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Alles hin wer hat tipps?

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

Du siehst das viel zu menschlich. Die rechtliche Sichtweise ist viel bürokratischer und nicht auf dem neusten Stand.

Rechtlich betrachtet steht die Frage ob es einen rechtlichen Vater gibt. Es gibt aber keinen da die Mutter nicht verheiratet ist und keiner die Vaterschaft anerkannt hat. Deshalb kann auch niemand zur Unterhaltszahlung verpflichtet werden und deshalb wird Unterhaltsvorschuß gezahlt.
Sollte der rechtliche Vater feststehen wird er für den UHV zahlen müssen, so er leistungsfähig ist, außerdem kann die KM den vollen Unterhalt von ihm fordern (abzüglich UHV).

Sieh die Dinge doch einmal aus ihrer Sicht.
Sie ist sich sicher, dass Du der Vater bist, Du erkennst aber die Vaterschaft nicht an!
Dass Du einen Vaterschaftstest willst sieht sie als Beleidigung und Unterstellung.

Die Wahrheit wird natürlich nur ein Vaterschaftstest herausfinden können. Aber es gibt auch kein Gesetz, dass die KM zwingt einem privaten Vaterschaftstest zuzustimmen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2018 10:55
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Ja und nein!
Sie würde selber einer Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmen ohne das dein Vaterschaftstest gemacht wurde.
Das es mehrere mögliche Väter gibt weiß ich von ihr selber und aus ihrem Umfeld. Sie streitet auch gegenüber dem JA nicht ab das sie während der Empfängniszeit ebend nicht nur einen Partner hatte. Wenn ich der Vater sein sollte Kann ich den Zeitpunkt des "Zeukungsaktes" auf 24 Stunden genau benennen, allerdings hat Sie mir gegenüber behauptet sie hätte am Tag davor so wie an den Tagen nach diesem Zeitpunkt auch mit anderen Verkehrt, etwa 10 Tage nach unserem Verkehr hatte sie eine Geschlechtskrankheit, ich allerdings nicht. Wäre ja schon mal ein sicherer Hinweis das es mehrer Männer gab. Sie sich also selber nicht sicher sein wer denn nun der Vater ist. Sie hat mir gegenüber aber immer beteuert bzw. beteuern lassen das es völlig ausgeschlossen sei das ich der Vater sein könne.
Welcher halbwegs normal denkende Mann würde mit diesen Informationen auf blauen Dunst die Vaterschaft ohne Test anerkennen? Das sieht das JA genau so wie ich.
Sie hat übringens nur mich namentlich als möglichen Vater genannt, vielleicht auch nur weil sie mich für am zahlungskräftigsten hält.

Das Ganze hat anscheinlich nur den Effekt das dem Kind der Kontakt zum Vater verbaut wird und die KM vielleicht die Hoffnung hat das wenn die Vaterschaft in ein Paar Monaten oder Jahren anerkannt wird ich durch die Unterhaltszahlungen und die Rückzahlung des Unterhaltsvorschuß mir einen Umgang finanziell eh nicht mehr leisten kann.

Aber nochmal, mit mir gibt es Jemanden der Unterhalt zahlen würde ab dem Moment in dem die Vaterschaft einwandfrei geklärt ist. Das ist auch dem JA bekannt und trifft auf vollstes Verständniss und ich kooperiere mit dem JA und zeige guten Willen wo es nur geht.
Warum lässt das Jugendamt zu das sie die klärung der Vaterschaft mutwillig und rücksichtslos verzögert und zahlt dann sogar noch weiter Unterhaltsvorschuss?
Das ist weder im Interesse des Kindes noch in meinem sondern einzig und alleine im Interesse von KM und ihrer Sippe. Sie hat eine Gut Willens Pflicht und kommt dieser nicht nach.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2018 13:31
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

dass das JA einen Vater festellen will und in absehbarer Zeit auch wird, ändert nichts daran, dass es z.Z. keinen (rechtlichen) Vater gibt und deshalb kein Unterhalt gezahlt wird bzw. gefordert werden kann.
Es gibt also ein rechtliches Hindernis.

Die Bedingung für den Unterhaltsvorschuß ist, dass kein Unterhalt gezahlt wird (ist so) und, dass die KM mitwirkt, die Mitwirkungspflicht beschränkt sich darauf mögliche Väter zu benennen (ist erfolgt). Es gibt keinerlei Pflicht zu einem privaten Vaterschaftstest.

Deshalb muss auch UHV gezahlt werden.

Da die KM aus rechtlichen Gründen (keine Vaterschaftsanerkennung) daran gehindert ist Unterhalt zu fordern, wird bei positiven Vaterschaftstest der Unterhalt ab Geburt des Kindes gefordert und ist rechtlich in Ordnung. Der UHV wird darauf natürlich angerechnet.

Unterm Strich heißt das, dass Du keinerlei Möglichkeit hast hier aktiv einen Vaterschaftstest zu fordern.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2018 14:10
(@tsubame)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Holzmichel,

Du musst Dich leider damit abfinden, dass Recht und Gerechtigkeit nicht dasselbe sind. Leider kannst Du hier nichts machen. Als möglicher Vater bist Du rechtlos. Darüber solltest Du auf keinen Fall grübeln und Dich im Hamsterrad drehen.

Die Kindesmutter und ihre Familie lügen und betrügen, dass sich die Balken biegen, aber niemand wird sie dafür zur Rechenschaft ziehen. Ausser der Kindesmutter weiss keiner, ob und mit wievielen Männern die Kindesmutter das Bett geteilt hat. Die Kindesmutter ist vermutlich völlig unreif, labil, verantwortungslos und der Spielball der Leute, welche sie umgeben. Das Ganze ist ein Machtspiel innerhalb der Familie und Dir gegenüber.

Grenze Dich ab, so weit es geht. Lass die Sachbearbeiterin machen und lebe Dein Leben. Diese Sorge sollte Dich nicht auffressen. Sobald die Vaterschaft festgestellt ist, kannst Du weiter sehen.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2018 15:56
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Ich hab nochmal gegoogelt.....
Demnach besteht kein Anspruch auf UHV wenn Sie nötige Angaben verweigert um den Vater feststellen zu können und/oder nicht bei der Feststellung des Vaters mitwirkt. Das 2. war und ist ganz offensichtlich der Fall.
Ich bin nur noch nicht schlau draus geworden wie viel UHV Sie bekommt steht überall was anderes, zwischen 131 und knapp 500€ im Monat.

Wären dann also im schlimmsten Fall, sollte ich der Vater sein und es beim Nächsten Termin für den Vaterschaftstest  bleiben, das Kind ist dann 6 Monate. 3000€ Unterhalt die ich zurück zahlen müsste + die 180€ für den Test + 150€ Fahrkosten + ca. 250€ Unterhalt ?
Danach Anwalts und Gerichtskosten.
Dann kann ich mir ja schon mal eine schöne Brücke und einen Pappkarton suchen.
Wäre wirklich schade wenn das Kindeswohl vor dem Gesetz tatsächlich so weit hinter dem Wunsch nach Psychospielchen der KM und deren Familie steht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2018 19:58
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

ganz klar und offensichtlich ist das für Dich! Wie gesagt, sie muss dem privaten Vaterschaftstest nicht zustimmen. Das kannst Du drehen wie Du willst. Diese Verpflichtung gibt es nicht.

Ansonsten solltest Du mal ausrechnen, was Du an Einkommen hast und wieviel KU damit zu zahlen wäre. Die UHV-Kasse wird mit Ratenzahlungen einverstanden sein und die KM wird es auch sein müssen, da es sich nicht um laufenden Unterhalt handelt.
Unterhaltsvorschuss ist pauschal und beträgt 154 Euro (Mindestunterhalt 348 Euro minus volles Kindergeld 194 Euro) für ein Kind unter 6.
Der Mindestunterhalt (bei einem bereinigten Einkommen von unter 1901 Euro) beträgt 251 Euro (348 Euro minus halbes Kindergeld 97 Euro).

Sollte die KM auch noch Betreuungsunterhalt fordern wäre zu prüfen ob Du dafür leistungsfähig bist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2018 20:30
(@nadda)
Rege dabei Registriert

Hi,

vielleicht machst du im Bereich Unterhalt eine Frage auf, wir haben hier Leute die dir sehr genau berechnen können was du Unterhalt zahlen müsstest
für den Fall der Fälle.

Auch wenn es blöd ist sich über ungelegte Eier Sorgen zu  machen kann ich verstehen das du es tust.

Das Problem bei google ist leider, dass man da auch viel Quatsch finden kann, du machst dich damit nur mehr fertig. Ich würde dir raten lass das googeln zu dem Thema und frag lieber hier nach.

Es ist eine blöde Situation, aber aktuell kannst du nicht viel mehr machen als abwarten und aushalten.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2018 20:35
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Diese ganzen Regeln und Gesetzte scheinen wirklich ohne sinn und Verstand zu sein und das mit der Würde des Menschen ist unantastbar gilt wohl auch nicht überall.
Aber ein Mitarbeiter des JA hat mir mal gesagt sie DARF einen privaten Vaterschaftstest nicht verweigern und es kann keine Vaterschaftsfeststellungsklage gegen mich erhoben werden wenn ich freiwillig zu einem Test bereit bin.
Ich werde wohl nächste Woche nochmal Rücksprache mit dem JA und Anwalt halten.
Immerhin war das Vorgestern ein offizieller Termin dem sie auch zugestimmt hatte, und auch der Ablauf dort war kein Geheimnis.
Es ist allein ihr verschulden das kein Test stattgefunden hat, mir sind dadurch unnötig Kosten und Unannehmlichkeiten entstanden, vielleicht gibt's wenigstens eine Chance auf Schadensersatz.
Mein Einkommen würde nicht viel mehr als den Mindestunterhalt zulassen, wenn überhaupt. Je nach dem was nun Tatsächlich abzugsfähig ist, da gehen ja auch die Meinungen ausseinander.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2018 22:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

es gibt tatsächlich eine <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1598a.html>§1598a" BGB,</a> der regelt, wer einen Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung hat.

Danach hast Du eine Anspruch darauf und ein Familiengericht könnte die Zustimmung der KM dazu ersetzen. Die KM hat zwar die Zustimmung nicht verweigert hat aber die Abgabe boykottiert.

Damit ist z.Z. auch ein Gerichtsverfahren nicht möglich sondern es muss einen neuen Termin geben. Ob Du die Fahrtkosten ersetzt bekommst kann ich nicht sagen.

VG Susi

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Geschrieben : 10.05.2018 23:34
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Diese ganzen Regeln und Gesetzte scheinen wirklich ohne sinn und Verstand zu sein und das mit der Würde des Menschen ist unantastbar gilt wohl auch nicht überall.

Willkommen im deutschen Familienrecht.
Leicht überschaubar kann man sagen, dass Mütter tun und lassen können was sie wollen und wirklich selten auf Widerstand und Sanktionen stoßen. Natürlich wird immer mit dem Kindeswohlargumentiert, welches aber als ausgelutscht betrachtet werden kann.

Aber ein Mitarbeiter des JA hat mir mal gesagt sie DARF einen privaten Vaterschaftstest nicht verweigern und es kann keine Vaterschaftsfeststellungsklage gegen mich erhoben werden wenn ich freiwillig zu einem Test bereit bin.

Falsch.
Kleiner Exkurs zum Jugendamt.
Die lehnen sich oft mit falschen Ansichten und Aussagen aus dem Fenster, die jeder Grundlage entbehren. Das fürht dazu, dass es Aussagen des JA gibt, die jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren. Da wird Dir vermutlich - solltest Du der Vater sein - noch öfter passieren.

Danach hast Du eine Anspruch darauf und ein Familiengericht könnte die Zustimmung der KM dazu ersetzen. Die KM hat zwar die Zustimmung nicht verweigert hat aber die Abgabe boykottiert.

Damit ist z.Z. auch ein Gerichtsverfahren nicht möglich sondern es muss einen neuen Termin geben. Ob Du die Fahrtkosten ersetzt bekommst kann ich nicht sagen.

Soviel zur Theorie ...
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, dann sind mindestens die Anwaltskosten der Teil, auf denen man sitzen bleibt. Sollte die KM das private Gutachten in Frgae stellen, dann muss ein gerichtliches erstellt werden.
Mit so einem Verfahren kann man schnell und leicht 2000 Euro erzeugen, obwohl dies einfacher wäre.

Allerdings, bei der Geschichte um die Entstehung zu diesem Kind, würde ich auch alles unternehmen, dass die richtige Feststellung der Vaterschaft erfolgt. Vielleicht wird sich der richtige Vater ja auch nie finden lassen ... wenn sie sich nicht erinnert?

Dies ist vermutlich wieder einer dieser Fälle, in denen die KM mit ihr zugetanen Berater(innen) zusammensitzt, und über die bösen Väter schimpft, ohne das eigene Wirken zu betrachten.

Versuch diesen scheiß privaten Test irgendwie durchzuziehen. Möglichst so das Du auch wirklich sicher sein kannst, von wem die Proben kommen. Denn dies ist die einzige, halbwegs kostengünstige Möglichkeit, um festzustellen - dass vielleicht Du garnicht der Vater bist.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2018 12:11
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Soo nun bin ich ein kleines Stück weiter.
Nach dem Km den Termin für den Vaterschaftstest ein weiteres mal verschoben hat und mir das sogar vorher durch das Jugendamt mitteilen lies fand letzte Woche der Vaterschaftstest tatsächlich statt. Ganz unerwartet ohne Geschrei, Beschimpfungen oder ähnlichem. Wirklich erschreckend friedlich.
Das Ergebniss ist auch schon bekannt und wie ich vermutet habe, habe ich eine Tochter.
Inzwischen findet gelegentlich auch eine gewisse Kommunikation zwischen KM und mir statt. Nur wie ich finde geprägt von Heuchellei und Scheinheiligkeit, aber immerhin.
Jetzt versuche ich schon seit ein Paar tagen erfolglos jemanden bei JA zu erreichen um einenen Termin für die Vaterschaftsanerkennung zu bekommen.
So lange das nicht alles unterschrieben, genehmigt und zugestimmt wurde lässt sie mich mein Kind eh nicht sehen.
Aber immerhin hat jetzt diese Ungewissheit ein Ende.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2018 17:42
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