Antrag auf Raumauft...
 
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Antrag auf Raumaufteilung innerhalb der Wohnung

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(@kasper)
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Also es sieht so aus.

Der Richter hat ja das Gewaltschutzverfahren, das wohl nur bei Partnerschaftsgewalt greift, abgelehnt bzw. den Antrag abgeändert auf Kindeswohlgefährdung.

So hatte ich Deine vorherigen Beiträge verstanden und in diesem Kontext sind auch meine Äußerungen zu verstehen.

Dadurch kann die Polizei aber den 10-tägigen Platzverweis nicht verlängern.

Die Polizei verlängert sowieso nicht. Darf sie garnicht ... ABER, sie kann für jeden Einzelfall eine neue Wegweisung erlassen.

Alles weitere wird sich dann erst per Post in den nächsten Tagen klären, wenn das Gericht dann mal aufgewacht ist.

Ich kann nur schreiben wie es bei mir war ... und die Mühlen mahlen unglaublich langsam. Mehr noch, Sie negieren die Gefahr für die Kinder und sehen das als alles nicht so schlimm an. Am besten waren dann die Äußerungen in meinem Fall, dass plötzlich der VB und JA Tante auf die Idee kamen, dass wir "nur" Zerstritten waren ... die ganzen Verletzungen, Narben im Gesicht, Brandwunden auf dem Rücken, Würgemale am Hals sind dann von anderen Dingen hergekommen ... also blaue Flecke an den Beinen, versteh ich ja, aber Würgemale und Narben .... naja, das ist der viel gepriesene Schutz von Kindern in Deutschland. Ad absurdum wird dann jeder Rat geführt, dass man auf Misshandlungsmerkmale achten soll und diese den Ämtern mitteilen soll ... die tun ja eh nichts bzw. man wird als Denunziant angesehen ....

Es wird noch ein heißer Weg.
Hast Du wichtige Unterlagen kopiert und an einen sicheren Ort gebracht. Das wird das erste sein, was er versuchen wird, irgendwie an die Seite zu schaffen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2019 12:57
(@lana1980)
Schon was gesagt Registriert

Hi Kasper,

ja, die wichtigsten Unterlagen sind alle bei meiner Anwältin.

Ich denke, dass er mich und die Kinder nachher die ganze Zeit filmen wird.

Dann wird er mit seiner Psychoschiene weiterfahren, die ja in erster Linie mich treffen soll, aber die Kinder eben mit verletzt. Ach Gott ist das ein Alptraum, in dem ich mich befinde. Ich hoffe, dass noch irgendein Wunder geschieht.

Gleich kommt ja jemand von der Opferschutzberatung Weißer Ring... Vielleicht hat er noch einen Rat für mich.

Du machst mir übrigens echt Angst, ich kann das alles gar nicht glauben, was du erzählst. Das erschüttert mich zutiefst, dass deine Hinweise nie ernst genommen wurden. Das kann und darf doch nicht wahr sein!

So long. Lana

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2019 13:02
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Ich denke, dass er mich und die Kinder nachher die ganze Zeit filmen wird.

Dann wird er mit seiner Psychoschiene weiterfahren, die ja in erster Linie mich treffen soll, aber die Kinder eben mit verletzt. Ach Gott ist das ein Alptraum, in dem ich mich befinde. Ich hoffe, dass noch irgendein Wunder geschieht.

Dann sage ihm klar, dass er es lassen soll .... Du hast nur eine Chance, wenn Du wegen jedem Piep die Polizei rufst. Nervig, ich weiß, aber nur so geht es. Auch wenn sie nicht jedesmal etwas unternehmen, so bist Du als Frau in der besseren Position, so dass sie irgendwann tatsächlich etwas unternehmen.
Wunder gibt es nicht.

Gleich kommt ja jemand von der Opferschutzberatung Weißer Ring... Vielleicht hat er noch einen Rat für mich.

Die können zwar beraten, aber wirklich helfen können die auch nicht. Ich hatte die mal kontaktiert, aber die sind nicht mal gekommen ... Ich war denen vermutlich weiblich genug.

Du machst mir übrigens echt Angst, ich kann das alles gar nicht glauben, was du erzählst. Das erschüttert mich zutiefst, dass deine Hinweise nie ernst genommen wurden. Das kann und darf doch nicht wahr sein!

Es waren nicht meine Hinweise, das waren Aussagen der Bezugsbetreuer im Kindergarten und der Schule. Ist alles dokumentiert. Meine Aussagen haben keinen interessiert ...
Ich will Dir keine Angst machen, Du musst Dich nur gut aufstellen und mit allem Rechnen. Viele Deiner Schilderungen werden als "Elternkampf" abgetan. Das liegt vielleicht daran, dass diese Waffe zu oft zu unrecht genutzt wird.

Gruß
Kasper

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2019 13:16
(@lana1980)
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Es ist ein Krimi,

ich stehe in engem Kontakt zur Polizei.

Meine Fallbearbeiterin hat mich gerade angerufen und sich nochmal alle Anträge meiner Anwältin ans Gericht durchgelesen und meine gestrige Protokollierung auf Nachstellung meines Nochmannes in den letzten 8 Tagen dazu genommen. Ihr ist dann ein Paragraph bzw. ein Antrag (der auf Näherungsverbot!) ins Auge gestoßen, auf dessen Grundlage sie jetzt nochmal eine 10-tägige Wohnungsverweisungsverlängerung begründet hat. Die Polizei überreicht diese meinem Mann in diesen Minuten persönlich. Dies dürfte jetzt genug Zeit schinden, dass der Richter morgen hoffentlich schnell seinen Beschluss zu unseren Gunsten tätigt.

Meine Anwältin und die Polizei machen Druck bei Gericht. Die Dringlichkeit sollte langsam klar werden. Ohne die Hilfe der Polizei wäre ich sowas von verloren. Die machen echt einen mega guten Job!

Man ich brauche echt 3 Wochen Malediven nach diesem ganzen Psychoterror.

VG Lana

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Themenstarter Geschrieben : 16.09.2019 14:56
(@pausbanderi)
Zeigt sich öfters Registriert

Meine Anwältin und die Polizei machen Druck bei Gericht. Die Dringlichkeit sollte langsam klar werden. Ohne die Hilfe der Polizei wäre ich sowas von verloren. Die machen echt einen mega guten Job!

Man ich brauche echt 3 Wochen Malediven nach diesem ganzen Psychoterror.

VG Lana

Als Mann hättest Du dafür wahrscheinlich selbst ein Hausverbot bekommen, die Kinder wären weg und nach einem strafverfahren könntest Du zwischen Geldstrafe und drei Wochen Knast wählen.

Verbitterte Grüße!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2019 15:56
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Es ist müssig darüber zu spekulieren, was unter anderen Umständen gewesen wäre und hilft auch nicht weiter.
Es tut sich was und das ist gut so!!

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Geschrieben : 16.09.2019 17:25
(@celine)
Zeigt sich öfters Registriert

Super Lana1980, freut mich für Dich und Deine Kinder.

Mach 'was draus und beschütze Deine Kinder.

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Geschrieben : 16.09.2019 17:27
(@lana1980)
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Guten Morgen @all!

Ich war gestern mit den Kindern beim Jugendamt. Dieser Termin lief wirklich super.

Mit den Kindern wollte die Sachbearbeiterin gar nicht sprechen, wir unterhielten uns unter vier Augen, während die Kinder im Nebenzimmer spielten.

Sie nahm nochmal die wesentlichen Punkte der letzten Monate auf, wir sprachen noch über einige Sachen und dann sagte sie mir am Ende, dass sie definitiv eine Kindeswohlgefährdung seitens des Vaters sieht und dies dem Gericht so mitteilen wird. Interessanter Weise fragte sie mich, ob ich in Betracht ziehe das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Ich habe dies verneint, allerdings in Betracht gezogen, betreuten Umgang zu beantragen.

In der Zwischenzeit hat mein Nochmann hier abends zwei mal angerufen und mit den Kindern telefoniert. Ich habe das zugelassen, allerdings unter der Bedingung, dass ich mithören kann. Wir sind ihm mittlerweile auch draußen ein paar Mal begegnet, wo er sich übermäßig liebevoll den Kindern gegenüber gegeben hat. Also eine 180 Grad Wende vollzogen hat. Ich kenne seine Strategie, das macht er, wenn er seine Opfer wieder "wohlgesonnen" stimmen möchte. Wenn sie ihm dann verziehen haben, fängt er irgendwann wieder an abzuwerten, schlecht zu reden, runter zu machen, zu mobben, zu provozieren, zu piesacken, seine Aggressionen an ihnen auszulassen usw.

Aber ich gönne dem Vater natürlich trotzdem die Kinder, und andersrum ebenso. Dennoch werde ich sehr vorsichtig sein. Heute z. B. ist der Kindergeburtstag unseres ältesten Kindes an einem neutralen Ort. Er hat schon ein paar Mal gefragt, ob er die Kinder im Auto transportieren soll. Ich lehne das ab, bis diese ganze gerichtliche Sache durch ist. Auch fragte er die Kinder, ob sie mit ihm spazieren gehen möchten. Das können sie alle gern tun, aber erst, wenn, wie gesagt, diese gerichtliche Geschichte durch ist.

VG und ein schönes Wochenende!

Lana

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Themenstarter Geschrieben : 21.09.2019 11:03
(@kasper)
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Sie nahm nochmal die wesentlichen Punkte der letzten Monate auf, wir sprachen noch über einige Sachen und dann sagte sie mir am Ende, dass sie definitiv eine Kindeswohlgefährdung seitens des Vaters sieht und dies dem Gericht so mitteilen wird. Interessanter Weise fragte sie mich, ob ich in Betracht ziehe das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Ich habe dies verneint, allerdings in Betracht gezogen, betreuten Umgang zu beantragen.

Was es doch für ein Unterschied macht, ob man Vater oder Mutter ist ... beim SR wurde mir gesagt, dass es aussichtslos wäre. Bei der Gewalt der Mutter gegen die Kinder wurde geantwortet "Kinder erzählen viel!". Wirklich unglaublich.

Wenn der Vater wegen der Gewalt gegen Dich aus der Wohnung geht, steht ihm ein normales Umgangsrecht zu. Wenn er die Aussagen von Dir negiert, steht es Aussage gegen Aussage, und damit bekommt er auch ein normales Umgangsrecht.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 21.09.2019 15:55
(@lana1980)
Schon was gesagt Registriert

Hey Kasper,

guten Morgen!

Könnte es nicht sein, dass die Sachbearbeiterin mit der Sorgerechtsfrage nur testen wollte, ob ich einen Krieg auf dem Rücken der Kinder austragen wollen würde? Ich kann nämlich gar nicht wahrhaft glauben, dass sie die Frage ernst gemeint haben könnte.

Der Vater wird mit größter Sicherheit alles negieren. Wobei er ja schon zugegeben hat, dass es allerhöchstens "harmlose Klapse" waren, also so ganz negieren tut er auch nicht.

Wie gesagt, wenn die Kinder nur kurz bei ihm sind, zeigt er ja auch hauptsächlich seine zugewandte, "gute" Seite. Ich habe den Eindruck, dass er die böse Seite erst nach ein paar Tagen raus lässt, nach so ca. 3 Tagen. Dann fängt er an mit Dauernörgeln, übermäßiger Kritik, Abwertungen, Zwang- u. Druckausübung, bösartigen Vorwürfen und Unterstellungen, Beleidigungen, Provokationen, die einem den Atem stocken lassen, wie jemand so harmoniefeindlich sein kann. Wenn man von 100 Dingen 99 richtig macht, wird auf dem einen, das man vielleicht nicht so gut gemacht hat, herumgehackt, dieser Fehler wird hervorgestellt und breitgetreten. Alles, was nicht seinen Vorstellungen entspricht, wird aggressiv schlecht geredet, man wird als Mensch komplett als Versager von ihm hingestellt. Als schlecht.

So einen Charakter hält man zur Not ein paar Tage aus. Aber dann ist man irgendwie auch froh, dass man danach wieder seine Ruhe hat. Also wie gesagt, 2-3 Tage geht es gut, das reicht für die Kinder ja über's Wochenende. Sie bekommen dann seine gute Seite zu sehen und das ist ja auch gut so.

Ich glaube, er leidet noch am allermeisten an sich selbst. Aber wie gesagt, ich bin keine Psychologin, ich mache nur meine Beobachtungen. Mir ist es wichtig, dass die Kinder und auch ich nicht länger unter dieser Wankelmut leiden müssen.

VG Lana

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2019 11:24
(@pausbanderi)
Zeigt sich öfters Registriert

Könnte es nicht sein, dass die Sachbearbeiterin mit der Sorgerechtsfrage nur testen wollte, ob ich einen Krieg auf dem Rücken der Kinder austragen wollen würde? Ich kann nämlich gar nicht wahrhaft glauben, dass sie die Frage ernst gemeint haben könnte.

Gut möglich.

Ich bin das auch schon mal gefragt worden von einem Psychologen. Als dann das Jugendamt daneben saß, hieß es auf einmal „Oh nein nein, das habe ich nie gesagt!“

Dieselbe hat mir dann auch später noch ins Gesicht gesagt, daß sie mich offen belogen hat, um mich aus dem Haus zu bekommen, damit die Kindeswohlgefährdung durch die Mutter, welche sie selber ein paar Wochen vorher festgestellt hat, in Ruhe weitergehen kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2019 11:44
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Mag alles sein.

Man darf aber nicht vergessen, dass (nach meinem Eindruck) bei den JA vorwiegend Personen arbeiten, die von der Rechtslage her keine Ahnung haben, viel mit Wunschdenken arbeiten, und auch wenn man die "fachliche " Seite betrachtet, ich sehr oft von anderen Fachleuten gehört habe, dass die "brandgefährlich" sind.

Aber das scheint auch von Bezirk zu Bezirk, teilweise sogar nur an manchen Sachbearbeitern, eklatante Unterschiede zu geben.

Manchmal ist man mit gesundem Menschenverstand weiter, wie so mancher Psychologe.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 22.09.2019 18:53
(@lana1980)
Schon was gesagt Registriert

Mein Nochmann teilte mir gerade mit, er hätte jetzt eine Wohnung.

Ich habe eine Frage, um die Kinder umzumelden, braucht man doch die Unterschrift beider Sorgeberechtigten, oder? Ich mache mir gerade Gedanken, ob er die Kinder einfach ebenso so ummelden kann...

VG Lana

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2019 21:08
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Moin,

und nein. Im Grunde bestätigt ein Elternteil nur, dass ein Kind bei ihm wohnt und dann wird es so eingetragen. Aber es gibt auch Behörden, die explizit eine Einwilligung des anderen Elternteils fordern.
Ich habe es so gemacht, dass das Einwohnermeldeamt keine Eintragung vornimmt, ohne mich vorher anzurufen bzw. mit mir zu sprechen. Aber, wir sind hier auch ein kleines Städtchen und ein zwei kenne ich schon aus der Schulzeit.

Ich würde mit denen einfach mal reden, denen die Situation erklären und meist finden die eine Lösung ;-).

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2019 21:52
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Das ist sehr unterschiedlich. In NRW könnte er ohne weitere Unterschrift die Kinder mit sich zusammen ummelden.
Der Nutzen einer solchen Aktion ist für ihn allerdings gering.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2019 23:09
(@maxmustermann1234)
Rege dabei Registriert

Dem würde ich widersprechen. Wir konnten die Tochter meiner Partnerin in NRW nicht ohne Zustimmung der zweiten Sorgeberechtgten Person ummelden (nicht der Vater), obwohl die schon vorher nur zu zweit wohnten. Mussten dafür extra 70km fahren, um uns die Unterschrift zu holen. Meiner Meinung nach sollte dieses Vorgehen aber Standard sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2019 11:29
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Aus der Forumserfahrung und auch dem persönlichen Erleben kann man sagen, dass dies von Bundesland zu Bundesland, teilweise sogar von Kommune zu Kommune, und in schlimmen Fällen sogar je nach Sachbearbeiter, sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
Ich bin in dieser Frage auch recht ambivalent. Es gibt Fälle, da würde ich es durchaus Sinnvoll finden, wenn beide unterschreiben müssten. Dann gibt es wieder diese anderen Fälle, wo man sagen muss, dass dies nicht so Sinnvoll und blödsinnig ist ... wie bei vielem im Familienrecht gibt es auch hier kein Schema "F".

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2019 11:34
(@midnightwish)
Gehört zum Inventar Moderator

Ja das wird sehr unterschiedlich gehandhabt.

Die Ex meine Mannes konnte die Kinder beim Umzug vom Vorort in die Stadt problemlos ohne weitere Unterschrift ummelden, als er einige Jahr später die große Tochter mit fast 18 in der gleichen Stadt ummelden wollte war das großer Zirkus. Ohne Unterschrift der Mutter ginge da gar nix. Es müssen immer beide Elternteile unterschreiben. Als er dann fragte, wo denn bei der letzten Ummeldung seine Unterschrift sei und ob er diese mal sehen kann, ging es plötzlich doch ohne 😉

Aber meist werden Väter doch die größeren Steine in den Weg gelegt. Du kannst ja ab udn an kontrollieren ,ob die Kinder noch bei dir gemeldet sind. Und wenn du Sozialleistungen beantragst wirst du das eh feststellen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2019 12:33
(@lana1980)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr,

morgen ist es soweit. Mein Nochmann darf die Wohnung wieder betreten. Der Richter hat (wohlgemerkt im Eilverfahren!) den Termin zur mündlichen Verhandlung erst auf den 6.11. gelegt.

Nun hat mein Nochmann ja anscheinend bereits eine neue Wohnung. Aber so, wie ich ihn kenne, wird er die Schlüssel nicht so einfach bei mir abgeben. Ich hoffe, dass sein Anwalt wie auch andere Freunde und Bekannte ihm geraten haben, die Wohnung nicht mehr zu betreten. Das Risiko, dass es erneut zu einer Eskalation kommt, ist jetzt noch höher als vorher. Und das ist bestimmt nicht zu seinem Vorteil (wie ja auch nicht zu dem der Kinder / mir).

Ab wann kann man von ihm verlangen, die Schlüssel abzugeben? Ab dem Tag der Ab(-um)meldung? Was, wenn er sich gar nicht abmeldet oder mir die Abmeldung verschweigt? Muss ich warten, bis er einen Umzugstermin organisiert hat? Oder kann er darüber hinaus auch noch die Schlüssel behalten? Er möchte mit großer Sicherheit nicht freiwillig die Kontrolle (die Schlüssel) abgeben. Außerdem wird er aus unterhaltstechnischer Sicht den Auszug in die Länge ziehen. Andererseits habe ich ja demnächst einen Termin im Jobcenter zur Beantragung von aufstockendem Hartz4. Und wenn die hören, dass er offiziell noch bei uns wohnt, bekomme ich keine Gelder. Dann bekomme ich nichts von ihm und auch nichts vom Amt.

Was würdet ihr an meiner Stelle morgen tun, wenn er wieder zur Tür reinkommt (außer ihn zu ignorieren)? Er beleidigt, provoziert und wertet ungeniert ab.

VG Lana

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2019 15:20
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Moin,

wieso hat er noch die Schlüssel? Die hätte er im Grunde bei der Polizei abgeben müssen, und die geben diese dann Dir.

Was rät denn Dein Anwalt?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2019 16:43
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