Anleitung zur Trenn...
 
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Anleitung zur Trennung?

 
(@laura)
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Hai =)

Ich stelle die Frage hier mal fuer einen Freund, der sich dazu dann auch noch melden wird...

Folgende Situation:

M. (39) ist seit 16 Jahren mit A. (40) verheiratet, haben 2 kinder (Maedchen 12, Junge 16) und leben zusammen in einer Mietwohnung im Hause ihrer (A's) Eltern. M. ist selbststaendig und hat nicht durchgehend ein Projekt (also Arbeit/Gehalt). A. ist zuhause, macht Haushalt, Kinder und für ca. 35h/Monat auch die Buchhaltung seiner Firma. Seit Jahren weigert sie sich, arbeiten zu gehen, sie habe ja "so viel zu tun". Nun möchte sich M. aber von A. trennen. Er ist
unzufrieden und ungluecklich. A. ist kontrollierend, staendig eifersuechtig, klammert und laesst ihm kein Stueck Freiheit mehr fuer sich alleine. Ausserdem ist sie sehr sehr eifersuechtig auf mich. 1/3 der Wohnung bekam A. nun von ihren eltern geschenkt. M. erbte vor Jahren mal 11.000,-DM und brachte nochmal 10000,-DM in die Renovierung der Wohnung
ein. Jetzt sind die privatschulden deutlich reduziert (auf ca. 5.000,- EUR), A. hat seiner Firma ca. 11.000,-EUR geliehen, aus der Firma wurden auch bei nichtbeschaeftigung (=kein Gehalt) Geld zum leben der Familie entnommen und die (Personen-)Firma steht derzeit bei -10.000,-EUR auf der Bank. In der gemeinsamen Wohnung natuerlich auch jede Menge Zeugs.. Ehevertrag gibt es keinen.

Nun die Frage: WAS kommt da auf ihn zu bei einer Trennung?

- Wie wird was verrechnet?
- Steht er allein fuer seine Firma grade oder beide Ehepartner?
- Wie sieht das mit dem in die Ehe eingebrachten Geld aus?
- Duerfen die Kindern schon selbst entscheiden, bei wem sie leben wollen?
- Muss sie arbeiten gehen oder muss er noch Ehegattenunterhalt zahlen?
- Sollte er sich sofort nen Anwalt nehmen, oder erstmal versuchen gütlich sich zu einigen
- In welche FALLEN könnte er tappen
- WAS muss sonst noch beachtet/getan werden? (vor allem Finanzen/rechtlich/Firma)

Ich las mal hier irgendwo, er solle jeden Schritt, den er tut von zb nem Freund dokumentieren lassen fuer n evtl Verfahren?

[Editiert am 8/6/2005 von Laura]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2005 17:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Laura,

alle deine Fragen sind mehrfach im Forum beantwortet. Du kannst doch nicht allen Ernstes erwarten, dass wir Usern ständig Links zu den relevanten Forenbeiträgen geben. Das Forum hat eine Suchfunktion und die funktioniert sogar.

So sehr ich auch verstehen kann, dass du auf deine Fragen eine exakte Antwort haben möchtest, denke bitte einmal am die Leute, die sich hier engagieren und denen schlicht irgendwann die Lust verlorengeht, wenn ständig identische Fragen gestellt werden; das hilft Usern mit neuen Problemen nämlich nicht.

Meine Bitte: Durchsuche erstmal das Forum. Ist etwas unbeantwortet geblieben oder von dir nicht verstanden, dann frage gezielt nach. Wir können dir jedoch nicht die gesamte Palandt-Kommentierung zum BGB hier reinstellen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2005 17:37
(@Melly)

Nun die Frage: WAS kommt da auf ihn zu bei einer Trennung?

Jede Menge!

Wie wird was verrechnet?

Öhm..die ganz normale Zugewinnregelung halt.

Steht er allein fuer seine Firma grade oder beide Ehepartner?

Der Besitzer der Firma steht natürlich für alles grade.Schulden die von der Firma da sind, sind eheprägend, also werden wohl im Unterhalt berücksichtigt.

Wie sieht das mit dem in die Ehe eingebrachten Geld aus?

Das ist wieder Zugewinnfrage. Eingebrachtes Geld gilt als Vorab, muß vorher vom Zugewinn abgezogen werden.

Duerfen die Kindern schon selbst entscheiden, bei wem sie leben wollen?

Alt genug wären sie, aber am Ende entscheidet noch immer das Gericht, wo die Kinder hinkommen, sollte es einen ABR-Prozess geben.

Muss sie arbeiten gehen oder muss er noch Ehegattenunterhalt zahlen?

Im Trennungsjahr muß sie nicht arbeiten gehen, nach der Scheidung könnte ihr auferlegt werden, eine Vollzeitstelle anzutreten. Findet sie keine, muß er natürlich weiter fleißig Unterhalt zahlen.Fraglich ist dann noch, ob ihn nen Aufstockungsunterhalt aufgebrummt wird.

Sollte er sich sofort nen Anwalt nehmen, oder erstmal versuchen gütlich sich zu einigen?

Tja...wenn die Frau nicht schneller ist als er und zum Anwalt rennt. Oft geht es nicht ohne Anwalt ab, noch dazu wenn die FRau voller Zorn und Eifersucht ist.

In welche FALLEN könnte er tappen?

Les mal hier im Forum, wieviel Millionen von Fallen es gibt. Man kann sie nie aufzählen, da würd ich wohl Jahre hier sitzen.

WAS muss sonst noch beachtet/getan werden? (vor allem Finanzen/rechtlich/Firma)

Les mal die "Erste Hilfe" da steht das Wichtigste.

Gruß
Melly

[Editiert am 8/6/2005 von Melly]

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2005 20:19
(@laura)
Schon was gesagt Registriert

okay, ich hab mich was durchgewuehlt, aber nirgends eine antwort auf diese frage gefunden:

M. ist selbstständig. Ich bin auch selbstständig. Könnten wir es so regeln, dass ich ihn bei mir "anstelle" (allerdings freiberuflich) und ihm n Lohn von 800€ zahle? Also: M. geht arbeiten für Firma X. Ich "vermiete" M. an Firma X. Ich bekomme den Lohn von der Arbeit von M. also auf mein Firmenkonto und habe mit M nen Vertrag, dass er 800€/Monat bekommt, die er dann widerum auf sein Firmenkonto bekommt. Kann man damit den EU umgehen? Es werden zwar die letzten 3 Jahre herangezogen, aber wenn er so wenig verdient, dass es gradmal selbst zum Leben reicht, dürfte ihm doch nicht auchnoch der EU abgezogen werden... und um KU geht es nicht, den will er auf jeden Fall zahlen!

Weiß da jemand was zu?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2005 21:26
(@Melly)

Also wir werden hier sichelrich keine Ratschläge geben, die unter Betrug fallen.
Deine Idee mag zwar für Euch sehr nett klingen, aber nicht durchführbar.
Das Gericht will das Einkommen der letzten 2-3 Jahre sehen.
Heißt...alles was er da verdient hat und an Steuerrückerstattung hatte, wird zur Unterhaltsberechnung herangezogen.
Was meinst wieviele Leute das so machen würden wie Ihr? Unzählige, aber der Riegel wurde vom GEsetzesgeber schon vorgeschoben, daß Mogeln da nicht drin ist.
Gruß
Melly :thumbdown:

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2005 21:39
(@wurzel30)
Zeigt sich öfters Registriert

hi,
Betrug geht zum ersten *SFG*
nicht, freiberuflich auch nicht !
wenn dann angestellt als fester Arbeiter ....aber auch nur weil seine Firma pleite....wenns so geht.
Und DAS MUß Glaubhauft sein !
wird aber auch nicht wirklich viel bringen weil für KU wird immer noch herangezogen!
Wenn nicht kann und sich bemühnt hat keine ahnung !
Gericht ist immer Risiko !

MFG

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2005 01:11
(@Melly)

@Wurzel: was willst Du uns mit dem Posting sagen? :question:

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2005 11:18
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

@Wurzel: was willst Du uns mit dem Posting sagen? :question:

Gruß
Melly

....dass er schon seeeehr müde war 😀 !

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2005 12:43