2 Jahre nach der sc...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

2 Jahre nach der scheidung überprüfung der gerichtskosten Beihilfe

 
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Hallo
Nun sind zwei jahre nach der Scheidung vergangen und ich bekamm die Tage einen Brif vom Gericht wegen einer erneuten überprüfung der Verfahrenskostenhilfe die mir damals zugewillig worden ist.
Ich brauchte in den zwei jahren nichts an das gericht zahlen .
Ich weis nicht ob ich nun deshalb meinen damaligen Anwalt aufsuchen soll !

Die lage hat sich bei mir seit den zwei jahren geändert !
Also ich bezahle weiterhin für meine beiden kinder Unterhalt ges 560 € . Nun ist auch meine Lebensgefärtin im 8 mon Schwanger und sie hatt ebenfals noch einen 7 jährigen sohn bekommt aber kein unterhalt von dem Vater .

Kann mir hier einer weiterhelfen oder sollte ich den Anwalt aufsuchen ???

mfg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2014 00:54
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Keiner da der mir ein wenig helfen kann ,wie ich am besten Vorgehen soll

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2014 10:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,

bei dem Brief lag doch sicher ein Fragebogen dabei. Diesen ausfüllen und darauf hinweisen ,dass du in 2 Monaten deiner LG und eurem neuen Kind zu Unterhalt verpflichtet bist. Das sie für ihr älteres Kind keinen Unterhalt bekommt spielt keine Rolle.

Für das ausfüllen eins Formulars brauchst du keinen Anwalt. Es sei denn du hast zuviel Geld übrig 😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2014 10:12
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Enzo!
Ich denke, die wollen nur wissen, ob sich was an Deiner Einkommenssituation etwas geändert hat.
Am besten ist, Du schickst dem Gericht eine Übersicht Deiner Einnahmen und Ausgaben ... die melden sich schon, wenn sie mehr oder was anderes wollen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2014 10:13
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Ich habe mir dass Geld für die Kosten auf Seite gelegt !
Bezahlen muss ich doch sowieso oder ??
Währe es da nicht am besten alles sofort zu bezahlen ??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2014 10:17
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Morgen,

bei dem Brief lag doch sicher ein Fragebogen dabei. Diesen ausfüllen und darauf hinweisen ,dass du in 2 Monaten deiner LG und eurem neuen Kind zu Unterhalt verpflichtet bist. Das sie für ihr älteres Kind keinen Unterhalt bekommt spielt keine Rolle.

Für das ausfüllen eins Formulars brauchst du keinen Anwalt. Es sei denn du hast zuviel Geld übrig 😉

Tina

Nein also zuviel Geld habe ich bestimmt nicht !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2014 10:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein,

wäre es nicht.

Aber jetzt sortieren wir erstmal.

Dir wurde Verfahrenskostenhilfebewilligt. Mit oder ohne Ratenzahlung?

Wenn mit Ratenzahlung, dass musst du x Monate x€ zahlen (habs jetzt nicht im Kopf). Kommt man dann nicht auf den kompletten Betragist das so und der Rest wird vom Staat übernommen.

Ohne Ratenzahlung wird der komplette Betrag übernommen.

Bei beiden darf überprüft werden, ob sich etwas geändert hat und du evtl jetzt doch einen Teil doer alles zahlen kannst. Hat sich an deinem Einkommen nichts zum positiven verändert bleibt alles beim alten.

Ich würde freiwillig nichts zahlen. Wir hatten vor kurzem hier einen entsprechenden Thread. DerBetroffene dachte, wenn er die Raten auf einmal zahlt würde es sich nicht so lange hinziehen. Das Ende vom Lied war, dass das Gericht der Meinung war, dass er dann alles zahlen könnte und verlangt nu ndie Restsumme in Raten (die er sonst nicht hätte zahlen müssen)

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2014 10:27
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Aha ok.
Also mir wurde die wariante ohne Ratenzahlung bewilligt , habe also bis jetzt nicht zahlen müssen !
An meiner finanziellen Lage Hall sich nicht sehr viel mehr getan !
Also ich fahre weiterhin 50 km eine Strecke zur Arbeit ( wie kann ich dieses dort mit einbringen )
Ich habe jedoch jetzt eine gemeinsame Wohnung mit meiner Lebensgefährtin ( damals lebte ich alleine )
Meine Freundin bekommt in zwei Mon unser Kind.
In dem Antrag steht was vom brutto lohn ?? Welchen meinen die den vom letzten Monat oder den Durchschnitt der letzten 12 Mon ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2014 10:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Enzo!

In dem Antrag steht was vom brutto lohn ?? Welchen meinen die den vom letzten Monat oder den Durchschnitt der letzten 12 Mon ?

Wie Du magst, Du musst nur aufpassen, dass all Deine Angaben entweder pro Monat oder pro Jahr gemacht werden... 😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2014 10:58