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Hallo zusammen
ich habe gerade aktuell in meiner Familie (Cousen) auch ein ähnliches Fall - deswegen schreibe ich hier kurz.
Beide sind auch nicht verheiratet - haben ein gemeinsames Kind. Er hat jedoch auch Sorgerecht!!!
Wie schauen hier die Chancen, damit er das Kind bekommt??
und noch was:
Stimmt es, dass obwohl sie nicht verheiratet sind, er trotzdem Unterhalt an sie zahlen muss???
wenn ja: warum, wie viel (gibts da auch Tabellen) und wie lange?
Gruss
Basti
Anm. Admin: Forenregeln beachten (Nr. 5).
Beide sind auch nicht verheiratet - haben ein gemeinsames Kind. Er hat jedoch auch Sorgerecht!!!
Wie schauen hier die Chancen, damit er das Kind bekommt??-
Wie alt ist das Kind ? Je älter das Kind ist umso größer ist sein Mitspracherecht zu welchen Elternteil es will. Ab 14 Jahren kann es selbst entscheiden.
Traurig aber wahr, der Elternteil der zu erst mit den Kind abhaut, hat auch das sagen über dessen Aufenthalt. Der andere muss dann sehen das er sein Umgangsrecht bekommt. Für mich ist das eine Art von Faustrecht.
Eine Chance das der Vater das Kind bekommt, ist nur dann gegeben, wenn eine kindeswohlgefährdung von Seiten der Mutter vorliegt, oder diese den Vater permanent gegen den Willen des Gerichtes den Umgang mit den Kind verweigert (ich hoffe das liegt bei deinen Cousin bzw dessen Kind nicht vor). Mein Anwalt hat gesagt, das hat juristisch gesehen auch noch etwas mit der Kindesbindung zu tun. Es wird (juristisch) immer noch so gesehen das vor allen bei jüngeren Kinder diese zu der Mutter größer ist als zum Vater.
Mein Rat: Dein Cousin sollte sich (wenn keine kindeswohlgefährdung von Seiten der Mutter vorliegt) nicht auf ein Sorgerechtsstreit einlassen. Dies bekommt nur das Kind mit und es wird dadurch nur noch zusätzlich belastet.
Ich hoffe dein Cousin kann noch (was bei mir und de Km leider nicht der Fall ist) vernünftig mit der Kindesmutter reden und ein vernünftiges Umgangsrecht für ihn und sein Kind mit ihr vereinbaren. Ansonsten muss er dies gerichtlich festlegen lassen.
Zitat-
und noch was:
Stimmt es, dass obwohl sie nicht verheiratet sind, er trotzdem Unterhalt an sie zahlen muss???
wenn ja: warum, wie viel (gibts da auch Tabellen) und wie lange?-
ja, für das Kind sowieso, bis es eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, für die Mutter muss dein (auch für nichtverheiratete) Cousin ein Betreuungunterhalt bezahlen (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes). Nachdem was ich gehört habe soll dieses Jahr noch eine Unterhaltsreform rauskommen. Es soll darauf hinauslaufen, das der Betreuungunterhalt bei nichtverheirateten dem der verheirateten gleichgestellt wird (dies hieße dein Cousin müsste nach der Reform länger BU an die Mutter bezahlen).
Ungerecht: Warum will man beim Betreuungunterhalt uneheliche und ehelich Elternteile gleichsetzten, aber nicht wenn es
um die Sorgerechtsfrage geht ?
Ich hoffe für deinen Cousin und sein Kind das er eine friedliche Regelung mit der Kindesmutter findet. Und er sollte daran denken das bei Streitigkeiten nur das Kind darunter leidet.
Anm. Admin: Zitatform angepasst - das war ja augenmordend.
Zitat-
Beide sind auch nicht verheiratet - haben ein gemeinsames Kind. Er hat jedoch auch Sorgerecht!!!
Wie schauen hier die Chancen, damit er das Kind bekommt??-
Wie alt ist das Kind ? Je älter das Kind ist umso größer ist sein Mitspracherecht zu welchen Elternteil es will. Ab 14 Jahren kann es selbst entscheiden.
Traurig aber wahr, der Elternteil der zu erst mit den Kind abhaut, hat auch das sagen über dessen Aufenthalt. Der andere muss dann sehen das er sein Umgangsrecht bekommt. Für mich ist das eine Art von Faustrecht.
Eine Chance das der Vater das Kind bekommt, ist nur dann gegeben, wenn eine kindeswohlgefährdung von Seiten der Mutter vorliegt, oder diese den Vater permanent gegen den Willen des Gerichtes den Umgang mit den Kind verweigert (ich hoffe das liegt bei deinen Cousin bzw dessen Kind nicht vor). Mein Anwalt hat gesagt, das hat juristisch gesehen auch noch etwas mit der Kindesbindung zu tun. Es wird (juristisch) immer noch so gesehen das vor allen bei jüngeren Kinder diese zu der Mutter größer ist als zum Vater.
Mein Rat: Dein Cousin sollte sich (wenn keine kindeswohlgefährdung von Seiten der Mutter vorliegt) nicht auf ein Sorgerechtsstreit einlassen. Dies bekommt nur das Kind mit und es wird dadurch nur noch zusätzlich belastet.
Ich hoffe dein Cousin kann noch (was bei mir und de Km leider nicht der Fall ist) vernünftig mit der Kindesmutter reden und ein vernünftiges Umgangsrecht für ihn und sein Kind mit ihr vereinbaren. Ansonsten muss er dies gerichtlich festlegen lassen.
Zitat-
und noch was:
Stimmt es, dass obwohl sie nicht verheiratet sind, er trotzdem Unterhalt an sie zahlen muss???
wenn ja: warum, wie viel (gibts da auch Tabellen) und wie lange?-
ja, für das Kind sowieso, bis es eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, für die Mutter muss dein (auch für nichtverheiratete) Cousin ein Betreuungunterhalt bezahlen (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes). Nachdem was ich gehört habe soll dieses Jahr noch eine Unterhaltsreform rauskommen. Es soll darauf hinauslaufen, das der Betreuungunterhalt bei nichtverheirateten dem der verheirateten gleichgestellt wird (dies hieße dein Cousin müsste nach der Reform länger BU an die Mutter bezahlen).
Ungerecht: Warum will man beim Betreuungunterhalt uneheliche und ehelich Elternteile gleichsetzten, aber nicht wenn es
um die Sorgerechtsfrage geht ?
Ich hoffe für deinen Cousin und sein Kind das er eine friedliche Regelung mit der Kindesmutter findet. Und er sollte daran denken das bei Streitigkeiten nur das Kind darunter leidet.
Grüße
Batman74
Hallo
Danke für die schnelle Rückinfo.
Ja - sein kleiner ist erst 2. Das heißt, er wird keine Chance haben ihn zu sich zu bekommen (es gibt nichts größeres, was man der Mutter anhängen könnte)...
Zu dem Unterhalt an die Mutter:
Kann mir das jemand erklären warum??? Ich verstehe nicht mal, warum er für die 3 Jahre an sie zahlen muss (Únterhalt an das Kind ist Ok und verständlich)!
Sie sind nicht verheiratet! - wenn es darum geht von ihm Steuer zu kassieren, wird er als Steuerklasse 1 angesehen - also Single.
Wenn es darum geht, irgendjemanden was zahlen zu müssen, wird er fast als ein "Ehemann" angesehen - das ist für mich unlogisch.
Warum ist es so?
Und was dann Sorgerecht angeht, sind die ja auch nicht wirklich gleichgestellt....
Gruss
Hallo,
Ja - sein kleiner ist erst 2. Das heißt, er wird keine Chance haben ihn zu sich zu bekommen (es gibt nichts größeres, was man der Mutter anhängen könnte)...
das Forum ist nicht dazu da, einem Elternteil Kindeswohlgefährdung "anzuhängen".
Zu dem Unterhalt an die Mutter:
Kann mir das jemand erklären warum???
Wegen § 1615l
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
wegen dem § 1615l:
das kann man doch nicht einfach in eine schublade stecken - die mutter war z.b. auch bereits jetzt schon ein halbes jahr arbeiten - also wie es hier so schön steht:
Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.
gilt ja auch nicht.
aber ich befürchte, dass es alles sehr oberflächlich behandelt wird - du bist vater - du zahlst - PUNKT.
Hallo Basti123,
die drei Jahre sind auch deswegen so gemacht weil das Kind erst mit drei Jahren einen KIGA besuchen kann.
Das heißt das die KM auch erst wieder halbtags arbeiten kann wenn der kleine im Kindergarten ist.
Solange zahlt man ob man will oder nicht.