Bitte verschieben, falls es woanders gehört.
Hallo Gemeinde...
seit 6 Jahren verheiratet, Kind 3Jahre alt.
beide Eltern Türkischer Staatsbürger, Kind hat die deutsche und die türlkische Staatsangehörigkeit.
Folngendes lief ab:
Streit zu Hause....Frau droht damit, mich aus der Wohung zu werfen und die Polizei rufen und denen zu erzählen, dass ich Sie geschlagen hätte....ist natürlich gelogen.
Daraufhin habe ich die Polizei gerufen und dies denen mitgeteilt...die Polizei kommt zu uns nach Hause und meine Frau teilt denen mit, dass ich Sie geschlagen hätte und dies auch jeden Tag tun würde.... Polizei glaubt der nicht..weil nichts zu sehen ist und die gemekrt haben, dass sie lügt.
dann teilt die Polizei mit, dass sie oder ich aus der Wohung raus müsse.
Daraufhin habe ich freiwillig angeboten, die Wohung zu verlassen, da ich nicht wollte, dass die Ehefrau aus der wohung geht wg dem Kind. Bei uns schmeisst man keine Frau aus dem Haus....bin so erzogen worden. Als ich dann nach meinem Pass geguckt hatte, habe ich bemerkt, dass alle anderen Unterlagen weg sind.
Nun droht mir die Familie und meine Ehefrau, dass die mit dem Kind in die Türkei ausreisen wollen und droht mir, mir das Kind nie mehr zu zeigen...die will definitiv weg.
D.H. Sie will mir das Kind entziehen....
05.11.10 Gabs nen Streit. Daraufhin Anruf des Cousins meiner Frau aus Siegen mit Androhung die Frau und das Kind wegzunehmen und mich abzustechen !!! Habe Anzeige erstattet. Zeugen sind meine Eltern, weil er dort angerufen hatte.
13.12.10 Streit und aus der Wohung verwiesen für 10 Tage.
13.12.10 Androhung meiner Frau mir gegenüber über Mitnahme des Kindes in die Türkei
14.12.10 Anruf des Schwiegervaters aus der Türkei mit Androhung darüber, dass er Leute nach Deutschland schickt, um beide zu holen.
15.12.10 erneute Androhung meiner Frau mir gegenüber.
seit dem zeigt Sie mir das Kind nicht!
Was kann ich da machen?
Ich habe bereits einen Termin bei einem Fachanwalt für Familienrecht vereinbart, allerdings ist dieser am 21.12.10
Nach den 10 Tagen werde ich wieder zu meiner Wohung gehen....wg meiner Tochter....muss sie mich reinlassen???
Weiterhin wäre meine Frage, wie meine Chancen bestehen, wenn ich das Aufenthaltsbestimmungrecht anklage?
Ich könnte bei meinen Eltern wohnen, wo das Kind ein eigenes Zimmer hat. Die wohung ist um die Ecke meiner anderen.ich arbeite im Schichtbetrieb...Tag- und Nachschicht kann das Kind in die KiGa und dann bin ich für die da. Nur in der Mittagsschicht bin ich von 14-22Uhr nicht anwesend, allerdings meine Eltern, bei dem das Kind vorher auch schon regelmäßig war.
folgende Infos noch dazu:
meine Ehefrau hat hier keinerlei Familie oder Freunde...kann obwohl zum I-Kurs gegangen noch nicht gut deutsch...und arbeitet nicht....hat Probleme mit Geld, welches durch ein Vollstreckungsbescheid nachzuweisen ist.
Ich wohne zur Zeit bei meinen Eoltern, ist um die Ecke ca. 200m weg.
Das Kind ist für Sommer2011 im Kindergarten angemeldet und hat in 2 Wochen einen Probetag.
Das Kind hatet regelmäßig (alle 2 Tage) Kontakt zu meinen Eltern und Geschwistern..also Opa, Oma, 2 Onkel.
NACHTRAG:
Geburtsurkunde, deutscher und türkischer Personalausweis des Kindes sind nicht aufzufinden.
Vielen Dank für die Hilfe vorab
Moin,
da bist du in die wirksamste Falle getreten, die das deutsche Familienrecht für Mütter im Angebot hat.
Leider hast du sie durch deinen Fehler auszuziehen, erst so richtig zuschnappen lassen.
Du hattest die kleine Chance zu entkommen, als die Polizei die Vorwürfe als Lüge erkannt hat und hast sie ins Gegenteil gedreht, weil dein Auszug dich zum Schuldigen macht.
"Wenn die Polizei ihn raus wirft, musst da ja was dran sein. Bei den Türken ist das ja wohl auch so üblich"
Das kriegst du nur schwer wieder abgeschüttelt. Wenn überhaupt.
Und wenn deine Ex mit "ihrem" Kind "nach Hause" möchte, wird ihr das auch kaum jemand verwehren.
Erst recht nicht, wenn der Vater offenbar ein Schläger ist.
Die Tatsache, dass du im Schichtdienst arbeitest und eure Tochter erst 3 ist, macht es nahezu unmöglich, dass du das ABR bekommst.
Und bei der Mutter geht es dem Kind ja gut.
Deine Aufgabe ist es, Unterhalt zu erarbeiten. Sonst nichts.
Verstehe mich recht, das ist nicht mein Standpunkt aber der aller Stellen, mit denen du ab jetzt zu tun haben wirst.
Nimm deinen Anwaltstermin wahr und unterschreibe dort nichts! Erst wenn du hier von dem Gespräch erzählt hast.
Auch beim eigenen Anwalt muss man sehr aufpassen.
Der ist nicht dein Freund, sondern der will an dir verdienen, deswegen erzählen viele von denen jeden Blödsinn, der dich dazu bringt, ihnen einen Auftrag (Mandat) zu geben.
Also auch da vorsicht.
Gehe vor dem Termin aber auch nicht wieder in die Wohung. Da lauert die nächste Falle auf dich.
Im Zweifelsfall fällt deine Frau hin und du bist schuld, weil du sie geschlagen hast.
Und dann hat sie den Beweis, den sie beim ersten mal vergessen hat.
Tut mir leid, dass ich dir nichts besseres sagen kann aber so ist die Lage.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke erst mal für deinen Beitrag.
ABEr ist es nicht so, dass sie das Kind ohne mein Einverständnis nicht ins Ausland wegnehmen darf???
Ich werde der Ausreise nicht zustimmen und so müsste es ja Kindesentführung sein. Ich bin ja nach diesen 10 Tagen wieder in der Wohung. Wenn sie dann weg ist, müsste es doch so sein.
Für mich ist es wichtig, dass das Kind hier in D bleibt, damit es eine vernünftige Ausbildung und Erziehung bekommt.
Das Problem ist, dass die Mutter schlecht mit dem Kind umgeht: Schreit Kind an...wenn das Kind nicht hört, dann gibts nen klappts auf die Lippen des kindes....
Nur leider kann man das nicht beweisen und ich weiß, dass ich mit solchen Äußerungen beim JA oder FG sehr aufpassen muss.
Ich will einfach Sicherheit für das Kind!!! Ich sorge mich wirklich um die Gesundheit des Kindes.
Du hattest die kleine Chance zu entkommen, als die Polizei die Vorwürfe als Lüge erkannt hat und hast sie ins Gegenteil gedreht, weil dein Auszug dich zum Schuldigen macht.
"Wenn die Polizei ihn raus wirft, musst da ja was dran sein. Bei den Türken ist das ja wohl auch so üblich"
Ich habe aber der Polizeit gesagt, dass ich damit nicht einverstanden bin, allerdings bevor das Kind alleine ist, ich geh.... ich hatte auch Angst, dass das Kind mitgenommen wird.
Weiterhin konnte die Polizei keine Gewalt feststellen. Ganz im Gegenteil, meine Jacke war zerrissen und habe ein Kratzer am Hals von ihr (Fotobeweis liegt vor).
Und bei der Mutter geht es dem Kind ja gut.
Das ist ja das Problem....meine Frau hat wirklich ein PErsönlichkeitsproblem und starke Stimmungsschwankungen, die das Kind immer abbekommt. Nur beweisen kann man das nicht. Ich mache mir einfach Sorgen um das Kind.....
Ich will nicht irgendwann in der Zeitung lesen: Mutter ersticht Kind 🙁
Ist es eine gute Idee, meine direkten Nachbarn anzusprechen und denen mitzuteilen, dass ich ausziehe und mir sehr große Sorgen um das Kind mache. Dass ich die Nachbarn frage, dass wenn die GEschrei, lange Weinerei oder ähnliche hören, die Polizei zu rufen???
Ist es eine gute Idee, meine direkten Nachbarn anzusprechen und denen mitzuteilen, dass ich ausziehe und mir sehr große Sorgen um das Kind mache. Dass ich die Nachbarn frage, dass wenn die GEschrei, lange Weinerei oder ähnliche hören, die Polizei zu rufen???
Es ist nicht Aufgabe der Nachbarn sondern Deine Aufgabe als Vater auf das Wohl des Kindes zu achten.
Ziehst Du entgültig aus, dann trägst Du sicherlich ein Stück weit Mitverantwortung für alles, was dann geschieht.
Präge Dir ein, dass im Familienrecht dieses Landes der Satz "Kinder gehören zur Mutter" mehr Gewicht hat als viele gutgemeinten Paragraphen.
Du hast ganz wenig Erfolgschancen in diesem Spiel. Beppo hat leider völlig Recht mit dem, was er schreibt.
Hinzu kommt noch ihre Familie, die nicht mal vor Drohungen gegen Dich zurückschreckt. Ich befürchte, diese müssen durchaus auch ernst genommen werden.
Du kannst, mit Hilfe Deines Anwaltes, versuchen, die Ausreise in die Türkei zu verhindern. Gelingen wird Dir dies aber nur, wenn Du dem Gericht per Eilantrag glaubhaft machen kannst, dass sie schon auf gepackten Koffern sitzt.
Verschwindet sie von Heute auf Morgen spurlos in die Türkei, dann kannst Du klagen solange Du willst. Wenn sie erst mal weg ist, dann hat sie Fakten geschaffen, gegen die Du nicht mehr ankommst.
Im Streitfall wirst Du immer den Kürzeren ziehen. So sehe ich es auch.
Gibt es noch die Möglichkeit für einen anderen Weg?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Verschwindet sie von Heute auf Morgen spurlos in die Türkei, dann kannst Du klagen solange Du willst. Wenn sie erst mal weg ist, dann hat sie Fakten geschaffen, gegen die Du nicht mehr ankommst.
Aber das ist doch kindesentführung....Türkei ist doch beim Haager Abkommen, sodass eine Kindesrückführung durchführbar wäre.
Ziehst Du entgültig aus, dann trägst Du sicherlich ein Stück weit Mitverantwortung für alles, was dann geschieht.
Versteh ich nicht. soll ich nicht ausziehen? Welche Mitverantwortung meinst du=
Zitat
Ist es eine gute Idee, meine direkten Nachbarn anzusprechen und denen mitzuteilen, dass ich ausziehe und mir sehr große Sorgen um das Kind mache. Dass ich die Nachbarn frage, dass wenn die GEschrei, lange Weinerei oder ähnliche hören, die Polizei zu rufen???Es ist nicht Aufgabe der Nachbarn sondern Deine Aufgabe als Vater auf das Wohl des Kindes zu achten.
Aber wie soll ich das machen, wenn ich da nicht mehr wohne...dann bekomme ich ja nicht mit, wenn es dem Kind nicht gut geht oder das kind geschlagen wird. Ist es denn nicht gut, wenn Nachbarn die Polizei rufen,falls die sowas mitbekommen. Die sind ja nicht involvierte Dritte.
Wenn ich als KV das sage, dann wirds nicht ernst genommen oder als Schlechtmachen der KM gesehen.
Oder???
Das ist alles so Sch***e. Warum passier sowas von heute auf morgen?!!!
Zieh einfach nicht aus der Wohnung aus!
Geh dorthin zurück, kümmere Dich um Euer Kind und verhalte Dich absolut friedfertig und kooperativ.
Natürlich wäre es nicht in Ordnung, wenn sie einfach mit dem Kind verschwindet. Aber leider ist es nunmal so, dass Mütter narrenfreiheit haben in dem System. In den meisten Fällen kommen sie einfach damit durch.
Natürlich wäre eine Kindesrückführung denkbar. Aber wie Beppo schon sagte:
Die Tatsache, dass du im Schichtdienst arbeitest und eure Tochter erst 3 ist, macht es nahezu unmöglich, dass du das ABR bekommst.
Und bei der Mutter geht es dem Kind ja gut.
Deine Aufgabe ist es, Unterhalt zu erarbeiten. Sonst nichts.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Die Tatsache, dass du im Schichtdienst arbeitest und eure Tochter erst 3 ist, macht es nahezu unmöglich, dass du das ABR bekommst.
Und bei der Mutter geht es dem Kind ja gut.
Deine Aufgabe ist es, Unterhalt zu erarbeiten. Sonst nichts.
Ich würde dafür sogar kündigen....aber das wäre wahrscheinlich nicht gut...oder?
Oder ich suche mir schnell nen neuen Job mit nur 1 Schicht. mein Bruder arbeitet beim Arbeitsamt...der kann mir bestimmt ne Stelle besorgen....was meint ihr?
Ich werde es dann so mache....nächste Woche habe ich einen Anwaltstermin und werde mich beraten lassen.
Werde aus der Wohung nicht ausziehen.
Die Grenzsperre werde ich auf jeden fall machen lassen, da der Verdacht wirklich begründet ist: Ausweise sind weg. Drohung aus der Verwandtschaft, die angezeigt wurden.
Ich werde es dann so mache....nächste Woche habe ich einen Anwaltstermin und werde mich beraten lassen.
Werde aus der Wohung nicht ausziehen.
Die Grenzsperre werde ich auf jeden fall machen lassen, da der Verdacht wirklich begründet ist: Ausweise sind weg. Drohung aus der Verwandtschaft, die angezeigt wurden.
So mache es.
Wichtig ist erst mal, dass sie mit eurem Kind im Land bleibt. Einen anderen Job suchen kannst Du Dir immer noch, wenn es sein muss.
Mache eins nach dem anderen und dabei erst mal die wichtigen Dinge. Nicht alles auf einmal.
Gruß oder Salām, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Aber das ist doch kindesentführung....Türkei ist doch beim Haager Abkommen, sodass eine Kindesrückführung durchführbar wäre.
Du unterliegst dem Irrtum, in einem Rechtsstaat zu leben.
Hast du mal Zeitung gelesen?
Da kommen grundsätzlich nur Väter als Entführer vor.
Mütter sind grundsätzlich auf der Flucht um ihr Kind vor dem gewalttätigen Vater zu beschützen.
Du vergisst auch das Kindeswohl als höchsten Mutterjoker:
Eine Frau kann niemals daran gehindert werden, da zu leben wo sie will. Das beeinflusst auch nicht die Frage, wo das Kind besser aufgehoben ist.
Die Mutter lebt dann eben in der Türkei und natürlich ist das Kind auch dann immer noch besser bei der Mutter aufgehoben, als beim Vater.
Sie ist deswegen ja keine schlechte Mutter und du deswegen noch kein besserer Ersatz.
Du wärst nicht der Erste, dem extra das Sorgerecht entzogen würde, damit du der armen Mutter keine Steine mehr in den Weg legen kannst.
Und bei der Familienmafia gilt immer noch die Regel:
"Die schlechteste Mutter ist immer noch besser als der beste Vater!"
Du kannst es versuchen.
Du kannst mit Hilfe deines RA versuchen eine einstweilige Anordnung gegen den drohenden Umzug zu erwirken.
Die Erfolgschance ist größer als Null aber nicht viel.
Die Gefahr, dein Sorgerecht oder zumindest das ABR zu verlieren ist größer.
Sprich mit deinem Anwalt und lasse seine Empfehlung von uns checken.
Ob du nach dem Umzug in der Türkei mit dem Haager Abkommen noch was reißen kannst, weiß ich nicht, nur wenn die deutschen Behörden schon nicht dahinter stehen und den Türken auf den Senkel gehen, weiß ich nicht, ob sich da jemand für dich ein Bein ausreißen wird.
Das Kind ist doch bei seiner Mutter und der Vater bezahlt. Damit ist doch alles gut!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Gefahr, dein Sorgerecht oder zumindest das ABR zu verlieren ist größer.
Sprich mit deinem Anwalt und lasse seine Empfehlung von uns checken.
Sorgerecht verlieren??? Wieso denn?
auf welcher Grundlage sollte die das machen.
OK, wenn ich das ABR verlieren, und eh nicht in dern Wohnung beliben würde, wäre das doch egal, da dann ja Umgangsregelung gibt.
Oder kann man beidseitiges ABR besitzen, obwohl man getrennte Wohnungen hat.
Ich werde zwar erst mal nicht umziehen...aber wer weiß.
Sorgerecht verlieren??? Wieso denn?
Deswegen:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1533.html
Und je mehr du dich gegen den Wunsch der Mutter zur Wehr setzt, desto größer wird die Gefahr.
Damit zeigst du nämlich, dass es zwischen der Mutter und dir große Meinungsverscheidenheiten gibt und das ist das nächste Geschenk der Justiz an die Mütter:
Vorraussetzung für die Ausübung des GSR ist eine Kooperationsfähigkeit der Eltern.
Wenn die zerstört wird, egal von wem, muss einem Elternteil das Sorgerecht nach §1671 BGB entzogen werden.
Rate mal wem?
Es gab auch schon Urteile, in denen dem Vater das SR entzogen wurde, weil die Mutter ständig Streit anfängt.
Auch da ist die perverse Logik:
Wenn Streit, kein GSR und für für die Frage, wo das kind bleibt, ist es unerheblich, wer den Streit verursacht.
So funktioniert "Recht" in Deutschland.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Seit Tagen verweigert mir die KM den Umgang mit dem Kind. Sie sagt, sie müsse das nicht, weil ich 10 Tage ausm Haus verwiesen wurde (von der Polizei)..eigentlich bin ich ja freiwillig gegangen.
Nach den 10 Tagen werde ich nach Hause gehen...dann kann sie mir das Kind ja eigentlich nicht verweigern....der???
IEin weieres Problem....die KM hat starke Persönlichkeitsprobleme....klar hört sich das vom KV blöd an,ist aber so. Können auch Dritte bestätigen. Hat sehr starke Stimmungsschwakungen, mal redet sie...mal schreit sie.....hat sich selbst extra 2 blaue Flecken zugefügt.
Was kann ich da machen???
Ich habe wirklich große Angst, dass sie dem Kind irgendwann etwas antut, wenn sie wieder so Phasen hat oder mal wieder total schlecht drauf ist.
ich warte schon manchmal in der Nebenstraße, um zu schauen, obs dem _Kind gut geht, wenn beide raus gehen....nachtgs, wenn KRankenwagen vorbei fahren, denke ich immer, die fahren zum Kind. Wohne ja um die Ecke.....
Was mach ich nun bloß
folgende schlechte Neuigkeit.
Meine Ex hat mich eben angerufen und hat mir mitgeteilt, dass sie per Anwalt eine Sperre von 1 Jahr beantragt hat. Der Brief soll mich die Tage erreichen...
Wie soll ich mich verhalten???
Weiterhin teilt sie mir mit, dass sie 800km wegziehen will, weil sie ja hier keine Verwandten hat, aber in 800km schon.
Darf sie das ohne weiteres? das ist doch totals Entfremden dem KV gegenüber...
Was soll ich unternehmen?
Und dann kommt auch noch die Sache mit der Verschleppungsgefahr ins Ausland.
Ich bitte um Ratschläge....
NEUIGKEITEN !!!
war eben beim Anwalt. habe ihm alles genauestens erzählt.
1.
Anwalt will einstweilige Anordnung gegen Ausreise aus Deutschland im Eilverfahren stellen.
Weiterhin will er eine einstweilige Grenzsperre als Eilantrag beantragen.(INPOL-Liste)
Die KM hat mir gestern im Beisein meines Bruders gesagt, dass sie ab silveser in die Türkei gehen wird und das mit dem Umgang eh nicht klappen würde.
Dazu kommen die Androhungen vom Cousin über das Holen der KM mit dem Kind...dann die Androhung vom Schwiegervater über die Mitnahme von KM und Kind.
Eidesstaatliche Erklärung meines Bruders liegt vor.
2.
Wg Aufenthaltsbestimmungsrecht hat der RA gesagt, dass er da erst mal nichts machen will. Erst mal abwarten. Wenn, dann hätte die KM bereits gestellt..dann kann man darauf reagieren.
Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht käme uns zu folgendes zu Gute:
- Oma, OPa hier vor Ort (vorher alle 2 Tage Kontakt gehabt)
- 200m von der Wohnung entfernt
- 2 Onkel, dessen Verlobte Deutschlehrerin ist
- KV kann sich um das Kind kümmern...im Moment zwar 3Schicht, allerdings lt Arbeitgeberbescheinigung ist 1Schicht möglich, sodass Kind tagsüber KiTA, ab 14 uhr beim KV.
- im Januar ein Probetag im KiGa
- keine Deutschkenntnisse der Mutter und des Kindes, dadurch ist die Entwicklung des Kindes beim Verbleib der Mutter nicht so rosig
- Cousin, zu dem die gehen will ist Aktenkundig (bei der Anzeige wg Morddrohung herausgekommen)
- keine Familienangehörige der KM hier, nächste Verwandtschaft 800km entfernt
- KV und Onkel alle hier geboren und super integriert
3.
Wg dem Umgangsrecht hat er das selbe gesagt. Wir sollen erst eine Einigung über JA versuchen...wenn das nicht klappt, dann über Umgangsklage.
Wobei schon klar ist, dass es zu einer Klage kommt, da die KM das Jugendamt direkt ablehnt.
4.
Bitte noch folgendes vom Vorbeitrag beachten:
folgende schlechte Neuigkeit.
Meine Ex hat mich eben angerufen und hat mir mitgeteilt, dass sie per Anwalt eine Sperre von 1 Jahr beantragt hat. Der Brief soll mich die Tage erreichen...
Wie soll ich mich verhalten???
Weiterhin teilt sie mir mit, dass sie 800km wegziehen will, weil sie ja hier keine Verwandten hat, aber in 800km schon.
Darf sie das ohne weiteres? das ist doch totals Entfremden dem KV gegenüber...
Was soll ich unternehmen?
Moin,
der Weg deines Anwalts ist jedenfalls soweit richtig.
Es hängt vor Allem davon, wie der Richter gepolt ist.
Bei diesem Thema dürften die meisten eine fest gefügte Meinung haben, von der sie sich durch Details kaum abbringen lasen.
Deine Argumente sind weiterhin dünn.
Vor Allem, dass Mutter und Kind kein Deutsch können, wird den durchschnittlichen Richter mit Sicherheit nicht auf deine Seite bringen, sondern sofort sagen, das Mutter und Kind in dem Fall sicher am besten in der Türkei aufgehoben sind.
Das kommt den Staat am billigsten und das ist da, worum es geht.
Nicht um das Kindeswohl oder um Gerechtigkeit und am allerwenigsten um dich.
Dennoch. Mache es so. Auch wenn du nur geringe Chancen hast, solltest du sie nutzen.
Was für ein Gefühl hast du bei dem RA?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ich weiss nicht so recht....
Hat gesagt, dass er nicht über Stundenlohn abrechnet, sondern nach dem was er macht...
der meinte, dass die einstweilige Verfügung und die Grenzsperre ca. 1000,-Euro kosten kann und hat gefat, ob eine Anzahlung möglich wäre.
Wichtig ist ja erstmal, dass die Grenzsperre eingeleitet wird.
Den Rest kann ich ja immernoch mit einem anderen weitermachen...oder?
Den Satz verstehe ich nicht.
Ein Ra kann nach Gebührenordnung (RVG) also bestimmten Gebührensätzen, je nach Art des Falles und Streitwertes bezahlt werden, oder nach Stundensätzen.
Was genau meint er jetzt?
Das solltest du nochmal genau klären, Anwälte oft keinerlei Skrupel ihre Klienten über den Tisch zu ziehen.
Hast du schon was unterschrieben?
Wenn du nach RVG bezahlst und dann den Anwalt wechselst, musst du beide voll bezahlen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ja genau das meinte ich...er rechnet das über die Gebührenordnung (RVG) ab.
Im Moment habe ich aber noch kein richtiges Gefühl dafür, ob der RA gut ist...scheint aber so zu sein. Der hat seine Mobilnummer für Notfälle gegeben...und was passiert....ein NOTFALL. Den Notfall will ich jetzt hier aus Sicherheitsgründen im Moment nicht reinposten.
Er meinte, dass er eine eistweilige Verfügung wg Anordnung Ausreiseverbot und eine Grenzsperre beantragt hat...mit Ausgabe des Reisepasses.
Mal sehen, wie lange das dauert...
ich halte euch auf dem Laufenden
Das klingt schon mal ganz gut, denn die RVG-Sätze sind in SR-Sachen nicht allzu hoch.
Und das mit der Handynummer spricht auch für ihn.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das klingt schon mal ganz gut, denn die RVG-Sätze sind in SR-Sachen nicht allzu hoch.
Und das mit der Handynummer spricht auch für ihn.
Übrigend arbeitet seine Frau beim Bundesjuistizministerium.
Er hat mich eben übrigends angerufen und nach dem Stand des Notfalls gefragt. Alles OK.