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Wenn sich die Ex weigert Anlage U zu unterscheiben

 
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich war heute beim Steuermenschen und wollte meine Steuererklärung machen.
Da wurde auch die Anlage U ausgefüllt, da ich Betreuungsunterhalt für meine Ex zahlen muss ( unverheiratet ).
Jetzt habe ich sie gebeten mir die Schreiben zu unterzeichnen, aber sie stellt sich quer und weigert sich.

Mein Problem, ich brauche die das Geld aus der Steuererklärung, da meine Ex ende Okt von mir noch 1tsd Euro bekommen soll.

Doch jetzt meinte sie, sie unterzeichne es nicht und als ich ihr mitgeteilt habe, das ich dann die 1tsd Euro nicht zahlen kann, meinte sie nur, das sie es dann halt pfänden lassen will.

Tolle Scheiße und jetzt kommt noch dazu, das der steuermensch ab Fr. für 2 Wochen im Urlaub ist.

Was soll ich jetzt machen, auf unterschrift klagen?? Das dauert doch auch wieder Monate, während dessen hab ich schon wieder ne Lohnpfändung, die ihr nix bringt und mirnur kosten verursacht ( das weis sie, da sie bis Juli eine laufen hatte und im endeffekt weniger geld bekommen hat als geplant ).

Könnt ihr mir helfen??

Was ist jetzt der richtige Schritt??
Wer muss denn den Anwalt zahlen wenn ich jetzt auf leistung der unterschrift klage.
Man die Frau verbrennt mir das Geld.

Grüße seb

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2011 21:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Bedienungsanleitung steht doch in diesem Forum ganz oben. Wenn du das durchgezogen, berichte wieder.

Sie ist schlicht und ergreifend verpflichtet, der Anlage U zuzustimmen, sofern du ihr den steuerlichen Nachteilsausgleich schriftlich zusagst.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 22:53
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Ich habe keine Plan von der steuer, aber ich meine gehört zu haben das die Anlage U für nichtverheiratete Falsch sei, kann mir das jemand erklären???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2011 23:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

aber ich meine gehört zu haben das die Anlage U für nichtverheiratete Falsch sei,

Das ist korrekt. Dafür musst du die Anlage Unterhalt nehmen, was nicht identisch mit Anlage U ist.
Die hat neben einigen Nachteilen, den Vorteil, dass Exe sie nicht unterschreiben muss.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 23:12
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Ich habe auch irgendwo gelesen das man es als außerordentliche Aufwendungen absetzen kann,
ist das korrekt??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2011 23:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn Deine Ex nur ne Exfreundin ist, dann geht nur Anlage Unterhalt. Da musst Du aber deren eigene Einkünfte und Bezüge angeben. Das heißt, kriegt sie noch ergänzende Leistungen (Einkünfte und Bezüge), mindern diese den Betrag, der als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a EStG abzugsfähig sind.

Weißt Du, ob sie noch was bekommt?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2011 23:20
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Also, ich weis das sie 400Euro netto bekommt und laut ihrer lohnzettel bezahlt sie keine Lohnsteuer, aber moment, sie hat in der Zeit Elterngeld bekommen.
FUCK!!

Sie hat von Januar bis Sept. 750 Euro Elterngeld erhalten. Spielt das auch eine Rolle??

Oer diese scheiße!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2011 00:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Yepp.
Damit dürfte deine Anlage Unterhalt auch weitgehend durch den Schornstein sein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2011 00:04
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

wieso, ich dachte nur bei der anlage U muss ich irgendwas meiner ex ausgleichen.
Ist das nicht bei anlage Unterhalt bzw. außergewöhnliche Belastungen nicht so, da sie ja nicht unterschreiben muss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2011 00:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bei Anlage Unterhalt = außergewöhnliche Belastungen muss sie nichts unterschreiben, aber ihre eigenen Einkünfte musst Du angeben. Das hat nichts mit ausgleichen zu tun.

Bei Anlage Unterhalt kannst Du bis zu 8004 Euro geltend machen. Wenn sie aber eigene Einkünfte hat, dann werden die davon in Abzug gebracht, soweit sie 624 Euro übersteigen. Heißt: Wenn ihre eigenen Einkünfte beispielsweise 7000 Euro betragen, dann sind 7000-624 = 6.376 Euro von den 8004 Euro abzuziehen. Das heißt, nur die Differenz (8004-6376= 1630 Euro) kannst Du noch als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Da musst Du dann zwar Ex nichts ausgleichen, weil sie ja Deinen Unterhalt nicht versteuern muss und ihr keine Nachteile entstehen, aber DU kannst eben nicht so viel absetzen. Von welcher Unterhaltssumme reden wir denn?

LG

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2011 00:39




 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Also 2010 habe ich ihr 3925 überwiesen ( 2011 werden es 7380 Euro sein ).

Meine Ex hat von Januar bis Sept. 750 Euro Elterngeld bekommen und ab Okt. bis Dez. 400 Euro netto erhalten.

Kann ich also nicht mal die vollen 3925 bzw. 7380 Euro steuerlich gelten machen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2011 00:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nein. Pauschal versteuerter Arbeitslohn (400 Euro) und Elterngeld über dem Sockelbetrag stellen Bezüge dar.

Das heißt, sie hat 12x400 Euro eigene Bezüge, also 4.800 Euro. Davon kann eine Kostenpauschale von 180 Euro abgezogen werden, das heißt es verbleiben 4.620 Euro.

Alles was 624 Euro übersteigt (= mal geglättet 4.000 Euro) mindern die 8004 Euro, die Du maximal in Abzug bringen kannst. Es verbleiben also 4.000 Euro, die Du maximal geltend machen kannst. Für 2010 wird es also klappen, für 2011 nur noch anteilig und nur, wenn sie nicht mehr verdient.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2011 00:50