Hallo Alle,
ich hätte gerne Euren Rat in folgender Angelegenheit:
Scheidung steht (endlich) kurz bevor. DEF und ich streiten u.a. um die Zuweisung der Ehewohnung. Alles spricht dafür, dass ich sie zugewiesen bekomme, da DEF bereits vor mehr als zwei Jahren ausgezogen ist, ich in der Whg. verblieben bin und die Kinder im Wechselmodell betreut werden.
Aber DEF beharrt weiter auf Zuweisung, zuletzt v.a. mit der Begründung, sie sei gehbehindert und daher auf die Ehewohnung angewiesen. Nun hat sie dem Gericht ein ärtzliches Attest vorgelegt, das falsche Tatsachenbehauptungen enthält: Die Ehewohnung sei behindertengerecht eingerichtet worden, und das Kontinuitätsprinzip spreche dafür, dass die Ehewohnung bei der DEF verbleibe.
Das ist falsch (die Whg. ist das Gegenteil von behindertengerecht: kein Aufzug, Schwellen in der Whg., kleines Badezimmer, keine Stehdusche, keine rutschfesten Fliesen) bzw. unsinnig (nicht DEF, sondern ich lebe ja mit den Kindern in der Ehewohnung). Zudem kann die DEF demnächst in eine nach ihren eigenen Wünschen ausgestattete, deutlich behindertengerechtere, günstige und sehr große Whg. (100 qm) ganz in der Nähe einziehen.
Die Ärztin, die das Attest ausdrücklich "zur Vorlage beim Familiengericht" und mit dem Betreff "Zuweisung der Ehewohnung" ausstellte, hat die Whg. selbst nie gesehen. Vermutlich denkt sie sogar, es geht um die Whg., in der DEF jetzt wohnt, und dass die Kinder vorwiegend dort leben.
Es handelt sich offensichtlich um ein sehr leichtfertig ausgestelltes Gefälligkeitsattest.
Wie würdet Ihr vorgehen? Welche Handhaben gibt es gegen offensichtliche Falschbehauptungen in Attesten?
Ich würde die Ärztin gerne dazu bewegen, ihre Falschbehauptungen im Attest förmlich gegenüber dem Gericht zurückzuziehen und auch zu erklären, dass sie auf Falschinformationen durch die DEF beruhen.
Vielen Dank und viele Grüsse
Tarek
Moin,
grundsätzlich ist es meistens so, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Möglicherweise handelt es sich bei dem vorliegenden Attest
um ein "Gefälligkeitsattest", vielleicht steckt auch mehr dahinter.
Doch NUR mit dem Attest wird sie keinen Blumentopf gewinnen können. Du kannst dies natürlich erst mal anfechten und möchtest, dass sie zu
einem unabhängigen Arzt geschickt wird.
Die Ärztin wird sich auf DEINEN Wunsch hin gar nicht bewegen, denn die DEF könnte mit ihr unter einer Decke stecken. Da wirst du auch mit
Nachdruck nichts erreichen.
Du musst versuchen, das Gericht auf deine Seite zu holen und denen klarmachen, dass hier was nicht mit rechten Dingen zugeht. Also den
Fokus von dir weg, zu ihr hin lenkst.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hi
Hat die Ärztin die Wohnung denn überhaupt besichtigt?
Ein Attest nur auf Behauptungen der DEF auszustellen ist fragwürdig.
Mit Fotos die zeigen, das die Wohnung nicht behindertengerecht ausgestattet ist, kannst du leicht das Gegenteil beweisen.
Du kannst auch die Ärztin kontaktieren und ihr verklickern, das dieses Attest nicht den Tatsachen entspricht.
Sie wird, wenn du beweisen kannst, das ihr ein ''Fehler'' passiert ist, dazu sicher gerne schriftlich Stellung nehmen.
Gruss Wedi
Hallo Wedi,
nein, die Ärztin hat die Wohnung eben nicht besichtigt. Sie weiss vermutlich noch nicht einmal, um welche Whg. es geht.
Hallo Agent Zero,
bei nachweislichen Falschbehauptungen müsste sich aber doch was machen lassen? Immerhin wurden sie gegenüber einem Gericht gemacht.
Danke Euch beiden. Würde mich über weitere Posts freuen - wer ist schon einmal gegen ein Attest vorgegangen?
Viele Grüsse
Tarek
Hi,
find ich auch sehr merkwürdig, dass sich jetzt Ärzte zu Gebäudesachverständigen aufspielen möchten. Ich würde vielleicht mal einen freundlichen Brief aufsetzen und um Stellungnahme bitten. Inwieweit Dir das wirklich etwas bringt (Thema Schweigepflicht) kann ich nicht abschätzen, aber hier scheint ja ein Attest ohne in Augenscheinnahme der realen Verhältnisse gefertigt worden zu sein. Vielleicht wäre ein kleiner Schlusssatz mit dem Verweis darauf hilfreich, diese "doch etwas unübliche Form der Attestierung der zuständigen Ärztekammer zur Prüfung vorzulegen. Da ich natürlich davon aussgehe, dass dieses Attest nach den gültigen Regeln der ärztlichen Kunst erstellt worden ist, dürften Sie ja nichts dagegen haben." 😉 Gruß Ingo
find ich auch sehr merkwürdig, dass sich jetzt Ärzte zu Gebäudesachverständigen aufspielen möchten.
Richtig ! Noch merkwürdiger wäre es, wenn das Gericht dem auch noch folgen würde.
Ein Arzt ist zur Beurteilung des Körpers da und nicht einer Wohnung.
Der Betreff "Zuweisung der Ehewohnung" ist dabei der Gipfel der Unverschämtheit.
Vielleicht wäre ein kleiner Schlusssatz mit dem Verweis darauf hilfreich, diese "doch etwas unübliche Form der Attestierung der zuständigen Ärztekammer zur Prüfung vorzulegen. Da ich natürlich davon aussgehe, dass dieses Attest nach den gültigen Regeln der ärztlichen Kunst erstellt worden ist, dürften Sie ja nichts dagegen haben." 😉
Genau das selbe würde ich auch machen.
Allerdings sollte es dann nicht bei einer Drohung bleiben, sondern tatsächlich die Ärztekammer über dieses Gefälligkeitsattest informiert werden.
Hi,
aus meiner Erfahrung kannst du dir da jeden Stress sparen. Gutachten die so offensichtlich Gefälligkeitsgutachen sind, durchschaut auch ein Richter. Es ist ganz einfach, du machst Fotos deiner Wohnung, legst die dem Gericht vor und stellst fest, dass diese Wohnung eben nicht behindertengerecht ist. Du kannst dann ja noch die Frage in den Raum werfen, wann die Ärztin denn diese Wohnung besichtigt haben möchte. Da du seit 2 Jahren darin wohnst, weist du sicher, dass sie in diesen 2 Jahren nicht da war. Glaub mit, die Sache erledigt sich dann recht schnell.
Habt ihr eine Verfahrenspflegschaft? Wir hatten hier sowohl im Umgangs- als auch im Sorgerechtsverfahren Hausbesuche. Der von der Verfahrenspflegerin steht noch aus, das Jugendamt war aber vor Ort und hat sich auch die Wohnung angesehen. Was sich im Verfahren für Sticheleien des KV als super positiv herrausgestellt hat. KV wollte mir unterstellen unser Garten würde eine Gefährdung für die Kinder darstellen. Der Satz war draußen, der Herr vom JA hat gleich richtiggestellt und die Sache war erledigt. KV musste sich dann noch die Frage gefallen lassen wieso er ein Problem damit hätte einen Besuch vom JA in seinen Räumen zu haben. Das ganze lief als totales Eigentor.
Genau das vermute ich hier auch, du musst nur ruhig und sachlich fragen wann die Dame die Wohnung besichtigt hat, Fotos dabei haben und erledigt.
Spar dir die Energie hier noch Stress zu machen, du brauchst sie noch für anderes!
LG
Nadda
Hallo nadda,
Du hast sicher recht, aber hier muss ich einfach widersprechen:
Spar dir die Energie hier noch Stress zu machen, du brauchst sie noch für anderes!
Soo viel Energie ist das nun auch wieder nicht.
Ein Brief an die Ärztin, einer an die Kammer.
Wenn jeder solche Unverschämtheiten und Rechtsverletzungen wie dem falschen Attest hinnehmen würde, würde noch hemmungsloser zu Gunsten der armen Mütter manipuliert und gelogen.
Ohne Widerstand haben wir Väter gar keine Chance.
Diese Ärztin muss deshalb gemaßregelt werden, schon aus Prinzip.
Beim nächsten Mal wird sie sich sehr gut überlegen, ein solch falsches Attest auszustellen.
Hallo
lehn Dich doch einfach entspannt zurück.
Deine Ex ist in der Bringschuld, nicht Du.
D.h: Zuallererst muss Sie den Beweis erbringen, dass sie überhaupt gehbehindert ist. So wie ich die Posts verstehe, besteht darüber keineswegs Einigkeit. Und dann muss sie den Beweis erbringen, dass sie eine behindertengerechte Wohnung braucht.
und dann legst Du die Einwände vpr, die eben darlegen, dass die Wohnung genau nicht behindertengerecht ist
Und das Attest zweifelst Du einfach an, in dem Du es Stück für Stück zerlegst.
Bringe vor, dass die Ärztin die Wohnung nicht gesehen hat
und im Übrigen gar nicht zuständig ist, die baulichen Anforderungen einer Wohnung zu bewerten und hierfür auch weder über die nötige Sach- und Fachkunde verfügt.
Das Attest der Ärztekammer vorzulegen kannst Du Dir sparen. Im besten Fall bekommt die Ärztin einen Brief von denen, im schlimmsten Fall passiert eben genau: gar nichts. Meiner Meinung nach lohnt es sich nicht, der Ärztin um den Anpinkelns willen Ärger zu machen.
Im Regelfall hat ein Attest (anders als ein Gutachten) auch nicht die Beweiskraft, die hier benötigt wird.
Aber wenn Du kannst, dann stell hier doch mal den Wortlaut des Attestes ein oder schicke es mir per PN. Da ich selber Arzt bin, kann ich Dir hier evtl. helfen, dass Attest zu zerlegen.
Gruß, PP
Das Attest der Ärztekammer vorzulegen kannst Du Dir sparen. Im besten Fall bekommt die Ärztin einen Brief von denen, im schlimmsten Fall passiert eben genau: gar nichts.
Das Risiko (welches keines ist) muss mann schon eingehen.
Eine Rüge der Kammer würdest Du doch als Arzt auch nicht so einfach ignorieren und beim nächsten Gefälligkeitsattest zumindest zögern.
Meiner Meinung nach lohnt es sich nicht, der Ärztin um den Anpinkelns willen Ärger zu machen.
Nun, es geht nicht um das so lapidar ausgedrückte "Anpinkeln", sondern um grundsätzlichen Widerstand gegen die in Deutschland weit verbreitete Väterdiskriminierung.
Und passend zum Jahrestag:
Wenn viele Menschen in der DDR nicht auch in kleinen Dingen Widerstand geleistet hätten, hätte dieses Unrechtssystem noch länger existiert.
Sehe ich auch so.
Ich habe dem Kinderarzt, der meiner Ex auch alleine auf ihre Aussage hin ein Attest auf Autismus unseres Jüngsten ausgestellt hat, auch meine Meinung geschrieben, und ihn aufgefordert das richtig zu stellen, da ich den Fall ansonsten der Ärztekammer melden würde.
Er hat sich bei mir entschuldigt und wird so etwas vermutlich nicht mehr so schnell wiederholen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo diskurso und Beppo,
an sich habt ihr ja Recht.
Nur sollte man dann evtl, falls durch dieses Attest bei Gericht Probleme auftreten (können), die Sache ein wenig professionalisieren und nicht bei leeren Drohungen gegenüber der Ärztin und Schreiben an die Ärztekammer belassen (und ganz ehrlich: Die Ärztekammer wird nicht sofort aktiv werden).
Aber immerhin macht sich die Ärztin sogar strafbar (3 278 StGB) und kann in Haftung (und auch in Haft) genommen werden, wenn falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt werden. Falls also wirklich die Notwenigkeit besteht, das Attest auszuhebeln, mag es sinnvoll sein, gleich scharf und aus allen Rohren auf die Ärztin zu feuern, um an dieser Front schnell und nachhaltig Ruhe zu bekommen.
Evtl. sollte man dies dann dem Anwalt überlassen. Nicht falsch verstehen: evtl. sollte hier nicht das vordringliche Ziel sein, der Ärztin zu schaden (obwohl das sicher gerechtfertigt ist und ich sie nicht aus kollegialen Gründen irgendwie schützen will), sondern aus einem falschen Attest so viel Vorteil wie möglich für sich selbst zu ziehen.
Du musst natürlich genau prüfen, in wieweit das Attest mit Gefälligkeiten gespickt ist und der Berufsordnung für Ärzte (hier v.a. 325 der Berufsordnung) und dem Strafgesetzbuch widerspricht. Ansonsten könnte nämlich eine falsche Anschuldigung zu einem Bumerang werden (Verleumdung! Es wird ja nicht nur gegen die Berufsordnung, sondern u.U. gegen das Strafgesetz verstoßen).
Beppos Vorschlag ist da sicher ein guter Rat und Weg.
Gruß PP
Ich habe dem Kinderarzt, der meiner Ex auch alleine auf ihre Aussage hin ein Attest auf Autismus unseres Jüngsten ausgestellt hat, auch meine Meinung geschrieben, und ihn aufgefordert das richtig zu stellen, da ich den Fall ansonsten der Ärztekammer melden würde.
Er hat sich bei mir entschuldigt und wird so etwas vermutlich nicht mehr so schnell wiederholen.
Das wäre der einfachste Weg von Zivilcourage, die ich persönlich gerade in Deutschland als diskriminierter Vater als Pflicht empfinde.
Allein die hohe Wahrscheinlichkeit, dass diese Arztin das nächste Mal genauer nachdenkt, sollte dafür genügen.
Sollte darüber hinaus auch tatsächlich eine falsche Bescheinigung bzgl. der Gehbehinderung vorliegen, wäre für mich eine Strafanzeige zwingend.
Hallo Nadda, Beppo, Diskurso und Paul Peter,
danke für Eure sehr engagierte Diskussion. Hier das Attest im Wortlaut, bin dankbar für jeden weiteren Hinweis.
Gruss
Tarek
(Namen)
(Namen)
Fachärztinnen für Allgemeinmedizin
Ärztliches Attest zur Vorlage beim Familiengericht ##.
(Datum)
Frau DEF, geb. am ##.
wohnhaft in ## (derzeitige Adresse der DEF)
Zuweisung der ehelichen Wohnung
Die Ehewohnung wurde für Frau ## vor dem Einzug behindertengerecht ausgestattet, da sie seit einem Unfall mit schwerer Knieverletzung damals schon stark gesundheitlich eingeschränkt war. Es besteht eine MdE von 20% seit 1984, ein Schwerbehindertenausweis ist beantragt.
Frau ## ist immer wieder für längere Zeit auf die Benutzung von Unteram-Gehstützen angewiesen, was ihr in der ehelichen Wohnung ohne Probleme möglich wäre, da ein breiter Flur sowie ein großes Badezimmer mit genügend Bewegungsspielraum vorhanden sind, um sich dort gefahrlos mit Stützen zu bewegen.
Aktuell sind mehrere Operationen geplant, danach wird sie für die Zeit der Rekonvaleszenz auf Unterstützung angewiesen sein, deshalb braucht sie die räumliche Möglichkeit Hilfspersonen aufzunehmen.
Es besteht auch ein großes Interesse der Kinder in der vertrauten Umgebung zu verbleiben, wo die Kontinuität der Sozialkontakte gewahrt ist, auch wenn die Mutter aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nur eingeschränkt mobil ist.
Unterschrift (einer der Ärztinnen)
P.S. Ich habe selbst schon einmal mit einem nachdrücklichen Schreiben an eine Kinderärztin Erfolg gehabt. Die Ärztin hatte in einer Stellungnahme für eine von der KM im Alleingang beantragte Reha-Maßnahme für meinen Sohn die Behauptung der KM übernommen, bei ihm sei ADHS diagnostiziert worden. Die Ärztin hat sich als Reaktion auf mein Schreiben bei mir entschuldigt und eingeräumt, dass ihr nie eine ADHS-Diagnose vorgelegen hat.
Hi,
bleibe bei dieser Formulierung bei meinem Rat dich nicht groß aufzuregen. Die Ärztin hat vermutlich alles medizinische (was sie ja hoffentlich beurteilen kann) richtig dargestellt. Das deine Ex ihr Lügen bezüglich der Wohnung aufgetischt hat, konnte sie nicht beurteilen.
Deine Wut kann ich durchaus verstehen, aber meiner Erfahrung nach bringt Aufregen nicht groß was. Beppos Vorschlag die Ärztin anzuschreiben finde ich allerdings gut. Du beziehst Stellung und gibst ihr die Möglichkeit die Sache zu überdenken und zu reagieren. Es ist aber in meinen Augen noch einmal ein großer Unterschied von diesem Attest zu einer Diagnose die einfach ungefragt übernommen wird. Aber ganz ehrlich, ich habe schon die verrücktesten Atteste zu lesen bekommen - am Ende haben die Atteste vom Hausarzt meinen Ex nie weitergebracht.
Aber wie gesagt, sie hat nicht geschrieben das sie die Wohnung kennt, sie hat nur geschrieben was deine Ex ihr gesagt hat.
Dieses Attest bringt deine Ex nicht weiter, mach dir da nicht so große Sorgen.
LG
Nadda
Moin,
sehe ich anders. Wenn es die Ex geschickt anstellt, kann so ein Attest eines der Götter in Weiß, schon Schaden anrichten. Denn es gibt z.b.
Jugendämter, da gehen sofort die Alarmglocken an.
Und da ziehst du als KV sowieso immer den kürzeren. Klarstellen auf jeden Fall.
Seit meiner sehr umfangreichen Beschwerde an die Landesärztekammer, war ruhe mit dem Wunderarzt, der meiner Ex alles bescheinigt
hat, was sie nur wollte.
Du musst für dein Recht kämpfen, oder damit rechnen, dass du früher oder später mit Füßen getreten wirst. Du solltest es jedenfalls nicht
mit Schweigen zur Kenntnis nehmen.
LG
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Zum Inhalt des Attests und der Glaubwürdigkeit muss PaulPeter sich äußern.
Wenn ich aber das hier lese:
Es besteht auch ein großes Interesse der Kinder in der vertrauten Umgebung zu verbleiben, wo die Kontinuität der Sozialkontakte gewahrt ist, auch wenn die Mutter aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nur eingeschränkt mobil ist.
:rofl2:
Unglaublich ! Wenn man das kein Gefälligkeitsgutachten nennen kann ...
Seit wann geben Hausärzte (oder gar der Orthopäde?) ungefragt! sachfremde Empfehlungen zum Lebenmittelpunkt der Kinder - zudem noch an ein Familiengericht ?
Als Gutachter ist der weder gefragt, noch überhaupt zulässig.
Das Ding würde ich dem aber kräftig um die Ohren hauen.
Mal sehen, was unser Arzt hier zum Rest sagen kann.
Möglicherweise stimmt aber auch da was nicht so richtig, denn die KM scheint ja eine starke Vorliebe für gefälschte Gefälligkeitsgutachten zu haben. 😉
Wenn es die Ex geschickt anstellt, kann so ein Attest eines der Götter in Weiß, schon Schaden anrichten. Denn es gibt z.b.
Jugendämter, da gehen sofort die Alarmglocken an.
Richtig, dann läuft das Karusell und die Helferindustrie formiert sich.
Seit meiner sehr umfangreichen Beschwerde an die Landesärztekammer, war ruhe mit dem Wunderarzt, der meiner Ex alles bescheinigt hat, was sie nur wollte.
Sag ich doch, Widerstand hat schon seinen Sinn.
Wer keinen mehr leistet, hat schon aufgegeben.
Hallo,
tut mir leid, dass ich mich heute erst äußern kann zum Attest.
Ich denke allzu viel Substanz enthält das Attest nicht, aber doch genug Sprengkraft, um zumindest für Ärger und Mühen zu sorgen.
Es wäre noch Interessant zu wissen, welche Fachrichtung die Ärztin ist, damit man ihr entsprechend bei der einen oder anderen Äußerung schlicht die Kompetenz abstreiten kann.
Angreifbar sind folgende Punkte:
"Die Ehewohnung wurde für Frau ## vor dem Einzug behindertengerecht ausgestattet, da sie seit einem Unfall mit schwerer Knieverletzung damals schon stark gesundheitlich eingeschränkt war. Es besteht eine MdE von 20% seit 1984, ein Schwerbehindertenausweis ist beantragt. "
Hier ergeben sich folgende Fragen:
was war das für eine Knieverletzung, wie lautete die Diagnose damals und welche Beschwerden haben sich daraus ergeben. Kann Deine DEF nachweisen, dass die Wohnung behindertengerecht ausgestattet wurde? Eine behindertengerechte Ausstattung ist übrigens keine leere Worthülse, (was die ausstellende Quacksalberin wohl nicht weiß) sondern klar definiert. Darunter versteht man "barrierefrei". Was das heißt, ist im § 4 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) sowie in der DIN 18025 und 18025 geregelt. Ich bezweifle, dass eine Ärztin über die notwendige Sachkenntnis verfügt, um baurechtliche und bautechnische Fragen zu beantworten.
Die starke gesundheitliche Einschränkung muss bewiesen werden und glaubhaft nachvollzogen werden. Eine leere Worthülse reicht hier nicht aus, es muss eine Diagnose gestellt und benannt werden.
"Frau ## ist immer wieder für längere Zeit auf die Benutzung von Unterarm-Gehstützen angewiesen, was ihr in der ehelichen Wohnung ohne Probleme möglich wäre, da ein breiter Flur sowie ein großes Badezimmer mit genügend Bewegungsspielraum vorhanden sind, um sich dort gefahrlos mit Stützen zu bewegen."
Nun das dürfte wohl auf die meisten Wohnungen zutreffen und hat ja keinerlei Aussagekraft. Es stellt die persönliche Meinung der Ärztin dar, wird aber weder medizinisch begründet noch plausibel dargelegt.
"Aktuell sind mehrere Operationen geplant, danach wird sie für die Zeit der Rekonvaleszenz auf Unterstützung angewiesen sein, deshalb braucht sie die räumliche Möglichkeit Hilfspersonen aufzunehmen."
Was für Operationen, welche Art, wann und durch wen, was ist der Therapieplan? Bei schweren Knieverletzungen (wahrscheinlich wird hier auf eine Arthrose angespielt) ist ein mehrzeitiges Vorgehen (d.h. mehrere Operationen) nur höchst selten Notwendig. Es muss dargelegt werden, warum mehrere Operationen nötig sind. Die Aufnahme von Hilfspersonen danach (die am Ende noch über Nacht bleiben) sehr selten nötig und immer zeitlich begrenzt. Meist handelt es sich um Haushaltshilfen, die ein paar Stunden am Tag da sind. Eine Notwendigkeit, wegen einer Knieoperation die Wohnung zu wechseln ist weder medizinisch begründbar, noch dürfte das gerichtlich durchsetzbar sein.
"Es besteht auch ein großes Interesse der Kinder in der vertrauten Umgebung zu verbleiben, wo die Kontinuität der Sozialkontakte gewahrt ist, auch wenn die Mutter aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nur eingeschränkt mobil ist."
Auch hier kannst Du der ärztin schlicht die Kompetenz absprechen, über sowas zu urteilen. Sie dürfte ja kaum Kinderpsychiaterin sein, und wenn doch, gesteht sie damit ein, vom rest ihres Gutachtens keine Ahnung zu haben.
Außerdem ist die Kontinuität ja dadruch gewahrt, dass die Kinder in die Wohnung einziehen und nicht Deine Ex. Soeit ich weiß, wohnen doch die Kinder bei Dir in der Wohnung, oder?
Nun wäre es noch Interessant zu wissen, in welchem Bundesland Du wohnst, damit ich weiß welche Ärztekammer zuständig ist. Die Berliner ärztkammer stellt z.B. sehr hohe Ansprüche an ein Attest: Ich verweise hierbei auf folgenden Link :
http://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/37_Gutachter-Verzeichnis/50_Allgemeine_Grundlagen_der_Begutachtung.pdf
schau bitte unter Punkt D Arten von Gutachten nach.
Ich bin mir ziemlich sicher (ich kann das gerne recherchieren) dass alle Landesärztekammern (wahrscheinlich auch die Bundesärztekammer) ähnliche Richtlinien aufgestellt hat.
Besonders einen Satz möchte ich hervorheben: In oben beschriebenem Link steht:
"Niemals darf die Aussage im Attest die objektiven Kenntnisse des Arztes überschreiten. So sind z. B. Attestierung von Unfallfolgen ohne ausreichende Kenntnisse über die Tatsache, Schwere und Art des Unfalls nicht vertretbar. (Quelle: Ärztekammer Berlin)"
Auf Deutsch: Das Attest ist das Papier nicht wert, auf dem es steht.
Nun sehe ich dennoch wenig Chancen dahingehend, dass Du der Ärztin ans Bein pinkeln kannst und sie bei der Ärztekammer anschwärzt (auch wenn das Attest eine Unverschämtheit ist): ICh waren soagr zum jetzigen Zeitpunkt ausdrücklich davor: Denn das Attest betrifft weder Dich noch eine durch Dich vertretene Person (etwa Dein Kind). Genaugenommen (ich weiß nun nicht genau wie das mit Attesten als Anlage von Gerichtsakten ist) dürftest Du ja (da Du das Attest ja nicht von Deiner ex bekommen hast) von dem Inhalt des Attestes gar nichts wissen, es unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Wie gesagt, wie das mit Gerichtsakten ist, weiß ich nicht.
Ich denke, Du solltest Dich zunächst darauf konzentrieren (und hierin liegt der Aufwand und die Mehrarbeit, die ich weiter oben mit "Sprengkraft" meinte) mit deinem Anwalt das Attest zu zerlegen und für die Gegenseite zum Bumerang zu machen. Wenn Du dann (danach) offiziell von dem Attest Kenntnis hast und bewiesen ist, dass es Stuss ist, kannst Du ja immer noch der Ärztin schreiben, dass sie Stuss erzählt hast, ihr mit einer Anzeige drohen, sie um eine schriftliche Stellungnahme bitten, den Fall der Ärztekammer vorlegen und anschließend einen Teil der Anwaltskosten in Form von Schadenersatzforderungen aus einem erstellten Falschgutachten zurückfordern.
Meine Strategie für den Fall, dass man das Attest zerlegen muss, wäre nun Folgende:
- Deine Ex soll den Beweis führen, dass die Wohnung auf Grund der Knieverletzung tatsächlich behindertengerecht gebaut wurde.
- Deine Ex soll den Beweis führen, dass die Wohnung tatsächlich behindertengerecht ist.
- Deine Ex soll genau darlegen, welche Verletzungen sie momentan hat, welche sie damals (1980er Jahre) hatte und welche Beschwerden vorliegen.
- Deine Ex soll darlegen, welche OperationEN(!!) geplant sind und muss das beweisen.
- Die Ärztin und die Ex sollen darlegen, warum nach einer Knie-OP Hilfspersonen aufgenommen werden müssen.
Falls sich die Situation vor Gericht zu Deinen Ungunsten zuspitzen soll, kannst Du ja immer noch ein fachorthopädisches Gutachten beantragen, in dem genau geklärt wird, ob eine behindertengerechte Wohnung nötig ist etc.
Gruß, PP.