hab ein kompliziertes Problem.
Ich bin mit meiner Frau seit knapp über 4 Jahren verheiratet. Vor kurzem ist meine Frau fremdgegangen. Nun will ich mich scheiden. Sie hat all Ihre Sachen mitgenommen und ist weg. Sie ist ne Ausländerin und hat keinen Deutschen Pass nur einen von Ihrem Land mit unbefristetet Aufenthaltgenähmigung, welches sie nur durch mich hat !
Ich hab einiges über das eine Jahr (Scheidungsjahr) gehört.
Nun meine Fragen:
- gibt es eine Möglichkeit , damit sie nach dem Scheidungjahr in Ihr Land zurückkehren muss und die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung rückgängig gemacht wird
- was kann Sie von mir alles an Geld e.c.t. raushollen und wie kann Ich mich dagegen am besten schützen (Sie hat alles was Sie wollte mitgenommen)
- was würdet Ihr mir raten ?
- wie soll Ich am besten vorgehen ?
danke
PS: Sie verweigert jede schriftliche Einigung wie z.b. das sie alles mitgenommen hat was sie wollte e.c.t. Einfacher gesagt sie will nichts unterschreiben und ich vermutte das Sie eventl. gegen mich einiges Plannt, wie z.b. stückchen von mein Vermögen e.c.t.
[Editiert am 12/3/2005 von laki]
Hallo Laki,
willkommen bei Vatersein.
Frage: sind Kinder da ?
Frage: hast Du einen Ehevertrag ?
Frage: Wo ist Deine Frau jetzt? Hat sie eine neue Beziehung ?
Frage: kannst Du ihr das Fremdgehen verzeihen und wieder mit ihr zusammenfinden?
Bzgl. Aufenthaltsgenehmigung: Frage telefonisch bei der zuständigen Behörde nach. Kann von Land zu Land verschieden sein (nicht alle EU-Länder werden gleich behandelt wg. Billiglohnarbeitsplätzen).
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
- Kinder / Nein
- Ehevertrag / Nein
- Wo ist Deine Frau jetzt / wahrscheinlich beim anderen
- Hat sie eine neue Beziehung / JA
- kannst Du ihr das Fremdgehen verzeihen und wieder mit ihr zusammenfinden? / Nein
danke
Hallo Laki
Erst einmal halte ich nichts vom "fertig machen" des/der Ex/Exe im allgemeinen.
Du schreibst das deine Ex nur durch dich eine Aufenthaltsgenemigung hat und zwischen den Zeilen meine ich zu lesen, das du, weil du von ihr so enteuscht worden bist, sie am liebstem wieder zurück in ihr Land schicken würdest.
Aber zu deiner Info, es ist egal ob sie in Deutschland bleibt oder in ihr Land zurück muß, da die "Schuldfrage" hier seit langer Zeit abgeschaft ist mußt du so oder so Unterhalt an sie zahlen.
Ich gehe mal davon aus, das sie keinerlei Arbeitserlaubnis hier hat.
Wenn doch könnte es sein, das sie eine Arbeit annehmen muß (bei 5,2 MIO Arbeitslosen allerdings kein einfaches Unterfangen und sie kann ja auch evtl noch angeben, das sie keine guten Deutschkentnisse hat)
MFG
PhoeniX ;(
Sie hat ne Arbeitserlaubnis und hat die ganze zeit auf 300 Euro basis gearbeitet !
- muss ich an sie unterhalt ? Wohnung e.c.t. bezahlen ?
- sie sagte sie wolle sich ne Wohnung nehmen !
- sie sagte sie werde jetzt auf Vollzeit arbeiten gehen / Sie hat nen Job !
PS: Zitat: sie am liebstem wieder zurück in ihr Land schicken würdest / Ja genau
PS: ob Sie das alles macht wie Sie sagt ist fraglich !
[Editiert am 12/3/2005 von laki]
Hallo Laki,
jetzt weiß ich mehr.
Ihr lebt also im gesetzlichen Güterstand, also der Zugewinngemeinschaft. Notiere also alles Vermögen, das Du vor der Heirat hattest und dann das, was jetzt da ist. Ist es mehr, kriegt Deine Frau die Hälfte von der Differenz. Wenn es weniger ist, keine Ahnung!
Die Ehe war vier Jahre. Also kannst Du evtl. darauf rausgehen, dass es eine Kurzzeitehe war. Dies muß ein Anwalt entscheiden, ob er mit diesem Argument bei Gericht durchkommt. Dann brauchst Du nicht so lange zu bezahlen.
Wenn Deine Frau bei einem neuen Lebensgefährten wohnt kommt es darauf an, ob das Gericht es so sieht, dass diese neue Lebensgemeinschaft von Dauer ist. Man geht davon aus, wenn diese zwei Jahre gedauert hat. So lange mußt Du auf jeden Fall Deine Frau voll bezahlen. Dann stellt sich die Frage noch, ob sie den Haushalt des neuen führt. Könnte als Arbeit aufgefasst und angerechnet werden. Problem: Du bist in der Beweispflicht. Bloße Behauptungen reichen nicht aus.
Von Phoenix:
Erst einmal halte ich nichts vom "fertig machen" des/der Ex/Exe im allgemeinen.
Du schreibst das deine Ex nur durch dich eine Aufenthaltsgenemigung hat und zwischen den Zeilen meine ich zu lesen, das du, weil du von ihr so enteuscht worden bist, sie am liebstem wieder zurück in ihr Land schicken würdest.
Ich stimme Phoenix zu. Du hast vier Jahre mit ihr verbracht. Gut, es hat nicht geklappt, und dass Du jetzt verletzt bist, können wir alle nachvollziehen. Rache aber, und das sehe ich in der Vermutung von Phoenix, dass Du sie einfach wieder in ihr Land zurückschicken willst, das ist eben nicht: Du bist jetzt für Deine Frau im Rahmen der Gesetze verantwortlich.
Genereller Tip: Gehe zum Anwalt. Streitwert: nur der Vermögenszusatz und die Unterhaltsverpflchtung (die Höhe richtet sich nach dem Eheprägenden Einkommen, d.h. der Lebensstandard soll erhalten bleiben-- was bei zwei Wohnungen normalerweise nicht möglich ist.)
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Grüß Dich laki,
Du scheinst ja ganz schön sauer über ihren Seitensprung zu sein, das Du Deine Frau wieder zurück in "ihr" Land schicken willst. Schade für euch, wenn wirklich keine Versöhnung mehr möglich ist.
Nach meiner Meinung (ich bin Arbeitgeber) hast Du keine Chance ihre unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu kippen. Wenn Sie sie hat, hat sie sie.
Habt ihr beide Arbeit? Habt ihr Kinder?
Zur Scheidung kann ich Dir aus meinem Bekanntenkreis und aus eigener Erfahrung sagen, das Du mit einem kompletten Jahreseinkommen rechnen kannst. ...und wer viel hat, verliert auch viel...
Deshalb ist es besser, wenn Du den Scheidungsantrag erst dann stellst, wenn Du alles was Du an Schulden hast bezahlst und nicht mehr viel Besitz und Geld da ist.
Denk bitte dran Rechtsanwalt ist Silber, selber verhandeln ist Gold.
Wenn Du weißt, wo Deine Frau zu erreichen ist, setz Dich mit ihr und einem Schiedsrichter zusammen, macht reinen Tisch und sprecht darüber, wie es weiter gehen kann (z.B. Trennung auf Probe) und was Du und sie will.
Ich drücke euch die Daumen
alles Gute
Detlef
Hallo Laki,
gebe Detlef recht. Jede außergerichtliche Vereinbarung ist besser, mit einem neutralen Berater.
Tip: www.elternvereinbarung.de
Richtet sich zwar hauptsächlich bei Scheidungen mit Kindern, Geld und Unterhalt wird teilweise mit aufgenommen. Kannst mal reinschauen.
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
was die außergerichtliche Vereinbarung angeht geht garnichts !
die geht Ihre wege und Ich.
Nun was ist damit wenn sie sich ne Wohnung jetzt nimmt und auf Vollzeit arbeitet muss ich dann auch noch an sie bezahlen ?
- Wenn Ja wie lange und wieviel ungefähr ?
- und was ist mit der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung / Sie hat nen Ausländischen Pass mit unbefr. AufentHalts0enehmigung mehr nicht ! kann ich es nicht irgendwie anfechten da Sie noch keinen Deutschen beantragt hat e.t.c. ??
danke
Hallo Laki,
bei einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung kannst du nichts machen.
Außerdem ist glaube ich auch die Frist für den Aufenthalt durch eine Ehe schon vorbei. Meine letzte Info ist, dass diese bei 3 Jahren liegt.
Ich verstehe nicht, warum du das tun möchtest.
Ich kann Wut und Enttäuschung verstehen. Warum willst du ihr aber so schaden, daß sie Deutschland verlassen muss?
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hey!
Also wen ich da sso höre ist das klar, warum du möchtest das die Aufenthaltsgenehmigung aufgehoben wird..es ist Hass, Wut und Enttäuschung..und das er nicht möchte das sie mit dem neuen zusammen ist..
Ansich verständlich....aber .. Hass und Wut ist oftmals ein sehr schlechter Wegbereiter und Wegbegleiter ... Auch wenn es doch nachvollziehbar ist.. nur mit Unternehmungen in der richtugn kann man auch genauso viel unnötgen Ärger anrichten..und die Fronten verhärten...
Gruß
Jens
Hallo Laki
was die außergerichtliche Vereinbarung angeht geht garnichts !
die geht Ihre wege und Ich.
Nun was ist damit wenn sie sich ne Wohnung jetzt nimmt und auf Vollzeit arbeitet muss ich dann auch noch an sie bezahlen ?
- Wenn Ja wie lange und wieviel ungefähr ?
- und was ist mit der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung / Sie hat nen Ausländischen Pass mit unbefr. AufentHalts0enehmigung mehr nicht ! kann ich es nicht irgendwie anfechten da Sie noch keinen Deutschen beantragt hat e.t.c. ??
danke
1. Wenn es Dir ums Geld geht:
-- wenn deine NochFrau voll arbeitet, dann wird das angerechnet. Sie ist auch im bestimmten Umfang verprlichtet zu arbeiten. Genaue Klärung kann nur ein Gerichtsurteil geben. Dies ist wirklich von Ort zu Ort verschieden: wie ist die Möglichkeit dort zu arbeiten? Wie werden Deine Arbeitsaufwendungen angerechnet? Von hier aus kann keine sichere Auskunft kommen.
2. Wenn es um den Zeitraum geht:
-- Ein Leben lang.
Bei bestimmten Voraussetzungen (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter..) mußt Du Deine NochFrau immer unterstützen. Bei einem mir persönlich bekannten Fall lebte die Unterhaltspflicht nach ca. 10 Jahren wieder auf. Die neue Frau (mit Kind!) mußte putzen gehen, damit ihr Mann seine Ex bezahlen konnte. Nach zwei Jahren Prozessen (die gegnerischen Anwälte waren penetrant und die Frau wollte Rache) bekam der Mann einen Herzinfarkt und verstarb. Auch habe ich ein Urteil in der Zeitung gelesen, wonach einer Frau (langjährige Ehe, Hausfrau, Kinderbetreuung, Kinder waren aus dem Hause) mit 56 Jahren nicht mehr zugemutet wurde, zu arbeiten.
3.Wegen der Aufenthaltsgenehmigung
Genaue Asukunft erhälst Du nur bei der Ausländerbehörde bzw. im Gesetzestext. Diese Frage kann ich aber nur nachvollziehen, wenn ihr im gleichen Ort wohnt. Es entwickeln sich starke negative Gefühle im Bauch, wenn man seine NochFrau - Ex auf der Straße sieht. DA hast Du als Mann keine Chance. Bei der Kindesübergabe hat mal eine Frau dieses Argument gebracht und ein Richter meinte, dass es für die Mutter nicht zumutbar ist, solche Gefühle zu bekommen. Die Übergabe wurde dann irgendwie anderst geregelt. Der Richter war Kavalier und machte vor der Mutter einen Knicks (sorry ihr Frauen hier: ist nicht gegen euch gemünzt, sondern wurde so von einem RA im Fernsehen formuliert ! Besser wäre vom Richter das Argument gewesen, dass das Kind die Spannungen mitbekommt, und dies soll verhindert werden!!).
Geh also zum Anwalt und lasse Dich beraten.
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hey!
Aber mal ehrlich, das ist doch nicht eurer Ernst hier?? ...
Diese Frage kann ich aber nur nachvollziehen, wenn ihr im gleichen Ort wohnt. Es entwickeln sich starke negative Gefühle im Bauch, wenn man seine NochFrau - Ex auf der Straße sieht
Wie wäre es wenn wir wieder die Verbannung einführen für Frauen die sich trennen (oder fremdgegangen sind, oder schlecht kochen oder oder..) oder wie wäre es mit der Wiedereinführung der Hexenverbrennung ...
Und was machen wir mit den Männern die sich trennen von ihren Frauen (oder die fremdgehen oder oder..) .. ?? Einführung eines Arbeitslagers im tiefsten Australien?
Also mal ehrlich was soll das..
Klar, verständlich das das kein schönes Gefühl ist im Bauch wenn die Ex fre´md ging und man ihr dann begenet..
Aber im Mittelalter sind wir wohl nicht mehr ...
Und Fremdgehen tun Männlein wie Weiblein..wobei das meist Männlein tun!!
Und wenn wir darüber nun anfangen wollen nachzudenken was wir denen denn für eine Strafe zufügen,, dann sind wir echt weit gekommen ..
Finde das Thema absolut nicht diskutierenswert..
Natürlich ist es sch***e und verletzend ..
Aber so kann es das auch nicht sein ..
Also wie wäre es wenn wir diese Hasstirade mal aussen vor lassen .. ob m,an sie nun wieder ins Ausland ausweisen kann .. (vielleicht solte man sie dann noch vorher in abschiebehaft nehmen :knockout: )
Gruß
Jens
@Jens
Ich (!!) kann Laki nur (!!) in diesem Zusammenhang nachempfinden. Und dieser Hinweis sagt auch aus, dass er hier an sich arbeiten muß, und sei es mit psychologischer Unterstützung. Ob das bei ihm so ist, dass weiß ich nicht. Aber diese Haltung kann er nicht ewig mit sich herumtragen.
Hasstiraden unterstütze ich nicht und ich stimme voll zu, wenn Laki endlich akzeptieren muß, dass seine NochFrau ein Recht hat, hier in Deutschland zu bleiben. Abschieben geht nicht!
Meine Aufgabe sah im Versuch Laki zu verstehen. Laki muß akzeptieren, dass er aus der Ehe eine Verantwortung übernommen hat. Auch ich habe eine Kurzzeitehe hinter mir und trage (mit einem Kind) die Verantwortung.
Bzgl. Fremdgehen: wenn dies vorkommt und verletzt, dann stimmt etwas bereits vorher in der Ehe nicht- und daran heben beide die Einsicht mitzunehmen, dass etwas schief gelaufen ist. Häufig die Kommunikation.
Und zur Kommunikation gehört es auch, nicht mit Totschlagargumenten zu kommen, wie die Einführung der Hexenverbrennung. :exclam:
Hast Du mich jetzt verstanden? :question:
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo laki,
Nun was ist damit wenn sie sich ne Wohnung jetzt nimmt und auf Vollzeit arbeitet muss ich dann auch noch an sie bezahlen ?- Wenn Ja wie lange und wieviel ungefähr ?
Das kommt darauf an, wieviel sie dort verdient.
Nochmal:
Ob Trennungsunterhalt zu zahlen ist, hängt von den jeweiligen Einkommen der Ehegatten ab. Trennungsunterhalt gibt es also nur, wenn eine Einkommensdifferenz besteht, um den ehelichen Lebensstandard so weit es geht aufrechtzuerhalten. Wenn die Noch-Ehefrau nun eine Vollzeitbeschäftigung aufnimmt, ist das nur gut für Dich. Beide Ehegatten haben - nach Abzug der Schulden - eine Anspruch auf die Hälfte des Gesamteinkommens.
Für den Ehegattenunterhalt (ab Rechtskraft der Scheidung) muss doch ein Unterhaltsgrund vorliegen: Kind(er), Arbeitslosigkeit, Ausbildung, Aufstockungsunterhalt usw. Die volle Erwerbstätigkeit der Noch-Ehefrau wäre m.E. eheprägend.
Wenn überhaupt, dann wäre doch nur ein zu begrenzender Aufstockungsunterhalt gegeben
und - je nach OLG - könnte man auf "kurze Ehedauer" gehen.
Gruss
sky
Zum Rest mal lieber schweigend.
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hey!
Jepp..jetzt hab ich es..sorry!
Kam so rüber als wenn du das verstehen würde und unterstützen würdest..
Und denke das kann nicht der Weg sein, das man den Hass so auslebt..
Sorry kam anders rüber bei mir..
Bzgl. Fremdgehen: wenn dies vorkommt und verletzt, dann stimmt etwas bereits vorher in der Ehe nicht- und daran heben beide die Einsicht mitzunehmen, dass etwas schief gelaufen ist. Häufig die Kommunikation.
Damit stimme ich dir wohl voll zu..und wenn vorher schon was nicht stimmte dann gehören wohl immer zwei meist dazu..irgendwie..
.aber der Post ist und war auch allegemein gemeint..auf für @Laki selbst...
Wollte damit auch nicht sagen das man das einführen soll, sondern das dieser Wunsch von ihm dem schon ähnlich kommt..
Gruß
Jens
[Editiert am 13/3/2005 von JensB2001]