Ehe nach Scheidungs...
 
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Ehe nach Scheidungseinreichung vor Gesetzgeber nicht mehr existent?

 
(@hount)
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Hallo liebes Forum,

ich hab da mal ne Frage. Es hat jemand behauptet, dass ab der Einreichung der Scheidung die Ehe vor dem Gesetzgeber nicht mehr existiert?
Ist dem so?

Gruß
Hount

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2009 21:33
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
vor dem Gesetzgeber bist du solange verheiratet bis die Ehe RECHTSKRÄFTIG geschieden ist. Das ist erst mit dem Tag des Scheidungsurteils, wenn da auf Rechtsmittel verzichtet wird, oder eben 4 Wochen nach der Zustellung des Urteilsspruches, wenn keine Berufung eingelegt wird.

Erst ab Rechtskraft erfolgt auch ein Eintrag in deine Meldeunterlagen.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2009 21:40
(@hount)
Zeigt sich öfters Registriert

Ok schade. Aber ich hab es mir fast gedacht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2009 21:47
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Hount,

mit dem Scheidungsantrag endet aber die Zugewinngemeinschaft (und damit auch das weitere Ansteigen von Rentensnaprüchen).

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2009 00:34
(@sadly)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
Ehezeit ist die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats der Scheidung.
Also nichts mit Einreichung, sondern erst mit rechtswirksamen Scheidungsurteil.

VG, sadly

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2009 02:01
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi sadly

für die Berechnung des Versorgungsausgleiches und Zugewinnes ist der Monat in dem der Scheidungsantrag gerichtsanhängig wird, als "Eheende" ausschlaggebend.
Das war zwar wie ich glaube, nicht die Frage von hount, aber eine wichtige klarstellende Antwort von michael.

Trotzdem bist du dann noch so lange in den Augen des Gesetzgebers verheiratet, bis das Scheidungsurteil rechtskräftig wird.

Aber für die oben beiden genannten Dinge muss ja irgendeine Frist her, und da wird eben fiktiv der Monat des Scheidungsantrages genommen.

Alles klar?

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2009 21:55
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ginnie,

dat ist nicht nur bei Rentenansprüchen wichtig. Auch wenn Gefahr besteht, dass die reiche Erbtante den Löffel abgibt, man nen 6er im Lotto hat oder ein neues Auto sein Eigen nennt, verringert sich die Diskussionsbreite dramatisch  😉 .

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2009 11:42