Austausch Türschlos...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Austausch Türschloss

Seite 1 / 2
 
 jmrs
(@jmrs)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

habe mal wieder eine rechtliche Frage und hoffe ein paar Meinungen von euch zu bekommen.

Kurz mal zum Hintergrund:

Ich lebe ca. 10 Monate von meiner EX getrennt. Sie wohnt seit der Trennung weiterhin mit den Kinder in „meine“ Haus. Also das Haus ist vorgezogenes Erbe von meinen Eltern und gehört mir allein.

Ich habe mit meiner EX vereinbart dass die 1 Jahr noch im Haus wohnen bleiben kann. Grundsätzlich hat auch alles einigermaßen geklappt !! Jetzt am Wochenende hatten wir mal wieder eine Diskussion über 1000 Dinge und da habe ich festgestellt das sie das Türschloss ausgetauscht hat.

Eine Info oder ähnliche hat mal wieder nicht stattgefunden.
Ich habe sie darauf angesprochen und sie sagte sie hätte sich erkundigt „Ich darf das…“ Du bist ja ausgezogen !!!

Ich war voll in Rasche – ich finde das einfach nicht ehrlich. Sie sagte das ist meine Privatsphäre !! Scheiß!!
Ich war noch nicht ohne ihr Wissen im Haus.

Grundsätzlich ist jetzt die Frage ob ich jetzt wegen 3 Monaten noch einen Rechtsstreit vom Zaun brechen soll. Einen Rückzug wird sie nicht machen. Auch wenn ich noch mal mit ihr spreche!!

Ich habe sie noch mal darauf angesprochen, wie es mit dem Auszug aussieht!! Sie sagt ich bin nach 1 Jahr draußen!! Was passiert wenn nicht ?  Muss ich sie rausklagen ?? Möchte ich aber auch nicht wg. den Kinder!!

Also wie gesagt einfach mal ein paar Meinungen von euch !!

LG und schon mal Danke

jmrs

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2012 12:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin jmrs,

ja, das darf sie. Jeder "normale" Mieter dürfte es auch. Dass das Haus Dir gehört bedeutet nicht, dass Du es jederzeit und ungefragt betreten darfst. Deswegen darf Deine Ex als bewohnerin/Mieterin jederzeit ein eigenes Türschloss einbauen, zu dem nur sie die Schlüssel hat. Einen Rechtsstreit in dieser Sache würdest Du verlieren.

Wenn Deine Ex nicht auszieht, musst Du - theoretisch - eine Räumungsklage anstrengen. Diese könnte von ihr mit einer Unterhaltsklage beantwortet werden, wenn Du noch keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlst, denn von irgendwas muss sie nach einem Auszug ja Miete bezahlen.

Vielleicht machst Du mal eine Übersicht über Dein und ihr Einkommen und die Unterhaltszahlungen, die Du bisher für Mutter und Kinder leistest; dann können wir Dir sagen, ob eine Räumungsklage finanziell eine gute Idee ist (was noch nicht bedeutet, dass sie auch psychologisch ratsam ist).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 12:16
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo JMRS,

wenn sie nicht auszieht, musst Du klagen und notfalls auch anschließend durch den Gerichtsvollzieher räumen lassen. Würdest Du das Deinen Kindern antuen?  :puzz:

Dass sie das Türschloss austauscht ist für mich nachvollziehbar. Würde ich auch machen, wenn der Ex noch Schlüssel hat/haben könnte.

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 12:16
 jmrs
(@jmrs)
Schon was gesagt Registriert

Ok, hätte ich nicht gedacht das sie das darf!!

Aber als Mieter muss ich doch auch meinem Vermieter sagen das ich das Schloss austausche!

Wir hatten eigentlich ein gutes Verhältniss, deswegen verstehe ich es jetzt nicht ganz !

Ausklagen würde ich sie wg. der Kinder wahrscheinlich nicht - und das weiß sie auch. Das einzige was ich anbieten würde!

Zieh halt du aus und lass die Kinder da - dann haben sie ja ihr Zuhause!!

Also soll ich die Sache einfach auf sich beruhen lassen und keinen Brief über meine Anwältin schreibenlassen ???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2012 12:32
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo jmrs,

hat Deine Ex denn auch auchen Schlüssel zu Deiner jetzigen Wohnung?  :phantom:

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 12:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin jmrs,

Aber als Mieter muss ich doch auch meinem Vermieter sagen das ich das Schloss austausche!

nein, das muss ich nicht. Ich muss nur beim Auszug das "alte" wieder einbauen.
Deine Ex darf in diesem Haus so leben wie sie möchte. Sie darf die Möbel umstellen und die Wände anders streichen. Auch wenn sie einen netten Mann bei sich übernachten lässt, ist das nichts, das Dich als Eigentümer der Immobilie etwas angeht.

Wir hatten eigentlich ein gutes Verhältniss, deswegen verstehe ich es jetzt nicht ganz !

Das hat doch nichts mit "gutem Verhältnis" zu tun, sondern einfach mit Privatsphäre. Hat sie denn einen Schlüssel zu Deiner Wohnung?

Ausklagen würde ich sie wg. der Kinder wahrscheinlich nicht - und das weiß sie auch. Das einzige was ich anbieten würde!

Zieh halt du aus und lass die Kinder da - dann haben sie ja ihr Zuhause!!

das entscheidest im Zweifelsfall nicht Du allein. Es wäre allerdings hilfreich, Du würdest die oben gestellten Fragen mal beantworten; dann könnten wir Dir ungefähr vorhersagen, was die Antwort auf Deinen Vorschlag ist. Im übrigen brauchen Kinder keine bestimmte Immobilie.

Also soll ich die Sache einfach auf sich beruhen lassen und keinen Brief über meine Anwältin schreibenlassen ???

was sollte die denn schreiben - und was sollte es bewirken?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 12:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also soll ich die Sache einfach auf sich beruhen lassen und keinen Brief über meine Anwältin schreibenlassen ???

Absolut!
Das hast du doch jetzt schon deutlich gehört.
Jetzt wo du weißt, dass sie das darf, was willst du denn jetzt noch über deine Anwältin erstreiten?
Dass sie dir sagt, was du längst weißt?

Dass du dir Gedanken über ihren Auszug machst ist legitim aber dass sie in ihrer Privatsphäre keine unliebsamen Besucher haben möchte ist es auch.

Aber als Mieter muss ich doch auch meinem Vermieter sagen das ich das Schloss austausche!

Nö. Er muss höchstens bei seinem Auszug das alte Schloss wieder einbauen
Der Vermieter darf auch nicht gegen den Willen des Mieters oder ohne sein Wissen einen Schlüssel zurück behalten.
Wenn er rein will muss er klingeln.

Edit: Boah, bin ich heute langsam.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 12:50
 jmrs
(@jmrs)
Schon was gesagt Registriert

Ok, nee ist hat keinen Schlüssel von mir - ich wohne derzeit in der Einliegerwohnung meiner Eltern!

Wusste ich nicht das sie wirklich machen kann was sie will. Aber gut wenn ihr was sagt.

Ich denke auch das ein Brief wenig bewirken kann - Wenn die Rechtslage wirklich klar ist dann macht es keinen Sinn.
Ich werde mich aber noch mal erkundigen.

Ja, ausklagen!! Wir haben vereinbart das ich nach dem Trennungsjahr wieder ins Haus einziehe. Sie hatte dann 1 Jahr Zeit Wohnung, Schule usw zu regeln. Auch für die Kinder sollte der Cut nicht so hart sein.

Aber was passiert wenn sie sagt: Ich finde keine Wohnung, ich bleibe hier und was du machts ist mir egal!!
Wie zahlt ja nicht einmal Miete !! Ok, sie verlangt auch keinen Unterhalt für sich. Ich zahle nur für die Jungs !

Also wird noch mal ein ein harten 1/4 Jahr - hoffenlich gehts einigermaßen gut aus!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2012 12:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin jmrs,

Aber was passiert wenn sie sagt: Ich finde keine Wohnung, ich bleibe hier und was du machts ist mir egal!!
Wie zahlt ja nicht einmal Miete !! Ok, sie verlangt auch keinen Unterhalt für sich. Ich zahle nur für die Jungs !

das wird massgeblich von Euren Einkommensverhältnissen abhängen. Und eine Forderung nach Trennungs- bzw. nachehelichem Unterhalt für sich kann sie jederzeit stellen; auch wenn sie bisher keinen Unterhalt verlangt hat. Deshalb wäre es wirklich hilfreich, wenn Du Eure Einkommensverhältnisse mal bezifferst. Beim Unterhalt könnten nämlich Fussangeln auf Dich lauern, gegen die die Schlüsselfrage ein laues Lüftchen ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 13:07
 jmrs
(@jmrs)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

wem gegenüber soll ich mein Einkommen darstellen??

Was könnte auf mich zukommen??
Ok, bis auf den Mindestsatz was mir bleiben darf könnte ich noch runter gestuft werden !

Ich blicke da schon ein wenig in den Abgrund - was alles noch kommen kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2012 13:14




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin jmrs,

hier gibt es jede Menge Cracks, die aus Deinem und dem Einkommen Deiner Ex errechnen können, was an Unterhaltszahlungen auf Dich zukommen kann. Auch der Wohnwert Deines Hauses wird eine Rolle spielen, sobald Du wieder drin wohnst.

Schreib einfach mal ein paar Zahlen auf; dann rechnen wir. Denn möglicherweise beschäftigst Du Dich aktuell (noch) mit den ganz falschen Problemen; sobald Deine Ex erfahren hat, "was ihr zusteht" und "dass sie jetzt endlich mal an sich selbst denken muss", kommen die richtigen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 13:21
 jmrs
(@jmrs)
Schon was gesagt Registriert

Ok, also mal raus mit Daten.

Einkommen: War mit der alten Steuerklasse immer so bei 2050,- € Netto
                    Jetzt läufts so bei 1800 raus denke ich.

Einkommen EX: Alt Teilzeit 500,- jetzt dann denke ich 700,- rum

Kindergeld geht schon an die EX 358,-€

Schulden: Rest Darlehen Haus ca. 10000,-€ und Kleinzeugs Girokonto und so 7-8 €

Wert mein Haus: Ca. 220.000

Sie besitzt auch noch eine 1/2 Haus ihrer Eltern (zusammen mit ihrer Schwester) ... Wert ca. 180.000€

Sonst ist eigenltihc nichts da !! Autos Wert ca. 10000.-

Ok ich hoffe das reicht !!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2012 13:44
 jmrs
(@jmrs)
Schon was gesagt Registriert

ups noch vergessen.

Unterhalt Kinder: Derzeit 566,-

Verheiratet sind wir 11 Jahre !!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2012 13:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie alt sind denn die Kinder?

Ich würde mit dem Drängeln zum Auszug auch noch etwas warten, bis sich die Unterhaltsfrage geklärt hat.

Solange sie keinen Unterhalt fordert wie sie da wohnt könnte das ein Nullsummenspiel werden.
Oder schlimmer.
Sie hat nach dem 1. Trennungsjahr den vollen Wohnvorteil und du keine Einnahmen aus dem Haus.

Wenn du einziehst dreht sich das um.
Du hast dann das ganze Haus als Wohnvorteil. Damit kann man dich schon mal leicht unter den SB drücken.

Was hat es denn für einen Mietwert?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 13:54
 jmrs
(@jmrs)
Schon was gesagt Registriert

Kinder sind fast 6 und 9

Wohnwert ich denke das man so 800-900 Kaltmiete verlangen könnte !!

Ok, aber wann ist definitv die Unterhaltsfrage geklärt - erst bei der Scheidung ?

Nee, ich will aber das Trennungsjahr abwarten - vorher will ich nichts tun

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2012 14:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin jmrs,

Ok, aber wann ist definitv die Unterhaltsfrage geklärt - erst bei der Scheidung ?

die wird dann geklärt, wenn eine der Trennungsparteien die Klärung beantragt. Das kann noch während des Trennungsjahres oder auch erst im Rahmen der Scheidung sein. Ziemlich sicher dann, wenn sie samt Kindern ausziehen und sich eine Wohnung zur Miete suchen muss.

Die genaue Unterhaltshöhe kann ich nicht sagen; da gibt es Fachleute hier. Du kannst aber sicher sein, dass auf den KU dann noch ein paar Hunderter draufkommen. Die Berufung auf den Selbstbehalt von 1.050 EUR wird angesichts eines nahezu abbezahlten Eigenheims voraussichtlich nicht klappen; manche Gerichte minimieren diesen dann; andere rechnen Dir - zumindest nach der Scheidung - eine erzielbare Kaltmiete (abzüglich Instandhaltungskosten) auf's Einkommen obendrauf.

Wie schon gesagt: DORT lauern die echten Fallen; nicht bei der eingangs gestellten Schlüssel-Frage.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 15:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, rechnen wir mal beispielhaft:

Heute, bzw. nach Ende des ersten Trennungsjahres.
Du: 1.800 - 566 =  1.234
Sie:   700 + 800 = 1.500

EU = 0,-

Nach deinem Einzug:
Du 1.800 +800 - 600KU?  = 2.000
Sie   700

EU = 650,-
Du siehst, der Unterschied ist nicht soo groß.

Ich würde das Jahr abwarten und kurz vorher mal nachfragen, wie es denn aussieht und den Druck langsam erhöhen, auch mit der Ankündigung, zumindest ein wenig Miete haben zu wollen, und sie fragen, wie es denn mit der Ausdehnung ihrer Erwerbstätigkeit aussieht.
Möglicherweise auch die Scheidung abwarten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 15:11
 jmrs
(@jmrs)
Schon was gesagt Registriert

Ja Beppo,

so ist es auch geplant. Ich will aber so schnell wie möglich wieder zurück.

Ich habe nicht gewusst das mir der Wohnwert nach dem Trennungsjahr angerechnet wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2012 15:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In jedem Fall.
Beim KU spielt das keine so große Rolle, das sind vielleicht 100,-€ aber bei der Feststellung von EU bedarf entsteht da plötzlich ein riesen Delta zwischen dir und ihr.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 15:24
 jmrs
(@jmrs)
Schon was gesagt Registriert

OK, wie lange gehts das - ich hatte gedacht nach dem Trennungsjahr ist es egal.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2012 15:40




Seite 1 / 2