Am Dienstag war uns...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Am Dienstag war unsere Scheidung

 
(@f12345)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Gemeinde,
am Dienstag war unsere Scheidung.
Irgendwie habe ich mir das ganz anders vorgstellt !!!

Situation:Wir sind jetzt schon über 3 Jahre getrennt und habe ein gemeinsames Kind (8Jahre)
Über alle Scheindungsfolgen sind wir uns einig (EU und KU). Also alles im grünen Bereich!
Die Scheidung erfolgte mit einem Anwalt. Die Kosten habe ich komplett übernommen.

Was mich nun aber "verwirrt" hatte. Der Richter hat schon mehrfach nachgefragt. Er wollte die finaniellen Verhältnisse nochmal kennenlernen. Er hat jedem nach einem Einkommen gefragt.

Dann hat er den Kindesunterhalt berechnet. Wir waren uns alle einig das ich den Kindesunterhalt immer bezahlt habe und auch zu 100% !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Dennoh bestand der Richter darauf jetzt uns sofort einen Titel für den KU zu erstellen.
Dies habe ich nicht verstanden? Ich habe sofort nachgefragt warum dies?
Ich habe mir bisher nichts zu schulden kommen lassen.................

Seine Antwort: Ohne Titel keine Scheidung !!!

Dies habe ich nicht verstanden! Hat er das "Recht" dazu? Gibt es eine gesetzliche Grundlage?

Klar, der Titel ist nichts schlimmes da ich ja sowieso bezahle, aber verstanden habe ich das nicht. :question:

Danke für eure Antworten!!!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2007 10:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo F12345,

erst mal herzlich Willkommen bei Vatersein.de!

Gib uns doch mal ein bißchen Futter, was verdienst Du und wieviel KU / EU bezahlst Du? Was verdient Ex?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2007 13:12
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus f12345!
Unabhängig von LBM´s Fragen:
Ein Richter darf/kann meines Wissens nur über eingereichte Anträge urteilen. Normalerweise ist es so, daß der Versorgungsausgleich stattgefunden habe muss und danach wird eine Scheidung mit/ohne Einbeziehung der zusätzlich eingereichten Anträge ausgesprochen.

Die Frage nach den Einkommen diente wahrscheinlich nur zur Ermittlung des Streitwertes, um die Gebühren festlegen zu können.

Habt Ihr eine schrifliche (evtl auch noch notariell beurkundete) Vereinbarung zu EU und KU?

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2007 13:35
(@f12345)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antworten:
Ja, der Richter wollte den KU  nachrechnen.

Wir haben weiter keine noteriellen Vereibahrungen getroffen.
Wir hatten alles "Unter uns" abgestimmt. Es gibt, wie gehabt, auch keine Diskussionen.
Was mich halt nur wunderte das der Richter den Titel gegen mich angeordnet hat.
Da gab es auch keine Diskussion. Zitat: Ohne KU Titel keine Scheidung....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2007 18:52