Möchte mich von meiner Frau scheiden lassen, habe 2 Kinder 2 1/2 und 6 Jahre alt.
Habe ein Einzelhandelsgeschäft das ich während unserer Ehe eröffnet habe.
Das Geschäft läuft auf meinem Namen.
Bekommt Sie da auch etwas von ab oder nur von dem Geld was quasi als Gehalt aus dem Laden entnehme??
Moin Okidoki,
das Geschäft fällt unter Zugewinn. Der Unterhalt würde festgelegt werden anhand deines Einkommens; bei Selbstständigen der Durchschnittwert der letzten drei Jahre.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Verstehe ich das richtig?
Wen ich sag ich mal jeden ca. Monat 2500 € aus dem Laden entnehme als Einkommen für die Familie meinst Du das oder Redest Du vom Gewinn des Ladens??
Ich rede von deiner Steuererklärung und dem Jahresabschluss. Jahresabschluss, weil nicht alle Abschreibungen im Unterhaltsrecht als gewinnmindernd einzubringen sind. Guck mal in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für dich zuständigen OLG (in den Aufsätzen).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Okidiki,
Habe ein Einzelhandelsgeschäft das ich während unserer Ehe eröffnet habe.
Das Geschäft läuft auf meinem Namen.
Bekommt Sie da auch etwas von ab oder nur von dem Geld was quasi als Gehalt aus dem Laden entnehme??
nachdem diese Frage noch nicht beantwortet wurde (und Du mit dem Begriff "Zugewinn" vielleicht noch nichts anfangen kannst): Deine Frau hat - zusätzlich zu ihrem Unterhaltsanspruch - bei dieser Konstellation auch ein Recht auf 50 Prozent dessen, was Dein Geschäft wert ist. Die Feststellung des Wertes ist nicht einfach, aber Du kannst - einfach, um mal eine Größenordnung zu haben - dafür die Hälfte dessen veranschlagen, was Du bekommen würdest, wenn Du dieses Geschäft heute an einen Nachfolger verkaufen würdest. Könnte man es also für 100.000 EUR verkaufen, läge ihr Anteil bei 50.000 EUR. Dieses Geld steht ihr selbstverständlich auch zu, wenn Du das Geschäft nicht verkaufst, sondern weiterbetreibst. Ob sie jemals darin mitgearbeitet hat, spielt dabei - leider - keine Rolle.
Die Gegenseite wird zur Wertermittlung möglicherweise einen Gutachter vorschlagen; der kann zu vollkommen irrealen (weil viel zu hohen) Ergebnissen kommen. Du weisst: Wer die Musik bezahlt, sagt auch, was sie spielen soll...
Die Crux dabei: Man kann eine Kuh nicht gleichzeitig melken UND schlachten. Aller Voraussicht nach wird Dir Deine Bank auch nicht eben mal den halben Wert Deines Geschäfts leihen, damit Du Deine Ehefrau ausbezahlen kannst - es gibt ja keine Sicherheiten für einen solchen Kredit.
Eine Scheidung hat deshalb schon vielen Handels- und Handwerksbetrieben das Licht ausgeblasen - die wenigsten sind "flüssig" genug, mal eben den halben Geschäftswert in bar zu entnehmen. Versuche deshalb, vernünftige Regelungen mit Deiner Frau zu finden - zum einen in Form eines realistischen Auszahlungsbetrages, zum anderen vielleicht in Form von Ratenzahlung über mehrere Jahre. Und mache ihr klar, dass das Fortbestehen des Geschäfts überhaupt Voraussetzung für Unterhaltszahlungen ist. Denn einem Nackten kann man bekanntlich nicht in die Tasche fassen.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Weden für den Laden gemachte Schulden vom Wert des Ladens abgezogen????
Selbstverständlichen beeinflussen Schulden den Geschäftswert. Guck immer dein Unternehmen mit den Augen eines potenziellen Käufers an: Was würde der dafür bezahlen?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Tja dann ist der Laden eigendlich nichts Wert.
Dann müßte es wenn ich alles bisher richtig verstanden habe nach den Geldentnahmen gehen die ich bisher Gehalt genutzt habe.
oder?
[Editiert am 12/6/2005 von Okidoki]
Moin Okidoki,
Tja dann ist der Laden eigendlich nichts Wert.
Dann müßte es wenn ich alles bisher richtig verstanden habe nach den Geldentnahmen gehen die ich bisher Gehalt genutzt habe.
Ich gehe jetzt - natürlich - mal davon aus, dass Deine Frau klug genug ist, die Kuh, deren Milch sie in den nächsten Jahren trinken möchte, nicht gleichzeitig schlachten zu wollen.
Falls nicht, hast Du eventuell ein paar Probleme. Denn ob Dein Laden nach Deiner Ansicht "nichts wert" ist, spielt im Zweifelsfall erst einmal keine Rolle; es kann durchaus sein, dass Deine Noch-Ehefrau ein Gutachten einholt, das Deinem Geschäft - warum auch immer - einen exorbitanten Wert bescheinigt, an dem sie - bitteschön - zur Hälfte beteiligt werden möchte. Und sei es, weil der Gutachter mit Hilfe irgendwelcher Rechenkunststücke die Schulden nicht anerkennt.
In diesem Fall kann es ungemütlich werden, denn ein solches Gutachten entkräftet man nur durch ein Gegengutachten, das wiederum die Gegenseite nicht anerkennen würde. Falls Du allerdings überzeugt bist, dass Dein Laden tatsächlich noch keinen wirklichen Wert hat (die Entnahmen zählen nicht zum Wert, sondern sind Einkommen); wenn ein möglicher Verkauf also nicht mehr bringen würde als die Schulden, die Du deswegen noch hast, ein erprobter Tipp: Biete Deiner Frau doch an, ihr den Laden zu schenken. Einfach so. Mit allem, was drin ist, natürlich einschliesslich der Schulden. Und einen Rollentausch: Sie sorgt mit dem angeblich so tollen und wertvollen Geschäft dann künftig für die Kohlen, bezahlt also angemessenen Unterhalt für Dich und die Kinder, während Du Dich als alleinerziehender Vater um Haus und Hof und Essen auf dem Tisch kümmerst.
Du darfst relativ sicher sein, dass das Angebot eines solchen Geschenks die Gier nach einem "halben Geschäft" deutlich mindern wird...;-)
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.