Zusammenveranlagung...
 
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Zusammenveranlagung - wie genau vorgehen?

 
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

Ich habe hier eingehend die Vorgehensweise "Verweigerung Zusammenveranlagung" studiert, trotzdem hätte ich gerne dazu eure Einschätzung, ob meine angedachte Vorgehensweise so korrekt ist:

Vielleicht kurz zum Hintergrund: Mein LG und seine Nochfrau müssen noch die Steuererklärung für 2006 (Trennungsjahr) machen/abgeben. Diese wurde im Jahr 2007 auch begonnen (Nochfrau stellte ihre Unterlagen -leider nicht komplett- zur Verfügung). Dann begann der Rosenkrieg und sie forderte die Unterlagen von ihm zurück und hat ihm diese bis heute nicht wieder ausgehändigt.
Vielleicht noch zu Info: Von Jan. bis März 06 hatten sie die St.-Kl. 3 und 5. Im April 06 wechselten beide in 4. Darauf haben sie sich geeinigt, weil LG noch eine Prämienzahlung zu erwarten hatte und sie die mit 3 versteuert haben wollten (so bekamen beide mehr von der Prämie/wurde geteilt). Für die Monate Febr..-März zahlte er einen finanziellen Ausgleich an seine Ex, die Differenz von St.-Kl. 5 zu 4.

Nun vor ein paar Wochen sprach sie ihn an was denn nun mit der Steuer für 2006 sei. Er sagte ihr das sie doch ihre Unterlagen zurück verlangt hätte, worauf sie antwortete: Ach ja, dann muss ich das mal prüfen.  :rofl2:
Nachdem sie es geprüft hatte und zu dem Schluß kam das es tatsächlich so ist, wollte sie ihm die Unterlagen erneut geben, damit er die Steuern macht. Dies hat er abgelehnt!  Mit dem Hinweis, dass sie sich in einem Unterhaltskrieg befänden und er sich von ihr nicht vorwerfen lassen wolle, die u.U. übervorteilt zu haben.

Daraufhin schlug sie einen gemeinsamen Steuerberater vor (natürlich damit sie die Kosten nicht alleine tragen muss), was er ebenfalls abgelehnt hat, mit dem Hinweis, er kann keinen Steuerberater bezahlen und habe seine Steuern für 2006 auch schon fertig, es fehlen nur noch ihre Angaben. Dann ihre Frage, ob sie denn überhaupt eine gemeinsame Steuererklärung machen müßten, was er bejahte, da ihm ansonsten erhebliche Nachteile dadurch entstünden.

Dann begann das Spielchen: Sie könne die Steuerklärung nicht, wüßte nicht wie sie was dort eintragen müsse. Verweis: Ihr Problem. Dann hieß es, sie hätte es jetzt organisiert. Wochenlang nichts gehört oder gesehen. Jetzt erneut darauf angesprochen, die Aussage, sie könne es nicht!

So, und nu habe ich mir überlegt, dass mein LG doch seine Steuererklärung dem FA schon mal geben soll, natürlich mit Vermerk "Zusammenveranlagung". Das FA fordert dann seine Nochfrau auf, auch ihre Steuern einzureichen (Stimmt das so?)

Heute war mein LG beim FA und hat die hier schon mehrfach beschriebenen Auskünfte erhalten, wenn Nochfrau auf getrennte Veranlagung besteht, wird das FA das auch so durchführen.
Was passiert denn jetzt, wenn man die Steuern -natürlich ohne Angabe Ehefrau- abgibt und dem FA in einem beigefügten Brief mitteilt, dass man auf die Zusammenveranlagung besteht und ggfs. auf Zustimmung klagt? (ähnlich der Vorgehensweise wie in Thread ausführlich beschrieben, nur halt schon vorab)

Schreibt das FA dann die Nochfrau an? Ist das FA dann verpflichtet die Zusammenveranlagung durchzuführen? Oder führt das FA ggfs. die getrennte Veranlagung durch und ändert evtl. wenn es ausgeurteilt ist?

Wie euch hier sicherlich auch auffällt, geht es primär darum das seine Nochfrau mit ihren Steuern endlich mal in die Socken kommt und wir hoffen, das sie tätig wird, wenn das FA sie auffordert ihre Steuern einzureichen.  Aber ein Eigentor schießen, möchte sich mein LG damit natürlich auch nicht.

Bin für jeden Tipp dankbar.

Gruß
princesspeachy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2008 20:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Prinzessin,

es ist zwar keine Antwort sondern ne Gegenfrage aber warum weigert er sich die Steuererklärung zu erstellen, wenn er das kann und sie ihm das anvertraut?
Sie muss ja ihre Zustimmung durch Unterschrift geben und kann dann ja nicht hinterher aus dem Busch kommen und ihm Fehler vorwerfen.
Klingt einfacher als das von dir vorgeschlagene Verfahren oder?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2008 21:00
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,

genau das ist der Punkt: Er kann es auch nicht! 
Sie hat eine kleine ETW... und das ist sehr kompliziert.  Und im übrigen, bin ich diejenige, die das machen muss. Hatte mich mal daran versucht, war sehr, sehr zeitraubend und ich habe mich geweigert, meinem LG gegenüber, mir das erneut anzutun.

Gruß
princesspeachy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2008 21:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo PP,

es gibt drei Möglichkeiten:

1) gemeinsame Veranlagung und ihr wurschtelt euch durch
2) gemeinsame Veranlagung und  ihr beauftragt einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein
3) getrennte Veranlagung

Leistet die Ex Vorauszahlungen? Wirft die ETW Gewinne ab oder macht Ex Verluste?

Wenn die Ex selbst wesentliche Einkünfte hat, muss das FA nicht der Anweisung Deines LG folgen, dass gemeinsam veranlagt werden muss. Das Gesetz sagt klar, dass dem Antrag eines Ehegatten zu folgen ist, wenn er die getrennte VA wählt. Der Zustimmungszwang setzt i.d.R. voraus, dass der verweigernde Ehegatte keine oder nur minimale Einkünfte hat. Je nach dem wie die Einkünfte verteilt sind, wäre zu prüfen, ob eine gemeinsame Veranlagung wirklich günstiger ist. Daher würde ich die 2. Lösung bevorzugen und ein Lohnsteuerhilfeverein kostet nicht die Welt.

Das FA würde zwar die Ex zur Abgabe ihrer Steuererklärung auffordern, bzw. eigentlich sollte das schon längst passiert sein, da es ja um 2006 (!) geht, nicht aber zur gemeinsamen Veranlagung drängeln.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2008 22:05
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Hallo LBM,

danke für deine Antwort.
Zu deinen Fragen: Nochfrau ist voll berufstätig. ETW ist nach dem Prinzip "Schrottimmobilie" , ergo Verluste!

Was mich jetzt iritiert, ist deine Aussage, das das FA nicht zwingend die Zusammenveranlagung durchführen muss. Er hätte aufgrund des Modells 3/5 wg. Prämienauszahlung eine erhebliche Steuernachzahlung zu leisten. Bei Zusammenveranlagung gehen beide mit fast 0 raus bzw. die Nachzahlung reduziert sich mehr als erheblich.
Ich weiß um das Thema mit dem Nachteilausgleich..., wobei man einfach auch sehen muss, dass von dieser geteilten Prämie wesentlich weniger als Verteilungsmasse übgrig geblieben wäre, womit die Frage auftaucht, ob ein Nachteilsaugleich damit nicht schon erfolgt ist.

LG
PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2008 22:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Prinzessin, das hast du falsch verstanden:

Das Fiamt führt die getrennte gemeinsame Veranlagung dann durch, wenn das beide unterschrieben haben. Dann müssen sie.
Sie laufen der fehlenden Unterschrift aber nicht unbedingt nach.

Natürlich ist eine Wohnung steuerlich erst recht interessant, wenn sie Verluste einbringt, jedoch sollte Exi, die Belege für diesen Verlust bei euch abgeben, damit ihr die berücksichtigen könnt, oder sie füllt die Anlage VV eben selber aus und packt sie mit in die Tüte.

Eigentlich kein Hexenwerk.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2008 22:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Problem ist, dass dort zwei Rechtsauffassungen aufeinandertreffen. Einmal die familienrechtliche Auffassung der nachehelichen Solidarität, das heißt, dass beide Ehepartner den finanziellen Schaden voneinander abwenden müssen, sofern möglich. Und die steuerrechtliche Auffassung, da heißt es im Gesetz schlicht:
"Ehegatten WERDEN getrennt veranlagt, wenn einer der beiden Ehegatten die getrennte Veranlagung wählt." (§ 26 (2) S.1 EStG)

Das Problem was ich hier sehe ist ja nicht, dass einer der beiden die Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung verweigert, sondern dass Uneinigkeit darüber herrscht, wer die Steuererklärung erstellt. Tatsache ist, dass das FA nicht dazu da ist, sich die Belege für eine gemeinsame Veranlagung zusammenzusammeln.

Tatsache ist, dass Ex eine Pflichtveranlagung hat, selbst wenn sie getrennt veranlagt würde und somit so oder so entscheiden müsste, ob sie die Unterlagen selbst ausfüllt oder sich steuerlicher Beratung bedient. Von daher würde ich ihr diese Kosten schlicht nicht ersetzen.

@Beppo: Hinsichtlich der getrennten Veranlagung reicht EINER, der getrennt veranlagt werden will.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2008 22:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Beppo: Hinsichtlich der getrennten Veranlagung reicht EINER, der getrennt veranlagt werden will.

Meinte ja die auch die gemeinsame! Steht da ja auch!  :redhead:

Flööt

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2008 22:42
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,

soll ich das dann jetzt so verstehen, dass mein LG seiner Nochfrau seine St.-Erklärung vorlegen soll und sie unterschreiben lassen soll?
Doch sicherlich nicht, er will das sie ihre Steuern macht und sie diese gemeinsam beim FA einreichen können.

Ich möchte aber auch mal einen anderen Aspekt rein bringen. Da sie sich im Rosenkrieg befinden und die UH-Forderungen der Gegenseite mit jedem Schreiben höher werden (sogar fiktive Steuererstattungen eingerechnet werden) hat so eine Steuernachzahlung doch ihren Charme  😉
Denn sie wird eine Erstattung erhalten... und diese müßte sie sich nach dem In-Prinzip für 2008 anrechnen lassen, bei ihm würde es abgezogen. Und rein theoretisch natürlich nur, steigert das seine Chance Unterhalt für sich zu beanspruchen. Denn vom Netto-Einkommen her tun sie sich heute nichts mehr. (Bedingt dadurch, das er UH für drei Kinder zahlt und Schulden tilgt)

Gruß
PP

P.S. Habe gerade noch den Beitrag von LBM gelesen. Und ja @LBM, du hast es genau erfaßt mit dem Problem. Sie sitzt es jetzt aus... In der Hoffnung, das mein LG aufgrund der langen Zeit und weil er kein Bock hat sich vom FA auffordern zu lassen, doch noch mich Überredet die Steuererklärung der beiden zu machen.
Natürlich verstehe ich auch die Position des FA, aber vielleicht kommt durch eine Aufforderung des FA endlich die Steuererklärung einzureichen, Bewegung in die Sache.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2008 22:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Beppo

Ja stimmt, jetzt habe ich meine Brille geputzt, jetzt sehe ich das auch!  😉

@PP

Ja mei, dann soll er seine einfach abgeben und fertsch. Wenn Exchen abgibt und die gemeinsame VA beantragen sollte, kann seine VA rückwirkend geändert werden, also gemeinsam veranlagt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2008 22:54




(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

@LBM

... tschuldige, wollt nicht nerven.

Gruß
PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2008 23:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ PP: So war das gar nicht gemeint  :redhead:
Das hieß lediglich, wenn die Nachteile eventuell gar nicht so groß sind, soll er seine abgeben.

Oder Du lässt Dich für dieses letzte Mal halt noch mal breitschlagen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2008 23:15
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi pp,

tut mir leid - ich finde eure Vorgehensweise ein bisschen kindisch und sich hinter einem Rosenkrieg zu verstecken nicht zielführend.
Letztendlich sind beide Parteien die Verlierer, wenn ihr getrennt veranlagt werdet, bzw. ihr dürft einem potentiellen finaziellen Schaden durch getrennt Veranlagung privatrechtlich hinterherlaufen.

Ich hatte auch keine Lust die Steuererklärung für meine Ex zu machen. Ich habe damals dem Tip von LBM befolgt, bin zu nem Lohnsteuerhilfeverein und habe dort die Erklärung machen lassen. Ich bin hin und irgendwann anders mein Ex. Hat insgesamt 230 Euro gekostet, von denen Exe die Hälfte gezahlt hat. Hätte mich sonst viel Nerven gekostet, insofern war es jeden Cent wert.

Dann nach Steuerbescheid - Aufteilungsbescheid beantragt, auf den ich allerdings immer noch warte.

Also stellt euch nicht so stur und verkompliziert die Sache durch Rechthaberei - kann viel Nerven kosten und für euch richtig teuer werden.

Grüße
galaxy

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2008 23:22
(@schmusepapa)
Registriert

@princesspeachy,

dein LG und deine "Ex" machen das völlig kompliziert und kindisch.

Wenn sie beide(!) zuviel Geld haben, dann sollen sie sich halt getrennt veranlagen lassen und dann derjenige mit dem größeren Nachteil den anderen auf Nachteilsausgleich verklagen. Da "verbrennen" dann beide u.U. Unmengen an Geld,

Andere Variante: Die "Galaxy-Variante":

Ich hatte auch keine Lust die Steuererklärung für meine Ex zu machen. Ich habe damals dem Tip von LBM befolgt, bin zu nem Lohnsteuerhilfeverein und habe dort die Erklärung machen lassen. Ich bin hin und irgendwann anders mein Ex. Hat insgesamt 230 Euro gekostet, von denen Exe die Hälfte gezahlt hat. Hätte mich sonst viel Nerven gekostet, insofern war es jeden Cent wert.

Dann nach Steuerbescheid - Aufteilungsbescheid beantragt, auf den ich allerdings immer noch warte.

Ich habe damals (nach Zwangsgeldandrohung) die Steuererklärung einfach selbst gemacht. Die Belege, die von "Ex" noch fehlten, die das Finazamt anforderte und ich nciht selbst erbringen konnte, wurden nachgereicht nachdem ich sie darauf hinwies, dass sie mir den Schaden ersetzen muss, der durch ihre Untätigkeit entsteht.

Ich habe die Steuererklärung elektronisch gemacht; die fehlende zweite Unterschrift hat niemand interessiert.

Sobald der Steuerbescheid da ist, kann ja "Ex" (sofern sie keine Belege beibringt) immer noch widersprechen und die Belege nachreichen.

Merke: Wer handelt, ist klar im Vorteil  :wink:.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2008 23:47
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen zusammen,

ihr habt natürlich alle Recht, das es kindisch ist. Aber es ist halt sehr viel vorgefallen und eine vernünftige Auseinandersetzung findet einfach nicht mehr statt. Und hinzu kommt das mein LG die Befürchtung hat, das wenn die Steuer gemacht ist, sie damit zum Anwalt rennt und dann plötzlich die getrennte Veranlagung gewünscht wird und die ganze Geschichte dann auch noch über die Anwälte laufen muss und viel Geld kostet.

Letztenendes hat er sich nun entschieden, garnichts zu machen und der Dinge zu harren, sprich entweder kommt da FA auf beide/einen zu und verlangt die Erklärung und dann müssen sich beide eben dann damit auseinandersetzen.

Ich Danke euch aber allen für die konstruktive Kritik.  🙂

Gruß
PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2008 11:45
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo prinesspeachy,

... mein LG die Befürchtung hat, das wenn die Steuer gemacht ist, sie damit zum Anwalt rennt und dann plötzlich die getrennte Veranlagung gewünscht wird und die ganze Geschichte dann auch noch über die Anwälte laufen muss und viel Geld kostet.

Fährt dein LG Auto? Wahrscheinlich nicht, oder? Ich hätte an seiner Stelle Angst, dass ich nen Strafzettel bekäme. Oder noch schlimmer, er könnte einen Unfall verursachen. Da fährt er doch besser erst gar nicht, oder?

Letztenendes hat er sich nun entschieden, garnichts zu machen und der Dinge zu harren, sprich entweder kommt da FA auf beide/einen zu und verlangt die Erklärung und dann müssen sich beide eben dann damit auseinandersetzen.

Zeig mal deinem LG folgendes Zitat:

Merke: Wer handelt, ist klar im Vorteil  :wink:.

Weißt du was jetzt passiert?

  • Das Finanzamt fordert "Ex" auf, die Steuererklärung zu machen
  • "Ex" macht ihre eigene Erklärung (=getrennte Veranlagung)
  • Irgendwann wird auch dein dynamischer LG angeschrieben und darf auch seine Erklärung machen (getrennte Veranlagung)
  • Dein LG muss gem. deiner Aussage dann viel nachzahlen

Aber gut, es ist seine Entscheidung, diesen Weg zu gehen. Komm aber bitte nicht in ein paar Monaten mit der Frage, wie die getrennte Erklärung wieder rückgängig gemacht werden kann. Oder mit Gejammere, euer Geld reicht nicht, da dein LG ja so viele Steuern nachzahlen muss.

Merke: Manche Dinge kann man aussitzen. Steuererklärungen gehören mit Sicherheit nicht dazu.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 12:13
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Ich habe hier eingehend die Vorgehensweise "Verweigerung Zusammenveranlagung" studiert,

hast du den Thread wirklich studiert ....
"Unsere" EXelchen reagieren -erstmal- immer mit Ablehnung ... schreibt der EX einen Brief, und fügt das BGH - Urteil bei ! ...feddisch
...und zwar GLEICH !
Steuer mit Zusammenveranlagung abgeben, auch wenn EX getrennt veranlagt werden will.
Mein FA hat da durchaus abgewartet...und waren auch relativ verständnisvoll  😉

Übrigens: schmusepapa hat vollkommen recht.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 15:18