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Wie am dümmsten Vorgehen?

 
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Liebe Freund,

ich habe ein Frage zur Steuererklärung:

Ich mache gerade die Erklärung von 2011. Ab Juli 2011 sind wir getrennt, also noch das ganze Jahr 2011 zusammen veranlagt, es galt immer Stkl 3/5, ich war Alleinverdiener, meine Ex hat den zwer gehütet.
Nun habe ich einige fortbildungen besucht und kann, wenn ich sehr klienlich bin bei der Erklärung ca. 4000 € zurückbekommen vom Finanzamt.
Ich fürchte aber, dass das für mich zum Bummerang wird, denn ich muss ja davon Unterhalt zahlen, und so wie ich es vestanden habe, erhöht sich doch bei einer Rückzahlung von 4000 € mein Einkommen in 2012 pro Monat um 333,33 €.

Wie verhalte ich mich denn da am klügsten, damit ich unterm Strich nicht mit einem dicken Minus rausgehe, weil ich meiner Ex mehr Unterhalt in den Rachen schmeißen muss, als die ganze Steuerrückerstattung ausmacht?

Gruß, PP 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2012 13:26
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

Um welchen Unterhalt gehts denn? Du müsstest ja noch Trennungsunterhalt zahlen bis zur Scheidung, welcher eh feststeht?
Gehts dir um nachehelichen Unterhalt den der Richter berechnet?
LG

Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2012 17:04
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Momentan zahle ich Trennungsunterhalt, das ist richtig. Über kurz oder lang wird es darüber Streit geben, zum einen weil Zwerg in einem halben Jahr 3 wird und Ex arbeiten muss, zum anderen, weil ich seit der letzten Gehaltsauskunft etwas mehr verdiene.
Grundsätzlich sind meine Finanzen sehr auf Kante genäht, und ich wäre froh um jeden Euro, den ich vom FA wiederbekomme. Allerdings hilft es mir wenig, wenn ich die ganze Rückerstattung über monatliche Raten an die Ex zahlen muss. Daher wollte ich wissen (es ist wohl eher eine sehr pauschale Frage) ob es klug ist, dass ich jeden Cent, den ich kriegen kann vom FA wiederhole. Wenn ich zwar 4000 € wiederbekomme, dafür aber mehr Unterhalt zahle, kann es ja sein, dass das Mehr an Unterhalt irgendwann in der Summe die Rückerstattung übersteigt.

Gruß, PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2012 01:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PP,

weil Zwerg in einem halben Jahr 3 wird und Ex arbeiten muss,

ich will Deinen Optimismus nicht zu sehr dämpfen - aber wie kommst Du auf das dünne Brett, dass Deine Noch-Frau ab dem 3. Geburtstag Eures Kindes arbeiten müsse und dass sie ausserdem auch gleich am Tag danach einen Job findet, der es ihr ermöglicht, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen?

Die ominöse 3-Jahres-Schwelle gilt nur für unverheiratete Mütter - und selbst da nicht immer. Auch die Kurzzeit-Ehe kannst Du nicht mehr einwenden, wenn Kinder im Spiel sind. Insofern denke ich, dass die Steuererstattung derzeit Dein kleineres Problem ist: 4.000 EUR mehr Einkommen pro Jahr bedeutet eine Stufe höher beim KU und geschätzt einen Hunni mehr TU pro Monat.

Angesichts von

Mein Durchschnittsnetto:
3632,-
[...]
Trennungsunterhalt für die Nochfrau
zu zahlen 1237,00 €
[...]
Summa summarum:
mir bleiben nach Abzug meiner Aufwendungen 1512,00 €
meine Frau bekommt inkl BU 1526 €

wird Dich das Thema "Unterhalt für Muddi" wohl noch eine ganze Weile begleiten, sofern Deine Ex nicht selbst das Bestreben hat, wirtschaftlich auf eigene Füsse zu kommen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2012 04:00
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Brille,

einziger Lichtblick ist, dass Muddi ja schon arbeitet und zwar 2,5 Tage / Woche in ihrem alten Job.
Um den Kindesunterhalt gehts mir gar nicht so sehr.
Ich habe nur noch nicht so genau verstanden, wie sich die Steuerrückerstattung auf den Unterhalt auswirkt.
D.h: Was genau passiert mit den 4000 € in welchem Zeitraum?
Was wird die Gegenseite machen, die ja erfährt, dass ich 4000 € wiederbekomme?

Gruß, PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2012 10:44
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Die Steuererstattung fließt voll in das Jahreseinkommen ein und wird für die Unterhaltsberechnung herangezogen, ob es in der Zukunft wieder so ist interessiert den Richter in der Regel nicht. Wenn unter Umständen belegt werden kann das es Zukünftig weniger ist kommt eine Teilweise Berücksichtigung in Frage (das hängt aber völlig von der Tagesverfassung des Richters ab).

aus meiner persönlichen Erfahrung sollte man nehmen was man kriegen kann. Das taktieren ist wegen nicht einschätzbaren Zeitpunkten von Gerichtsterminen meistens nicht aufgegangen.

Wann wieder Auskünfte für eine Neuberechnung anfallen ist schlecht einzuschätzen, klar es gibt die 2 Jahres Regel, die greift aber erst wenn die Scheidung „durch“ ist und keine Verfahren anhängig sind.

Bei mir hat`s bis zur Scheidung von Zustellung Scheidungsantrag 2004 bis 2010 gedauert, allerdings erst rückwirkend in 2011 für Rechtskräftig erklärt, wann welches Verfahren vom Gericht weiter betrieben wurde was nie einschätzbar.

Seitdem liegen 3 Sachen noch vor dem OLG unter anderem Nachehelicher Unterhalt. In der letzten Verhandlung (in der zum Vergleich gedroht wurde) äußerte der Richter die Meinung er sehe da durchaus noch 5-6 Jahre Unterhaltspflicht (bei 2 Kindern die 9 Jahre alt sind…).

Auf die 3 Jahre und die 2 Jahresfrist für Auskünfte würde ich mich nicht verlassen bei dererlei möglichen Zeitabläufen.

Gruß Urmel63

Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2012 13:18
(@Inselreif)

Hi PP,

erlaubt Dir Deine Ex, das Geld für Fortbildungen unterhaltsmindernd anzusetzen? Nein? Dann kann sie auch nicht den daraus resultierenden Steuervorteil als Einkommen ansetzen. Du musst eine fiktive Steuerberechnung ohne diese Aufwendungen machen und die daraus resultierende Erstattung (oder gar Nachzahlung) ansetzen. Details siehe BGH XII ZR 163/04 vom 28.03.2007.

Gruss von der Insel
(dessen Ex gerade vorgetragen hat, Steuererstattungen seien eheprägend gewesen also auch weiterhin anzusetzen  :rofl2:)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2012 13:47
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PP,

sehe es genauso wie Inselreif.

Wird so auch in einigen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien angeführt, z.B. OLG Schleswig:

1.7 Steuererstattungen und Steuernachzahlungen sind in der Regel in dem Jahr, in dem sie anfallen, zu berücksichtigen und auf die einzelnen Monate umzulegen. Soweit Erstattungen auf Aufwendungen beruhen, die unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen sind, bleiben auch die Steuererstattungen außer Betracht.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2012 10:40
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin!,

vielen Dank für eure Meinungen! Noch eine Frage:
Meine Ex weigert sich bislang, mir ihre Nachweise über Einkommen und Kapitalertrag für das zusammenveranlagte Jahr 2011 zu geben. Ist klar, denn dann hätte ich es schwarz auf weiß, dass sie beim Unterhalt gelogen hat.
Begründet dieses Verhalten (mir die Unterlagen wie z.B. jahressteuerbescheinigungen der Banken) alleine schon die Annahme, dass sie der Zusammenveranlagung nicht zustimmt?
Ich nehme an, der jetzt richtige Weg ist es, sie schriftlich aufzufordern mit Fristsetzung. Aber wie schaut die nächste Runde aus, wenn sie ihren Anteil für die Erklärung nicht gibt?

Gruß, PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2012 10:20
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PP,

den übergeordneten Thread zur gemeinsamen Veranlagung kennst Du vermutlich.

Als ich vor einem ähnlichen Problem stand und es mir mit "Bitte-Bitte"-Sagen zu bunt wurde, habe ich kurzentschlossen meinen Teil der Steuererklärung mit dem Haken bei Zusammenveranlagung und ohne Exileins Unterschrift beim FA abgegeben. Dazu habe ich einen Schrieb gepackt, dass meine Ex ihre Unterlagen leider nicht bereit gestellt hat ...
Sie wurde daraufhin seitens FA kontaktiert, hat daraufhin ihre RAtte kontaktiert und mich (mal wieder) für "doof" & "gemein" befunden.
Da das FA einmal eingereichte Unterlagen nicht mehr herausgibt, wurde ihr freigestellt, die Unterlagen einzusehen (ich habe den FA-MA dann als Alternative gebeten, ihr Kopien "meiner" Unterlagen zuzuschicken, was dieser auch freundlicherweise gemacht hat).
Das hat dann tatsächlich so geklappt und Ärger gab´s erst wieder hinsichtlich der Aufteilung der Rückerstattung ...

Ob diese Vorgehensweise grundsätzlich empfehlenswert ist, kann LBM Dir mit Sicherheit besser beantworten. Bei mir hat´s jedenfalls geklappt.

Zum Risiko:
Da die Steuervorauszahlungen in meinem Fall auf Basis IV/IV erfolgten, hatte ich nicht das Risiko einer Steuernachzahlung bei fehlender Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung.
Dass sie zur Mitwirkung bürgerrechtlich verpflichtet ist und Dir bei Verweigerung einen entstandenen Schaden ersetzen muss, steht außer Frage, ist dem FA aber im Zweifel egal (Deiner Ex hingegen sollte das nicht egal sein).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2012 11:18