Hallo zusammen,
ich lese schon viele Jahre hier mit. Bei mir ist jetzt bald so weit am 6.10. ist der zweite Termin zur Scheidung und ich hoffe das er diesmal klappt.
Ich habe heute ein Schreiben von meiner Anwältin bekommen, dort schreibt der gegnerische Anwalt folgenden Text denn ich nicht ganz verstehe.
"Aus zeitlichen Gründen wird es mir nicht möglich sein, vor dem in der Scheidungssache für den 6.10.2014 anberaumten Gerichtstermin Klage einzureichen. Soweit jedoch, bis zum spätestens am 06.10. ein Einlenken iHres Herrn Auftragsgebers nicht festgestellt sein sollte, wird notgedrungen auch das Thema Trennungsunterhalt rechtshändig gemacht werden"
Was ist damit gemeint?
David
Moin.
Also zunächst mal sehe ich darin den Versuch, dich durch eine Drohung gefügig zu machen.
Du sollst gefälligst deren Unterhaltsforderungen akzeptieren sonst wird auch der EU gerichtlich ausgefochten.
Und wenn es nicht im Verbund geht, eben in einem gesonderten Verfahren.
Worum geht es denn da?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin akoser
Herzlich Willkommen
Ich möchte mal behaupten, im Vorfeld wurden schon des öfteren Schreiben ausgetauscht, wieder zurück genommen, sich neu positioniert. Vermutlich wäre es hilfreich für eine objektivere und perspektivisch wahrscheinlichere Einschätzung, wenn Du mal den insgesamten Werdegang vom ersten Ansinnen einer Scheidung bis zum heutigen Zeitpunkt chronologisch beschreibst. Du stehst da ja voll im Bilde, die Leute hier haben allerdings nur Deinen - aus dem Zusammenhang gerissenen - kurzen Abriss.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
Danke für die schnelle Antwort.
Es geht im kurzen darum das meine EX 1000,- nachehelicher Unterhalt fordert.
Begründung dafür sind ehebdingte Nachteile und sie nicht mehr das verdient wie vorher.
Ist sehr umfangreich die Begründung wie auch die Antwort das es so nicht akzeptiert wird.
Meine Anwältin hat auf die Vorderungen direkt geantwortet schon 6 Wochen her und das Schreiben direkt an Gericht gesendet da auch dort die Vorderung der Gegenseite eingegange war.
Der ganze Trennungsfall geht ja über zwei Jahre, ich schau das ich das ganze letzte schreiben mal scanne.
Bis jetzt bin ich glaube ich jedenfalls ganz gut beraten wurden.
Schreib doch erstmal die groben Rahmenbedingungen.
Wie alt sind die Kinder, was verdienst du, was verdient Ex, was sind die Argumente.
Das sollte weniger Seiten haben als ein Harry Potter Buch.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und wenn es nicht im Verbund geht, eben in einem gesonderten Verfahren.
TU geht nicht im Verbund. Und das ist das Problem des Anwalts - er kann nicht einfach eine Folgesache anzetteln sondern muss separat klagen. Also winkt er mal mit einer solchen, möglichen Klage, falls der Termin am 06.10. nicht in seinem Sinne ausgeht.
Gruss von der Insel
Danke für die Hilfe
Kurz die Rahmenbedingungen
Ich habe 3170,- netto inkl. Firmenwagen diese habe ich erreicht durch einen Wechsel im April zu einem neuem Arbeitgeber was ein Karrieresprung ist dort bin ich im Projektmanagement und vorher war ich Außendienstler und habe 2700,- netto verdient. Der Karrieresprung möchte der Ex Anwalt nicht anerkennen.
Sie hat 1150,- netto für 109h Stunden im Monat 22km Arbeitsweg einfach.
Unser Sohn ist 4.5 Jahre und geht leider in einen Waldorf Kindergarten den ich geduldet habe ( um nicht um das Besuchsrecht streiten zu müssen man ist ja einfach erpressbar) aber nicht mit unterschrieben habe, dieser hat nur Betreuhung von Montag bis Donnerstag 15:00Uhr und ist einfache Strecke 7km weg. Der Kindergarten im Dorf hat Arbeitsgerechte Betreuhung wird von ihr aber verweigert.
Bis jetzt habe ich seit letztes Jahr Juli 560,- plus Kinde 289,- bezahlt da sie bis August dieses Jahres Arbeitslosengeld bekommen (980,-) auf intensiven Druck Arbeitet sie jetzt seit August für obengenante Betrag bei Ikea. Davor habe ich ein Jahr 1000,@- Miete weiter zahlen müssen plus 560,- plus Kindes Unterhalt und war finanziell am Limit
Ihr Anwalt möchte diesen Unterhalt mit der Begründung das sie Vor der Heirat 2200,- verdient hätte das ist aber strittig da es nur 1690,-€ waren und ihre Eltern (in Ihrer Firma war sie Angestellt) das Gehalt nach Bekanntwerden der Schwangerschaft künstlich aufgestockt haben um mehr Elterngeld zu bekommen. Das muss jetzt durch Kontoauszüge /Gehaltsnachweise nach gewiesen werden die sind aber nicht mehr da nur noch die letzte Gehaltsbescheinigung
Ihre Eltern haben sie nach zwei Jahren Elternzeit die sie nicht verlängert hat auf drei Jahre direkt gekündigt und nicht wieder eingestellt.
Braucht ihr noch mehr Daten?
Ps: Der Trennungsunterhalt war eine Anwaltliche Vereinbarung ohne Titel und ohne Notar.
Ihr Anwalt möchte diesen Unterhalt mit der Begründung das sie Vor der Heirat 2200,- verdient hätte das ist aber strittig da es nur 1690,-€ waren und ihre Eltern (in Ihrer Firma war sie Angestellt) das Gehalt nach Bekanntwerden der Schwangerschaft künstlich aufgestockt haben um mehr Elterngeld zu bekommen. Das muss jetzt durch Kontoauszüge /Gehaltsnachweise nach gewiesen werden die sind aber nicht mehr da nur noch die letzte Gehaltsbescheinigung
Moin Akoser,
was ist mit den Sozialversicherung- und Steuerunterlagen??
Ist ja kaum glaubhaft, dass beim Arbeitgeber keine Kontoauszüge von Gehaltszahlungen mehr präsent sind.
Es drängt sich Verdacht auf Sozialleistungserschleichung (Fingierte Gehaltsabrechnung wegen Elterngeld).
Da müssten die Behörden möglicherweise von Amts wegen tätig werden, den Sachverhalt zu klären.
Kriege da echt nen Hals bei sowas.
Alg2ern wird das Elterngeld fast weggenommen, Unternehmertöchter lässt man sich noch was draufbuttern.
Und dann kriegt die immer noch nicht den Hals voll genug.
LG Thomas
P.S.
Waldorf find ich eigentlich nicht schlecht.
Im Gegensatz zu manch staatlichen Einrichtungen.
Moin
Das muss jetzt durch Kontoauszüge /Gehaltsnachweise nach gewiesen werden die sind aber nicht mehr da nur noch die letzte Gehaltsbescheinigung
Wenn das Gehalt stets auf's Konto überwiesen wurde, dürfte es dem zuständigen Kreditinstitut ein leichtes sein, einen neuen Auszug zu erstellen. Seit vielen Jahren werden diese gespeichert, oftmals auch über die allg. bekannten 10 Jahre hinaus.
Vielleicht hilft das weiter oder kürzt zumindest ab.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
Der Karrieresprung möchte der Ex Anwalt nicht anerkennen.
Da Ihr noch verheiratet seid, ist die Anerkennung als "nachehelicher Karrieresprung" auch durchaus kein Selbstläufer.
Ihre Eltern haben sie nach zwei Jahren Elternzeit die sie nicht verlängert hat auf drei Jahre direkt gekündigt und nicht wieder eingestellt.
Wer hat gekündigt ?
Haben die Eltern Ersatz eingestellt ?
Es sollte zumindest kritisch hinterfragt werden, ob das Beschäftigungsverhältnis im elterlichen Betrieb ohne Ehe tatsächlich noch bestünde.
Der Trennungsunterhalt war eine Anwaltliche Vereinbarung ohne Titel und ohne Notar.
Hatte sie zur Einigung die gleiche anwaltliche Vertretung ?
Dann wäre umso interessanter, wieso ihr Bedarf nun auf einmal so sehr angestiegen ist ... "ich hatte mal mehr" ist ein eher schwaches Argument.
Gruß
United
Okay also 3170 abz pauschal 5% = 3011 abz 289 = 2722 abz 1/7 = 2333 , davon ab (1150 abz 1/7= ) 985 = 1348 / 2 = 674 €
Wie die überhaupt auf die 1000 kommen finde ich ja schon mal interessant.
Was heißt "inkl. Firmenwagen"? Da droht Unheil
Hallo,
sorry das ich erst jetzt Antworte. Beim Firmenwagen werden mir wieder 300,- netto auf das Gehalt aufgeschlagen.
Gekündigt hatten damals die Eltern und hatten bereits Ersatz.
Der Anwalt von EX möchte auch die Fahrtkosten die EX hat um ihrer Arbeit nach zu gehen von mir erstattet haben das wären noch mal 270,-€.
Folgendes Schreiben möchte meine Anwältin morgen versenden.
"in oben bezeichneter Angelegenheit nehme ich in Beantwortung Ihres Schreibens vom 18.9.2014 zunächst zur Kenntnis, dass offensichtlich eine Gesamtbefreiung betreffend die Kindergartenbeiträge nicht nur möglich sondern auch tatsächlich auf Antrag hin erfolgt ist.
Da Frau ..... bereits vor einem Jahr aufgefordert wurde, die Befreiung zu beantragen, darf ich um Übersendung der Nachweise hinsichtlich der entsprechenden Bescheide für den vor Juni 2014 liegenden Zeitraum bitten. Eine zukünftige Kostenbeteiligung muss von der Vorlage der entsprechenden ablehnenden Bescheide abhängig gemacht werden.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Trennung der Beteiligten bereits nach knapp zwei Ehejahren erfolgte und dass bereits über zweieinhalb Jahre Trennungsunterhalt geleistet wird, wird Herr B. unter vollinhaltlicher Bezugnahme auf den Schriftsatz der Unterzeichnerin in der Folgesache nachehelicher Unterhalt vom 22.8.2014, Abschrift liegt anbei, keine über die bisherigen Zahlungen hinausgehende Zahlungen auf den Trennungsunterhalt zustimmen."
Gruß Akoser
______________€
Edit: Name entfernt
Du bekommst 300€ draufgeschlagen, die du versteuerst und unten wieder abgezogen bekommst. Das Auto kostet dich also nur den Steueranteil auf 300€. Weil das weniger ist, als es tatsächlich kostet, so ein Auto zu fahren, könnte es nun sein, dass das Gericht hergeht und dir unabhängig davon den Wert als geldwerten Vorteil auf das Netto dazu rechnet, was der ADAC in seinen Tabellen als monatliche Kosten für so ein Auto errechnet. Das OLG Frankfurt macht das zB so.
Du bekommst 300€ draufgeschlagen, die du versteuerst und unten wieder abgezogen bekommst. Das Auto kostet dich also nur den Steueranteil auf 300€. Weil das weniger ist, als es tatsächlich kostet, so ein Auto zu fahren, könnte es nun sein, dass das Gericht hergeht und dir unabhängig davon den Wert als geldwerten Vorteil auf das Netto dazu rechnet, was der ADAC in seinen Tabellen als monatliche Kosten für so ein Auto errechnet. Das OLG Frankfurt macht das zB so.
Wie geschrieben ist der Firmenwagen schon im Gehalt abgerechnet wird aber als Netto Vorteil vom Anwalt wieder mit 300,- Aufgeschlagen, also das was ich weniger netto habe als ohne Firmenwagen.
Der Firmenwagen selbst wird mit 700,- auf das Brutto Gehalt gerechnet.