Hallo,
jetzt hat der Anwalt meiner Frau bzgl. des vorläufigen Verfahrenswert von 2000€ für das Scheidungsverfahren eingelegt.
Er verlangt den Verfahrenswert auf 10.617,00€ festzusetzen.
Kann mir mal einer erläutern, warum der Verfahrenswert Summe der Einkünfte x 3 ist?
Wie aus dem Schreiben von DEF´s Anwalt hervorgeht, verdient meine Frau mittlerweile sogar netto mehr als ich...
Noch eine Frage. An dem Termin sollten zwei Dinge verhandelt werden. Die Unterhaltsgeschichte und die Ehescheidung.
Sind für die Scheidung auch mehrere Termine notwendig? Ich hatte die Hoffnung, dass ich das Kapitel Ehe an dem Tag abschließen könnte:-(
Gruß
Marko
Moin Marko,
komme soeben vom FG, da ging es auch noch einmal um den Verfahrenswert einer Scheidung:
Eheübliches gemeinsames Gehalt in Netto zum Zeitpunkt der Antragstellung, mal 3 = Verfahrenswert der Scheidung.
Hinzu kommt der Verfahrenswert des Versorgungsausgleiches, der wird bei der Antragstellung pauschal auf 1.000.- gesetzt und nach den Berechnungen aller Versorgungsträger neu festgestellt.
Verhandelt wurden bei mir nur die beiden Pflichten Ehescheidung und Versorgungsausgleich.
Ich habe aber an der Liste der ausgehängten Sitzungstermine gesehen, das manche auch noch den Unterhalt mit reinnehmen - die wurden genaus so wie meine Sitzung mit 15 Minuten angesetzt 😉
Nur wenn ihr beginnt zu streiten bei diesem Termin und keine Einigung in Sicht ist, wird eine Fortsetzung stattfinden.
Gruss, Fischkopf
Moin Marko,
ich kenne das Procedere mit dem 3 Monatseinkommen auch so. Der Anwalt Deiner DEF (und auch Dein eigener) hat ein legitimes Interesse daran; schliesslich berechnet sich sein Honorar aus dem Verfahrenswert. Für eine Scheidung mit dem Verfahrenswert "2.000 €" bräuchte er morgens nicht einmal aufzustehen.
Grüssles
Martin
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Servus Marko,
die Ansätze ergeben sich aus § 43 FamGKG. Siehe hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/famgkg/BJNR266600008.html
Viele Grüsse
Hallo,
der Verfahrenswert wurde vom Richter ja nur vorläufig festgesetzt, da sich, so der Richter, aus dem laufenden Unterhaltsverfahren ja geänderte Einkommenverhältnisse ergeben können.
Komisch ist auch, und das hat meine RA erkannt, dass bei meiner DEF mittlerweile ein Mangelfall vorliegen soll... naja..ich muss nicht mehr durchblicken:-)
Danke für Eure Ausführungen..