Hallo,
uiiiijuiijuii, ...weiß gar nicht wo ich Anfangen soll, bin immer noch Fassungslos! :puzz:
Ich bekam Gestern eine einstweilige Verfügung von meiner Ex-Frau. Als Begründung stehen Dinge, die ich hier nicht äußern möchte.
Auf jeden Fall sind drei Punkte vermerkt, u.a. auch Belästigungen, Telefonanrufe, etc., die meine Ex-Frau in der beiligenden eidesstattlichen Versicherung, wohl zum Ausdruck brachte!
Als ich das las, war ich erstmal geschockt, dann kam eine Wut über mich, welche sich letztendlich in Mitleid meiner "kranken" Ex-Frau gegenüber einpendelte!
Es hat sich in keinster Weise angekündigt, das meine Ex sich von mir "belästigt" fühlt.
Deswegen bin ich so Fassungslos, warum Sie diese einstweilige Verfügung gegen mich Erwirkt hat! 🙁
Alle Antragspunkte in dem schreiben, sind absolut frei Erfunden und Erlogen! Es stimmt absolut nichts was sie als Begründung Ihrem Anwalt zu niederschreiben erzählt haben muss!
Nun zu Frage:
Was kann ich gegen diese einstweiligen Verfügung unternehmen, da die Antragspunkte frei Erfunden sind?
Welche Vorteile könnte meine Ex aus dieser einstweiligen Verfügung, in Bezug auf das gemeinsame Sorgerecht unserer Tochter ziehen?
Wenn das offensichtlich so einfach ist, diese Verfügung zu Erstellen, dann kann sie doch jeder machen, ob es nun der Wahrheit entspricht oder nicht!!!?
Gruß
Peter (ich brauch erstmal eine Beruhigungstablette)
Guten Morgen, Peter-Profesor,
ich hoffe, die Pille hat gewirkt. Jetzt setz Dich mal hin, es ist nicht so schlimm wie Du denkst.
Eine Einstweilige Verfügung bekommt man meist auf der Basis einer Eidesstattlichen Versicherung. Die hat das gleiche Gewicht als wenn jemand vor Gericht die Hand hebt. Das ist vielen Menschen, die sowas aufsetzen und unterschreiben, nicht unbedingt bewusst. Für einen Staatsanwalt sind das allerdings keine "peanuts" - und vor allem: Ein solcher Meineid ist ein Offizialdelikt, und da muss er tätig werden.
Also überlege in Ruhe, wie Du das Gegenteil dessen beweisen kannst, was Deine Ex in ihrer Eidestattlichen Versicherung niedergeschrieben hat. Du musst das gar nicht Satz für Satz beweisen; eine oder zwei handfeste Unwahrheiten genügen, um die ganze Nummer zu kippen. Damit lässt sich dann auch ein Einspruch gegen die Einstweilige Verfügung begründen. Die Justiz mag es jedenfalls gar nicht, wenn sie missbraucht wird, um einem Ex-Partner mal richtig einen einzuschenken.
Wichtig allerdings: Das geht nicht mit Hausmitteln; setz Dich also sofort am Montag mit einem guten Anwalt (muss kein Familienrechtler sein) zusammen, damit er das Dingens zerpflückt. Wichtig auch: Wer eidliche Falschaussage macht, darf mit einem Strafverfahren rechnen und gilt nach entsprechender Verurteilung als vorbestraft. Ein "Hab ich nicht so gemeint" oder "ich war halt sauer auf den" hat keine strafmildernde Wirkung.
Beruhigende Grüsse
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
:thumbdown:
Also, dem Vorschreiber kann ich nicht unbedingt in allem beipflichten.
Meine Exe hatte eine falsche EV losgelassen die von mir mit Dokumenten der Exe bewiesen wurde. Die Exe wusste nämlich scheinbar nicht mehr was sie in der Vergangenheit geschrieben hatte. Nun kam der Hammer, die Staatsanwaltschaft hat sich zwar darum gekümmert, aber in dem aus der EV entstandenen Zivilverfahren hat die EV zum Maß der Verurteilung nicht beigetragen, also war nicht gewichtig, und deshalb wurde der sozusagende "Meieid" von der Staatsanwaltschaft unter den Tisch gekehrt.
So genau wurde mir das schriftlich von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
Einsprüche an die Oberstaatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft haben nichts gebracht und so hatte meine Exe mal wieder den berühmt berechtigten Frauenbounus, denn wenn ich hätte weitergehen wollen, was durchaus berechtigt war, und mir sogar die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte, müsse ich mir einen Rechtsanwalt nehmen, was sicherlich in anbetracht der entstehenden Kosten nicht im Verhältnis stände. 😛 :question:
:note: Das war ein Freibrief für meine Exe und das hinderte sie nicht, knapp 2 Jahre später wieder eine weitere falsche EV in einer Umgangssache loszulassen :gunman: , die dann den Richter allerdings nicht berührte und der diese dann im Rubrum unter Tisch kehrte und meinte, mit EV´s würde leichtfertig umgegangen und er schenke dieser wenig Vertrauen, wolle es aber dabei belassen und eröffnete mit dieser EV nicht das gewünschte Zusatzverfahren meiner Exe sondern wies den Antrag ab.
So geht es mit EV´s von Exen!!!
[Editiert am 4/2/2006 von peme]
Also überlege in Ruhe, wie Du das Gegenteil dessen beweisen kannst, was Deine Ex in ihrer Eidestattlichen Versicherung niedergeschrieben hat. Du musst das gar nicht Satz für Satz beweisen; eine oder zwei handfeste Unwahrheiten genügen, um die ganze Nummer zu kippen.
Tja, und hier sehe ich im Moment noch keinen Ansatz. Habe die ganze Nacht überlegt, aber Handfeste Beweise habe ich bei den ganzen Anschuldigungen nicht, die mich zur Entlastung bringen! Wie auch, ich zeichne doch nicht jedes Gespräch mit meiner Ex auf! :knockout:
Deswegen regt mich das ganze immer noch auf, wenn ich daran denke, warum meine Ex mir einen reinwürgen möchte!!!
Aber ich möchte auch endlich mal zur Ruhe kommen, die Trennungszeit war bis jetzt auch keine schöne Sache. Psychisch nimmt mich das ganz schön mit, auch wenn man nach außen immer die "unantastbare" und "starke" Person mimt.
Ich möchte mich nur noch um meine Tochter kümmern, meine Ex ist und soll Luft für mich sein!
Also, wenn Ihr meint, diese einstweilige Verfügung kann man auf sich beruhen lassen, und hat keine weiteren noch nicht denkbaren unschönen Konsequenzen für mich, dann muss ich halt damit leben :heu: .
Gruß
Peter
Hey!
@"profesor"
Also ich hab mal eben grad noch mal all deine Topics überflogen...
Deswegen regt mich das ganze immer noch auf, wenn ich daran denke, warum meine Ex mir einen reinwürgen möchte!!!
Warum sie das möchte??
Na ehrlich gesagt ich kanns mir langsam denken..hast du dir schon mal überlegt auf wie vielen "Kriegsschauplätzen" du dich "rumtreibst"????
Und manche sind widersprüchlich und tauchen alle in sehr kurzer Zeit auf u manche wiederum sind dinge wo man einfach eh nicht wirklich weiter kommt, außer auf seinem Recht bestehen zu wollen ohne wirklich Erfolg zu erlagen u diese es evtl nicht ma wirklich wert sind..
Meinst du nicht das du doch etwas "übertreibst" und daher deine Ex jetzt gegen dich auch angeht..
Klar wahrlich auch keine wirklich gelungenen Aktion von ihr..aber evtl auch etwas verständlich..
Und ihr seit mal grade erst getrennt, aber wirklich alle Geschütze aufgefahren schon...
Was aber bewirkt die EV??
Was wurde dir damit eigentlich "untersagt"? Was wurde verfügt???
Und letztendlich, meinst du nicht das einige "Kriegsschauplätze" von dir geschlossen werden sollten?!
Gruß
Jens
Moin,
Ich bekam Gestern eine einstweilige Verfügung von meiner Ex-Frau.
...von deiner Frau? Nicht vom Gericht? So die Einstweilige Anordnung, wie es korrekt heißt, nicht vom Gericht erlassen wurde, ist diese null und nichtig.
Gut zu wissen wäre schon, um konkret helfen zu können, was genau dir unterstellt bzw. vorgeworfen wird.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Meinst du nicht das du doch etwas "übertreibst" und daher deine Ex jetzt gegen dich auch angeht..
Klar wahrlich auch keine wirklich gelungenen Aktion von ihr..aber evtl auch etwas verständlich..
Ich versuche doch lediglich, meine Rechte zu erlangen, was wahrlich nicht viele sind!
Es sind halt so viele Themen, die sich einen auftun, nach einer Ehezeit und anschließender Trennung, was man einfach wissen muss, um Vorbereitet zu sein.
Ich habe bis jetzt lediglich ein Beratungsgespräch mit meiner Rechtsanwältin gehabt, alle Forderungen und Attacken gegen mich, kamen im einvernehmen meiner Ex, durch Ihren Anwalt!
Man kann doch mit mir reden. Es muss doch nicht alles durch die Anwälte laufen, das ist eigentlich meine Meinung. Durch die Anwaltsschreiben gibt es der ganzen Sache einen sehr bitteren Beigeschmack.
Wir haben uns, ich und meine Ex, 9 Jahre lang unterhalten, da muss es nicht sofort nach der Trennung über Rechtsanwälte laufen!!!
Nun zur eigentlichen Antwort:
Die einstweilige Verfügung kam vom Gericht.
1.Es wird mir untersagt, Ihre Wohnung nicht zu betreten, bzw. Ihre Wohnung nicht auf 100m zu nähern, außer für Umgangskontakte mit unserer Tochter
2.Es wird mir untersagt, Sie anzurufen bzw. SMS zu schreiben.
Zu2: ´Naja, wie soll ich mich sonst bei Ihr melden, wenn es um unsere Tochter geht? :knockout: Gedankenübertragung funktioniert anscheinend nicht :rofl2:
[Editiert am 4/2/2006 von profesor]
Hi,
Was kann ich gegen diese einstweiligen Verfügung unternehmen, da die Antragspunkte frei Erfunden sind?
gegen die einstweilige Verfügung kann nach §§ 925, 936 ZPO Widerspruch erhoben werden. Erweist sich die eine einstweilige Verfügung als ungerechtfertigt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden (§ 945 ZPO).
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Liebe Foris,
strolchdieb und profesor sind identisch. Alle unter dem Nick "strolchdieb" und "profesor" eröffneten Topics sind geschlossen.
:verwarnung: :werdeerw: :fluch01:
DeepThought :adminhadspoken:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!