Hallo,
meine EX ist in 02/09 mit unserem Sohn aus der gemeinsamen Immobilie ausgezogen.
Wir stehen beide zu 50% im Grundbuch.
Hat sie -rechtlich betrachtet- gem. § 959 BGB ihr Eigentum mit dem Auszug nach 3 Monaten "aufgegeben".
Danke Frank
Hallo pluto
§959 BGB
Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.
Wie schnell bewegt sich denn euer Haus?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
Ihre Eigentumsrechte hat sie ganz sicher NICHT aufgegeben; bestenfalls ihr Besitzrecht: Sie könnte also nicht mehr kommen und verlangen, sofort wieder einziehen zu dürfen. An ihrem hälftigen Eigentum ändert das nichts; sie dürfte von Dir Miete für ihren Hausanteil verlangen und sie kann auch per Teilungsversteigerung einen Verkauf Eurer gemeinsamen Immobilie in die Wege leiten.
Immobil heisst unbeweglich; gerade deswegen kann § 959 BGB nicht greifen.
Grüssles
Martin
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Danke für die Infos ... der Teilungsversteigerung kann ich ja m.W. im Trennungsjahr widersprechen, da es im Trennungsjahr nicht verlangt ist, sich von grundlegenden Vermögenswerten zu trennen.
Richtig.
Darüberhinaus kannst du die Versteigerung auch danach noch deutlich verzögern.
Die Frage ist nur, welches Ziel du verfolgst:
Kannst und willst du das Haus alleine behalten und finanzieren?
Dann ist ne Teilungsversteigerung ne gute Möglichkeit, günstig an das halbe Haus zu kommen.
Erzähl mal ein bisschen mehr, dann kann man gezielter Vorschläge machen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.