner verpflichtet sich, ab der Rechtskraft der Scheidung an die Antragsstellerin einen monatlichen Ehegattenunterhalt in Höhe von XXX,XX Euro zu zahlen, zahlbar jeweils monatlich im voraus bis zum 3. Werktag eines Monats.
Der Unterhaltsanspruch ist befristet bis zum Dez. 2011.

2. Die Vereinbarung zu Ziffer 1.) ist für beide Parteien nicht abänderbar; es sei denn, der Antragsgegner verliert unverschuldet seinen Arbeitsplatz.

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2010 18:25
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