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Aufenthaltsbestimmungsrecht

 
 ICE_
(@ice_)
Schon was gesagt Registriert

Hey habe mit meiner ex Freundin zwei gemeinsame Kinder und habe auch alle Rechte (SR).  Haben von Anfang an zusammen gewohnt und nun bin vor einigen Zeiten ausgezogen. Nun behauptet meine ex Freundin das sie ab jetzt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hätte? Entspricht das wirklich den Tatsachen? Bitte mal um Auskunft

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2013 20:11
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Hallo!

Deine Ex hat nicht automatisch das alleinige ABR. Dass müsste -wenn- ein Richter auf ihren Antrag so entschieden haben...

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2013 21:31
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Das ABR ist ein Teil des Sorgerechtes.
Es kann grundsätzlich rausgelöst werden und einem Sorgeberechtigten alleine zugeteilt werden.

Nur durch eine Beendigung der Beziehung zwischen euch ändert sich daran nichts.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2013 16:56
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey habe mit meiner ex Freundin zwei gemeinsame Kinder und habe auch alle Rechte (SR).  Haben von Anfang an zusammen gewohnt und nun bin vor einigen Zeiten ausgezogen. Nun behauptet meine ex Freundin das sie ab jetzt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hätte? Entspricht das wirklich den Tatsachen? Bitte mal um Auskunft

Was heisst bei dir vor einigen Zeiten ausgezogen ?? Klar habt ihr das GSR, also auch das ABR, aber
da du ausgezogen bist und die Kids bei KM gelassen hast,kannst du jetzt nicht einfach daher gehen
und sie von dort zu dir holen.
Entscheiden wo die Kids ihren Lebensmittelpunkt haben könnt ihr Eltern. Wenn ihr euch nicht einig werdet muss eben einer von euch klagen auf ABR. Aber im Momenmt hat KM definitiv bessere Chancen.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2013 20:33
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey ICE,

ich schlage vor, teile dem Forum mal bitte konkret mit, was deine Absicht dieses Threads ist .

Zu deiner Frage:

Das ABR ist ein Bestandteil des gemeinsamen Sorgerechts und kann nur durch Urteil auf ein Elternteil übertragen werden.

Du schreibst, dass ihr beide das GSG innehabt. Dies bedeutet auch beiderseitiges ABR.

Lass dich nicht kirre machen…

LG LP

..und jenpa meld dich mal bei mir … 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2013 00:24