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Aufenthaltsbestimmungsrecht

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(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Darf KM im Trennungsjahr mit kindern umziehen wenn es keine Betreuungsregelung gibt?

Auf jeden Fall kann sie es tun. (Die Folgen bzw. Nichtfolgen waren weiter oben mal beschrieben)

Ich bitte meine unkenntnis zu entschuldigen, ich habe seit 2 monaten einfach nur Angst meine kinder zu verlieren. 🙁

Die Frage die Du Dir stellen solltest: Was hast Du in dieser Zeit getan, um das Risiko zu verringern?
Endgültige Sicherheit wirst Du nicht bekommen (auch Du könntest ja "spontan" mit Kindern wegziehen)
Aber wie das Kanninchen vor Schlange zu hocken und vor lauter Angst immer nur "was.. wenn" Szenarien zu analysieren bringt Dich und die Situation nicht weiter...

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2018 16:39
(@hilfloser-papa)
Schon was gesagt Registriert

Ja, das sind mehr Wechsel als im WM. Auch deshalb ist das WM besser. Aber wenn die KM es nicht will... Diese Wechsel ergeben sich beim sog. Standardumgang - erleben also viele Kinder. Kann nicht so schlimm sein. Ist nicht so schlimm. Also, mach Dir da keine Gedanken . Weiter. Nächster Punkt!

toto

Das wäre für die kiddies eben auch das beste...sie müssten sich nicht sooft vom anderen Et trennen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2018 17:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Anmerkung Mod:

Bitte klicke auf Antworten und nicht immer auf Zitat! Die ständigen Vollzitate blähen nur den Beitrag unnötig auf.

Danke! LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2018 21:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich kann ja verstehen, dass Du Angst hast Deine Kinder zu verlieren.

Zunächst einmal ist es egal ob es sich um das Trennungsjahr handelt oder nicht. Es ist egal ob es eine Betreuungs-/Umgangsregelung gibt. Entscheidend ist einzig und allein ob gSR besteht und ob die Entscheidung von erheblicher Bedeutung für die Kinder ist. Das ist der Rahmen.

Ein Wegzug von 400km ist eine erhebliche Entscheidung und wenn ihr euch als Eltern nicht einigen könnt, dann kann das Familiengericht einem die Entscheidung über tragen gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1628.html>§" 1628 Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern</a>.

Die Frage, die dann steht ist, warum will die KM so weit wegziehen. Hat sie dort Wohnung und Job, dann hast Du praktisch keine Chance. Will sie dorthin, weil dort ihre Familie lebt und sie sich davon mehr Unterstützung erhofft, dann kann das auch ein Grund sein.
Hat sie weder Job noch Wohnung, dann hast Du eine reale Chance den Umzug zu verhindern.

Solange die Kinder nicht in die Schule gehen ist ein WM auch bei 400km Entfernung durchaus möglich. Die Kinder können in 2 Kiga gehen, einmal bei der KM und einmal bei Dir. Außerdem sind erweiterte Umgänge Donnerstag bis Montag (oder so) auch kein Problem.
Geht mindestens 1 Kind in die Schule, dann ist das natürlich so nicht mehr möglich. Dann gibt es aber sehr viele Ferien und Du kannst mehr Zeit am Stück mit Deinen Kindern verbringen und ansonsten bleibt es halt beim Standardumgang.
Alles das ist möglich.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2018 21:39
(@tellerchen)
Benutzer

oben stand:

"Eventuell hat sie vor in die nähe ihrer affäre zu ziehen (ca 400 km entfernt)"

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2018 23:39
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Tja und wenn sie in dem Umfeld der Affäre einen Job findet? Dann sieht das gleich wieder dünner aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2018 00:03
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Leider ja. Die Affäre selber ist als Grund "mittelmäßig" plus Job wird es dann "hervorragend". Daran kann man wenig ändern.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2018 00:14
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist ja, wenn es die KM "clever verkauft" dürfte sie die Erlaubsnis für einen möglichen Wegzug bekommen.

Hier kann man nur versuchen gegenzusteuern indem der TO stärker die Betreuung der Kids übernimmt

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2018 00:32
(@hilfloser-papa)
Schon was gesagt Registriert

Leider ja. Die Affäre selber ist als Grund "mittelmäßig" plus Job wird es dann "hervorragend". Daran kann man wenig ändern.

VG Susi

Sobald ich ausgezogen wäre, würde das Trennungsjahr offiziell beginnen. Soweit ich das richtig sehe ist KM im Trennungsjahr nicht dazu verpflichtet zu arbeiten, oder? Momentqn ist KM noch in Elternzeit und müsste ab Januar eigentlich wieder arbeiten. Schneller Auszug -> beginn Trennungsjahr -> nicht verpflichtet einer arbeit nachzugehen -> kann whg kündigen und umziehen, oder? Da gäbe es dann allerdings bis auf die affäre aber keinen grund zum umzug.

Zumal ab oktober beide kinder im kiga wären.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2018 09:26
(@inselreif)
Moderator

Sobald ich ausgezogen wäre, würde das Trennungsjahr offiziell beginnen.

Das Trennungsjahr beginnt mit der Trennung von Tisch und Bett. Getrennt essen, schlafen, waschen. Das ist sicher schon passiert. Hast Du die Aufforderung zum Auszug schriftlich, das wäre eine gute Dokumentation!

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2018 10:32




(@hilfloser-papa)
Schon was gesagt Registriert

Mod: Vollzitat gelöscht

Schriftlich gibt es hierzu nichts..sie drängt nur..da es "für alle das beste ist" und teilte mit, dass lt. Ihrem Anwalt 4-6 wochen nach trennung der auszug vollzogen werden sollte und es für sie die Möglichkeit gibt meinen Auszug gerichtlich durchzusetzen bzw. mir eine Frist zu setzen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2018 11:41
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

. Schneller Auszug -> beginn Trennungsjahr -> nicht verpflichtet einer arbeit nachzugehen -> kann whg kündigen und umziehen, oder?

Die Folgekette ist so nicht richtig.

1. Wie inselreif schon geschrieben hat, beginnt das Trennungsjahr nicht erst mit dem Auszug.

2. "Verpflichtet zu arbeiten" ist relativ. Auch während der Ehe ist sie nicht unbedingt verpflichtet zu arbeiten. Während der Ehe hängt es davon ab, wie hoch das Familieneinkommen ist. Verdienst Du genug, dass Du alleine die Familie versorgen kannst, dann reicht es aus, wenn sich die Frau um Kinder und Haushalt kümmert. Wenn Ihr aber auf Hartz IV angewiesen seid, dann sieht die Arge natürlich genauer hin, ob es wirklich Gründe gibt, weshalb Deine Frau nicht arbeitet. (Kinder unter drei Jahren sind ein solcher Grund)

Während des Trennungsjahres gilt im Prinzip das Gleiche: Verdienst Du ausreichend, so bist Du verpflichtet, Ihr Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt zu bezahlen. Reicht Dein Einkommen nicht dazu aus, ihren und der Kinder Lebensunterhalt zu bestreiten, dann muss sie Hartz IV beantragen. Dieses wird ihr wiederum nur gewährt, wenn es Gründe gibt, weshalb sie nicht selbst arbeiten kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2018 11:54
(@hilfloser-papa)
Schon was gesagt Registriert

Mod: Vollzitat gelöscht

Sie müsste ab januar wieder arbeiten,  da ihre elternzeit dann endet. Im Trennungsjahr -so habe ich gelesen - ist sie nicht verpflichtet zu arbeiten, wenn sie davor schon nicht gearbeitet hat. Daraus folgere ich eben, dass sie das Trennungsjahr vor ende der elternzeit einläuten möchte um sich eben noch ein jahr auf die faule haut zu legen. Momentwn erhält KM elterngeld, kindergeld, harz4 und wohngeld. Ich habe nur meinen regulären lohn und zahle die miete alleine. Mein verdienst alleine reicht nicht aus, alsdass ich sie mitfinqnzieren könnte

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2018 14:34
(@inselreif)
Moderator

Daraus folgere ich eben, dass sie das Trennungsjahr vor ende der elternzeit einläuten möchte um sich eben noch ein jahr auf die faule haut zu legen.

Das ist eine Milchmädchenrechnung. Sie ist im Trennungsjahr nicht verpflichtet, ihre Tätigkeit auszudehnen. Wenn ihr aber (nachweisbar) vereinbart hattet, die Elternzeit bis 31.12. gehen zu lassen und dann soll sie wieder (in ihrer alten Position?) arbeiten, dann muss sie sich das auch vorhalten lassen.

Momentwn erhält KM elterngeld, kindergeld, harz4 und wohngeld.

Das heißt, KM erhält alleine Hartz IV und nicht ihr zusammen als Bedarfsgemeinschaft?
Das ist doch das beste Zeichen, dass ihr getrennt lebt!

Gruss von der Insel

PS: bitte, bitte lass die Vollzitate weg. Danke sehr!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2018 14:54
(@hilfloser-papa)
Schon was gesagt Registriert

Wir haben untereinander kommuniziert, dass sie pro Kind zwei Jahre Elternzeit machen kann. Hierzu gibt es ebenfalls nichts schriftliches. Sie hat keine Arbeitsstelle an die sie zurückkehren könnte, da sie seit der geburt unseres ersten kindes nicht mehr arbeitet bzw. vor der geburt.Sie müsste sich also bewerben, was sie aber im augenblick nicht vorhat, sondern -so scheint es mir - meinen frühen Auszug zu pushen um eben dem arbeiten zu entgehen um evtl. aABR zu holen und umzuziehen...aber dabei wäre eben der grund für einen umzug mehr als schwach, da kiga und ihre familie hier sind.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2018 17:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es war also Eure Vereinbarung, dass sie ab Januar arbeitet.
Sie hat keine Stelle und war 4 Jahre Hausfrau. Dann muss sie auch im Trennungsjahr nicht arbeiten, weil es bisher auch so war.
Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs (Geburtstag) des Kindes muss sie überhaupt nicht arbeiten. Jede Tätigkeit wäre überobligatorisch.
Außerdem kann sie von Dir Betreuungsunterhalt fordern, da das Kind noch unter 3 ist. Dabei wäre der BU aber nicht höher als der TU.
Wenn jetzt H4 gezahlt wird, dann sollte sich das JC bei Dir melden und eine Einkommensauskunft anfordern.
Dein Unterhalt wird dann mit H4 verrechnet.

Wenn auch das 2. Kind 3 ist kann von ihr eine Arbeitsaufnahme erwartet werden. Mit 2 Vorschulkindern wird das aber über eine Teilzeittätigkeit nicht hinausgehen. Diese könnte allerdings auch fiktiv angerechnet werden, was Dir mehr von Deinem Einkommen lassen könnte.

VG Susi

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Geschrieben : 08.09.2018 17:35
(@hilfloser-papa)
Schon was gesagt Registriert

Ihre elternzeit endet mit dem 2. Geburtstag unseres Sohnes im dezember diesen jahres. Also sollte / müsste sie sich eigentlich bereits ume eine Teilzeitstelle bemühen. Daher gehe ich davon aus, dass mein Auszug und damit der beginn des trennungsjahres möglichst vor Januar stattfinden soll.

Den Begriff Hausfrau gilt es hier zu definieren...sie war zuhause bei den Kindern, das ist korrekt, hat aber währenddessen alle Bezüge und zuschüsse auf ihr konto bekommen.

Dies gäbe dann allerdings kein grund einen umzug auf diese Distanz logisch zu rechtfertigen, zumal das für unsere Kinder unzumutbar wäre. Zum einen könnten Sie ihren papa nicht regelmäßig sehen, sie müssten sich komplett in ein neues Umfeld begeben und haben ausser der KM keine Familienangehörige in der nähe. Somit würde sie den kindern ihren vater entziehen und ich hätte keinen Einfluß mehr auf erziehung, die vater-kind-beziehung würde dadurch vermutlich auch schaden erleiden. Sowas würde ein gericht doch niemals stattgeben, oder? Zumal sie ja - so oder so - nur teilzeit arbeiten müsste bis zum 3. Geburtstag des kleinen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2018 18:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich verstehe ja, dass das alles relativ neu für Dich ist. Aber es gibt gesetzliche Regelungen für den Trennungsfall und die entsprechen nicht unbedingt Deinen Vorstellungen.

Auch wenn das Elterngeld endet heißt das nicht, dass sie arbeiten muss. Dem stehen 2 Fakten entgegen.
1. Im Trennungsjahr gilt die Fortschreibung der bisherigen Verhältnisse und die sind, dass sei keine Arbeitsstelle hatte und nicht berufstätig war. Damit muss sie sich auch im Trennungsjahr nicht um Arbeit bemühen.
2. Sie betreut ein Kind unter 3. Da muss sie auch nicht Teilzeit arbeiten.

Was sie auf ihr Konto bekommen hat spielt dabei auch keine Rolle. Ihr solltet aber so schnell wie möglich getrennte Konten haben ansonsten ist Dein Geld weg!

Für ein Gericht zählt die Kontinuität in der Betreuung und die liegt bei der KM. Wenn sie dann noch eine (Teilzeit)-Stelle dort vorweisen kann, dann wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mit den Kindern umziehen können.

Auch wenn es für Dich hart ist, sie lieber zu, dass Du mehr Kontakt zu den Kindern hast und mache Dir Gedanken wie trotz 400km Entfernung ein sinnvoller Umgang möglich ist. Das festhalten am "Jetzt" bringt Dich nicht weiter.

VG Susi

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2018 19:46
(@inselreif)
Moderator

Hallo HP,

ich vermute, Du würfelst hier etwas durcheinander. Es gibt die Elternzeit, die wird beim Arbeitgeber beantragt und führt zu einer, ggf. auch mehrjährigen Freistellung. Danach kehrt man an seinen alten Arbeitsplatz zurück. Das ist hier aber offenbar nicht der Fall. Völlig unabhängig davon gibt es das Elterngeld, das kann man beantragen, wen man in den ersten Lebensmonaten des Kindes nicht oder höchstens 30 Wochenstunden arbeitet.

In Deinem Fall wird sich die Mutter ab dem dritten Geburtstag des Kindes eine Teilzeitarbeit suchen müssen, davor gar nichts. Alle anderen Vorstellungen sind Illusion.

Sowas würde ein gericht doch niemals stattgeben, oder?

Sagen wir so - es ist nicht völlig aussichtslos, dass ein Gericht dem nicht stattgibt. Mehr aber auch nicht. Verlassen würde ich mich nicht darauf.

Du solltest sehen, dass Du jetzt handelst und Deine Baustellen angehst. Sonst wirst Du irgendwann überrascht und überrollt!

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2018 19:58
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Du solltest sehen, dass Du jetzt handelst und Deine Baustellen angehst. Sonst wirst Du irgendwann überrascht und überrollt!

Das ist der wichtige Satz!

Du überlegst Dir hier seit Tagen, was sein könnte, nicht sein dürfte, was die KM vielleicht vor hat und wie Du irgendwelche Leistungsbezüge deutest.

Deshalb auch nochmal von mir: Kümmere Dich um Deine Themen. Um so etwas, was Du beeinflussen kannst. Und je mehr ich hier lese, desto mehr würde ich Dir raten, möglichst schnell noch viel Zeit mit Deinen Kindern zu verbringen, um im Streitfall dann sagen zu können, schaut her, die vergangenen Monate habe ich die Kinder zur Hälfte betreut, haben Wochenenden mit Ihnen verbracht (wenn die KM bei ihrer Liebschaft war), war mit den Kindern im Kurzurlaub (bei meiner Familie), kurz um: die Kinder haben hier ihren sozialen Mittelpunkt und ich als Vater bin ein essentieller Teil davon.  Und parallel versucht Du eine sinnvolle Umgangsregelung mit der KM zu finden. Aufgrund der Ausgangslage und der unwilligen KM halte ich ein WM für kaum erreichbar im ersten Schritt. Deshalb versuche möglichst viel "Umgangszeit" herauszuschlagen, das schriftlich zu fixieren und versuche die KM zu motivieren (nicht zwingen, nicht drängen) sich eine Arbeit zu suchen. Zahlen wirst Du fürs erste - auch das lässt sich nicht verhindern.

Gruß toto

Achja - der Grund für die schlechte Ausgangslage ist einfach, dass Du die KM hast bislang quasi alleine betreuen lassen (zumindestens auf dem Papier). Das war offensichtl Eure gelebte Absprache. Sodass jetzt die Kontinuität einfach für die KM spricht. Und dann lieber doch eine Kontinuität bei KM hier vor Ort als 400km entfernt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2018 21:27




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