Hallöchen, jetzt dachte ich, daß nach erfolgter, rechtkräftiger Scheidung endlich Ruhe einkehrt u. jetzt das....
Mein Ex verklagt mich auf Zahlung einer vierstelligen Summe, die ich zwischen Jan. u. Okt. 2003 "an die Seite geschafft" haben soll. Er hatte mir schon mehrfach gedroht, mich - im Falle einer Trennung - "finanziell fertig zu machen"
Vorgeschichte: Geheiratet 98, zwei Kinder (jetzt 5 u. 3). Bin das erste Mal im Dez. 2002 wg. seiner Alk-Probleme, Verschwendungssucht u.a. fluchtartig mit den Kids ausgezogen u. habe zwei Monate bei Verwandten gehaust (5 Personen auf 66 qm). Damals hatte ich das Girokto. sperren lassen, damit ich mit den Kindern von was leben konnte. Hab mich dann von ihm überreden lassen, zurückzukommen u. hatte bis Okt. die reale Hölle auf Erden. Er gab mir nur sporadisch Haushaltsgeld, legte zwei "geheime" Girokonten auf seinen Namen an, kaufte sich bis Sept. 03 von seinem Gehalt PC-Schnickschnack, teures Fotozubehör und als Gipfel eine 500€ teure Kreidler (BJ 1974) bei Ebäh. Am Tag vorher hatte er mir noch beschieden, daß für Kinderschuhe kein Geld da sein. Von der Kreidler hab ich nur erfahren, weil der Vorbesitzer bei uns anrief. Ich hab also in dieser Zeit die Kids von dem Geld das mir noch verblieben war, meinen Ersparnissen u. dem KiGeld versorgt. Bin dann im Okt 2003 endgültig raus & mit den Kids in eine eigene Whg. Da ich kaum Mobiliar mitnehmen konnte (Er hat sofort (und entgegen allen Absprachen) das Schloß der ehel. Whg ausgetauscht), hab ich dann einen Teil des Geldes für die Whg-Einrichtung verwendet.
Erstes was von ihm daraufhin kam war eine Auskunftsklage über das "während der Ehe" angesparte Vermögen. Das KiGeld habe ich über meinen Arbeitgeberbekommen (war im ErzUrl), meine Ersparnisse Fondsverträge, die ich bereits lange vor unserer Eheschließung abgeschlossen, mit monatlich 100 E bis zur Elternzeit Okt. 2002 ausschließlich von meinem eigenen Gehalt bespart hatte u. letztendlich - da ich vorn und hinten finanziell nicht mehr klar kam, im Jun. 2003 ganz aufgelöst hatte. Das KiGeld hatte ich in Wertpapieren angelegt, leider ging das damals nur auf meinen Namen, da er sich strikt weigerte, irgendwas für die Kinder anzulegen od. mir eine Unterschrift für Sparbuch o.ä. für sie zu geben.
Denkt der wirklich, meine Verwandten (beide im Ruhestand) wären in der Lage gewesen mich u. zwei Kleinstkinder 2 Monate einfach so mitdurchzuziehen? Und mein PKW ist in der Zeit wohl auch nur mit Luft u. ohne Steuer und KfZ-Versicherung gefahren und meine Werkstatt hat den aus reiner Nächstenliebe gratis repariert?? Ich hatte eine ganze Liste der von mir über mein Kto. getätigten Ausgaben bis Okt 03 vorgelegt, und auch nochmal daraufhingewiesen, daß er sein Gehalt (abzüglich Miete) ab Jan. 03 komplett für sich selber verbraten hat. Das wird im Schreiben alles als irrelevant und "vorgetäuscht" dahingestellt. Meine Gründe für die Sperrung des Kto. werden als "fadenscheinig" bezeichnet. Ich hätte dies nur getan, um mich "zu bereichern".
Naja, jetzt steh ich dumm da, ab Mrz bin ich arbeitslos, weil mein Arbeitsvertrag nicht mehr verlängert wird.... Und dann??? Ich versuche verzweifelt, mir vor den Kids nichts anmerken zu lassen, aber...
Eigentlich müßte ich zum RA, aber ich weiß nicht mehr wovon ich die ganzen Kosten tragen soll. Dies wird - wenn die Klage zugelassen wird - der vierte Prozeß von ihm gegen mich. Bei den drei vorherigen wurde jeweils im Urteil daraufhingewiesen, daß die Prozeßkosten geteilt werden, aber über deren Höhe habe ich immer noch keine Nachricht vom Gericht. Wenn jetzt noch ein weiterer Prozeß dazu kommt... Soll mich innerhalb von drei Wochen dazu äußern bzw. verteidigen.
Mist, jetzt weine ich schon wieder
Holy ;(
[Editiert am 26/11/2005 von HolyGrail]
Nichts erwarten; dennoch gespannt sein. Humanitäres Motto, um zwischenmenschlich existieren zu können (Wolfdietrich Schnurre)
Moin Holy,
Eigentlich müßte ich zum RA
Nicht nur eigentlich, du musst! Gehe zum Amtsgericht und dort zu einem Rechtspfleger. DU bekommst von ihm einen Beratungsschein, wodurch die außergerichtlichen Klärungsversuche eines RA bezahlt werden. Sollte es zu einem Verfahren kommen, wird PKH beantragt.
Da die die Intention deines Ex kennst, musst du lernen, damit etwas unbefangener umzugehen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Grüß Dich!
Hab schon einen PKH-Antrag vom AG zugeschickt bekommen, vermutl. da es ja im Vorfeld die "Klage auf Auskunftserteilung per 23.12 2002" :note: ) von ihm gab. Damals mußte ich dann die Unterlagen auf Wunsch des zuständigen Richters direkt an den, hat der Richter drauf bestanden, u. nicht - wie ich vermutet hatte an den RA meines Ex schicken, was auch erfolgt ist.
Hätte ich vllt. oben schreiben sollen
Wünsche Dir ein schönes WE!!!
Holy
[Editiert am 26/11/2005 von HolyGrail]
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PKH-Anträge, Holy, gehen die Gegenseite nix an. Aus diesem Grunde werden diese ausschließlich an das Gericht gesandt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Nee, Deep, sorry, ich hab es falsch ausgedrückt :redhead: Es ging nicht um die PKH-Anträge, sondern um die von der Gegenseite geforderten Nachweise der Kontostände per 23.12.2002. Wobei ich mich damals gefragt habe, wieso mein Ex auf dieses "krumme" Datum (= Tag meines ersten Auszugs) bestanden hat.
Sollte ich daraufhinweisen, daß er mir seit 2002 keine Einkommenssteuerbescheide mehr zur Unterschrift vorgelegt hat u. auch die Kaution für die Whg für sich behielt???
[Editiert am 26/11/2005 von HolyGrail]
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